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Ankündigung der Briefaktion vom TfN

Wie in der Werkstattinfo „Eine besondere Zeit“ Ausgabe 2020 angekündigt wurde, startet das theater für niedersachsen und die Lebenshilfe Hildesheim e.V. 2021 ein kooperatives (gemeinsames) Projekt.

In enger Absprache mit Frau Scheim und Frau Schmidt wird es ab Januar 2021 einen Briefaustausch geben.

Alle bekommen Post vom theater für niedersachsen und der Lebenshilfe Hildesheim.

Dieser soll einmal monatlich erfolgen und mit Geschichten in „einfacher Sprache“ und kleinen Aufgabenstellungen bereichert werden.
Angedacht ist weiterhin ein Hörspiel, das Frau Scheim entwickeln wird.
Wir wollen auch in der Zeit des „Abstandes“ den Bezug zur Kultur und Inklusion weiter aufrechterhalten und fördern.
In diesem Sinne erhalten Sie heute den ersten Brief im neuen Jahr 2021.

Wir hoffen, Sie hatten angenehme und besinnliche Feiertage im kleinen Kreis Ihrer Lieben.
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und Danken dem
theater für niedersachsen, vor allen Frau Scheim für Ihr Engagement und die Inklusiven Möglichkeiten.

Mit freundlichem Gruß
Sabine Gühne
Anja Schmidt (Frauenbeauftragt)

Die Texte werden auch auf der Webseite der Lebenshilfe Hildesheim e.V. veröffentlicht. Auf der Webseite ist eine Vorlesefunktion integriert.
Hier geht es zum Text.
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2020 - 2029

2020

Herr Grupe-Hüber übernimmt nach 2 monatiger Doppelspitze zum 01.03.2020 als alleiniger hauptamtlicher Vorstand der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und Geschäftsführer der Gesellschaften alle Geschäftsbereiche. Als Vertretung des Vorstands wird Herr Alexander Kastner und Frau Dr. Sonja Hespelt benannt.  Der bisherige Vorstand, Herr Bolko Seidel hat zum 28.02.2020 die Lebenshilfe Hildesheim auf eigenen Wunsch verlassen. 

Vorstand 0109 B21
v.l.n.r. Dr. Sonja Hespelt, Hans Grupe-Hübner, Alexander Kastner


Die Coronapandemie breitet sich aus - 
Einschränkungen und Hygienemaßnahmen sind die Folge 

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Vorübergehend geschlossen bearbeitet 3

Chronologie der Pandemie in der Lebenshilfe Hildesheim e.V.

10.03.2020 erste Coronabezogene Hygieneregeln werden eingeführt. Personen aus Risikogebieten dürfen die Gebäude der Werkstätten und Wohnanlagen nicht betreten.
17.03.2020 Eintrittsverbot für Besucher*innen und Kunde*innen. Alle Veranstaltungen und ergänzenden Angebote werden abgesagt.
17.03.2020 Für die Wohnanlagen wird ein Besuchsverbot verhängt.
18.03.2020 Für die Werkstätten wird ein Betretungsverbot für die beschäftigten Mitarbeiter*innen ausgesprochen.
Ein Umfassendes Hygienekonzept wird entwickelt und eingeführt. Vereinzelt wird die Not-Betreuung in Anspruch genommen und systemrelevante Bereiche werden durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und beschäftigte Mitarbeiter*innen aufrecht erhalten.
20.05.2020 Erste vorsichtige Lockerungen in den Wohnanlagen
28.05.2020 Die Werkstattbereiche öffnen mit Einschränkungen. Eine stufenweise Rückkehr zur Arbeit wird den beschäftigten Mitarbeiter*innen ermöglicht.
20.08.2020 Ein Schichtsystem wird eingeführt. erst im zweiwöchtentlichen Wechsel später im einwöcheigen Wechsel.

Verhaltensregeln page 001

Ein neues Layout wird eingeführt.
Neben dem neuen Claim "#besonders.wertvoll." und dem neuen Slogan "jeder Mensch zählt" nimmt der Pinselstrich eine bedeutende Rolle in der künftigen Darstellung ein.

wir werden bunt




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Rückblick 2020 im Familien unterstützenden Dienst

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Auch im Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe Hildesheim e. V. lief es im Jahr 2020 anders als gewohnt.
Ende März musste der Dienst Corona bedingt erstmal eingestellt werden und konnte erst Ende Mai wieder anlaufen. Allerdings nur mit Einschränkungen. Um mit der Situation bestmöglich umzugehen, bekamen alle Mitarbeiter des Familienunterstützenden Dienstes eine Schulung im Umgang mit Hygieneregeln in der aktuellen Situation mit Corona. Zusätzlich wurden alle Mitarbeiter dann mit Masken und Desinfektionsmittel ausgestattet.
Wichtig war und ist immer noch, dass die Mitarbeiter sich an die Abstandsregeln halten und immer ihre Masken tragen. Freizeitaktivitäten wurden und werden möglichst an der frischen Luft durchgeführt.
Aktuell ist der Familienunterstützende Dienst nur in der Einzelbetreuung tätig. Aufgrund der Verordnungen kann noch keine Gruppenbetreuung wieder stattfinden. Durch viel Engagement und Einsatz der Mitarbeiter vom Familienunterstützenden Dienst, die spontan einsprangen, konnte auch dort eine Unterstützung, wo es nötig und gewünscht war, angeboten werden.
Allen Familien und auch Mitarbeitern des Familienunterstützenden Dienstes möchten wir „Danke“ für das Verständnis, die Geduld oder das spontane Einspringen sagen.
Zusammen werden wir die nächste Zeit auch schaffen!
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
05121 / 1709 833
Jasmin Reicke
Leitung FuD
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Wir werden bunt

Wir werden bunt

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Die Lebenshilfe Hildesheim stellt sich künftig frischer, bunter, einheitlicher in der Öffentlichkeit dar.
Neben dem neuen Claim #besonders.wertvoll. und dem neune Slogan „Jeder Mensch zählt“ nimmt zukünftig der Pinselstrich eine bedeutende Rolle in der Darstellung ein.

wir werden bunt

Ein Pinselstrich, der mit der Bezeichnung und in der Farbe des Angebotes zukünftig die Gemeinsamkeit Zeit und dabei maximale Differenzierungen ermöglicht. Jeder Bereich hat seine Farbe. Somit wird eine Zuordnung des Angebotes auf den ersten Blick möglich.
Ergänzt wird die Neugestaltung mit den zwei neuen Hausschriften. Damit wird der Wandel zu strukturierter Außendarstellung greifbar.
Der Grundstein ist gelegt. Die nächsten Jahre erfolgt die kontinuierliche Anpassung vom Flyer und Broschüren über Haus- und Autobeschilderungen bis hin zu einer neuen Webpräsenz. Diese neue Darstellung wird sich durch alle Bereiche, Angebote und Gesellschaften ziehen (bis auf Ginkgo Gartengestaltung).
Freuen Sie sich auf ein buntes Angebot.
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Neu gestalteter Speiseplan für die Werkstatt mit Bild und Text

Nach gut einem dreiviertel Jahr steht der altbekannte und übersichtliche Speiseplan für die Werkstatt im neuen Layout zur Verfügung.

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Durch den Corona- Lockdown aus dem Programm genommen und nach dem Neustart wegen dem veralteten Layout, nicht wieder veröffentlicht, steht er wieder zum neuen Jahr 2021 im neuen Layout zur Verfügung. Auch die Umbenennung der Küchen der Lebenshilfe Hildesheim in „Die Speisenprofis – lecker, herzlich gut“ hat die Überarbeitung zwingend notwendig gemacht.
Auf den ersten Blick sehen was es zu Essen gibt. Der bebilderte Speiseplan ergänzt in dem Zuge auch wieder die Neuauflage. Nährwerte, Allergene, BE- Einheiten und auch der Preis für die externen Gäste der Kantine im Flugplatz 9 werden optisch ansprechend und gut lesbar dargeboten. Auch die Zuordnung der Essenmarkenfarbe ist mit der neuen Version wieder auf den ersten Blick erkennbar.

Die Speisepläne sind auch wieder auf der Webseite veröffentlichet.
Hier geht es zu den Speiseangeboten.


Viel Freude bei der zukünftigen Auswahl Ihrer Speisen.
Guten Appetit!
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Es weihnachtet sehr in Sarstedt

Es weihnachtet sehr in Sarstedt

Die Weihnachtszeit ist in jedem Jahr eine besondere Zeit für uns alle, auf die wir uns sehr freuen. Warme Lichter, der Duft von frischen Plätzchen, Weihnachtslieder und Adventskalender begleiten uns in dieser Zeit. So auch in diesem Jahr.
Doch etwas ist dieses Jahr anders. Corona!
All unsere Gedanken kreisen um Corona - Corona bestimmt unseren neuen Alltag. Schutz, Angst und Einschränkungen sind ein ständiger Begleiter im Umgang mit diesem Thema. Neben Corona gab es aber auch andere Ereignisse die unsere Mitmenschen in der Wohnanlage beschäftigten. Der Verlust von Angehörigen, die Ablösung vom Elternhaus, Betreuer*innen, die uns verlassen haben und neue Betreuer*innen, denen wir nun unser Vertrauen schenken wollen. All diesen Dingen gab man seinen Raum, doch Corona und die damit einhergehenden Veränderungen und Einschränkungen drängten sich immer wieder in den Vordergrund. Weihnachten waren wir jedoch fest entschlossen, sollte es anders sein!
Die Planung fand im Vorfeld so statt, dass Corona uns keinen Strich durch die Rechnung machen kann. In Sarstedt wird es Weihnachten: mit oder ohne Corona. Sollte es zu einer Schließung der Einrichtung kommen, sind wir vorbereitet und haben Weihnachten bereits bei uns einziehen lassen.
Die Frage war: Eine besondere Weihnachtszeit, die Wärme, Geborgenheit und den besonderen Zauber von Weihnacht beinhaltet, was brauchen wir dafür? Die Antwort ganz klar: UNS, die Gemeinschaft und den liebevollen Umgang miteinander, den wir in Sarstedt leben, denn erst das erweckt all die weihnachtlichen Rituale und ihre Begleiter*innen zum Leben.
So fragten wir die Bewohner*innen dieses Jahr einmal mehr welche Rituale sie in der Weihnachtszeit besonders schätzen und welche Rituale sie von zu Hause kennen. Es wurde dekoriert, gebastelt, gebacken, gesungen, Wunschzettel geschrieben, Geschichten vorgelesen und Adventskalender geöffnet. Außer Haus konnten keine Aktivitäten stattfinden, also holten wir uns diese ins Haus. Neben unserem Garten bietet zum Glück auch die Eingangshalle ausreichend Platz um Aktivitäten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen stattfinden lassen zu können. So war es uns möglich an zwei Adventswochenenden einen Kino-Abend zu veranstalten. Schnittchen, Popcorn, ein lustiger Weihnachtsfilm und das Gemeinschaftsgefühl sorgten für eine ausgelassene Stimmung. Anders als im Kino konnten hier alle uneingeschränkt teilnehmen, denn es bedurfte keiner besonderen Kompetenzen oder einen erhöhten Betreuungsschlüssel. Die vorhandenen Ressourcen waren ausreichend, um für alle einen unvergesslichen Filmabende zu veranstalten.
Das alljährliche Highlight sind die gruppeninternen Weihnachtsfeiern. Dazu gehört oft der Besuch in einem Lokal und die Bescherung. Meist sind diese Tage mit viel Stress verbunden. Kaffee trinken in der Gruppe, danach machen sich alle schick und schnell, schnell geht es in ein Lokal. Wenn alle sitzen, geht es schon los mit der Getränkebestellung, gefolgt von der Bestellung des Essens. Betreuer*innen schreiben auf wer was bestellt hat, um anschließend alles richtig abrechnen zu können. „Wo ist denn hier die Toilette?“ ertönt es schon bald, „Ich begleite dich.“ lautet die Antwort. Diese Sätze werden noch öfter an dem Abend fallen. Wenn das Essen auf dem Tisch steht, sitzen auch endlich alle. Nach dem Essen werden die ersten Bewohner unruhig und können den Besuch im Restaurant nicht genießen. Was sollen wir tun? Die Bescherung nun doch lieber zurück im Haus stattfinden lassen? Im Wohnheim angekommen ziehen alle ihre Jacken aus, machen sich frisch und es vergeht eine Weile bis sich alle im Wohnzimmer einfinden. Richtig weihnachtlich fühlt sich diese Stimmung nicht an. Nun die Bescherung, aber viel Geduld ist hier nicht mehr bei allen vorhanden. Also, dieses Jahr haben wir die Chance alles anders zu machen. Wir gestalten das Wohnzimmer um und bauen eine große Tafel auf. Wir holen uns das Restaurant ins Haus und bestellen ein Buffet. Während des Kaffeetrinkens lassen wir uns Zeit, haben hier und da Teller mit selbst gebackenen Plätzchen verteilt, hören Gedichte, lauschen Weihnachtsmusik und unterhalten uns. Zwischen dem Kaffee und dem Abendessen spielen wir ein Weihnachtsbingo und wer ein Bingo hat, bekommt sein Geschenk - Bescherung mal anders. Zeit für ein Bingo haben wir im Lokal oder nach dem Lokal sonst nicht. Die Bewohner*innen haben mächtig Spaß und wir lachen viel miteinander. Als das Buffet angeliefert wird, packen alle mit an. Wir sitzen alle gemütlich beisammen und genießen das Essen. Das wir mehr Abstand als sonst halten, fällt hier niemandem auf. Der Zauber der Weihnacht und die Freude im Raum füllen diese Lücke. Selbst nach dem Essen gehen nur weniger Bewohner*innen in ihre Zimmer, die meisten genießen diese gesellige Runde und die weihnachtliche Atmosphäre. Auch die Bewohner*innen bemerken den Unterschied zu den Vorjahren und sagen, dass es viel gemütlicher als sonst ist. Dann sollten wir die Weihnachtsfeier in dieser Form wohl wiederholen.

Ob wir auch den Weihnachtsmarkt bei uns einziehen lassen können? Oh ja, das können wir. Last-Christmas und weitere Weihnachtslieder berieseln die Gemeinschaft, mehrere Tische im Garten, die zu Ständen umfunktioniert wurden, sorgten mit Bratwurst, Waffeln, Bratäpfeln, schokolierten Obstspießen, Kakao und Punsch für das leibliche Wohl. Das weihnachtliche Glitzern in den Augen der Bewohner zu sehen, war für uns die größte Freude. Manch ein Bewohner fragte sogar nach den Preisen und hatte wohl vor lauter Weihnachtszauber ganz vergessen, dass dies kein öffentlicher Weihnachtsmarkt ist. Auch hier war es wieder allen möglich teilzunehmen, weil ein Weihnachtsmarkt in den eigenen Räumlichkeiten einen sicheren Rahmen bietet, der den Bewohner*innen keine besonderen Anforderungen abverlangt. Auch ohne Corona sollten wir diese Aktion unbedingt wiederholen und uns daran erinnern, dass es so wie es war, gut war und nicht mehr bedarf, nur weil uns vielleicht wieder unzählige Möglichkeiten zur Verfügung stehen.


Weihnachten wurde und wird dieses Jahr in der Gemeinschaft gelebt und erlebt und zum zentralen Thema der Wohnanlage. Wir haben einmal mehr gelernt, dass es nicht viel braucht, um glücklich zu sein. Uns stehen so viele Möglichkeiten bereit, wir müssen sie nur nutzen, aus unserer Komfortzone kommen und die Dinge für uns maßschneidern - selbst wieder aktiv werden und nicht andere für unsere Unterhaltung und unser Glück verantwortlich machen. Wir haben diese Weihnachtszeit neu erlebt. Corona war in dieser Zeit unser Praktikant, der uns mal wieder fragt, warum wir die Dinge so tun, wie wir es tun und uns dazu zwingt unser Handeln einmal mehr zu hinterfragen. Wir haben viel positives aus dieser Zeit mitnehmen können. Wir durften eine Weihnachtszeit erleben die entschleunigt und voller Liebe innerhalb der Gemeinschaft war. Nun hoffen wir auf ein gesundes, neues Jahr für uns alle und das Probleme wie die Einführung des neuen BTHG und eine Bonpflicht Corona endlich ablösen.

Wir wünschen allen Freund*innen und Angehörigen der Lebenshilfe ein wunderschönes Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Gesundheit, die Fähigkeit das Gute zu sehen und den Mut Veränderungen zuzulassen.

Text: Natalie Mieske (Wohnanlage Sarstedt)
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Medienmitteilung: Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16.12.2020

Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Berlin, 16. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen das entschlossene Handeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, die gleichen Schutzmaßnahmen, die für Pflegeheime und mobile Pflegeteams geplant werden, auch für Menschen mit Behinderung vorzusehen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder von mobilen Diensten betreut werden.

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 13. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass der Bund Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützt. Sollte dies bedeuten, dass in diesem Bereich weitere, über die bereits bestehenden Regelungen hinausgehende Schutzmaßnahmen geplant sind, müssen auch besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie mobile Dienste der Eingliederungshilfe in diese Regelungen miteinbezogen werden. Menschen mit Behinderung sind gleichermaßen schutzwürdig, denn sie haben oft relevante Vorerkrankungen und leben in gemeinschaftlichen Wohnformen. Dem Risiko, an COVID-19 zu erkranken, muss der Bund somit in gleichem Maße entgegentreten.

Bei der Prävention von COVID-19 sind Menschen mit Behinderung immer einzubeziehen: „Ich finde es völlig unverständlich, dass man wieder nicht an Menschen mit Behinderung gedacht hat und die Eingliederungshilfe nicht erwähnt. Ich frage mich, ob man Menschen mit Behinderung überhaupt ernst nimmt. Viele von uns haben Vorerkrankungen und wegen der Wohnverhältnisse ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Wir und unsere Assistent*innen brauchen unbedingt Masken und ausreichend Schnelltests!“, sagt dazu Karsten Isaack, der Vorsitzende des Beirates der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB).
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Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel - Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 15. Dezember 2020

Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel
Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Berlin. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundetages findet am 16. Dezember die Anhörung zum neuen Betreuungsrecht statt. „Auf diese Reform wartet die Lebenshilfe schon sehr lange. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, er hat aber an einigen Stellen noch Mängel und muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Die Lebenshilfe erwartet vom Gesetzgeber, dass er die Rechte der rechtlich betreuten Menschen noch umfassender stärkt. Hierzu hat sie bereits zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ausführlich Stellung genommen. Einige ihrer Anregungen und Forderungen wurden auch berücksichtigt. Allerdings bedauert die Lebenshilfe, dass sich der Gesetzentwurf nun durch Vorschläge der Bundesregierung und des Bundesrates wieder verschlechtert hat. Folgende Punkte sind der Lebenshilfe besonders wichtig:

- Richtschnur des Handelns der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind die Wünsche der Betreuten. Von diesen darf nur dann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung für die Person oder das Vermögen der betreuten Person anzunehmen ist. Eine „nicht nur unerhebliche Gefährdung“ – wie vom Bundesrat gefordert – darf nicht ausreichend sein.
- Aufgabenbereiche dürfen nur angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Dass ist nur dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Regelungsbedarf hinreichend wahrscheinlich ist.
- Die neuen Regelungen müssen so schnell wie möglich in Kraft treten. Übergangsbestimmungen von bis zu sieben Jahren – wie vom Bundesrat zum Teil vorgeschlagen – sind abzulehnen.
- Betreuungsvereine sollen zu rechtlichen Betreuern bestellt werden können, wenn die rechtlich zu betreuende Person dies wünscht.
- Für die Bestellung eines Kontrollbetreuers ist die Einholung eines ärztlichen Attests nicht ausreichend. Stattdessen bedarf es auch hierfür eines Sachverständigengutachtens.
- Bezüglich der Höhe der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist der Verweis auf die Zeugenentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes beizubehalten. Ebenso ist daran festzuhalten, dass zur Geltendmachung der Ehrenamtspauschale die Einreichung des Jahresberichts ausreichend ist.
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