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Medienmitteilung:Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht muss besser werden

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 24. November 2020

Ulla Schmidt: Neues Betreuungsrecht muss besser werden
Bundestag wird das Gesetz am Donnerstag in erster Lesung beraten. Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021)

Berlin. Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung über ein neues Betreuungsrecht beraten. „Die Reform ist längst überfällig. Wir sehen in dem Regierungsentwurf einen Fortschritt, doch das Gesetz muss unbedingt noch besser werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Sigrid Salzmann aus Erlangen hat eine rechtliche Betreuung. Und sie ist sehr unzufrieden damit: „Ich bekomme immer nur Bescheid, dass meine Betreuung verlängert wird. Gefragt werde ich dazu nie. Das darf doch nicht sein! Rechtliche Betreuer dürfen nicht alleine entscheiden, wo man wohnen soll. Sie müssen uns da schon fragen. Rechtliche Betreuer sollten mehr Geld verdienen, damit sie mehr Zeit für uns haben. Meine Betreuerin ist für so viele Leute zuständig.“ Sigrid Salzmann gehörte zu einer Gruppe von Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe, die in Berlin dem Bundesjustizministerium aus erster Hand berichtete, was bei der rechtlichen Betreuung schlecht läuft.

Viel zu lange schon warten Menschen mit Behinderung auf die Reform. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen endlich auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, dass rechtliche Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um Verträge abzuschließen.

Richtschnur der Betreuer und Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich. Damit es aber nicht allein bei schönen Worten bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis gelingen kann, drängt die Lebenshilfe darauf, dass die betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem Jahresbericht hat der Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren, auch seine Unterstützungsleistung bei einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so verlangt es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher Form übermittelt werden. Überhaupt müsse sichergestellt sein, dass während des gesamten betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.

Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten sollen neue Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt. Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche Betreuung möglichst zu vermeiden. Die sogenannte „erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen der betreuten Person angeordnete und verlängerte rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden.

Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden – durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo sie Beratung und Fortbildung erhalten. Mehr Informationen über die Betreuungsrechtsreform und die Kampagne der Lebenshilfe gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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Weihnachtsgrüße 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Freunde der Lebenshilfe,
liebe Kunden,

Dankbarkeit nimmt mit steigender Entfernung nicht ab. Der Vorstand der Lebenshilfe dankt Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit auch in schwierigen Zeiten und wünscht Ihnen und Ihren Familien ganz herzlich besinnliche Feiertage sowie einen gesunden Start ins Jahr 2021!

Hans Grupe-Hübner
Vorstand

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Medienmitteilung: Für bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 18. November 2020

Für bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft
Die Initiative „Mehr wert als ein Danke“ übergibt 53.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestages

Berlin. Die Sozialunternehmen und Verbände* hinter der Initiative „Mehr wert als ein Danke. Arbeiten für und mit Menschen“ haben bundesweit mehr als 53.000 Unterschriften gesammelt, um auf ungerechte Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft hinzuweisen. Gerade die Corona-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass sich die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende verbessern müssen. Beispielhaft zeigt sich dies an der Corona-Prämie, die nach dem Tarifabschluss Angestellte in Bund und Ländern erhalten, aber nur wenige Mitarbeitende in der Sozialwirtschaft. Marian Wendt, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Bundestages, hat die Unterschriften heute entgegengenommen.

Die Petition „Mehr wert als ein Danke. Arbeiten mit und für Menschen“ ist eine Initiative aus der Sozialwirtschaft. Über 120 Stiftungen, Verbände, Einrichtungen und Dienste aus der gesamten Freien Wohlfahrtspflege haben sich bundesweit vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu einer Initiative zusammengeschlossen, um drei zentrale Forderungen für die Mitarbeitenden in Sozialunternehmen an die Politik und Gesellschaft zu adressieren:

1.) Bessere Arbeitsbedingungen
2.) Gerechten Lohn
3.) Mehr Wertschätzung

Für Marian Wendt zeigt der Erfolg der Petition, dass der Druck in der Sozial- und Gesundheitsbranche immens ist: „Die Petition ist ein Appell an die Politik, sich mit den Anliegen der Praxis auseinanderzusetzen und weitere Weichen für eine zukunftsfeste Sozialpolitik zu stellen.“

Im Kern ruft die Initiative zu einer Intensivierung des politischen Diskurses darüber auf, was soziale und pflegende Arbeit in unserer Gesellschaft braucht, damit sie mehr finanzielle und soziale Anerkennung erlangt. Es geht den Initiatoren um die Solidarkosten, die die Gesellschaft insgesamt bereit ist, für diejenigen zu geben, die ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe nicht ohne Hilfe, Pflege oder Unterstützung gestalten können. Damit ist direkt die Sicherung des Sozialstaates verbunden. Die Petition fordert, endlich die Tarifbindung in der gesamten Sozialwirtschaft durchzusetzen, damit es mehr Wettbewerb um Qualität gibt und weniger Lohndumping. Leistungsentgelte und Pflegesätze müssen deutlich erhöht werden, damit faire Löhne und fachliche Weiterentwicklungen (u. a. beim Thema Digitalisierung) überhaupt bezahlbar sind. Über bessere Aus- und Fortbildungsangebote soll gerade auch bei der jüngeren Generation die Attraktivität der Berufe in der Sozial- und Pflegewirtschaft verbessert werden, um den bestehenden Fachkräftemangel mindern zu können.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland wirtschaftlich hart getroffen, so dass es künftig Verteilungskämpfe über die Sozialausgaben geben wird. Die Initiative appelliert an die Gesellschaft, sich wieder bewusst zu machen, warum der Sozialstaat für alle darin lebenden Menschen so wichtig ist: Er sichert unser Zusammenleben in einer Demokratie.
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Für jeden was dabei

Für jeden was dabei

Adventsaktion

Die Advents-Deko-Produktion läuft auf Hochtouren. „Wir sind gut im Rennen „berichtet Silvia Hartsch, Verkäuferin im Lädchen „Schau mal rein“ der Lebenshilfe Hildesheim am Römerring 96. Mit einer kleinen Gruppe von Beschäftigten trotzen wir den Widrigkeiten der derzeitigen Situation und machen das Beste draus. In der Tischlerei wird gesägt und geschliffen, um noch die Rohlinge der letzten Artikel rechtzeitig für die Adventsaktion fertig zu stellen. In der Gruppe Eigenfertigung werden diese danach veredelt und bekommen eine individuelle Note. Glitzer ist dieses Jahr ein must have bei der silbernen Farbgebung. So malen die Beschäftigten mit Freude und sorgen für volle Regale.

Adventsaktion 2

Die sonst üblichen Stückzahlen haben wir dieses Jahr nicht erreichen können. Aber zum Glück kann Hartsch zusätzlich auf einen kleinen Lagerbestand aus dem Vorjahr zurückgreifen und so ist sie sicher: Das bekannte Weihnachtssortiment wird zum 1. Aktionssamstag* zur Verfügung stehen. Wie schnell die einzelnen Artikel ausverkauft sein werden bleibt abzuwarten.
Allerdings bietet die Lebenshilfe Hildesheim, mit ihrem Online Shop, auch die Möglichkeit, bequem vom Sofa aus sich das Sortiment anzuschauen und online zu bestellen.

Hier geht es zum Shop!

Schauen Sie rein, ob vor Ort oder online.
Es lohnt sich!

Aktionssamstage zum Advent finden am
21.11. und 28.11.2020 und am 05.12., 09.12. und 19.12
jeweils in der Zeit von 9 bis 15 Uhr statt.
An diesen Samstagen wird im Lädchen vor Ort ein Rabatt von 10% gewährt.

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Standorte Wohnen

Wohnen:

WA Sarstedt LB


Gemeinnützige Wohnanlage Sarstedt GmbH
Lise-Meitner-Str. 5
31157 Sarstedt
Tel. 05066 - 6998570
Fax. 05066 - 6998599


WA Harsum LB

Lebenshilfe Wohnanlagen gGmbH in Harsum
Koppelweg 2
31177 Harsum
Tel. 05127 - 21460
Fax. 05127 - 2146220


Wohnen im Stadtteil
Ehrlicherstraße 18
31135 Hildesheim
Tel.  05121 - 2810929
Fax.  05121 - 2810931
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 9. November 2020

Lebenshilfe: Zum Schutz von Menschen mit Behinderung auch Mitarbeitende vorrangig impfen

Berlin. Zur nationalen Impfstrategie, die auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Leopoldina beruht und heute im Corona-Kabinett der Bundesregierung verabschiedet werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.:

„Auch viele Menschen mit Behinderung müssen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen, wenn sie sich mit Covid 19 anstecken. Daher müssen auch die Mitarbeitenden, die sie betreuen, die Möglichkeit erhalten, sich vorrangig impfen zu lassen. Damit wie in der Altenhilfe verhindert wird, Infektionen in Einrichtungen von Hochrisikogruppen hinein zu tragen. Im heute veröffentlichten Positionspapier zum Zugang zur Impfung findet sich hierfür die Grundlage, dies ist bei der Umsetzung durch die Ständige Impfkommission aufzugreifen.“
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Medienmitteilung: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 2. November 2020

Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Europa sichern
Lebenshilfe war Mitveranstalterin einer internationalen Online-Konferenz zu den Auswirkungen von Corona

Berlin. Mehr als 160 Menschen aus ganz Europa haben am 30. Oktober an einer virtuellen Konferenz teilgenommen, die vom Europäischen Behindertenforum und der Bundesvereinigung Lebenshilfe durchgeführt wurde. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutsche Behindertenrat haben sich beteiligt. „Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung bei allen Maßnahmen in der Pandemie beteiligt werden“, ist das Fazit der Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien darf nicht wegfallen, sie müssen gleichberechtigten Zugang zu den Corona-Leistungen und vor allem auch zum Gesundheitssystem haben – da waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz einig. Die Bestandsaufnahme hatte gezeigt, dass es die meisten Staaten versäumt haben, ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Damit fiel für viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien die Unterstützung plötzlich weg und auch ihre Selbstbestimmung wurde eingeschränkt.

Damit in der zweiten Welle die Bedarfe von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden, gibt es Forderungspapiere, so zum Beispiel von Inclusion Europe, dem Deutschen Behindertenrat und der Lebenshilfe: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind für uns alle eine ungeheure Herausforderung. Wir müssen aber unbedingt verhindern, dass Menschen mit Behinderung auf der Strecke bleiben – das gilt in Europa genauso wie in Deutschland“, sagt Ulla Schmidt. „Wir sind froh, dass Kanzlerin Angela Merkel schon darauf hingewiesen hat, dass Menschen mit Behinderung nicht wieder so isoliert werden sollen wie im Frühjahr. Dies muss sich auch in den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie widerspiegeln.“
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Absage des 2020er Weihnachtsmarkts in Drispenstedt, in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden & Freiberufler Drispenstedt.

Absage des 2020er Weihnachtsmarkts in Drispenstedt, in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden & Freiberufler Drispenstedt.

Weihnachtsmarkt 2019 9138

Freude auf die Vorweihnachtszeit, Freunde und Bekannte treffen, über Weihnachtsmärkte schlendern und in geselliger Runde einen Glühwein trinken. So sehr wir uns auf den diesjährigen Weihnachtsmarkt gefreut haben, so groß ist die Enttäuschung diesen jetzt absagen zu müssen.
Allerdings ist die Entscheidung für die Absage den derzeitigen Umständen geschuldet und zeugt von Umsicht und Weitsicht. Wir alle möchten, dass Sie gesund ein besinnliches Weihnachtsfest feiern können. Eine Großveranstaltung wie der Drispenstedter Weihnachtsmarkt passt derzeit nicht in die Corona bestimmende Zeit. Wir freuen uns auf bessere Tage und auf ein baldiges Wiedersehen.
Der Drispenstedter Weihnachtsmarkt findet dieses Jahr nicht statt. Bleiben Sie gesund!
Das Organisationsteam
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 27. Oktober 2020

Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!
Berlin. Schon seit vielen Jahren fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, damit auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien die Leistungen erhalten können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat das Bundesfamilienministerium nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Anspruch erfüllt. „Die Lebenshilfe ist sehr froh über die Reform, aber das Gesetz muss jetzt auch kommen! In Anbetracht der Bundestagswahl im nächsten Jahr darf keine Zeit mehr vertan werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Das neue Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz verbessern, Pflege- und Heimkinder stärken, Kindern und Jugendlichen mehr Beteiligung sichern, sie mit Ombudsstellen unterstützen und vor allem endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen. Die Lebenshilfe begrüßt sehr, dass das Familienministerium nun die Belange von jungen Menschen mit Behinderung ernsthaft in den Blick nimmt. Mit der Regelung, dass alle Jugendhilfe-Leistungen künftig inklusiv sein müssen, stellt der Entwurf einen Meilenstein für mehr Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien dar.

Das vorgelegte Gesetz sieht überdies vor, dass von 2022 bis 2028 die Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen insgesamt in die Zuständigkeit der Jugendämter fallen. Dieser Übergang soll vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Außerdem sollen junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern durch sogenannte Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern unterstützt werden. 2028 soll ein weiteres Reformgesetz einzelne Regelungen zum Zuständigkeitswechsel treffen.

Die Lebenshilfe hält den gestreckten Umsetzungszeitraum hinsichtlich der Herausforderung des Strukturumbaus für angemessen. Allerdings muss 2028 dann auch Schluss sein. Eine Verzögerung der zweiten Reformstufe nach 2028 muss im Sinne der Kinder und Eltern unbedingt vermieden werden, damit das Hin- und Her zwischen den Ämtern endlich aufhört.

Im Gesetzentwurf noch unbeachtet bleiben Eltern mit Behinderung. Diese Leerstelle muss im weiteren Gesetzesvorhaben unbedingt geschlossen werden. Diese und weitere Forderungen zu dem Gesetzentwurf sind in der Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26. Oktober 2020 enthalten.
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