Menschen mit Behinderung im Blick!

Medienmitteilung der 5 Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 11. April 2025

 

Menschen mit Behinderung im Blick!

Union und SPD wollen Inklusion und Barrierefreiheit stärken. Bürokratieabbau ist wichtig, darf aber die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beschränken. 

Berlin, 11. April 2025 – Im Entwurf des Koalitionsvertrages der künftigen Bundesregierung finden sich viele Vorhaben für Menschen mit Behinderung. Das begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nach ihrer Konferenz in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe. Die Bundesregierung will eine inklusive Gesellschaft entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention voranbringen und die Barrierefreiheit mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stärken. 

Weiterhin will die neue Bundesregierung Werkstätten erhalten und reformieren, das Werkstattentgelt erhöhen, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und auch für diesen Bereich den Nachteilsausgleich einführen. Darüber hinaus will sie die Teilhabechancen für Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern und den Fachkräftemangel mit verschiedenen Maßnahmen vermindern. Hier gilt es, den Arbeits- und Fachkräftemangel bei den Angeboten zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung prioritär anzugehen. 

Der Bürokratieabbau ist ein wichtiger Punkt im Entwurf des Koalitionsvertrages. Dabei dürfen die Rechte der einzelnen Menschen mit Behinderung nicht beschnitten werden. Auch die Beratung der weiteren Umsetzung und Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes, entsprechend der nun vorliegenden Evaluation, findet sich im Koalitionsvertrag wieder. Hierzu hatten die Fachverbände bereits im März Forderungen und Anwendungshinweise  formuliert und auch Vorschläge zur Entbürokratisierung gemacht.  

Beim Wohnungsbau wird der Quartiersansatz verfolgt. Dieser muss inklusiv für Menschen mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden, damit eine inklusive Gesellschaft vor Ort für alle gelingt. Die Fachverbände werden sich auch in dieser Frage weiterhin mit aller Kraft für die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien einsetzen. 

Insgesamt aber ziehen die Fachverbände ein positives Fazit, wobei es darauf ankommen wird, wie die Vorhaben umgesetzt werden. 

„Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben ein Leben lang ein Recht auf umfassende Unterstützung. Die ihnen zustehenden Leistungen müssen erhalten und weiterentwickelt werden. Alles andere wäre die Abkehr von den Menschenrechten und ein riesiger Rückschritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft, die allen dient. Wir benötigen einen starken Sozialstaat, der jedem Sicherheit gibt und niemanden im Stich lässt!“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., im Namen der fünf Fachverbände. 

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. 

Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de