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1963 - 1969

1963

Gründung der Kreisvereinigung Hildesheim
Der Verein Lebenshilfe Hildesheim wurde 1963 von engagierten Eltern gegründet.

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Erstes Projekt der politisch und konfessionell unabhängigen Selbsthilfeorganisation war die Einrichtung einer Kindertagesstätte für 17 behinderte Kinder. Aus kleinen Anfängen ist in fünf Jahrzehnten ein weit gefächertes Beratungs-, Betreuungs- und Arbeitsangebot gewachsen, das Menschen mit Handicap Wege zur selbstständigen Lebensführung, Wege in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft öffnet.

Kindertagesstaette am pferdeanger blockhaus (1 von 1)


1967

Umzug in die Lappenbergschule. Betreuung von 24 Kindern

Lappenbergschule


1969

Mehr als 60 Kinder werden in der Schule betreut.

Einrichtung einer Werkgruppe für 12 Jugendliche in den Räumen des Fachwerkhauses Gelber Stern 12

gelber Stern

Werkgruppe (1 von 1)

Genehmigung des Niedersächsischen Kultusministeriums für die Einrichtung einer integrierten Sonderschule für geistig behinderte Kinder in Trägerschaft der Stadt und des Landkreises Hildesheim.
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Ehrenamt

Ehrenamt 3284

Schenken Sie uns Ihre Zeit

Wir suchen Menschen, die sich ehrenamtlich in der Lebenshilfe Hildesheim für Menschen mit Behinderung einbringen möchten.

  • Sie sind gern mit Menschen zusammen?
  • Sie möchten Gutes tun?
  • Sie haben Freude an kreativen Aufgaben?
  • Sie haben Spaß am Organisieren?

  • Bringen Sie Ihre Fähigkeiten und Interessengebiete in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit ein.
    Wir freuen uns immer über Ihre kreativen Anregungen, Vorschläge und Beteiligungen.

    Unsere Angebote - Ihre Möglichkeiten

  • Im Freizeitbereich
  • Im Werkstattbereich
  • Im Vereinsbereich

  • Was wir ihnen bieten:

  • Sinnstiftende Aufgaben
  • Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
  • Soziales Engagement
  • Verantwortungsvolles Handeln
  • Abwechslungsreiche Möglichkeiten
  • Individuelle Beteiligung
  • Die kostenlose Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Hildesheim für das 1. Jahr.
  • Kostenfreie Teilnahme an Weiterbildungen der Lebenshilfe Hildesheim
  • Unfall und Haftpflichtversicherung in der Zeit des Ehrenamtes
  • Angemessene Aufwandsentschädigung

  • Werden Sie aktiv - Wir freuen uns auf Sie.

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    Werkstattrat

    lhhi werkstattrat

    Der Werkstattrat

     Werkstattrat web 2260

    Der Werkstattrat ist eine Gruppe (Gremium) von sieben Beschäftigten aus den Werkstätten.
    Dieser wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Jeder Beschäftigte der Werkstatt kann sich für den Werkstattrat zur Wahl stellen (kandidieren). Die sieben Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, bilden für die nächsten vier Jahre den Werkstattrat.

    Der Werkstattrat hat in der Lebenshilfe einige Mitbestimmungsrechte (er darf mitentscheiden):

     Werkstattrat web 2229

    Er darf bei folgenden Themen mitentscheiden:

    - Bei Veränderungen des Werkstattvertrages
    - Bei der Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter (Der WR begleitet die Vorstellungsgespräche)
    - Bei grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsentgeltes und wenn ein neues Lohnsystem eingeführt werden soll
    - Bei allgemeinen Urlaubsregelungen der Beschäftigten der Werkstatt, wie z. B. Brückentage (Betriebsschließungstage)
    - Bei Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung
    - Bei der Planung von Festen und Feiern, Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
    - Organisation der Weihnachtsgeschenke für die Beschäftigten
    - Bei Umbauten oder Veränderungen an Gebäuden, z. B. wie die Pausenräume aussehen sollen.
    - Bei grundsätzlichen Regelungen zur Verpflegung in der Werkstatt
    - Bei begleitenden Maßnahmen, z. B. Fortbildungen und Schulungen, die für die Beschäftigten angeboten werden

     Werkstattrat web 2252

    Was macht der Werkstattrat noch?

    Der Werkstattrat vertritt die Beschäftigten bei Sorgen, Wünschen oder Gesprächen mit den Gruppenleitungen, wenn der Beschäftigte dies wünscht.
    Im Beschäftigten-Gesundheits-Management (BGM) konnten wir unsere Angebote noch erweitern; zum Beispiel um den inklusiven Foto-Workshop. Auch im sportlichen Bereich werden noch einige Angebote dazukommen (Selbstverteidigung, Karate und Deeskalation).
    Wir organisieren jedes Jahr für die Jubilare eine Ehrungsfahrt. Die Ehrungsfahrt ist als Dank für die Beschäftigten, die 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre in der Werkstatt arbeiten und dafür eine Urkunde und eine Medaille bekommen.
    Der Werkstattrat nimmt an den Sitzungen der RAG-ABT (Regionale Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) und der LAG-ABT (Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) teil.
    Der Vorsitzende im Vertretungsfall, der stellv. Vorsitzende des Werkstattrats, nimmt zudem an den Aufsichtsrats-Sitzungen teil sowie an den Sitzungen des Behinderten-Inklusions-Beirat der Stadt Hildesheim. Der Werkstattrat arbeitet auch in einigen Dingen mit dem Betriebsrat zusammen; diese Dinge werden in einer gemeinsamen Quartal-Sitzung besprochen und beschlossen.


    Werkstattrat Kontakt Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Wer kann mitmachen?

    Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen. Dafür muss man gewählt werden.

    Hier finden Sie weitere Informatioen über den Werkstattrat in leichter Sprachen


    Derzeitiger Werkstattrat



    20171018 Wadim Bier, DRI 6
    Wadim Bier
    Vorsitzender

    20171018 Thomas Bachmann, RÖM 3
    Thomas Bachmann
    stellv. Vorsitzender


     Werkstattrat web 2184
    Jessey Marcao
    Römerring


    20171018 Anke Burkard, DRI 5
    Anke Burkard
    Drispenstedt


     Werkstattrat web 2175
    Kevin Krüger
    Flugplatz


     Werkstattrat web 2190
    Yannik Brehmer
    Römerring



    20171018 Benjamin Karwarth, Flug 7
    Benjamin Krawarth
    Flugplatz
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    Ziele

    Ziele

    Ziel

    Die Lebenshilfe Hildesheim e.V. setzt sich gemäß ihrer Satzung für Menschen mit Behinderung ein.

    Zweck des Vereins ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen, zu fördern oder selbst durchzuführen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten.

    Zu den Aufgaben des Vereines gehören der Aufbau, die Schaffung und der Betrieb von Einrichtungen, die der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft sowie der Vermittlung einer selbstständigen Lebensführung dienen. Insbesondere von Werkstätten und Wohnungen für Menschen mit Behinderung, sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

    Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zusammenschluss von Eltern und Freunden von Menschen mit Behinderung anzuregen, diese zu beraten und in ihren Aufgaben zu unterstützen.
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