AGB

Lebenshilfe Hildesheim e.V.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen  Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

Auftragsbestätigung Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben –
freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc., auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise Unsere Preise verstehen sich ab Werkstätten ohne Fracht, Verpackung
zuzügl. gesetzliche Mehrwertsteuer oder es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

Liefer- und Leistungszeit Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Versand und Gefahrenübergang Mit der Übergabe des Materials an einen
Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Werkstatt geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort an den Auftraggeber über.

Zahlungsbedingungen Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvezug. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Da wir eine anerkannte Werkstatt für
behinderte Menschen gemäß Sozialgesetzbuch IX sind, ist der Auftraggeber nach § 140 SGB IX vom 01.07.2001 berechtigt, 50% unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung (Gesamtrechnungsnettobetrag abzüglich Materialkosten) mit der zu zahleden Ausgleichsabgabe zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen (Verbraucher).Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmen behalten wir uns vor,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann an den Auftraggeber über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
Mängel / Gewährleistung Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 2 Tagen, gerügt werden; nicht sofort
erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch nach 10 Tagen ab Empfang der Ware. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig wie
beschrieben angezeigt hat.

Haftung Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Geht Material des Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber gem. § 644 BGB das Risiko. Stellt uns der Auftraggeber Material zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar unmöglich machen, so haben wir bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit nach § 645 BGB. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 8) sowie aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Erfüllungsort  /  Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde seinen Sitz im Ausland, so wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Hildesheim vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin auf Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung gemäß (BDSG).

Schlichtung Der Unternehmer erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

Sonstiges / Salvatorische Klausel Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten oder eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; im Fall einer Regelungslücke ist entsprechend zu verfahren.

Stand: September 2020

Mitglied im Paritätischen Niedersachen

Unsere Werkstätten sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001