Werkstattrat
Der Werkstattrat
Der Werkstattrat ist eine Gruppe (Gremium) von sieben Beschäftigten aus den Werkstätten.Dieser wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Jeder Beschäftigte der Werkstatt kann sich für den Werkstattrat zur Wahl stellen (kandidieren). Die sieben Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, bilden für die nächsten vier Jahre den Werkstattrat.
Der Werkstattrat hat in der Lebenshilfe einige Mitbestimmungsrechte (er darf mitentscheiden):
Er darf bei folgenden Themen mitentscheiden:
- Bei Veränderungen des Werkstattvertrages
- Bei der Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter (Der WR begleitet die Vorstellungsgespräche)
- Bei grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsentgeltes und wenn ein neues Lohnsystem eingeführt werden soll
- Bei allgemeinen Urlaubsregelungen der Beschäftigten der Werkstatt, wie z. B. Brückentage (Betriebsschließungstage)
- Bei Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung
- Bei der Planung von Festen und Feiern, Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
- Organisation der Weihnachtsgeschenke für die Beschäftigten
- Bei Umbauten oder Veränderungen an Gebäuden, z. B. wie die Pausenräume aussehen sollen.
- Bei grundsätzlichen Regelungen zur Verpflegung in der Werkstatt
- Bei begleitenden Maßnahmen, z. B. Fortbildungen und Schulungen, die für die Beschäftigten angeboten werden
Was macht der Werkstattrat noch?
Der Werkstattrat vertritt die Beschäftigten bei Sorgen, Wünschen oder Gesprächen mit den Gruppenleitungen, wenn der Beschäftigte dies wünscht.
Im Beschäftigten-Gesundheits-Management (BGM) konnten wir unsere Angebote noch erweitern; zum Beispiel um den inklusiven Foto-Workshop. Auch im sportlichen Bereich werden noch einige Angebote dazukommen (Selbstverteidigung, Karate und Deeskalation).
Wir organisieren jedes Jahr für die Jubilare eine Ehrungsfahrt. Die Ehrungsfahrt ist als Dank für die Beschäftigten, die 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre in der Werkstatt arbeiten und dafür eine Urkunde und eine Medaille bekommen.
Der Werkstattrat nimmt an den Sitzungen der RAG-ABT (Regionale Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) und der LAG-ABT (Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) teil.
Der Vorsitzende im Vertretungsfall, der stellv. Vorsitzende des Werkstattrats, nimmt zudem an den Aufsichtsrats-Sitzungen teil sowie an den Sitzungen des Behinderten-Inklusions-Beirat der Stadt Hildesheim. Der Werkstattrat arbeitet auch in einigen Dingen mit dem Betriebsrat zusammen; diese Dinge werden in einer gemeinsamen Quartal-Sitzung besprochen und beschlossen.
Werkstattrat Kontakt Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wer kann mitmachen?
Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen. Dafür muss man gewählt werden.Derzeitiger Werkstattrat
Wadim Bier
Vorsitzender
Thomas Bachmann
stellv. Vorsitzender
Jessey Marcao
Römerring
Anke Burkard
Drispenstedt
Kevin Krüger
Flugplatz
Yannik Brehmer
Römerring
Benjamin Krawarth
Flugplatz