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2020 - 2029

2020

Herr Grupe-Hüber übernimmt nach 2 monatiger Doppelspitze zum 01.03.2020 als alleiniger hauptamtlicher Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und Geschäftsführer der Gesellschaften alle Geschäftsbereiche. Als Vertretung des Vorstands wird Herr Alexander Kastner und Frau Dr. Sonja Hespelt benannt.  Der bisherige Vorstand, Herr Bolko Seidel hat zum 28.02.2020 die Lebenshilfe Hildesheim auf eigenen Wunsch verlassen. 

Vorstand 0109 B21
v.l.n.r. Dr. Sonja Hespelt, Hans Grupe-Hübner, Alexander Kastner


Die Coronapandemie breitet sich aus - 
Einschränkungen und Hygienemaßnahmen sind die Folge 

corona 5174671 1920

Vorübergehend geschlossen bearbeitet 3

Chronologie der Pandemie in der Lebenshilfe Hildesheim e.V.

10.03.2020 erste Coronabezogene Hygieneregeln werden eingeführt. Personen aus Risikogebieten dürfen die Gebäude der Werkstätten und Wohnanlagen nicht betreten.
17.03.2020 Eintrittsverbot für Besucher*innen und Kunde*innen. Alle Veranstaltungen und ergänzenden Angebote werden abgesagt.
17.03.2020 Für die Wohnanlagen wird ein Besuchsverbot verhängt.
18.03.2020 Für die Werkstätten wird ein Betretungsverbot für die beschäftigten Mitarbeiter*innen ausgesprochen.
Ein Umfassendes Hygienekonzept wird entwickelt und eingeführt. Vereinzelt wird die Not-Betreuung in Anspruch genommen und systemrelevante Bereiche werden durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und beschäftigte Mitarbeiter*innen aufrecht erhalten.
20.05.2020 Erste vorsichtige Lockerungen in den Wohnanlagen
28.05.2020 Die Werkstattbereiche öffnen mit Einschränkungen. Eine stufenweise Rückkehr zur Arbeit wird den beschäftigten Mitarbeiter*innen ermöglicht.
20.08.2020 Ein Schichtsystem wird eingeführt. erst im zweiwöchtentlichen Wechsel später im einwöcheigen Wechsel.

Verhaltensregeln page 001

Ein neues Layout wird eingeführt.
Neben dem neuen Claim "#besonders.wertvoll." und dem neuen Slogan "jeder Mensch zählt" nimmt der Pinselstrich eine bedeutende Rolle in der künftigen Darstellung ein.

wir werden bunt




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Ansprechpartner Elternbeirat

Elternbeirat Krane web 5702

Almuth Krane
Vorsitzende des Elternbeirates
Tel: 051 27 / 44 97

Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Wohnanlage Harsum
  • Wohanlage Sarstedt
  • Wohnen im Stadtteil
  • Werkstätten in der Region


  • Elternbeirat Lackschewitz Graf web 5757

    Anne Lackschewitz-Graf
    Vorsitzende des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 42 912

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Römerring
  • Caritas Wohnanlage Haus am Weiher
  • Caritas Wohnanlage Johanneshof




  • Elternbeirat Meissner web 5763

    Hans-Joachim Meißner
    Vorsitzender des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 414 36


    Kontaktperson für
  • Werkstatt Am Flugplatz und KPS
  • Wohnanlage Harsum
  • Wohnanlage Sarstedt
  • Wohnen im Stadtteil
  • Diakonie
  • Elternbeirat Droste web 5726

    Claudia Droste
    Tel: 051 21 / 86 96 10


    Kontaktperson für
  • Werkstatt Römerring
  • Caritas Wohnanlage Haus am Weiher
  • Caritas Wohnanlage Johannishof


  • Elternbeirat Kroenig web 5738

    Susanne Schmiech
    Tel: 050 64/ 96 21 74


    Kontaktperson für
  • Kantine im Kreishaus
  • Elternbeirat Kuhnert web 5694

    Wilfried Kuhnert
    Tel: 051 29 / 74 42

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Außenkontakte


  • Elternbeirat Burkhard web 5748

    Luzia Burkard
    Tel: 051 27 / 52 79

    Kontaktperson für
  • Werkstatt Drispenstedt
  • Werkstatt Am Flugplatz und KPS


  • Kontakt Elternbeirat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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    Satzung der Stiftung

    lhhi stiftungStiftungssatzung

    § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

    1. Der Name der Stiftung lautet 

    Stiftung Lebenshilfe Hildesheim.

    2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
    3. Der Sitz der Stiftung ist Hildesheim.
    4. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. 


    § 2 Mitgliedschaft

    Die Stiftung ist Mitglied im „Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.“ und damit dem „Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.“ als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.


    § 3 Zweck der Stiftung

    1. Zweck der Stiftung ist die
    a. Unterstützung körperlich, geistig und seelisch Hilfsbedürftiger sowie deren Angehörigen, insbesondere die Hilfe und Eingliederung behinderter Menschen sowie deren Inklusion,
    b. Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen älteren Menschen,
    c. Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
    d. Förderung und finanzielle Unterstützung der oben genannten Personengruppen

    2. Die vorstehenden Zwecke werden insbesondere durch die Förderung der Arbeit des gemeinnützigen Vereins „Lebenshilfe Hildesheim e.V.“ und dessen Tochtergesellschaften sowie anderer Projekte steuerbegünstigter Hilfeleistung dieser Art verwirklicht. Bei ausreichenden Mitteln kann die Stiftung auch eigene Einrichtungen für die Erfüllung des Stiftungszwecks erwerben, errichten oder sich an entsprechenden Einrichtungen beteiligen.

    Dazu gehören u.a.:
    a. Die Förderung von Angeboten, Aktivitäten, Initiativen und Leistungen, die behinderte Menschen unmittelbar betreffen,
    b. die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum bzw. Wohnangeboten für behinderte Menschen, damit diese in ihrem jeweiligen Lebensbereich, integriert in die örtliche Gemeinschaft, lebenslang leben können,
    c. die Unterstützung der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften zur Verwirklichung auch ihrer steuerbegünstigten Zwecke,
    d. Maßnahmen zur Unterstützung, Ausbildung, Bildung, Beratung, Pflege, Betreuung, Unterbringung und Erholung von behinderten Menschen einschließlich der Förderung von Modellprojekten
    e. Hilfe bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Angehörigen – insbesondere Eltern – von Menschen mit Behinderung


    § 4 Gemeinnützigkeit

    1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
    3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
    4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    § 5 Stiftungsvermögen

    1. Das Stiftungsvermögen beträgt im Zeitpunkt der Errichtung 50.000,00 EURO (in Worten: Fünfzigtausend EURO).
    2. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen, Erbschaften, Spenden und Schenkungen erhöht werden.
    3. Im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften kann von einem Teil der Stiftungserträge eine freie Rücklage gebildet werden, die dem Stiftungsvermögen zugeführt werden kann.
    4. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Vermögensumschichtungen sind zulässig, wobei der Grundsatz der Bestandserhaltung zu beachten ist.
    5. Ein Rückgriff auf die Substanz des Stiftungsvermögens ist nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig.


    § 6 Verwendung der Mittel

    1. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet die Stiftung die Erträge des Stiftungsvermögens und die dazu bestimmten Zuwendungen unmittelbar und zeitnah.
    2. Die Stiftung ist zu sparsamer Wirtschaftsführung verpflichtet. Die Stiftungsmittel dürfen nach Abzug der zulässigen zur Verwaltung der Stiftung notwendigen und angemessenen Kosten ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.
    3. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.


    § 7 Stiftungsorgane

    1. Organe der Stiftung sind
    a. der Stiftungsvorstand
    b. der Stiftungsrat

    2. Die Tätigkeit der Organmitglieder ist ehrenamtlich. Angemessene Auslagen werden im Rahmen der steuerrechtlichen Regelungen ersetzt.


    § 8 Stiftungsvorstand

    1. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
    Er setzt sich wie folgt zusammen:
    a) Zwei Vorstandmitglieder der Stiftung sind außenstehende Persönlichkeiten, die durch den Stiftungsrat ernannt werden. Diese Personen dürfen kein Amt in dem Verein Lebenshilfe Hildesheim e.V.oder dessen Gesellschaften ausüben. Eines dieser beiden Vorstandsmitglieder ist Vorsitzender, das andere stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Die Festlegung erfolgt durch den Stiftungsrat.
    b) Ein Vorstandsmitglied der Stiftung ist Vorstandsmitglied des Vereins Lebenshilfe Hildesheim e.V., auch dieses Stiftungsvorstandsmitglied wird vom Stiftungsrat ernannt.

    2. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, bei Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, lädt den Stiftungsvorstand nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung ein. Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens eine Woche vor Sitzungstermin zugehen.

    3. Der Stiftungsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheitsentscheidung; bei Patt-Abstimmungen gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem anwesenden Stiftungsvorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

    4. Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes beträgt vier Jahre. Eine Wiederberufung bzw. Ausübung weiterer Amtszeiten ist möglich. Das Amt eines Stiftungsvorstandsmitglieds endet nach Ablauf der Amtszeit. Das Mitglied des Stiftungsvorstandes bleibt in diesen Fällen solange im Amt, bis ein Nachfolger vom Stiftungsrat berufen ist. Das Amt endet weiter durch Tod, Niederlegung, Abberufung seitens des Stiftungsrates oder Beendigung der Zugehörigkeit zum Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes scheiden mit dem Ende der Amtszeit, in der sie ihr 75. Lebensjahr vollenden, aus dem Stiftungsvorstand aus.
    Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus dem Stiftungsvorstand aus, wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger vom Stiftungsrat berufen.
    5. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsvorstandsmitglied mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stiftungsvorstandsmitglied die in § 9 genannten
    Aufgaben grob vernachlässigt oder durch sein Verhalten bzw. seine Äußerungen die Zielsetzung und den Ruf der Stiftung gefährdet. Dem betroffenen Stiftungsvorstandsmitglied soll jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
    6. Sitzungen des Stiftungsvorstands können per Telefon- oder Bildschirmkonferenz durchgeführt werden. Ferner können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht.
    7. Der Stiftungsvorstand gibt sich mit Zustimmung des Stiftungsrates eine Geschäftsordnung, dabei kann es sich um eine einheitliche Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates handeln.


    § 9 Aufgaben des Stiftungsvorstandes

    1. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Stiftungsvorstand vertreten. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind gesamtvertretungsberechtigt.
    2. Die Vertretungsmacht der Stiftungsvorstandsmitglieder ist im Innenverhältnis auf gewöhnliche Geschäfte des Stiftungsbetriebs beschränkt. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle werden der Höhe nach in der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes benannt und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.
    3. Der Stiftungsvorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Der Stiftungsvorstand führt entsprechend der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes sowie den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon unterrichtet er den Stiftungsrat unverzüglich.
    4. Der Stiftungsvorstand hat insbesondere die Aufgaben:
    a. Verwaltung des Stiftungsvermögens und Verwendung der Stiftungsmittel,
    b. Buchführung über den Bestand und Veränderung des Stiftungsvermögens sowie die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung,
    c. Berichterstattung über die Tätigkeit der Stiftung und die entsprechende Rechnungslegung; Vorlage einer Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks an den Stiftungsrat nach Schluss des Geschäftsjahres,
    d. Aufstellung eines Haushaltsplanes,
    e. Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung der Stiftungsorgane an die Stiftungsbehörde,
    f. Anstellung von Mitarbeitern.
    5. Der Stiftungsvorstand kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Kosten hierfür trägt die Stiftung.


    § 10 Stiftungsrat

    1. Der Stiftungsrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lebenshilfe Hildesheim e.V. gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und bis zu weiteren vier Personen, die vom Stiftungsrat ernannt werden können. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer einer Amtsperiode einen Stiftungsratsvorsitzenden und einen stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden. Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen mit dem Ende der Amtszeit, in der sie ihr 75. Lebensjahr vollenden, aus dem Stiftungsrat ausscheiden.
    2. Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, dabei kann es sich um eine einheitliche Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates handeln.
    3. Der Stiftungsratsvorsitzende, bei Verhinderung der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende, lädt den Stiftungsrat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung ein. Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn zugehen.
    4. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner satzungsmäßigen Mitglieder anwesend ist. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht in § 12 etwas anderes bestimmt ist. Bei Pattabstimmungen gilt der Vorschlag als abgelehnt. Über die Sitzung des Stiftungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Stiftungsratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
    5. Sitzungen des Stiftungsrates können per Telefon- oder Bildschirmkonferenz durchgeführt werden. Ferner können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht.
    6. Die Amtszeit des Stiftungsrats beträgt vier Jahre. Beginn der ersten Amtszeit ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung. Die Amtszeit derjenigen Stiftungsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat der Lebenshilfe Hildesheim e.V. angehören, richtet sich nach § 10 der Satzung der Lebenshilfe Hildesheim
    e.V.
    7. Mitglieder des Stiftungsrates dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Stiftungsvorstandes sein.
    8. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsratsmitglied mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stiftungsratsmitglied die in § 11 genannten Aufgaben grob vernachlässigt oder durch sein Verhalten bzw. seine Äußerungen die Zielsetzung und den Ruf der Stiftung gefährdet. Dem betroffenen Stiftungsratsmitglied soll jedoch zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.


    § 11 Aufgaben des Stiftungsrates

    1. Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand und überwacht seine Arbeit. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a. Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstandes
    b. Aufsicht über die Arbeit des Vorstandes
    c. Bestellung des Wirtschaftsprüfers
    d. Feststellung des Jahresabschlusses
    e. Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses unter Beachtung der steuerrechtlichen Gewinnverwendungsregelungen
    f. Beschlussfassung über die Zustimmung über Entnahmen aus und Einstellungen in Rücklagen
    g. Entlastung des Vorstandes
    h. Erteilung der vorherigen Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäften des Stiftungsvorstands gem. § 9 Abs. 2 dieser Satzung oder in Verbindung mit den Festlegungen in der Geschäftsordnung gem. § 10 Abs. 3


    § 12 Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Auflösung

    1. Änderungen dieser Satzung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Aufhebung der Stiftung können von Stiftungsrat mit einer ¾ - Mehrheit der satzungsmäßigen Mitglieder des Stiftungsrates beschlossen werden. Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsicht. Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich, so kann der Stiftungsrat mit ¾ Mehrheit seiner satzungsmäßigen Mitglieder eine Änderung des Stiftungszwecks beschließen, der dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommen soll. Beschlüsse über die Zweckänderung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde.
    2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an den gemeinnützigen Verein Lebenshilfe Hildesheim e.V. oder dessen
    Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke gem. § 2 der Vereinssatzung zu verwenden hat.


    § 13 Stiftungsaufsicht

    1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils im Land Niedersachsen geltenden Stiftungsrechts.
    2. Die Stiftungsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheit der Stiftung zu unterrichten. Mitteilungen über Änderungen in der Zusammensetzung der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan, Jahresabschluss und Tätigkeitsbericht sind ihr unaufgefordert vorzulegen.
    3. Satzungsänderungen werden erst nach Genehmigung durch die zuständige Behörde wirksam.
    4. Unabhängig von den sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, eine Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen Stiftung und die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für die Wirksamkeit von Zweckänderungen (§ 3) ist die Einwilligung des Finanzamts und der Stiftungsaufsicht nötig.


    § 14 Inkrafttreten der Stiftungssatzung

    Diese Stiftungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft.

    Hildesheim, den 11.11.2015
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    Ansprechpartner*innen

    Lebenshilfe Hildesheim


    Hans Grupe huebner web 9107

    Hans Grupe-Hübner
    Vorstand
    Bolko Seidel web 8098

    Alexander Kastner
    Vertretung des Vorstands


    Michaela Assert 7008

    Michaela Assert
    Sekretariat
    Tel: 05121 / 1709 - 861
    Fax: 05121 / 1709 - 878
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Familien unterstützender Dienst



    Jasmin Reicke 2

    Jasmin Reicke
    Familien unterstützender Dienst
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Seniorenangebot



    Sandra Feister web 8949

    Sandra Feister
    Seniorenangebot
    Tel: 05121 / 1709 - 628
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Autismusberatung



    Melanie Rohde web 8131

    Melanie Rohde
    Fachberatung Autismus
    Tel: 05121 1709780
    Fax:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Systemische Familienberatung



    Paul Knappke 3081

    Paul Knappke
    Systemischer Berater
    Tel: 0160 2378491
    Fax:
    E-Mail:

    Wohnen


    Wohnanlage Harsum

    Blanco web

    Kevin Vogtmann
    Leitung Wohnanlage Harsum
    Tel: 05127 / 2146 - 0
    Fax: 05127 / 2146 - 220
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Wohnen im Stadtteil

    Blanco web

    Joana Graffam
    Leitung Wohnen im Stadtteil
    Tel: 05121 / 2810 - 929
    Fax: 05121 / 2810 - 931
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Wohnanlage Sarstedt

    svenja gerdes web 9022

    Svenja Gerdes
    Leitung Wohnanlage Sarstedt
    Tel: 05066 / 69985 - 20
    Fax: 05066 / 69985 - 99
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Werkstatt Hildesheim


    Werkstattleitung

    Peter Straube web 8813

    Peter Straube
    Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 621
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Hans joerg Trzonnek web 8822

    Christian Falk
    stellvertretende Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 622
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Anja Ursinus web 9079

    Anja Ursinus
    Werkstattleitung Flugplatz / Käthe-Paulus-Straße
    Tel: 05121 / 1709 - 827
    Fax: 05121 / 1709 - 888
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    Peter Marschollek web 1

    Peter Marschollek
    Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 716
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Titze
    stellvertretende Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 717
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Berufliche Bildung

    Susanne Rogge Kraft web 8285

    Susanne Rogge-Kraft
    Leitung Berufliche Bildung
    Tel: 05121 / 1709 - 614
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Susanne Rogge Kraft web 8285

    Nele Ola
    Sozialdienst Berufliche Bildung
    Tel: 05121 / 1709 - 692
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Förderbereich



    Jasmin Reicke 2

    Jasmin Reicke
    Förderbereich
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Sozialdienst

    Hans Grupe huebner web 9107

    Jasmin Reicke
    Leitung Sozialdienst 
    Tel: 05121 / 1709 - 715
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Andrea Althaus Bode web 1 8042

    Thomas Schlüter
    Sozialdienst Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 761
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Gertrudis Moellering web 9066

    Michael Lübben
    Sozialdienst Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 760
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Michael Richers web 8150

    Michael Richers
    Sozialdienst Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 629
    Fax: 05121/ 1709 - 666
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    Michael Richers web 8150

    Angelina Wiese
    Sozialdienst Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 688
    Fax: 05121/ 1709 - 666
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    Tobias Plitzko web 8835

    Isa Manusch
    Sozialdienst Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 833
    Fax: 05121 / 1709 - 888
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Thomas Sklorz

    Thomas Sklorz
    Sozialdienst Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 845
    Fax: 05121/ 1709 - 888
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    Fachbereiche

    Fachbereich Metall

    Ingo Hußmann 7001

    Ingo Hußmann
    Tel: 05121 / 1709 - 640
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Holz

    Lars Himstedt web 8314

    Lars Himstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 647
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Fachbereich Textil

    Astrid Ludwig 9299

    Astrid Ludwig
    Tel: 05121 / 1709 - 653
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Kabelkonfektionierung

    Ralf Templin web 9039

    Ralf Templin
    Tel: 05121 / 1709 - 662
    Fax: 05121 / 1709 - 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Montage und Verpackung

    Peter Straube web 8813

    Peter Straube
    Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 621
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Hans joerg Trzonnek web 8822

    Christian Falk
    stellvertretende Werkstattleitung Römerring
    Tel: 05121 / 1709 - 622
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Anja Ursinus web 9079

    Anja Ursinus
    Werkstattleitung Flugplatz / Käthe-Paulus-Straße
    Tel: 05121 / 1709 - 827
    Fax: 05121 / 1709 - 888
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    Peter Marschollek web 1

    Peter Marschollek
    Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 716
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Titze
    stellvertretende Werkstattleitung Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 717
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Fachbereich Druck

    Blanco web

    Christin Große
    Tel: 05121 / 1709 - 723
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Fachbereich Fahrradservice

    Franz Mittelstedt

    Franz Mittelstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 684
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Fachbereich Hausreinigung

    Anette Rietow web 3

    Agnieszka Berking
    Tel: 05121 / 1709 - 753
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Fachbereich Materialtransport

    Peter Roehl WEB 5448

    Peter Röhl
    Leitung Fahrdienst/Lager
    Tel: 05121 / 1709 - 627
    Fax: 05121 / 1709 - 666
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    Fachbereich Gartenbau

    Marcel Trzewik 2095

    Marcel Trzewik
    Tel: 05121 / 1709 - 742
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Fachbereich Handwerkerservice

    Silvia Hartsch web 8871

    Tim Rausch
    Tel: 05121 / 1709 860
    Fax: 05121 / 1709 666
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    Fachbereich Küche / Kantine

    Ruediger Ranke web 8880

    Rüdiger Ranke
    Gesamtküchenleiter
    Tel: 05121 / 1709 - 623
    Fax: 05121 / 1709 - 789
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    Martin Seiler web 8366

    Martin Seiler
    Küchenleiter Drispenstedt
    Tel: 05121 / 1709 - 719
    Fax: 05121 / 1709 - 789
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    Marc Schwenn web 8270

    Mark Schwenn
    Ansprechpartner Küche Drispenstedt
    Tel:05121 / 1709 - 719
    Fax:05121 / 1709 - 789
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Blanco web

    Lukas Rojek
    Ansprechpartner Küche Flugplatz
    Tel: 05121 / 1709 - 850
    Fax: 05121 / 1709 - 855
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    Geschenkelädchen "Schau mal rein"

    Silvia Hartsch web 8871

    Katrin Sengelaub
    Tel: 05121 / 1709 610
    Fax: 05121 / 1709 666
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Öffentlichkeitsarbeit

    Tobias Plitzko web 8835

    Tobias Plitzko
    Tel: 05121 / 1709 - 718
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Beauftragte Personen für Medizinproduktesicherheit 


    David Hendemann web

    Für den Werkstattbereich:
    David Hendemann
    Tel: 05121 / 1709 - 733
    Fax: 05121 / 1709 - 777
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Notenträumer

    Birgit Meyer web 8988

    Birgit Meyer
    Tel: 05121 / 1709 - 740
    Mobil: 0176 / 1709 - 0623
    Fax: 05121 / 1709 - 777
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    Schatzkiste Hildesheim

    Kontakt- und Partner-Vermittlung für Menschen mit Unterstützungsbedarf

    Frau Wiesner 3608

    Michael Lübben
    Schatzkiste
    Tel: 0151 65 07 27 75
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Frau Wiesner 3608

    Ines Lemke
    Schatzkiste
    Tel: 0151 65 07 27 75
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Intergrationsbetrieb


    Ginkgo Gartengestaltung

    Martin Weisheit web 8058

    Martin Weisheit
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 901
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Lars Steinhauer web 8240

    Lars Steinhauer
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 902
    Fax: 05121 / 1709 - 917
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    Marc Lawson 3649

    Marc Lawson
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 903
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Frau Wiesner 3608

    Lachmann
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 904
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Frau Wiesner 3608

    Heike Fritsch
    Ginkgo Gartengestaltung
    Tel: 05121 / 1709 - 905
    Fax: 05121 / 1709 - 917
    E-Mail:
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    Lebenshilfe in leichter Sprache

    Das will die Lebenshilfe erreichen 


    Alle sollen überall dabei sein, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Die Lebenshilfe setzt sich schon immer für Teilhabe ein.
    Jeder Mensch soll von Anfang an überall dabei sein können.
    Viele machen bei der Lebenshilfe ehrenamtlich mit.
    Sie setzen sich für eine Gesellschaft für alle ein.
    Die Lebenshilfe ist eine starke Vereinigung.




    Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben selbst gestalten, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Deutschland will die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken.
    Die Lebenshilfe setzt sich vor allem für Menschen
    mit geistiger Behinderung ein.
    Sie wirkt an dem neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz mit.
    Die Lebenshilfe sagt den Politikern und Politikerinnen:
    Diese Unterstützung brauchen Menschen mit Beeinträchtigung.
    Sie wollen ihr Leben selbst gestalten.
    Genau wie alle anderen Menschen auch:


    • in der Familie und mit Freunden
    • beim Wohnen und bei der Arbeit
    • in der Freizeit und im Ehrenamt


    Bei der Lebenshilfe sind Menschen mit Behinderung im Vorstand, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Die Lebenshilfe hat auch viele eigene inklusive Angebote.
    In ihren Vereinen, Diensten und Einrichtungen.
    In der Lebenshilfe sind Menschen mit Behinderung 
    überall dabei.
    Sie bestimmen im Vorstand mit.
    Die Lebenshilfe hat viel erreicht.




    Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

    Die Texte und die Zusammenstellung stammen von der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
    Weiterführende Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe
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    2010 - 2019

    2012

    Der Bereich Montage und Verpackung wird am Standort Käte Paulus Straße
    um 50 Arbeitsplätze erweitert.

    Standort Käthe  Paulusstraße 7c

    Start Projekt „Stadtteilmanagement Nordstadt“
    Ende des Projekts „Werkstatt 44“


    2013

    Die Lebenshilfe Hildesheim feiert das 50jährige Bestehen

    Festgottesdienst

    50 Jahre Lebenshilfe Gottesdienst

    Vernisage

    50 Jahre Lebenshilfe Vernisage

    Symposium "Lebesns(wert) von Anfang an auf den Wegen zur Inklusion" 

    50 Jahre Lebenshilfe Symposium

    Theater "Lebens(t)räume"

    50 Jahre Lebenshilfe Tanztheater Lebens(t)räume

    Festakt im Rathaus

    50 Jahre Lebenshilfe Festakt

    Inklusives Kulturbankett auf dem Marktplatz und der Lilie in Hildesheim

    50 Jahre Lebenshilfe Kulturbankett

    Fußball Hannover96 Traditionself gegen Lebenshilfe Hildesheim

    50 Jahre Lebenshilfe Fußball

    Sommerfest in Drispenstedt

    50 Jahre Lebenshilfe Sommerfest

    Tag der offenen Tür in den Werkstätten der Lebenshilfe Hildesheim

    50 Jahre Lebenshilfe Tag der offenen Tür

    Nordsidestory - ein inklusives Theaterprojekt

    50 Jahre Lebenshilfe inklusives Theater

    Weihnachtsmarkt in Drispenstedt

    50 Jahre Lebenshilfe Weihnachtsmarkt


    2014

    Der Onlineshop wird eröffent.

    Shop Web Seite 3


    2015
    Die Integrationsfirma "Bewirtschaftungs und Service gem. GmbH" Kantine Kreishaus geht in der Lebenshilfe Hildesheim auf.


    2016
    Start der neuen Webseite

    20 Jahre Integrationsbetrieb Ginkgo Gartengestaltung gem. GmbH in der Lebenshilfe

    Jubilaeumsfeier Ginkgo 6703

    10jähriges Jubiläum der Lebenshilfe Wohnanlagen GmbH in Harsum

    Jubilaeum Wohnanlage Harsum 6258


    2017


    „Rucksack“-Programm feiert zehnjähriges Bestehen!

    Rucksackprogramm 9558

    Special Olympics 2017 in Hildesheim

    Rund 1000 Sportler kämpfen vom 14. bis 16. Juni bei den Landsspielen für Menschen mit geistiger Behinderung in Hildesheim um Medaillen.

    Special Olympics Hildesheim 2017 9999

    Special Olympics 2017 02530

    Special Olympics Hildesheim 2017 0496


    Kulturbankett im Rahmen der Special Olympics

    Auf dem historischen Marktplatz und auf dem Platz „An der Lilie“ fand das Kulturbankett der Lebenshilfe in Zusammenarbeit mit der Diakonie und der Caritas statt.

    Kulturbankett 2017 0194

    Kulturbankett 2017 0227

    Kulturbankett 2017 0156

    Kulturbankett 2017 0269

    Kulturbankett 2017 0407


    Der Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim hat zur Podiumsdiskussion geladen

    Politiker stellen sich den Fragen der Beschäftigen der Lebenshilfe Hildesheim.


    Podiumsdiskussion mit Ute Bertram 1378

    MDB Ute Bertram (CDU) am 19.09

    Podiumsdiskussion mit Ute Bertram 1355


    Podiumsdiskussion mit Bernd Westphal 2017 1276

    MDB Bernd Westphal (SPD) am 13.09

    Podiumsdiskussion mit Bernd Westphal 2017 1275
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    2000 - 2009

    2000

    Das Wohnheim in Sarstedt nimmt seinen Betrieb mit 24 Plätzen auf.

    erste Gebaeude der Wohnanlage Sarstedt


    2002

    Start Projekt „Stadtteilmanagement Drispenstedt“

    Teilnahme an der Übergabe des Lebenshilfe Bildes "Wir sind dabei" an den Niedersächsischen Landtag. Übergabe an den Landtagspräsidenten Prof. Rolf Wehrnstedt

    2002 Aktion wir sind dabei


    2003

    Das zweite Wohngebäude der Wohnanlage Sarstedt mit 12 weiteren Plätzen wir in Betrieb genommen.

    Richtfest zweites Wohngebaeude der Wohnanlage Sarstedt

    zweite Gebäude der Wohnanlage Sarstedt

    Tag der offenen Tür in den Werkstätten der Lebenshilfe Hildesheim

    Tag der offenen Tür


    2005

    Grundsteinlegung für die Wohnanlage Harsum

    Grundsteinlegung Wohnanlage Harsum

    In Harsum wurde eine neue Wohnanlage mit 44 Plätzen errichtet und bezogen.

    WH Harsum 1920 2


    2006

    Start Projekt „Rucksackprogramm“


    2008

    Aktionstag der Lebenshilfe Niedersachsen in Hildesheim 

    Aktionstag in Hildesheim 50 Jahre Lebenshilfe 2


    Start des Projekts „Werkstatt 44“


    2009


    Wohnanlage Harsum erweitert mit dem ergänzenden Wohnangebot im Stadtteil ambulant und stationär.

    Wohnen im Stadtteil 1


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    1990 - 1999

    1990

    Inbetriebnahme des Neubaus in Hildesheim Drispenstedt.

    Drispenstedt 1BA

    Eroeffnungsrede Drispenstdt

    Mit der Inbetriebnahme begann die Küche mit der Eigenversorgung und dem Fremdverkauf.

    Rundgang Drispenstedt Kueche11 2


    1991


    20 Jahre Werkstatt Hildesheim. Anstatt einer großen Feierlichkeit werden für die Beschäftigten Tagesausflüge durchgeführt.

    Planungen für einen zweiten Bauabschnitt der Werkstatt in Hildesheim Drispenstedt.


    1994

    Die Beschäftigtenzahlen der Menschen mit Behinderung sind auf 512 Personen angewachsen.


    1995

    Einschneidende Maßnahmen durch den Kostenträger bei den Entgelten. Die bisherige Möglichkeit des Verlustausgleiches ist nicht mehr gegeben. Mit den bewilligten Entgelten muss auskömmlich gewirtschaftet werden.

    Unterstützung durch den engagierten Einsatz des Elternbeirats im freizeitpädagogischen Bereiches.

    Kauf des Gebäudes auf dem Gelände der Dr.- Julius- Schoeps Kaserne für den Ersatz des Mietobjektes im Sachsenring.


    1996

    Entschluss der Werkstatt Hildesheim, ihre Qualität im sinne der Qualitätsnorm DIN ISO 9000ff zu dokumentieren.

    Die Lebenshilfe Hildesheim übernimmt Geschäftsanteile der Firma Ginkgo Gartengestaltung um weitere Tätigkeitsfelder anzubieten.

    Planung eines eigenen Wohnheimes für 24 behinderte Menschen


    1997

    Die Zahl der Beschäftigten wuchs auf 534 Personen


    1998

    Der 2. Bauabschnitt der Werkstatt Drispenstedt wurde in Betrieb genommen. Die Räumlichkeiten bieten auch Menschen mit sehr schwerer Behinderung einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz.


    1998

    Einrichtung einer Außengruppe mit 24 Personen in einem Industriebetrieb.

    Zum Jahresende waren 558 Menschen mit Behinderung im Betrieb beschäftigt


    1999

    Der Betrieb am Flugplatz konnte nach der Umbaumaßnahme die Arbeit aufnehmen.

    Flugplatz

    Die Werkstatt im Sachsenring wurde aufgegeben.

    Die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 wurde erteilt

    567 Menschen mit Behinderung werden am Ende des Jahres in den drei Betriebsstätten beschäftigt.






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    1980 - 1989

    1980

    Einweihung des Zweiten Bauabschnitts der Werkstatt am Römerring

    Roemerring 2BA


    1982

    Endgültige Anerkennung der Werkstatt Hildesheim als „Werkstatt für Behinderte“ nach dem Schwerbehindertengesetz


    1983

    Jubiläum 20 Jahre Lebenshilfe Hildesheim

    Jubilaeum 20 jahre Lebenshilfe Hildesheim 1983

    Ehrungsfeier

    Ehrungsfeier 1983

    Sommerfest zum 20 jährigen Bestehen

    20jaeriges Jubilaeumsfest 2 1983


    1984

    Eröffnung des Lädchens „Schau mal rein- Das Geschenkelädchen“ im Römerring

    Neueroeffnung Schau mal rein Geschaenkelaedchen


    1985


    Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Elternarbeit durch den Elternbeirat.


    1986

    Präsentation der Lebenshilfe auf der Niedersachsen Schau

    niedersachsenshow april 2


    1987

    Besondere Aktion im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, der Bevölkerung Behindertenfragen näher zu bringen und die Leistungsfähigkeit der Werkstatt für Behinderte aufzuzeigen.


    1988

    25 Jahre Lebenshilfearbeit im Kreis Hildesheim.
    Beginn mit dem Neubau einer Zweigwerkstatt in Hildesheim Drispenstedt.
    Beschäftigung von insgesamt 428 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten am Römerring und am Sachsenring.


    1989

    Richtfest in Drispenstedt nach planmäßigem Bauverlauf.
    Die Beschäftigtenzahlen der Menschen mit Behinderung ist auf 463 Personen angewachsen.



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    1970 - 1979

    1971

    Umzug der Werkgruppe in den Sachsenring47B. Inbetriebnahme der Werkstatt für Behinderte.

    Sachsenring 02


    1973

    Übernahme der Trägerschaft der Kindertagesstätte in der Lappenbergschule durch den Zweckverband Behindertenzentrum.


    1975

    Vorläufige Anerkennung der Werkstatt als Behindertenwerkstatt im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.
    Beschäftigung von 157 Menschen mit Behinderung.


    1978

    Abschluss der Bauarbeiten am Römerring. Inbetriebnahme der neuen Werkstatt.

    Römerring
     
    Römerring 02


    1979

    Richtfest 2. Bauabschnitt Römerring

    Richtfest zweiter Bauabschnitt Römerring (1 von 1)
     
    Richtfest zweiter Bauabschnitt Römerring (1 von 1) 2
     
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