Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen
- geschrieben von Tobias Plitzko
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Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen
Reform stärkt Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen. Länder stimmen morgen über das wichtige Gesetzesvorhaben ab.
Berlin. Die jetzt vom Bundestag verabschiedete Betreuungsrechtsreform berücksichtigt viele Forderungen der Lebenshilfe. „Wir haben wichtige Verbesserungen erreicht, die Menschen mit rechtlicher Betreuung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen werden. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das neue Gesetz muss auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen“, erklärt Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Sie appelliert daher an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, in ihrer Sitzung am Freitag, 26. März, dem Gesetzesvorhaben keine Steine in den Weg zu legen und die Reform ohne Einschränkung passieren zu lassen.
Zukünftig wären dann Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung ausgeschlossen. Rechtlich Betreute würden ihre Prozessfähigkeit behalten und an Gerichtsverfahren persönlich beteiligt. Schriftstücke würden ihnen selbst und nicht mehr nur ihrem Betreuer zugestellt. Das sind einige der Nachbesserungen, die die Lebenshilfe gefordert hatte und nun umgesetzt werden sollen. Wenn auch der Bundesrat morgen zustimmt, wird das neue Betreuungsrecht voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern