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Medienmitteilung: Tango tanzen mit wilden Kerlen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. Oktober 2020

Tango tanzen mit wilden Kerlen
Der Lebenshilfe-Kalender SEH-WEISEN 2021 präsentiert Werke von Künstlern mit geistiger Beeinträchtigung – ihre Wünsche, Gedanken und Träume

Marburg. „Der rote Bus“ steht schon bereit und ab geht’s in den „Urlaub“. Dort können wir „Harmonie im Mondschein“ erleben oder „Tango“ tanzen mit „Wilden Kerlen“.
Eine aufregende und phantasievolle Reise durch das kommende Jahr 2021versprechen die Bildtitel des neuen SEH-WEISEN-Kalenders der Lebenshilfe. Besonders sind nicht nur die Motive, sondern auch die Geschichten und Gedanken der Künstlerinnen und Künstler mit geistiger Beeinträchtigung – zu finden immer auf der Kalenderblatt-Rückseite. So erklärt uns Stephan Kayser von den Heidelberger Werkstätten: „Die wilden Kerle auf meinem Bild sind nicht nur wild, sondern lustig und sicher auch ein wenig verrückt. In jedem von uns steckt doch so ein wilder Kerl, nur leider verstecken wir den im Alltag viel zu oft.“

Die SEH-WEISEN erscheinen inzwischen im 39. Jahrgang. Neben dem Titel enthält der 30 mal 39 cm große Kalender zwölf farbige Monatsblätter mit Kalendarium und ein Blatt mit sieben Kalendermotiven, die als Postkarten heraustrennbar sind. Zum Preis von 13,90 Euro (zuzüglich Versandkosten) sind die SEH-WEISEN 2021 zu bestellen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Telefon: 06421/491-123, Fax: -623 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Erlös kommt der Lebenshilfe-Arbeit für Menschen mit geistiger Behinderung zugute. Alle Kalenderbilder können im Internet unter www.lebenshilfe.de angeschaut werden.
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Schnelltests auf Corona auch für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 08. Oktober 2020

Ulla Schmidt: Schnelltests auf Corona auch für Menschen mit Behinderung Berlin. „Menschen mit Behinderung müssen in Schnelltests auf Corona einbezogen werden!“ Das fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D., anlässlich der Pläne von Bundesgesundheitsminister Spahn, die Kosten für Corona-Schnelltests in Senioren- und Pflegeheimen zu übernehmen. „Auch Menschen mit Behinderung leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Infektionen wie auch unnötiger Isolation geschützt werden. Die Besuche ihrer Eltern und Geschwister sind für sie notwendig und schon im Frühjahr über Monate nicht möglich gewesen.“
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 30. September 2020

Ulla Schmidt: Teilhabe darf in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben
Lebenshilfe fordert, dass bei allen Pandemie-Maßnahmen die Folgen für Menschen mit Behinderung mitgedacht werden müssen

Berlin. Die steigende Zahl an Corona-Infektionen macht Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, große Sorgen: „Nun beraten wir wieder über Regeln, um Kontakte und Infektionen zu vermeiden. Dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien besondere Bedarfe haben, wurde im Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Krise zunächst nicht berücksichtigt. Das darf nicht noch einmal passieren“, betont die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Gesundheitsministerin. Der Bundesvorstand der Lebenshilfe hat deshalb ein Positionspapier mit einer Reihe von Forderungen verabschiedet.

Menschen mit Behinderung sind häufig besonderen Risiken ausgesetzt, da sie teils wegen bestehender Vorerkrankungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe haben. Auch können sie präventive Maßnahmen wie Abstandhalten oft schwieriger umsetzen, da sie häufig auch auf körpernahe Unterstützung angewiesen sind. Mit der Schließung von Tagesstätten, Schulen wie auch Werkstätten für behinderte Menschen und mit Besuchsverboten im gemeinschaftlichen Wohnen waren sie lange Zeit in Wohnstätten und Familien von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert.

Alle müssen aus diesen Erfahrungen lernen. Daher fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in ihrem Positionspapier, dass bei allen staatlichen Maßnahmen vorab überprüft wird, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben. Es darf nicht sein, dass durch Corona die mühsam erreichte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Frage gestellt wird und sie von dringend notwendigen sozialen Kontakten abgeschnitten werden.

Ulla Schmidt: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor noch nie gekannte Herausforderungen. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe auf der Strecke bleiben.“
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Medienmitteilung: Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 25. September 2020

Fachverbände fordern bundesweite Corona-Prämie auch für Mitarbeitende der Behindertenhilfe

Berlin. Die Corona-Pandemie ist eine riesige Herausforderung für Pflegekräfte, die alte, kranke und beeinträchtigte Menschen versorgen. Ihre besondere Leistung wird zu Recht mit einer Corona-Prämie gewürdigt. Aber nicht weniger anstrengend waren die vergangenen Monate für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie, die Menschen mit Behinderung während des Lockdowns rund um die Uhr betreut und gepflegt haben. Dabei hatten sie zusätzlich mit Ängsten und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Klienten zu tun und mussten wegen der Besuchsverbote Angehörige und Freunde emotional ersetzen. Außerdem gab es nicht immer ausreichende Schutzbekleidung, weshalb sie einem besonderen Risiko ausgesetzt waren.

Daher begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich einzelne Bundesländer wie zum Beispiel Bayern dazu entschieden haben, die Corona-Prämie auch an Mitarbeitende in der Behindertenhilfe auszuzahlen. Nachdem ebenfalls Pflegende in Krankenhäusern die Prämie erhalten, fordern die Fachverbände erneut: Es muss jetzt bundesweit zu Regelungen kommen, die Mitarbeitende in der Behindertenhilfe umfassend berücksichtigen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 22. September 2020


Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf
Bundeskabinett stimmt am 23. September über Referentenentwurf ab.
Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht in der Gesetzesvorlage eine verpasste Chance.

Berlin. Schon lange warten Menschen mit Behinderung auf eine Reform des Betreuungsrechts. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Morgen nun stimmt das Bundeskabinett über den Referentenentwurf für ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab. Die Lebenshilfe jedoch sieht in der Gesetzesvorlage des Justizministeriums eine verpasste Chance: „Es ist nicht der erhoffte große Wurf. Wir begrüßen zwar, dass Menschen mit Behinderung im Vorfeld beteiligt waren und Ministerin Lambrecht sich mehr Selbstbestimmung zum Ziel gesetzt hat. Aber das reicht nicht. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

So soll es dabei bleiben, dass rechtliche Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um Verträge abzuschließen.

Richtschnur der Betreuer und Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich. Damit es aber nicht allein bei schönen Worten bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis gelingen kann, fordert die Lebenshilfe, dass die betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem Jahresbericht hat die Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren, auch seine Unterstützungsleistung bei einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so will es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher Form übermittelt werden. Überhaupt müsse sichergestellt sein, dass während des gesamten betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.

Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten sollen neue Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt. Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche Betreuung, möglichst zu vermeiden. Die sogenannte „erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen der betreuten Person angeordnete und verlängerte rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden. Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden – durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo sie Beratung und Fortbildung erhalten. Schließlich muss die Umsetzung der Reform untersucht werden. Nur wenn die mit dem neuen Betreuungsrecht angestrebten Verbesserungen auch tatsächlich eingetreten sind, war die Reform am Ende erfolgreich.

Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt: „Keine Frage, 30 Jahre nach der letzten Reform brauchen wir endlich ein neues Betreuungsrecht – dann aber richtig! Dafür wird sich die Lebenshilfe im parlamentarischen Prozess mit aller Kraft einsetzen.“
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Medienmitteilung: Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen vom 28 August 2020

Aufklärung notwendig: Warum wurden Tagesbildungsstätten nicht beim Digitalpakt berücksichtigt?

Hannover (28.08.2020) Mit Freude wurden bei der Lebenshilfe Niedersachsen die jüngsten positiven Aussagen von Bundesbildungsministerin Karliczek zur Förderfähigkeit von Tagesbildungsstätten im Rahmen des Digitalpakts Schule zur Kenntnis genommen. Ganz anders hatte
sich in der Vergangenheit das Kultusministerium gegenüber der Lebenshilfe geäußert. In mehreren Schreiben hatte die Lebenshilfe Niedersachsen in der Vergangenheit das Kultusministerium auf die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern von Tagesbildungsstätten bei der
Umsetzung des Digitalpakts hingewiesen. Das Kultusministerium antwortete dazu, dass Tagesbildungsstätten in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt keine Erwähnung fänden und
damit nicht förderfähig seien. Eine Rücksprache mit dem Bundesbildungsministerium habe diese
Auffassung bestätigt.
„Wir erwarten nun nach der Klarstellung durch die Bundesbildungsministerin, dass Tagesbildungsstätten unverzüglich in die Förderrichtlinie aufgenommen werden“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz. Zudem sei zu klären, auf welche Aussagen des Bundesbildungsministeriums
sich das Kultusministerium in der Vergangenheit berufen habe. Mit der Ministerin direkt sei ja
anscheinend nicht gesprochen worden, so Holger Stolz weiter. Aktuell werden in den Niedersächsischen Tagesbildungsstätten mehr als 3500 Schülerinnen und Schüler beschult. Tagesbildungsstätten sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz eine alternative Form der Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
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Medienmitteilung: Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten können auf Verbesserungen hoffen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 02. Juli 2020

Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten können auf Verbesserungen hoffen

Bundesrat stimmt morgen über Gesetzesänderungen ab – Lebenshilfe begrüßt finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise und Förderung der Interessenvertretung

Berlin. Für die rund 310.000 Menschen mit Behinderung, die bundesweit in Werkstätten arbeiten, ist morgen ein wichtiger Tag: Der Bundesrat stimmt über einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Millionen Euro ab. Das Geld soll den Werkstattbeschäftigten zugutekommen, die in der Corona-Krise weniger Lohn erhalten haben. Außerdem will der Bund die Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten fördern, indem er die Arbeit des Vereins „Werkstatträte Deutschland“ mit mehr als 400.000 Euro jährlich unterstützt. Beide Finanzhilfen hat der Bundestag bereits beschlossen.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und frühere Bundesministerin: „Eine inklusive Gesellschaft braucht Menschen mit Behinderung, die ihre Interessen selbst vertreten. Mit der dauerhaften Finanzierung von Werkstatträte Deutschland wird die Selbstvertretung in den Werkstätten gestärkt. Das begrüßen wir als Lebenshilfe sehr.“ Auch dem Bundesvorstand der Lebenshilfe gehören Menschen mit Beeinträchtigung an – Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen wie Ramona Günther aus Freudenstadt. Sie sagt: „Lasst uns einfach mal machen. Die Zeiten sind vorbei, dass andere immer besser wissen, was gut und richtig für uns ist. Wir sind die Experten für unser Leben.“

Werkstatträte sind Betriebsräten ähnlich und setzen sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung in den bundesweit rund 700 Hauptwerkstätten mit ihren fast 3000 Betriebsstätten ein. Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) ist ein Zusammenschluss von allen Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte. Er ist für alle Werkstatträte in Deutschland da und macht sich für die Beschäftigten in Werkstätten stark. Lange war eine dauerhafte Finanzierung nicht geregelt. Nach dem Bundestag soll nun auch der Bundesrat morgen eine Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung verabschieden. Damit erhält der WRD künftig 1,60 Euro für jede beschäftigte Person im Arbeitsbereich der Werkstätten direkt von den Trägern der Eingliederungshilfe. Der Betrag wird jährlich angepasst, die neue Regelung tritt ab dem Jahr 2021 in Kraft. Werkstatträte Deutschland hat einen ehrenamtlichen Vorstand und eine Geschäftsstelle in Berlin mit zurzeit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen (www.werkstattraete-deutschland.de).

Für die Beschäftigten in Werkstätten gibt es noch eine weitere erfreuliche Entwicklung. Bundesweit waren viele Werkstätten geschlossen oder haben nur mit einem kleinen Teil der Beschäftigten in der Notbetreuung die Produktion aufrechterhalten. So haben Werkstätten finanzielle Einbußen. Zusätzlich sind wichtige Aufträge in der Corona-Krise weggebrochen. Das Geld fehlt nun in einigen Werkstätten, so dass der sogenannte Steigerungsbetrag als Teil des Entgeltes nicht überall an die Beschäftigten gezahlt werden kann.

Die Bundesregierung will jetzt bis zu 70 Millionen Euro aus der Ausgleichabgabe zur Verfügung stellen, um die finanzielle Lücke zu verkleinern. Der Bund verzichtet deshalb im Jahr 2020 auf die Hälfte der ihm zustehenden zwanzig Prozent aus der Ausgleichsabgabe und überlässt den Betrag den Ländern sowie deren Integrationsämtern. Das Geld ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Sicherung der Entgelte ausgegeben werden. Dafür ist eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erforderlich, sie soll ab dem 1. März 2020 rückwirkend in Kraft treten. „Damit wird Menschen, die das geringste Einkommen in unserer Gesellschaft haben, ein Stück weit geholfen. Das unterstützen wir natürlich“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. „Es muss aber unbedingt dabei bleiben, dass die Mittel nur einmalig aus diesem Topf genommen werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass Gelder der Ausgleichsabgabe an anderer Stelle fehlen. Beispielsweise bei der Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen oder bei der Umsetzung des Budgets für Arbeit.“
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erleichtert über Verbesserungen für Intensivpflege zuhause

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 01. Juli 2020

Lebenshilfe erleichtert über Verbesserungen für Intensivpflege zuhause

Berlin. Heute hat der Gesundheitsausschuss grünes Licht gegeben, und morgen wird der Bundestag über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) abstimmen. Dazu erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin:

„Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist. Nach massiven Protesten von Betroffenen und ihren Familie wie auch vieler Verbände wird das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt, was Grundgesetz und Behindertenrechtskonvention gebieten. In der intensiven Beratung des anfangs untragbaren Gesetzentwurfes konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Jetzt geht es vor allem darum, Mängel zuhause zu beseitigen, anstatt den Umzug in ein Pflegeheim zu verordnen. Daher schließt der Medizinische Dienst eine Zielvereinbarung mit den Betroffenen ab, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen. Die Position der Lebenshilfe ist klar: In der Umsetzung der Regelung muss der kranke Mensch selbst über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden!“

Zum Hintergrund: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten Intensivpflegepatient*innen ihren Anspruch auf häusliche Versorgung verloren, wenn die Pflege dort nicht „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt werden kann oder sie dem Medizinischen Dienst die Prüfung verweigern. Nun ist vorgesehen, dass der Medizinische Dienst, wenn er Mängel feststellt, eine Zielvereinbarung mit dem Versicherten abschließt, um die Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Hierbei sind auch weitere Rehabilitationsträger zu beteiligen, wie zum Beispiel die Träger der Eingliederungshilfe, die Leistungen zur Teilhabe erbringen. Damit beteiligt sich die Krankenversicherung daran, dass die pflegerische Versorgung durch geeignete Maßnahmen auch zuhause tatsächlich und dauerhaft sichergestellt wird.

Außerdem wurde klargestellt, dass Menschen Intensivpflege auch in betreuten Wohnformen erhalten können und dass die Zuzahlung auf 28 Tage beschränkt wird, wie dies die Lebenshilfe gefordert hatte.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat – zum Teil auch gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung – während des Gesetzgebungsverfahrens die geplanten Änderungen bereits mehrfach kritisiert und sich intensiv in die Beratungen eingebracht: https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/lebenshilfe-intensivpflege-gesetz-darf-so-nicht-verabschiedet-werden/
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Medienmitteilung: Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 11. Juni 2020

Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Fachverbände schreiben an Bundessozialminister und fordern Verbesserungen

Berlin, 11.06.2020 – Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Zu krankheitsbedingten Symptomen, wie etwa Schmerz oder Atemnot, kommt die Unsicherheit einer fremden Umgebung. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Regel nicht vorbereitet, es fehlt an behinderungsspezifischen Kenntnissen und an Erfahrung in der Kommunikation zum Beispiel mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn Eltern berichten, dass vielfach behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf auch im Erwachsenenalter nur dann in Kliniken aufgenommen werden, wenn die Eltern sie begleiten, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der notwendige Umfang pflegerischer Versorgung und sozialer Assistenz sichergestellt wird, muss sich etwas ändern. Dies hat sich aktuell in der Corona-Krise wieder gezeigt. Es bedarf vertrauter Begleitung und Betreuung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen.

Darauf machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit langem aufmerksam. Sie fordern deshalb, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung eine Assistenz für Aufenthalte im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. So lautet die Forderung der Fachverbände in ihrem aktuellen Positionspapier „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“, das sie an Bundessozialminister Heil verschickt haben.

Die Assistenz muss von einer aus dem Alltag vertrauten Person geleistet werden. Die Assistent*innen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem behinderungsbedingten Bedarf und nicht aus dem medizinischen Aufwand der Behandlung ergeben. Die Assistenz im Krankenhaus und in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ausdrücklich als Leistung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden. Denn diese Unterstützung bei der persönlichen Gesundheitssorge ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
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