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Medienmitteilungen 2022

Medienmitteilungen 2022 (27)

Medienmitteilungen 2022: Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten

Aktuelle Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 2.12.2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen auf Lücken im Gesetzentwurf zur Energiepreisbremse hin:

Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten

Berlin,02. Dezember 2022
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember 2022 weisen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung darauf hin, dass der Hilfs­fonds des Bundes für soziale Dienstleister auch für Wohneinrichtungen und andere Angebote für Menschen mit Behinderung wie Tagesförder­stätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten gelten muss.

In dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung anderer Vorschriften“ sind zwar Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Werkstätten für behinderte Menschen und der anderen Leistungsanbieter neben denen der medizinischen Reha­bilitation als anspruchsberechtigte Leistungserbringer berücksichtigt. Dies begrüßen die Fachverbände ausdrücklich.

Die Energiekrise gefährdet jedoch bundesweit alle Dienste und Einrich­tungen für Menschen mit Behinderung, auch solche, die bisher nicht vom Gesetzentwurf erfasst sind. Für diese Einrichtungen ist weder die Einführung von Hilfefonds auf Länderebene, noch eine kurzfristige Anpassung der Vergütungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten sichergestellt oder auch nur absehbar. 
Die Fachverbände fordern daher einen Bundeshilfsfonds, der für alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe zur Verfügung steht und damit gleichwertige Lebensverhältnisse schafft.

Zudem befürchten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich die Situation für Einrichtungen und Dienste der Behinderte­nhilfe im Jahr 2023 weiter verschärfen wird. Deshalb fordern sie für das Jahr 2023 ein weiteres Hilfspaket durch die Bundesregierung. 
Auch die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte nicht nur einen Hilfsfonds für bereits im Jahr 2022 entstandene Mehrkosten vorgeschlagen, sondern insbesondere für Mehrkosten, die im Jahr 2023 trotz Gas- und Strompreisbremse entstehen werden.

Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist es dringend geboten, die Lücken im Gesetzentwurf zu schließen und die bisher ungeklärte Refinanzierung von Wohneinrichtungen und anderen Angeboten für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

Zum Hintergrund:

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in ihrer Besprechung am 2. November 2022 festgelegt (MPK-Beschluss), dass Mittel in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für ein Hilfsprogramm für soziale Dienstleister über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung gestellt werden. Mit dem dazu am 24. November 2022 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf soll die Funktionsfähigkeit von Rehabilitationseinrichtungen und 
-diensten gewährleistet werden, die durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdet sind. Der Entwurf muss nun im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.

Die Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu dem Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.diefachverbaende.de/stellungnahmen/  

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2022:  Erwin Drefs als neuer Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen gewählt 

Medienmitteilung des Landesverbandes vom 28. November 2022

Erwin Drefs als neuer Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen gewählt 


Erwin Drefs

Auf der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Niedersachsen am 26.11. ist Erwin Drefs zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Neue stellvertretende Vorsit-zende ist Dr. Cornelia Kammann, das Amt des Schatzmeisters übernimmt Christian Siemers. 

(Hannover, 26.11.2022) Der neue Vorsitzende Erwin Drefs war in den vergangenen Jahren bereits als stellvertretender Vorsitzender im Landesvorstand aktiv. Nun löst er Franz Ha-verkamp als Vorsitzenden ab. „Ich freue mich darauf, mich auch weiterhin im Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen für Selbstbestimmung und Teilhabe einzusetzen und diese so wichtigen Rechte nun als Vorsitzender noch aktiver nach außen zu vertreten“, so Drefs. Als ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg und aktives Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Oldenburg ist Drefs der Lebenshilfe bereits seit vielen Jahren verbunden und bringt so wertvolle Perspektiven in den Vorstand ein. 

Geschäftsführender Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen

Genau wie Drefs gehörte auch Christian Siemers, Vorstand der Lebenshilfe Seelze, bereits dem Landesvorstand an. Dr. Cornelia Kammann, Prokuristin in der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück, stößt durch ihre Wahl neu dazu. Gabriele Bökenkröger aus Hameln kom-plettiert den geschäftsführenden Vorstand. 

Der ehrenamtliche Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen wird alle vier Jahre auf der Mitgliederversammlung von Delegierten der 117 Mitgliedsorganisationen gewählt. 

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 117 Mitglied-sorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliede-rungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfege-danke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebens-hilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und An-gehörige an. 

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersach-sen Ausbilderin in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover. 

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Medienmitteilung 2022: Menschen mit Behinderung nicht vergessen!

Aktuelle Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 2.11.2022

Menschen mit Behinderung nicht vergessen!

Fachverbände fordern Unterstützung für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Im heutigen Bund-Länder-Gespräch stehen die Unterstützungs­maß­nahmen angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise auf der Tagesordnung. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen soll es einen Hilfsfonds des Bundes geben, für Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Länder Unterstützung leisten – so der Abschlussbericht der Gaspreiskommission vom Montag. In der Beschlussvorlage für die Sitzung werden die Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung allerdings nicht einmal erwähnt.

„Menschen mit Behinderung dürfen nicht vergessen werden! Die Dienste und Einrichtungen zu ihrer Unterstützung müssen als gemeinnützige Organisationen abgesichert werden, damit sie durch die hohen Energiepreise nicht zerstört werden“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Bund und Länder müssen heute auch über eine bundesweite Lösung sprechen, wie ein solcher Hilfsfonds von den Ländern eingerichtet werden kann.“
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Medienmitteilung 2022: Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern

Medienmitteilung des Bundesverbandes vom 20. Oktober 2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Anhörung zum Triage-Gesetzentwurf:

Keine Ex-Post-Triage wie sie Ärzteverbände fordern

Berlin, 20. Oktober 2022 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zum sogenannten Triage-Gesetzentwurf erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Eine Zulassung von Behandlungsabbrüchen, um andere Patienten mit einem Beatmungsgerät zu behandeln (Ex-Post-Triage), lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung entschieden ab. Diese Ex-Post-Triage hatten Ärzteverbände in der Anhörung massiv gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderung bei Zuteilungsentscheidungen im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Bei der Zulassung der Ex-Post-Triage ist jedoch zu befürchten, dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen im Zugang zur lebensrettenden Behandlung benachteiligt werden. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden!
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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Medienmitteilung vom Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
vom 14.10.2022

Lebenshilfe Niedersachsen feiert 60-jähriges Bestehen

Bild1 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Beim Festakt zum 60. Jubiläum der Lebenshilfe Niedersachsen standen Vielfalt und Teil-habe im Mittelpunkt. (Hannover, 13.10.2022) Einer der größten Verbände, der die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung in Niedersachsen vertritt, hat heute im Rahmen eines Festaktes seinen 60. Geburtstag gefeiert. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen, Franz Haver-kamp, betonte bei seiner Begrüßung: „Mit unserer Fachlichkeit verbunden mit dem Blickwin-kel von Menschen mit Beeinträchtigungen, Eltern und Angehörigen sowie Menschen, die in unseren Angeboten arbeiten, ist es uns gelungen, in den 6 Jahrzehnten immer unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen die Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu prägen. Dabei haben wir selbst die gesellschaftlichen Bedingungen mit unserer Arbeit beeinflusst. Für die Zukunft heißt das für uns, sich für eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und für die selbstbestimmte Teilhabe eines jeden Menschen mit Beeinträchtigungen einzusetzen.“ Auch Oberbürgermeister Belit Onay,ließ es sich nicht nehmen, der Lebenshilfe Niedersach-sen zu ihrem langjährigen Bestehen persönlich zu gratulieren. Weitere Grußworte wurden durch Rolf Flathmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung der Le-benshilfe sowie Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Landesverbandes Niedersach-sen gesprochen. Staatssekretär Heiger Scholz übernahm die Laudatio. Mit Gabriele Böken-kröger und Monika Blaszynski waren zudem gleich zwei weitere Mitglieder des Vorstandes der Lebenshilfe Niedersachsen als Redner*innen geladen, Monika Blaszynski repräsentierte zudem den Beirat Selbstvertreter. Im Anschluss an die Begrüßungsworte und das Anschneiden der Geburtstagstorte hatten die geladenen Gäste die Möglichkeit, sich auf Erkundungstour durch die Geschäftsstelle zu bege-ben. Im ganzen Haus gab es viel zu entdecken rund um den Landesverband und die Akade-mie für Rehaberufe. So hatten die Schüler*innen der Heilerziehungspflege einen eigenen Raum zu dem Motto „ „Ausbildung Heilerziehungspflege: Mit Zukunft?!?“ vorbereitet, in dem sie ihre Ausbildung vorstellten. Die Gäste konnten einen Blick in die Zukunft des Ausbildungs-berufes werfen und dabei auch direkt mit den Schüler*innen ins Gespräch kommen.

Bild 2 Festakt 60 Jahre Lebenshilfe NDS

Auf der anderen Seite des Gebäudes war der Fort- und Weiterbildungsbereich der Akademie vertreten. In dem interaktiv ausgelegten Raum erhielten die Gäste viele Informationen rum um das vielseitige Angebot an Fort- und Weiterbildungen und konnten dabei auch selbst aktiv werden. Eine Fotobox sowie eine digitale Abfrage zum Thema „(K)ein Blick in die Wolken“ rundeten das bunte Programm ab. Doch nicht nur der Landesverband und die Akademie wa-ren auf der Feier vertreten – auch die 117 Mitgliedsorganisationen waren an diesem beson-deren Tag präsent. Der Verband hatte im Vorfeld zu einem Kreativ-Wettbewerb aufgerufen. Beachtliche 140 Werke von Menschen aus den verschiedenen Organisationen sind so zu-sammengekommen, von denen ein Großteil nun im gesamten Haus zu sehen war. Auch für die Verköstigung sorgten Mitgliedsorganisationen des Verbandes. Die Vielfalt, von der die Le-benshilfe Niedersachsen lebt, wurde so auch an diesem Tag wieder deutlich.
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Medienmitteilung 2022: Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung des Bundesverbandes 6. Oktober 2022

Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung

Bundesvereinigung Lebenshilfe legt Positionspapier mit neun zentralen Forderungen vor

Berlin. „Alle Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung sollen ihren Arbeitsort frei wählen dürfen. Und alle sollen mit einem ausreichenden Lohn ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. Welche Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt notwendig sind, hat jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Positionspapier aufgeschrieben.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist in der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Doch bis heute ist dieses Ziel nicht erreicht. Das gilt auch für die Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung steht dazu: „Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen.“ Die alte Bundesregierung hatte eine Studie in Auftrag gegeben, deren Abschlussbericht für Ende 2022 angekündigt ist. Daher erwartet die Lebenshilfe ab 2023 eine umfassende Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Mit ihrem Positionspapier legt die Bundesvereinigung Lebenshilfe nun neun zentrale Forderungen vor:

1. Personenzentrierung
Für Menschen mit Behinderung darf es keinen Unterschied machen, welchen Ort sie für die Leistungserbringung wählen. Sie sollen frei darin sein, ihre Teilhabeleistungen nach ihrem jeweiligen Bedarf und ihren eigenen Wünschen auch in inklusiven Settings und unabhängig von der Beschäftigung in einer WfbM zu erhalten.

2. Arbeitsrechte
Auf einem inklusiven Arbeitsmarkt müssen arbeitende Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben, auch wenn sie Leistungen zur Teilhabe an Arbeit beziehen, Unterstützung brauchen, weniger leistungsfähig sind als andere oder in WfbM beschäftigt sind.

3. Anspruch auf einen Arbeitsplatz
Menschen, die auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angewiesen sind, sollen auch in Zukunft ihren Anspruch auf einen solchen Arbeitsplatz behalten. Wenn sie nicht selbst einen Arbeitsplatz finden, haben wohnortnahe WfbM oder andere Anbieter ihnen einen Arbeitsplatz anzubieten.

4. Kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf müssen Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben.

5. Die Kompetenz von Werkstätten nutzen
WfbM erfüllen wichtige Funktionen, wie das Bereitstellen von Arbeitsplätzen, die Unterstützung bei der Arbeit, berufliche Rehabilitation, Bildung und soziale Teilhabe. Alle fünf Funktionen sollen in einer personenzentrierten, flexiblen und inklusiven Struktur erhalten bleiben und sollen durch WfbM als Kompetenzzentren bereitgestellt werden.

6. Bildung und Ausbildung stärken
Berufsorientierung, arbeitsplatzbezogene berufliche Bildung sowie berufliche Fort- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben.

7. Mehr inklusive Arbeitsplätze
Der allgemeine Arbeitsmarkt in Deutschland ist nicht inklusiv. Die Zahl an inklusiven, barrierefreien Arbeitsplätzen in allen Unternehmen muss ausgebaut werden. Hierfür braucht es dringend weitere Maßnahmen. Dazu gehören auch erweiterte und strengere Regelungen bei der Ausgleichsabgabe.

8. Unabhängigkeit von Grundsicherungsleistungen
Knapp ein Drittel der Beschäftigten in WfbM sind heute auf ergänzende Grundsicherung angewiesen. Ein neues Entgeltsystem muss so ausgestaltet sein, dass es Menschen mit Behinderung unabhängig von existenzsichernden Leistungen macht.

9. Finanzielle Sicherheit auch im Alter
Menschen mit Behinderung sollen auch im Alter unabhängig von existenzsichernden Leistungen leben können. Eine angemessene Alterssicherung ist unverzichtbar.

Die neun Forderungen werden in dem 19-seitigen Positionspapier ausführlich und auch in Leichter Sprache erläutert. Dabei macht die Lebenshilfe deutlich, dass die beiden zentralen Ziele – langfristige Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und eine gerechte Entlohnung für Menschen mit Behinderung – unbedingt gemeinsam angegangen werden müssen. Das Positionspapier steht im Internet unter www.lebenshilfe.de als Download zur Verfügung.
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Medienmitteilung 2022: Kostenfreie Bücher in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung erschienen

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe  4. Oktober 2022

„Lucy hat Krebs“: Kostenfreie Bücher in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung erschienen

Wird eine Krebserkrankung frühzeitig erkannt, steigen die Chancen auf Heilung. Doch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung nehmen Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung seltener in Anspruch als Menschen ohne Beeinträchtigung. Zwei neue Bücher der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe informieren nun in Leichter Sprache über Krebsvorsorge und -behandlung. Das Besondere: Die Themen sind als Bildergeschichten aufbereitet und in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entstanden. Ab sofort können die Bücher kostenfrei bestellt werden.

Berlin. „Lucy hat Krebs. Sie geht in ein Krankenhaus. Dort helfen ihr die Ärzte. Lucy wird wieder gesund“, lautet die Inhaltsangabe der reich illustrierten Bücher. Mit dem gemeinsamen Ziel, eine verständliche Aufklärung über Früherkennungs- und Therapiemöglichkeiten zu leisten, haben die Deutsche Krebsgesellschaft und die Bundesvereinigung Lebenshilfe zwei neue Bücher herausgegeben: „Monika geht zur Brustkrebs-Vorsorge, Jan geht zur Darmkrebs-Vorsorge, Sarah macht einen Abstrich“ und „Lucy bekommt eine Krebsbehandlung“. Gefördert wird das Projekt von der Deutschen Krebsstiftung und der Techniker Krankenkasse.

Geschichten, orientiert an der Lebenswirklichkeit der Menschen
„Was ist Krebs, wie läuft eine Behandlung ab und welche Maßnahmen zur Vorsorge kann ich treffen? Diese komplexen Themen stellen wir in Form von Bildergeschichten dar, um die Inhalte so anschaulich wie möglich zu transportieren. Damit wollen wir helfen, Ängste abzubauen und die Vorsorgesituation für alle Menschen in Deutschland zu verbessern“, sagt Professor Dr. Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.

Die beiden Bücher zur Früherkennung und Akutbehandlung wurden ursprünglich von der französischen Organisation Oncodéfi entwickelt. Nun wurden sie ins Deutsche übersetzt und an die deutsche Versorgungslandschaft angepasst. Um die Bedarfe von Betroffenen auch tatsächlich zu erfüllen, entstanden die Texte und Zeichnungen in Zusammenarbeit mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

„Uns war besonders wichtig, die Geschichten an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu orientieren“, erklärt Professor Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe. „Wir leisten damit einen Beitrag zur Teilhabe in Gesundheitsfragen. Denn nur wer verständliche Informationen bekommt, kann selbst Entscheidungen treffen.“

Kostenfrei für den Einsatz im professionellen Kontext oder für den privaten Gebrauch
Für einen möglichst breiten Einsatz in der Beratung werden die Bücher kostenfrei abgegeben.
Die Bücher werden im Set abgegeben (Vorsorge und Akutbehandlung) und sind in den Mengeneinheiten 1, 5, 10 und 25 bestellbar. Sie sind für den Einsatz im professionellen Kontext, aber auch für den privaten Gebrauch gedacht. Auf dieser Seite können die Bücher bestellt werden: www.lebenshilfe.de/krebsinformationen
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Medienmitteilung 2022: Energiekrise bedroht Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 29. September 2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung schlagen Alarm:
Energiekrise bedroht Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

 

Berlin. Angesichts der explodierenden Energiepreise schlagen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Alarm: In einem erneuten Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil warnen sie davor, dass Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe schon bald in eine finanziell bedrohliche Situation geraten können. „Hierfür müssen dringend Lösungen gefunden werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, im Namen der Fachverbände.

Alle Angebote der Eingliederungshilfe sind betroffen: Assistenzleistungen, Wohnformen, Werkstätten, Tagesförderstätten usw. Die Vergütungsvereinbarungen werden in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die dramatischen und unvorhersehbaren Kostenentwicklungen sind nicht eingepreist und können nicht nachträglich ausgeglichen werden.

Bereits im Juli hatten die Fachverbände Hubertus Heil auf die schwierige Lage aufmerksam gemacht. In seinem Antwortschreiben teilte der Minister die Sorgen der Fachverbände, verwies aber auch darauf, dass die finanzielle Dimension noch nicht abschätzbar sei. Nun liegen Zahlen und Beispiele vor, die ein düsteres Bild zeichnen: Laut Erkenntnissen der Fachverbände sind bei den Energiekosten Steigerungsraten um das Drei- bis Zehnfache zu erwarten. Mehr als die Hälfte der Dienste und Einrichtungen befürchten Liquiditätsengpässe.

Die Fachverbände appellieren daher dringend, dass hier Bund und Länder schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten.

Zudem weisen die Fachverbände nochmals auf die finanziell schwierige Situation all jener Menschen hin, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung müssen darauf vertrauen können, dass ihnen bedarfsgerechte Angebote und passgenaue Unterstützung auch während der Energiekrise zur Verfügung stehen.“

Auch fordern die Fachverbände, dass die Stromkosten bei Menschen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen, sondern direkt vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Die stark steigenden Preise bei den Stromkosten werden auch mit der Regelsatzanpassung durch das Bürgergeldgesetz nicht ausreichend gedeckt.

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Medienmitteilung 2022: Lebenshilfe mahnt Nachbesserungen beim Energie-Entlastungspaket an

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 07. SeptemberLebenshilfe mahnt Nachbesserungen beim Energie-Entlastungspaket an


Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer dürfen nicht vergessen werden

Berlin. Das am Wochenende von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen muss Menschen mit Behinderung stärker in den Blick nehmen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, betont: „Viele Menschen mit Behinderung leben aktuell von Grundsicherung. Im Entwurf der Koalition bleibt unklar, ob die Erhöhung des verabredeten Bürgergeldes auf 500 Euro auch erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfänger*innen zugutekommt und wie sichergestellt wird, dass ihre steigenden Kosten für Wohnung und Heizung als angemessen anerkannt werden. Überdies sind bisher keine Hilfen für Anbieter von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung geplant. Kitas, ambulante Dienste, besondere Wohnformen und Werkstätten sind unverzichtbare Angebote. Sie stehen in Anbetracht der steigenden Energiepreise und der allgemein hohen Inflation vor enormen Herausforderungen. Das macht der Lebenshilfe große Sorgen. Wir fordern daher den Bund auf, im Rahmen seiner laufenden Verhandlungen zum Dritten Entlastungspaket gemeinsam mit den Ländern kurzfristig umsetzbare Lösungen zu vereinbaren, die die Angebote für Menschen mit Behinderung sichern.“
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Medienmitteilung 2022: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz muss endlich reformiert werden!

Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe 16. August 2022

Lebenshilfe zum Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz muss endlich reformiert werden!

Berlin. Zum heute veröffentlichten Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin:
„Dass Menschen mit Behinderung weiter sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, darf unsere Gesellschaft nicht hinnehmen. Die vorgelegten Zahlen belegen, dass Menschen mit Behinderung immer noch zu wenig im Alltag sichtbar sind und zu wenig an politischen Prozessen beteiligt werden. Nur wer gleichberechtigt mitreden und mitentscheiden kann, wird auch von den anderen ernst genommen und akzeptiert. Um hier einen großen Schritt voranzukommen, muss endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden. Nicht nur öffentliche Einrichtungen, auch die Privatwirtschaft muss zur Barrierefreiheit und damit zur Gleichbehandlung verpflichtet werden. Und: Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen dieses Recht einklagen können.“

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Hier geht’s zum Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2022/20220816_Jahresbericht_2021.html

Und hier zu den Forderungen der Lebenshilfe an die Politik, darunter unter Punkt 6 "Diskriminierung verhindern":
https://www.lebenshilfe.de/ueber-uns/forderungen-der-lebenshilfe-an-die-politik#diskriminierung-verhindern
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