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Wenn ein Kaffee to go das gemütliche Kaffeetrinken in geselliger Runde ersetzt und doch sehnlichst erwartet wird

Wenn ein Kaffee to go das gemütliche Kaffeetrinken in geselliger Runde ersetzt und doch sehnlichst erwartet wird

Coronazeit im Seniorentreff 3

Bei dem ersten Treffen nach dem Lockdown gibt es kein Halten mehr und die Emotionen gewinnen die Oberhand. Mit Glückstränen begrüßt eine Teilnehmerin des Senioren Treffs der ersten Stunde die Koordinatorin der Angebote, Sandra Feister. Sie sind zum Kaffee trinken und Spazieren gehen verabredet. Vor Corona haben wir uns in ein Café gesetzt, gemeinsam mit weiteren Teilnehmer*innen und haben einen schönen Nachmittag in geselliger Runde mit interessanten Gesprächen verbracht. Das geht derzeit leider nicht mehr. Unter den jetzigen Bedingungen bieten wir ausschließlich 1 zu 1 Aktionen an, berichtet Feister. Ein Kaffee to go oder ein Sitzplatz im Außenbereich einer Cafeteria werden angesteuert. Aber der Kaffee ist nur Beiwerk. Eigentlich geht es um die Gespräche, Aufmerksamkeit und Zuwendung, jetzt wo gemeinschaftliches Leben und der Austausch untereinander so schwierig geworden ist. 

Ab Ende März über den April hinweg bis Anfang Mai waren gar keine Aktionen und Veranstaltungen möglich. Eine schwierige Zeit für die momentan 9 Teilnehmer*innen des Senioren Treffs. So war ihnen der regelmäßige Austausch und die abwechslungsreichen Angebote ans Herz gewachsen.

Die ganze Zeit über wurde von Sandra Feister persönlichen Kontakt über das Telefon gehalten. Von kurzen Gesprächen üben den Garten bis hin zu langen Gesprächen über eine Stunde, in der die Einsamkeit überbrückt und Hoffnung gegeben wurde, oder einfach nur mal über dies und das reden, waren an der Tagesordnung. Mindestens einmal die Woche wurde mit allen Teilnehmer*innen der Kontakt aufgenommen. Glücklich, wer nicht allein zu Hause war, aber auch hier war die Abwechslung und die direkte Ansprache erwünscht und ersehnt.

Seniorentreff in der Coronazeit

Reden allein reicht aber nicht. So haben Sandra Feister und zwei Mitarbeiterinnen regelmäßig Pakete gepackt um Abwechslung, Freude und Beschäftigung zu geben. Ein beliebtes Angebot, vor der Corona Zeit, war zum Beispiel das Seniorenkino. Da der Besuch des Kinos derzeit nicht möglich ist, haben sie einen Kinoabendkarton zusammengestellt. Den passenden Film auf DVD für jede Person ausgesucht und mit Getränk und Knabbersachen vervollständigt. In weiteren Paketen haben sich Ausmalbilder oder Geschichten befunden. Abwechslungsreich wie die sonstigen Angebote und individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen abgestimmt. So wurden auch die Inhalte der Überraschungsboxen gepackt. Auch Bastelmaterialien, Spiele oder die Zutaten für ein leckeres Gericht sind mit der Überraschungsbox übergeben worden. In jeder Box lag zusätzlich, für alle Teilnehmer*innen individuell verfasst, ein persönliches Anschreiben. So wurde die Box, neben dem Telefonat ein heiß ersehntes Ereignis in der Woche.

Aber nichts geht über das persönliche Treffen. So haben Teilnehmer des Seniorenangebotes, die in der Wohnanlage Harsum wohnen das große Glück, dass die Kochaktion bei ihnen weiterhin regelmäßig stattfindet. Das ist aber nur möglich, da die sechs Teilnehmer*innen in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben und die Anleiterin, Susanne Wunstdorf, auch gleichzeitig als Betreuerin in dem Haus tätig ist.

So langsam starten aber auch die anderen Angebote wieder. Zum Beispiel, das beliebte Spazierengehen mit Findus, einem aufgeweckten Border Collie mit Begleithundeausbildung und der Hundeführerin Katrin Garms. Auf andere Highlights muss derzeit noch verzichtet werden. Busreisen und Ausflüge, sowie gemeinsame Stunden in größeren Runden sind derzeit nicht im Programm.

Wer Interesse bekommen hat, kann sich bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 05121-1709826 melden.

Fotos und Text: Tobias Plitzko
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Hier wird gearbeitet, dass die Wände wackeln

Hier wird gearbeitet, dass die Wände wackeln

Haus Papenberg Auswahl 12

Haus Papenberg Auswahl

Wackeln reicht aber nicht. So nimmt Daniel den großen Hammer wieder in die Hand und haut noch einmal zu. Jetzt lösen sich vereinzelt Steine aus der Mauer und eine kleine Staubwolke ist zu sehen. Bei dem nächsten Schlag fällt die Mauer mit einem lauten Poltern in sich zusammen. Langsam lösen sich die Konturen der Personen wieder aus der raumgreifenden Staubwolke. Was dann folgt ist ein geschäftiges Treiben. Schaufeln werden geschwungen, Kisten gerückt und das Material abtransportiert.

Haus Papenberg Auswahl 16
Haus Papenberg Auswahl 7


Seit dem 8.6. sind fünf Beschäftigt und zwei hauptamtliche Mitarbeiter der Lebenshilfe Hildesheim in dem Haus am Papenberg in Bockenem am Arbeiten. Das, im Jahr 1848 als Schulhaus erbaute und später für Vereine genutzte, Fachwerkhaus soll umfassend saniert werden. Dafür muss erst einmal alles raus. Zwischenwände, Deckendämmungen, Heizkörper, Installationen, Fußböden und einiges mehr. Vieles wird gleiche, nach Materialien sortiert, in Containern entsorgt. So werden derzeit jeden Tag ca. 3 Tonnen Schutt und Schrott aus dem Haus getragen. Aber nicht alles soll entsorgt werden. Die alten Türen z.B. müssen vorsichtig ausgebaut und eingelagert werden. Diese sollen später wieder in dem sanierten Haus ihren Platz finden. Nach der Sanierung soll das Gebäude als Bürgerhaus der Stadt Bockenem die Funktion einer Begegnungsstätte erhalten.

Haus Papenberg Auswahl 13
Haus Papenberg Auswahl 3


Für die Handwerkerkertruppe sind die Arbeiten nichts Ungewohntes. So haben sie, unter Anderem, bereits den Umbau der kompletten Büroetage der Lebenshilfe Hildesheim ausgeführt. Im Kleinen wurden auch schon extern Abriss, aber auch Trockenbau und Malerarbeiten durchgeführt. Als externer Auftrag ist dieses Projekt bislang das Umfangreichste.

Haus Papenberg Auswahl 18
Haus Papenberg Auswahl 2

Die Beschäftigten sind besonders motiviert – endlich wieder arbeiten. Nachdem sie in den letzten 10 Wochen eine Zwangspause durch den Corona-Lockdown erlebt haben, freuen sie sich auf die Aufgabe. Spazieren gehen, den Haushalt schmeißen und irgendwie den Tag rumkriegen, macht auf Dauer nicht glücklich. Bei so einem großen Auftragsvolumen ist für jeden die passende Arbeit dabei. Wände einreißen macht am meisten Spaß. Da sieht man, was man geschafft hat. Aber auch die feinen Arbeiten sind eine willkommene Abwechslung. Das Zersägen der Heizungsrohre mit einer Tigersäge z.B. oder das Heraustrennen von Elektroleitungen finden ihre Anhänger. Weitere Gewerke sind in der Zeit der Entkernung nicht im Haus, so dass keinen externen Abstimmungen nötig sind und das Arbeiten mit den Auflagen durch Corona vereinfacht.

Haus Papenberg Auswahl 4


In vier Wochen soll das Haus komplett entkernt sein. Da ist noch einiges zu tun. Gut zu wissen, dass weiter Beschäftigte in den nächsten Wochen noch hinzukommen. Ob sie auch in den ersten Tagen mit Muskelkater zu kämpfen haben, nach der langen Zeit der Arbeitspause? Es wird sich von oben nach unten vorgearbeitet. Das Dachgeschoss ist vermutlich dann schon entkernt und eine Treppe, in dem dreigeschossigen Haus, muss weniger erklommen werden. Aber so mache Staubwolke wird sich noch durch das Haus verbreiten und ein geschäftiges Treiben nach sich ziehen.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Intensivpflege-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 16. Juni 2020

Berlin. Morgen, Mittwoch, 17. Juni, findet im Bundestag die öffentliche Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) statt. Dazu erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin:

„Das höchst umstrittene Gesetzesvorhaben darf so nicht verabschiedet werden. Menschen, die auf Intensivpflege wie Beatmung angewiesen sind, müssen sonst fürchten, dass sie aus ihrem vertrauten Zuhause in ein Pflegeheim umziehen müssen. Das ist untragbar: Der kranke Mensch muss unter allen Umständen selbst über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden! Keinesfalls darf der Medizinische Dienst dieses Grundrecht missachten, einschränken oder übergehen. Vielmehr sollte der Medizinische Dienst den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen beratend zur Seite stehen, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen.“

Zum Hintergrund: Nach dem Gesetzentwurf verlieren Intensivpflegepatient*innen ihren Anspruch auf häusliche Versorgung, wenn die Pflege dort nicht „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt werden kann oder sie dem Medizinischen Dienst die Prüfung verweigern. Angesichts des derzeitigen Pflegepersonalmangels ist damit zu rechnen, dass der Anspruch auf häusliche Versorgung praktisch ausgehebelt wird. Damit werden Mängel im Versorgungssystem auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen. Das ist nicht hinnehmbar. Es obliegt vielmehr der Krankenversicherung, die pflegerische Versorgung durch geeignete Maßnahmen auch zu Hause tatsächlich und dauerhaft sicherzustellen. Kann sie dies nicht, müssen Versicherte auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich gemäß § 37 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V selbst eine Pflege- oder Assistenzkraft zu besorgen und über die Krankenkasse zu refinanzieren.
Außerdem ist zu befürchten, dass Menschen mit Behinderung Intensivpflege nicht mehr wie bisher in allen Formen des betreuten Wohnens erhalten können. Nach der vorgesehenen Neuregelung kann Intensivpflege gemäß § 37 c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V nur noch in betreuten Wohnformen erbracht werden, in denen der Versorgungsumfang einem stationären Setting entspricht. Wohnformen mit einem geringeren Versorgungsumfang sind nicht mehr erfasst. Sie sind auch nicht in § 37 c Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB V, der die Intensivpflege im eigenen Haushalt vorsieht, erwähnt. Diese Neuregelung verkennt, dass die betreute Wohnform das Zuhause der Menschen ist. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung – wie bisher – in allen Wohnformen Intensivpflege erhalten können. In § 37 c Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB V muss daher neben der Versorgung im eigenen Haushalt und in der Familie auch die Versorgung in betreuten Wohnformen ausdrücklich genannt werden.
Schließlich werden Intensivpflegepatient*innen, die eine häusliche Versorgung wünschen, bei der Zuzahlung benachteiligt. Diese ist nicht mehr wie bisher auf 28 Kalendertage begrenzt. Wählen Versicherte eine stationäre Versorgung, bleibt es dagegen bei der Begrenzung. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat – zum Teil auch gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung – während des Gesetzgebungsverfahrens die geplanten Änderungen bereits mehrfach kritisiert.

Hier die Links zu den verschiedenen Stellungnahmen:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20200608_BVLH_Stellungnahme_IPReG.pdf
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20200206_BVLH_Stellungnahme_z_RefE_IPReG.pdf
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Stellungnahmen/20191212_BVLH_Stellungnahme_z_RefE_IPREG.pdf
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Gemeinsame-Stellungnahmen/20191204_Stellungnahme_Fachverbaende_z_BT-Drs._19_14487_ausserklinische_Intensivpflege.pdf
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/user_upload/20190905_Stellungnahme_KFV_zum_RefE_RISG.pdf
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Medienmitteilung: Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V und ver.di vom 11. Juni 2020

Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung darf nicht an der Krankenhaustür Halt machen

Fachverbände schreiben an Bundessozialminister und fordern Verbesserungen

Berlin, 11.06.2020 – Wenn Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Zu krankheitsbedingten Symptomen, wie etwa Schmerz oder Atemnot, kommt die Unsicherheit einer fremden Umgebung. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung in der Regel nicht vorbereitet, es fehlt an behinderungsspezifischen Kenntnissen und an Erfahrung in der Kommunikation zum Beispiel mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn Eltern berichten, dass vielfach behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf auch im Erwachsenenalter nur dann in Kliniken aufgenommen werden, wenn die Eltern sie begleiten, weil nicht gewährleistet werden kann, dass der notwendige Umfang pflegerischer Versorgung und sozialer Assistenz sichergestellt wird, muss sich etwas ändern. Dies hat sich aktuell in der Corona-Krise wieder gezeigt. Es bedarf vertrauter Begleitung und Betreuung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen.

Darauf machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit langem aufmerksam. Sie fordern deshalb, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung eine Assistenz für Aufenthalte im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. So lautet die Forderung der Fachverbände in ihrem aktuellen Positionspapier „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“, das sie an Bundessozialminister Heil verschickt haben.

Die Assistenz muss von einer aus dem Alltag vertrauten Person geleistet werden. Die Assistent*innen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem behinderungsbedingten Bedarf und nicht aus dem medizinischen Aufwand der Behandlung ergeben. Die Assistenz im Krankenhaus und in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen muss ausdrücklich als Leistung der Eingliederungshilfe im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden. Denn diese Unterstützung bei der persönlichen Gesundheitssorge ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
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