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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 3. Mai 2021

Lebenshilfe: Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten haben einen besseren Lohn verdient!
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind.
Berlin. Rund 300.000 Frauen und Männer mit Beeinträchtigung arbeiten bundesweit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und erhalten ein monatliches Entgelt von durchschnittlich 210 Euro. „Das ist nicht mehr als ein Taschengeld“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Auch wenn Menschen mit Beeinträchtigung zusätzlich Sozialleistungen bekommen, empfinden sie ihren Lohn als viel zu niedrig und höchst ungerecht. Sie haben einen besseren Lohn verdient. Schließlich gehen die meisten von ihnen wie alle anderen fünf Tage die Woche zur Arbeit.“ Die Lebenshilfe setzt sich daher schon lange für eine Reform des Entgeltes in Werkstätten ein.

Das bestehende System ist vielschichtig und steht immer in Wechselwirkung mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dies macht es Beschäftigten und ihren Angehörigen schwer, die Entlohnung in der WfbM nachzuvollziehen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Einkommensmodelle so weiterzuentwickeln, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Die Lebenshilfe begrüßt, dass der Bundestag mit dem kürzlich verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz die Bunderegierung aufgefordert hat, so zeitnah wie möglich gesetzliche Anpassungen zur Neugestaltung des Entgeltsystems umzusetzen. Bereits während des laufenden Forschungsvorhabens der Bundesregierung zum Entgeltsystem soll an einem entsprechenden Konzept gearbeitet werden. Die Lebenshilfe begleitet das Forschungsvorhaben durch einen Sitz in der Steuerungsgruppe.
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Ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität

Ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität

Impfung 2

Diese Woche ist es soweit. Nach langem Warten und einem Jahr voller Entbehrungen, zeitweisen Besuchsverboten und Betretungsverboten des Arbeitsplatzes, werden in den Wohnanlagen in Sarstedt und Harsum sowie dem Wohnangebot „Wohnen im Stadtteil“ die Bewohner*innen und die Mitarbeiter*innen geimpft. Dem Impfangebot ging ein hoher organisatorischer Aufwand voraus. Einverständniserklärungen mussten eingeholt, Anamnesebögen ausgefüllt und letztendlich die Impfwilligkeit festgestellt werden.
„Endlich“ kommentiert Tim Rausch, Fachkraft für Arbeitssicherheit den Start des Impfens. Er hat in den letzten Wochen einiges zu tun gehabt. Insbesondere die regelmäßigen Kontakte zum Gesundheitsamt und zum Impfzentrum haben viel Zeit in Anspruch genommen. Umso glücklicher ist er über den Impfstart in den Wohnangeboten und den reibungslosen Ablauf.

Impfung

Nun hat das Warten ein Ende. Ein mobiles Impfteam hat sich auf den Weg gemacht und sucht nacheinander die Wohnanlagen in Sarstedt und Harsum und schlussendlich die Wohnangebote im „Wohnen im Stadtteil“ auf.
Es wird sich, aufgrund der Impfung, das Leben nicht schlagartig ändern und nur langsam in Richtung Normalität entwickeln. Ein wichtiger Schritt in die Richtung ist aber getan. Mehr Sicherheit für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen wird durch das Impfangebot erreicht.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung jetzt impfen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 23. April 2021

Menschen mit Behinderung jetzt impfen!


Angesichts von Corona-Ausbrüchen mit Todesfällen in Wohneinrichtungen fordern die Fachverbände: Menschen mit Behinderung, Angehörige und Mitarbeitende müssen jetzt umgehend geimpft werden!

Berlin. In verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es Ausbrüche mit schweren Verläufen und Todesfällen. Daher fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bund und Länder auf, alles zu tun, damit vulnerable Personen in kürzester Zeit geimpft werden. Bisher gibt es noch keine flächendeckenden Impfungen für Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Mitarbeitenden in Diensten und Einrichtungen. Angesichts der besonderen Gefährdung von Menschen mit Behinderung darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Menschen mit Behinderung, Mitarbeitende und Angehörige sowie Assistent*innen müssen jetzt geimpft werden, bevor es zu weiteren Ausbrüchen kommt.
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen oder Wohngruppen betreut werden, in die höchste Impfkategorie fallen und zuerst geimpft werden. Menschen mit Behinderung sind in sehr vielen Fällen auch pflegebedürftig und leben häufig in Einrichtungen oder Wohngruppen, wo sie einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Die Impfsituation für Menschen mit Behinderung ist allerdings regional sehr unterschiedlich – sie hängt unter anderem auch von den Corona-Verordnungen der Länder und dem Handeln der örtlichen Gesundheitsbehörden ab.
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 21. April 2021

Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für gleichberechtigte Teilhabe. Es muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

 

Berlin. Der Bundestag will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz morgen, am 22. April, endlich in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stehen bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsidenten im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.
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50 Jahre in der Werkstatt Hildesheim - Als die Türen noch beidseitig aufgingen

Als die Türen noch beidseitig aufgingen


Heinz Steinke 2

Früher ist Heinz Steinke mit dem großen Bus zur Arbeit gefahren. Sein Rollstuhl wurde entweder im Gepäckfach oder auf der Fläche der Stehplätze verstaut. Er musste die Bustreppe mühsam erklimmen und sich am Griff hochziehen. Bei dem Aussteigen musste er sich wieder gut festhalten. Da ist die Fahrt zur Arbeit heute viel bequemer. Heute wird Heinz mit dem Kleinbus abgeholt. Dieser hat eine Hydraulikrampe. Einfach sitzen bleiben, angehoben werden und auf den Platz fahren. Angeschnallt wird man heute auch, sicher ist sicher – früher im großen Bus brauchte man das nicht.

Aber früher ist auch schon eine ganze Weile her. Mit 20 Jahren hat Heinz am 10.05.1971 in der Werkstatt der Lebenshilfe Hildesheim zu arbeiten begonnen. Das ist bald 50 Jahre her. Zeit zurück zu schauen und noch einmal das Arbeitsleben Revue passieren lassen. Angefangen hat Heinz im Sachsenring in einem Hinterhaus in der Nordstadt. Die frühere Wäscherei hatte die Lebenshilfe Hildesheim 1971 als Werkstatt umgebaut und in Betrieb genommen. Die Arbeitsplätze waren gefragt. Der Wunsch nach einem möglichst normalen Leben. Teilhabe am Arbeitsleben war früher genauso ein Grundbedürfnis wie heute, wenn auch heute einiges anders ist.

Heinz Steinke

In der Gruppe von Firmin Hehemann hat er mit der Verkabelung von Lampen angefangen. Viele Handgriffe und Arbeitsgänge hat er in seinem Arbeitsleben erlernt und ausgeführt. Nach Eröffnung der neuen Werkstattgebäude in Drispenstedt im Jahr 1990 ist er mit seiner Arbeitsgruppe dahin umgezogen. Ein Unterschied wie Tag und Nacht. Das Gebäude in Drispenstedt ist barrierearm geplant und gebaut worden. Alles neu und alles viel größer. Gemeinsam mit dem Gruppenleiter Friedel Restle verflogen die Jahre nur so. Später kam Birgit Engelke-Busse als seine erste Gruppenleiterin in die Gruppe und brachte einen frischen Wind mit. Die Meisten seiner Gruppenleitungen hat er in die Rente verabschiedet. Und wie die Gruppenleiter*innen kamen und gingen so änderten sich auch die Arbeiten. Heute presst er mit einem Spezialwerkzeug Kugellager auf Lagerhalter oder nietet Hülsen an Urnenbänder. Der Spaß an der Arbeit ist über die Zeit geblieben. Noch immer freut sich Heinz über seine Beschäftigung und führt die Arbeitsgänge mit Akribie aus, berichten seine derzeitigen Gruppenleiter*innen Florentine Mai und Lars Friederichs.

Heinz Steinke 3

Aber Arbeit ist nicht alles. Denn die Gemeinschaft in der Gruppe, die Arbeitskolleg*innen und letztendlich die langjährige Begleitung durch die Gruppenleitungen verstärken die positive Einstellung zu seinem Arbeitsplatz. Es gibt noch etwas, dass vielleicht sogar noch besser ist als die Arbeit. Fast jedes Fest, und das waren einige in der Zeit, hat Heinz besucht, vom Faschingsfest über Gruppengrillfeiern bis hin zu großen Sommerfesten und Weihnachtsfeiern – Heinz ist fast immer dabei und das mit großer Freude.

Heinz Steinke 5

Er ist ein hilfsbereiter Charmeur mit einem großen Herzen, berichtet Florentine und ist froh ihn in der Gruppe zu haben. Sein großes Herz geht allerdings noch weiter auf, wenn Tiere in der Nähe sind. So freut sich Heinz jedes Mal aufs Neue, wenn Katrin Garms mit Ben, ihrem ausgebildeten Besucherhund vorbeikommt. Dann wird gekrault und gestreichelt. Das die Freude nicht einseitig ist, sieht man beiden an. Heinz Steinke 4

Aber auch Pedro, eine Tierbekanntschaft aus der Ferienfreizeit, hat es Heinz angetan. Der Esel stand auf einer Weide nah an der Unterkunft. Jeden Tag ist Heinz zur Weide und hatte immer etwas leckeres für Pedro dabei. Das sind die vielen glücklichen Momente, die in Erinnerung bleiben. Ob er noch einen Wunsch hat oder gern etwas anderes gemacht hätte verneint Heinz vehement. Es war und ist eine gute Zeit.

Wir wünschen Heinz noch viele gute Jahre und weiterhin ein erfülltes Leben.

Text: Tobias Plitzko
Fotos: Tobias Plitzko, Katrin Garms, Unbekannt
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe fordert Nachbesserungen beim Teilhabestärkungsgesetz

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 20. April 2021

Lebenshilfe fordert Nachbesserungen beim Teilhabestärkungsgesetz


Menschen mit Behinderung müssen wissen, wer Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe hat, und brauchen Rechtssicherheit. Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle soll Gewaltschutz stärken. Und Assistenz im Krankenhaus muss endlich eindeutig geregelt und finanziert werden.

Berlin. Der Bundestag will das Teilhabestärkungsgesetz am kommenden Donnerstag, 22. April, in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe begrüßt das Vorhaben, verlangt aber Nachbesserungen.
Am gestrigen Montag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf beraten. Die Justiziarin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Antje Welke, war als Sachverständige geladen. Sie forderte: „Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, die bestimmt nach welchen Kriterien entschieden wird, wer zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe gehört, muss unbedingt im Gesetz bleiben. Ein Verschieben dieser Regelung, wie es der Bundesrat will, wäre verheerend für die Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind. Sie brauchen Rechtssicherheit und müssen wissen, wer Anspruch auf Unterstützungsleistungen hat.“
Zum Gewaltschutz fordert die Lebenshilfe, dass neben der vorgesehenen Regelung im Teilhabestärkungsgesetz eine bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderung entsteht und vom Bund bezahlt wird. Auch sollte der Gewaltschutz eine besondere Erwähnung bei der Qualitätssicherung von Leistungserbringern erhalten. Nur so wäre sichergestellt, dass partizipative Gewaltschutzmaßnahmen auch finanziert würden.
Nicht zuletzt drängt die Lebenshilfe darauf, dass im Teilhabestärkungsgesetz endlich die erforderliche Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung eindeutig geregelt wird. Auch der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wiesen in ihrem gemeinsamen Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 11. März 2021 auf die Problematik hin und forderten, dass der „Verschiebebahnhof“ bei der Kostenübernahme schnell gelöst werden müsse. Aus Sicht der Lebenshilfe, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und des Deutschen Behindertenrates ist die Finanzierungsverantwortung für die Assistenz im Krankenhaus entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei den Trägern der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Auch eine Aufteilung der Ausgaben wäre denkbar.
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Stadtradeln

Stadtradeln - Wir sind wieder mit dabei!


Inklusiv radeln mit der Lebenshilfe Hildesheim e.V.

Stadtradeln

Komm in unser Team – alle können dabei sein*

 Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. hat 2021 wieder ein Team beim Stadtradeln gemeldet.

Lebenshilfe Hildesheim radelt

Umso mehr Personen dabei sind, umso mehr Kilometer gefahren werden, umso besser für unsere Umwelt, denn jeder Kilometer zählt.
Radfahren ist eine aktive CO2-Vermeidung!

Jede Radfahrt zählt, ob Kurzstrecke oder Wochenendausflug und es ist egal ob bislang die Strecken schon mit dem Rad gefahren wurde oder für die Aktion bewusst auf das Fahrrad umgestiegen wird.
Dieses Jahr verschiebt sich die Aktion auf September. In dem Zeitraum vom 06. September bis 26. September 2020 kannst du deine gefahrenen Kilometer in deinem Profil eintragen und somit einen Beitrag zum Teamergebnis aber auch zum Umweltschutz leisten.

Melde dich unter https://www.stadtradeln.de/hildesheim an und wähle dein Team aus.
Du kannst auch die App https://www.stadtradeln.de/app auf dein Handy laden.

Gemeinsam für eine bessere Umwelt, weil jeder Mensch zählt!

*Alle, die in der Stadt Hildesheim im Landkreis Hildesheim wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können beim STADTRADELN mitmachen.

 
 
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Jeden Tag ein Tor

Jeden Tag ein Tor

Austausch Sektionaltore 3

Zwei Tage hat es gedauert und die neuen Tore zu den Hallen der Tischlerei sind eingebaut. Wo bislang schmale doppelflügelige Türen das Nadelöhr für den Materialtransport in die Tischlerei darstellten, erleichtern jetzt zwei Sektionaltore den Arbeitsablauf. Das Eine ist 4,30 Meter breit und das Andere 2,50 Meter. Der Mehrwert ist nicht nur im Arbeitsumfeld entstanden. Bei geschlossenen Toren wird durch die 8cm dicken Lamellen eine Schalldämmung von 27dB erreicht und eine deutliche Energieersparnis, aufgrund der viel besseren Wärmedämmung, erzielt. Der Austausch wurde daher auch von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 20% gefördert. Wenn es mal schnell gehen muss, z.B. bei einem Feueralarm, ist in den Toren auch eine Fluchttür integriert. So muss das Tor nicht jedes Mal geöffnet werden, wenn Personen durchgehen möchten. Das kommt auch den Mitarbeiter*innen zugute. Endlich können die acht Meter langen Sonderanfertigungen der übergroßen Schwerlastpaletten in der Werkhalle zusammengebaut werden. Bislang war das aufgrund des zu kleinen Durchgangs nur draußen möglich, Sommer wie Winter. Damit werden die beiden Tore für die Tischlerei zum dreifachen Gewinn.


Text: Tobias Plitzko
Foto: Lars Himmstedt
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Jeder Mensch hat ein Recht auf Kommunikation

Jeder Mensch hat ein Recht auf Kommunikation

Hilfsmittelvorstellung unterstützende Kommunikation 2

Barrierefreiheit wird häufig mit baulichen Maßnahmen, wie Rampen anstatt Treppen oder Automatiktüren anstatt manueller Türen gleichgesetzt. Aber Barrierefreiheit ist viel mehr als das und setzt auch noch auf ganz anderen Ebenen an. Einem Menschen sagen können: „Ich habe dich lieb.“ oder aber auch mal: „Das finde ich doof!“ gehört zum Leben. Leider hat nicht jeder Mensch diese Fähigkeit. Die Menschen, die nicht über ausreichend verständliche Lautsprache verfügen, versuchen oft mit Gestik und Mimik ihre Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen. Häufig kommt es dabei aber zu falschen Interpretationen seitens des Umfeldes und damit zu Frustration auf allen Seiten.

Eine erste Möglichkeit, mit Methoden der Unterstützten Kommunikation (UK) zu arbeiten ist das Nutzen von Bildkarten oder sogenannten „sprechenden Tasten“. Auf den Karten kann zum Beispiel die Auswahl zwischen Apfel und Banane gezeigt werden und die nicht-sprechende Person kann durch Zeigen auf die entsprechende Karte ihren Wunsch deutlich machen, berichtet Claudia Kebesch.

Die Logopädin und Kommunikationspädagogin ist zur Beratung über die Unterstützungsmöglichkeiten für einen Tag in der Werkstatt Hildesheim.

Besonders interessant ist es zum Beispiel, ein Wort wie „noch mal“ auf eine Taste zu sprechen. Die Nutzer*innen können durch das Drücken der Taste erleben, wie das Gegenüber eine interessante Aktion (z.B. Seifenblasen machen) einfach „noch mal“ macht. So können die Nutzer*innen sich als sehr selbstbestimmt erleben – oft eine völlig neue und sehr beglückende Erfahrung.
Eine Taste kann jederzeit mit einem individuellen Text besprochen, durch Drücken wieder abgerufen werden und so in sehr vielen verschiedenen Situationen eingesetzt werden.

Auf Einladung der Sozialpädagogin Andrea Hellmers ist diese Beratung zu Stande gekommen. Kommunikation ist ein Menschenrecht und mit dem BTHG existiert die rechtliche Grundlage zur Umsetzung durch Hilfsmittel. Die dazu erforderlichen Hilfen werden sehr individuell erprobt und ausgewählt, führt Hellmers weiter aus.

Hilfsmittelvorstellung unterstützende Kommunikation

Egal wie stark eingeschränkt die Person ist: Kommunikation ist möglich und es gibt für jeden und jede das passende Hilfsmittel. Ein sehr gutes und komplexes Hilfsmittel sind auch die sogenannten „elektronischen Kommunikationshilfen“ oder „Talker“. Das sind Tablets, die unterschiedliche Wortschatzprogramme ausführen können und in der Regel mit Symbolen, aber auch mit Schrift arbeiten. Der Wortschatz ist selbstverständlich auf die jeweiligen Nutzer*innen abgestimmt und kann jederzeit individuell angepasst werden. Auch Fotos (z.B. von Kollegen) können ganz leicht eingefügt werden.

Das Glück der Nutzer*innen zu sehen, ist immer wieder eine Freude, so Kebesch: endlich Gefühle und Bedürfnisse äußern können, nicht immer nur unbeachtet daneben sitzen, sondern aktiv an Unterhaltungen teilnehmen, wahrgenommen werden und Teil der Gesellschaft sein, mehr Selbstbestimmung leben und Teilhabe erfahren. All das gehört zu den Menschenrechten und stellt eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität dar.

Die Hilfsmittel sind aber natürlich kein Selbstläufer. Nur mit Akzeptanz der Nutzer*innen und des Umfeldes (Eltern, Lehrer, Werkstatt…) wird der Mehrwert im Leben möglich. Der angstfreie Umgang mit der Technik (es ist nämlich gar nicht so schwer und macht einfach viel Spaß) fördert die allgemeine Akzeptanz und ist Teil der Inklusion. Die Nutzer*innen können so nach und nach auch über umfangreichere Inhalte, wie z.B. über Erlebnisse am Wochenende, berichten.

Wenn die Gesprächsteilnehmer*innen ein wenig Rücksicht darauf nehmen, dass es manchmal etwas länger dauert, Wörter auf dem Talker zu finden, können oft erstaunlich intensive Unterhaltungen entstehen.

„Die Wünsche von den Augen abgelesen zu bekommen“ ist zwar manchmal eine schöne Vorstellung, führt aber leider im Alltag häufig zu Ausgrenzung und Bevormundung.

Teilhabe wird erst da möglich, wo selbstständig selbstbestimmt kommuniziert werden kann. Für interessierte Beschäftigte der Werkstatt Hildesheim und deren Angehörigen steht Andrea Hellmers als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Tel: 05121 170 9715 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Text: Claudia Kebesch / Tobias Plitzko
Foto: Tobias Plitzko
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Kategorie Unikate 1


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