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Medienmitteilung 2024: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 24. Oktober 2024

Lebenshilfe: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht
Bundesministerium der Justiz muss Referentenentwurf eines Gesetzes zur Betreuervergütung zurücknehmen

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Existenz des Betreuungswesens bedroht, sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in der jetzigen Form verabschiedet werden. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die bei Entscheidungen dem Wunsch und Willen der betreuten Person folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. Er muss zurückgenommen und überarbeitet werden. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder appelliert sie, die Blockadehaltung gegen eine ausreichende Finanzierung rechtlicher Betreuung aufzugeben.
Laut Lebenshilfe führt der Gesetzentwurf in vielen Fällen nicht zur versprochenen Vergütungserhöhung von 12,7 Prozent. Im Gegenteil: Er führt zu erheblichen Einbußen, insbesondere, wenn Betreuerinnen und Betreuer Menschen in ambulanten Wohnformen rechtlich betreuen, die mittellos sind. Da dies den Großteil der Betreuungsfälle von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern ausmacht, ist zu befürchten, dass sie ihre Arbeit aufgeben werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Betreuungsbehörden und damit letztlich die Kommunen als Ausfallbürgen einstehen müssen. Städte- und Landkreise müssen dann sowohl die Betreuungsführung als auch die Querschnittarbeit übernehmen. Und dafür müssen sie erst das notwendige Personal gewinnen und kostspielig qualifizieren.

Die Lebenshilfe kritisiert scharf, dass der vorgelegte Referentenentwurf nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigt, veraltete Zahlen heranzieht und den gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform von 2023 ignoriert. Der Entwurf stellt die Ziele der Reform auf den Kopf und trägt dazu bei, die im Jahr 1992 abgeschaffte Vormundschaft faktisch wieder herbeizuführen. Betreuungen können unter diesen Bedingungen nur noch vom Schreibtisch geführt werden. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden quasi zu stellvertretendem Handeln genötigt. Denn der Entwurf schafft kaum noch Möglichkeiten, Wunsch und Wille rechtlich betreuter Personen zu ermitteln und sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellung zu unterstützen.

Ulla Schmidt: „So ist eine auf dem Papier gute Reform des Betreuungsgesetzes zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik die wertvolle Arbeit in der rechtlichen Betreuung nicht angemessen bezahlt.“