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Lager / Materialtransport

Arbeitsangebot Lager Fahrdienst 5999

Mit dem LKW mitfahren

Alles was wir bearbeiten, muss zu unseren Kunden gebracht werden. Dafür sorgt der Fahrdienst der Werkstatt Hildesheim. Mit drei LKW´s und Kleintransportern wird die Ware jeden Tag gefahren. Unsere LKW-Fahrer brauchen oft Unterstützung bei den Fahrten und nehmen zusätzlich Beschäftigte mit, die beim Auf,- und Abladen helfen. Wenn Du Lust hast, mit einem Hubwagen zu fahren und andere Firmen kennen zu lernen, dann kannst Du Dich gerne beim Sozialdienst am Römerring melden.

Hubwagenführerschein

Bevor Du mit dem Hubwagen fährst, wirst Du bei unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Schulung machen und einen „Führerschein für Hubwagen“ bekommen.
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Fachbereich Materialtransport

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Unsere Kompetenz

Mit unserem Fahrdienst bieten wir einen Service an, den unsere Auftraggeber in Verbindung mit der Vergabe von Fertigungsaufträgen regelmäßig in Anspruch nehmen. Unser Fuhrpark ist mit drei LKWs (7,5t) und einigen Transportern ausgestattet. Durch diesen Service sind wir für viele Auftraggeber ein attraktiver regionaler Partner.

Für wen wir arbeiten

Unser Fahrdienstteam liefert die gefertigten Produkte zu Kunden im Hildesheimer Land aus. Auch über die Landkreisgrenzen hinaus erfolgen die Transporte der Werkstatt Hildesheim, sei es nach Hannover oder Großburgwedel. Beziehen Sie uns in Ihre Planungen ein, wenn Sie einen Auftrag vergeben möchten. Die logistische Herausforderung lösen wir gemeinsam.


Unsere Stärken

Unkomplizierte Auftragsabwicklungen mit kurzen Reaktionszeiten sind für uns selbstverständlich. Wir geben Gas, damit Sie Ihre Ware termingerecht erhalten.


Wer bei uns arbeitet

Unser Team besteht aus vier Fahrern. Die Fahrten werden von der Fahrdienstleitung geplant und koordiniert. Verstärkt wird die Mannschaft teilweise durch Beschäftigte, die als Beifahrer und Helfer mit an Bord sind.


Vorteile für Auftraggeber

Wir arbeiten zu marktgerechten Preisen und zahlen unseren Mitarbeitern einen fairen Lohn. Betriebliche Auftraggeber können die Hälfte des Arbeitslohns aus Aufträgen an die Werkstatt mit der Ausgleichsabgabe für die Nichtbeschäftigung von behinderten Menschen verrechnen (§ 140 Sozialgesetzbuch IX). Mit unseren Leistungen sorgen wir dafür, dass Arbeitsplätze in der Region und Produkte „made in Germany“ bleiben.


Sprechen Sie uns an!

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