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Werkstattrat in leichter Sprache

Werkstattrat

In einer Werkstatt arbeiten Menschen mit Behinderung.

Jede Werkstatt muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte der Beschäftigten.
Er wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Im Werkstattrat sind mehrere Mitglieder.
Alle Beschäftigten können den Werkstattrat ansprechen:

  • Wenn sie Probleme haben.
  • Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.
  • Wenn sie sich beschweren wollen.
Werkstattrat: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Er ist für alle da.

Der Werkstattrat soll darauf achten:
Gesetze und Regeln müssen eingehalten werden. 

Der Werkstattrat wird informiert:

  • Wenn neue Fach-Leute eingestellt werden sollen.
  • Wenn jemand aufhört in der Werkstatt zu arbeiten.
  • Wenn jemand seinen Arbeitsplatz wechselt.


zuhören: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Der Werkstattrat kann zum Beispiel bei diesen Themen mitreden:
  • Werkstatt-Ordnung
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Weiterbildung
  • Essen und Getränke in der Kantine
  • Umbau der Werkstatt
  • Wie sollen Arbeitsplätze aussehen?
  • Feste und Ausflüge



Pausen-Zeiten: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Inhalte stammen von der Seite der Lebenshilfe Bundesvereinigung. https://www.lebenshilfe.de/



 


Menschen mit Behinderung im Werkstatt-Rat 
Lange haben Menschen mit Behinderung erlebt: 

Andere bestimmen über uns. 
Auch in den Werkstätten.


Seit vielen Jahren gilt: 
Beschäftigte der Werkstatt sollen mitmachen. 
Sie können sagen, 
was sie sich wünschen.
Oder was sie in der Werkstatt anders haben wollen. 
Das machen sie im Werkstatt-Rat. 


Was macht der Werkstatt-Rat?

Der Werkstatt-Rat ist eine Gruppe von Werkstatt-Beschäftigten.
Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Und zwar alle 4 Jahre. 
Der Werkstatt-Rat soll die Interessen der Beschäftigten
in der Werkstatt vertreten. 
Deshalb spricht der Werkstatt-Rat mit den Beschäftigten. 
Er hört ihre Probleme und Sorgen. 
Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung. 
Der Werkstatt-Rat soll mit allen in der Werkstatt
gut zusammen-arbeiten.


Wer kann mitmachen?

Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen.
Dafür muss man gewählt werden.
Danach kann man eine Fortbildung machen.
Dort lernt man, welche Aufgaben der Werkstatt-Rat hat.



Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Die Texte und die Zusammenstellung stammen von der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
Weiterführende Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe