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Faschingsfest 2019 - Ein Fest an dem nur Superstars anwesend waren!

Fasching 2019
Ein Fest an dem nur Superstars anwesend waren!

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Ohne die aufwendige Vorarbeit vieler helfender Hände gäbe es kein schönes Fest. Dieses Mal hatte der Berufsbildungsbereich seine Finger im Spiel. Die Gruppen des BBB sorgten dafür, dass die Sporthalle der Grundschule Sorsum in einem ganz anderen Licht erstrahlte. Etwa vier Wochen vor dem Faschingsfest machten sich die Gruppen daran zum Thema „Superstars“ Ideen zu sammeln und auf große Flächen zu malen und zu kleben. Die Sporthalle sah großartig aus Dank der BBB-Künstler und Künstlerinnen!


Am Abend vor dem Faschingsfest, während sich der ein oder die andere Gedanken über das Kostüm machte und sich auf den kommenden Abend freute, flitzen die Eltern der Kinder der Grundschule Sorsum und Helfer und Helferinnen der Lebenshilfe in der Sporthalle umher und verwandeln die Halle in einen Partyraum! Tischtennisplatten und Sportmatten wurden weggeräumt, Stühle, Tische, Tresen, Tanzfläche wurden aufgebaut. Und zu guter Letzt die zauberhaften Bilder an die Wände gehängt. Jetzt noch das richtige Licht und der gute Sound installiert und dann sind auch HelferInnen und Eltern bereit für die Feier!

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Hatte man Lust auf ein kühles Getränk, konnte man sich von dem 1A-Sorsumer-Eltern-Team bedienen lassen. Eine super Truppe- wir freuen uns auf weitere Feiern mit euch!

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Viel wurde geboten: Wer wollte konnte die wahrscheinlich erste Bratwurst in diesem Jahr frisch vom Grill bekommen oder sich von Pippi Langstrumpf und einer Piratenbraut mit richtig leckeren Fritten und krossen Falaffel direkt aus der Frittenbude versorgen lassen.

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An kühlen Cocktails sollte es auch an Fasching nicht fehlen!

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Gleich von Anfang an war gute Stimmung !

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Atemlose Eindrücke mit Helene und Andrea!

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Es war ein rauschendes Fest! Es wurde viel gelacht, gesungen und getanzt.

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Einer sagte auf dem Fest. „Schade, dass Fasching nur einmal im Jahr ist!“ Und ich denke, alle die an diesem Sorsumer-Superstar-Abend dabei waren geben ihm recht!

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In diesem Sinne: Helau!!

18.03.2019
Text und Fotos: Andrea Hellmers
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Medienmitteilung: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15. März 2019

Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Das fordert ein Bündnis aus Lebenshilfe und Down-Syndrom-Verbänden zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März – Zur ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag sind in ganz Deutschland Aktionen und Besuche in den Bürgersprechstunden der Abgeordneten geplant

Berlin. Vorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden. Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg – Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck, und bei Menschen mit Behinderung verstärkt sich die Angst, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Sebastian Urbanski, Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal. Nur diese Bluttests machen mir und anderen Menschen mit Down-Syndrom wirklich große Sorgen.“ Er findet es gut, dass voraussichtlich im April der Deutsche Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen der Bluttests debattieren will, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheidet, ob diese vorgeburtlichen Untersuchungen gesetzliche Kassenleistung werden.

Die Bluttests dienen aber keiner medizinischen Behandlung. Sie schaffen nicht einmal Klarheit darüber, ob tatsächlich ein Down-Syndrom vorliegt – etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft: Die Schwangeren erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Wenn ein Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – diagnostiziert wird, führt das jedoch in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes.

Für den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert das Bündnis zu bundesweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihren Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

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Medienmitteilung: Endlich: Wahlrecht für alle!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 13. März 2019

Endlich: Wahlrecht für alle!
Lebenshilfe feiert den Durchbruch: Am 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung

Berlin. „Der Durchbruch ist gelungen! Endlich schaffen wir ein inklusives Wahlrecht für alle!“ Das verkündete Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, gestern beim Parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin. Am gleichen Tag hat es in der Großen Koalition nach langen zähen Verhandlungen eine Einigung zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz gegeben. Am kommenden Freitag, 15. März, stehen mittags die Wahlrechtsausschlüsse auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dann wird sowohl über die Anträge der Opposition als auch der Regierungsfraktionen zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse entschieden.

Der Antrag der Koalition sieht nun ebenfalls die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

Obgleich die Bundesvereinigung Lebenshilfe überaus erleichtert über diese Wendung und die dauerhafte und langfristige Abschaffung sämtlicher Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung ist, so ist sie doch enttäuscht, dass es nun bis zur Europawahl keine generelle Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geben soll.
Falls sich dies in der Debatte des Bundestages zum Wahlrecht am Freitag bestätigt, kündigte Ulla Schmidt an, dass die Lebenshilfe weiter allen Betroffenen dazu raten werde, sich im Zweifel im Rechtswege unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht die Wahlberechtigung zu erstreiten.
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Lebenshilfe Hildesheim zum zweiten Mal in Folge mit dem Familiensiegel der Stadt Hildesheim ausgezeichnet

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Gemeinsam mit 43 weitern kleinen und großen Unternehmen und Vereine wurde am 27.02. im Rathaus die Auszeichnung von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Dr. Ullrich Kumme übergeben.

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Im Fokus der Betrachtung stehen Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Das Siegel ist jetzt zwei Jahre gültig.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 21. Februar 2019:

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig
Lebenshilfe, CBP und Deutscher Caritasverband begrüßen heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin/Freiburg/Karlsruhe. Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht folgt damit den Argumenten der acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt worden sind. Der Bundestag ist nun aufgefordert, umgehend die Wahlrechtsausschlüsse zu streichen.

„Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung, dass ich jetzt genau wie alle anderen wählen kann. Vorher war es sehr unfair geregelt, das hat mich wütend gemacht. Und ich bin stolz, dass ich als eine der Klägerinnen zu diesem Urteil beigetragen habe“, sagt Margarete Kornhoff. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Und Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, erklärt: „Die Große Koalition muss jetzt sofort handeln und sicherstellen, dass die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.“

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützte die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem CBP und dem DCV eine Gruppe von Klägern, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse eingelegt hatte.

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