Aktionstage zum Advent im Geschenkelädchen Schau mal rein
- Publiziert in Aktuelles 2021
- Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Die Selbstvertreterwahl des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten wurde vom Montag den 01.11.2021 bis zum Mittwoch den 03.11.2021 durchgeführt.
Von den Beschäftigten jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt geregelt.
Drei Tage fanden die Wahl in den Standorten der Werkstatt Hildesheim statt. 18 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für das Amt Werkstattrat zur Wahl gestellt. Vier Kandidatinnen stellten sich zur Wahl der Frauenbeauftragten. Die angebotene Möglichkeit zur Briefwahl wurde vereinzelt genutzt.
Insgesamt waren 545 Wähler*innen zur Wahl aufgerufen. Davon 225 Frauen (die auch die Frauenbeauftragte wählen durften) und 320 Männer.
Der Wahlvorstand mit Christina Petermann und dem Vertreter Peter Bierbach haben gemeinsam mit ihrem Team die Wahl vorbereitet und durchgeführt. Unter den Augen interessierter Beschäftigter wurden am Donnerstag den 04.11. die Stimmzettel öffentlich ausgezählt.
Die Wahlbeteiligung Werkstattratswahl in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Frauen / Männer Wahlbeteiligung
Gesamt 545 225/320 52,1 %
Römerring 170 63/107 43,5 %
Flugplatz/KPS 159 63/96 58 %
Drispenstedt 216 99/117 55 %
Die Wahlbeteiligung der Wahl zur Frauenbeauftragten in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Wahlbeteiligung
Gesamt 225 49,9 %
Römerring 63 41,3 %
Flugplatz/KPS 63 61,9 %
Drispenstedt 99 46,5 %
Über die Konstellation des neuen Werkstattrates und der neuen Frauenbeauftragten werden wir zeitnah berichten.
Ein großen DANKE an alle Wählerinnen und Wähler, die von ihrem Recht zur Wahl der Selbstvertreter*innen teilgenommen haben.
Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 26. Oktober 2021
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung appellieren an SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP:
Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!
Berlin. Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen für die kommende Bundesregierung appellieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass die Belange von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden müssen.
„Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen eine Rolle spielen muss“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, „aber es gibt auch spezifische Bedarfe und Notwendigkeiten, die besonders berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise bei der digitalen Teilhabe.“
Bereits im Sondierungspapier, das in der vorvergangenen Woche veröffentlicht wurde und das Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen ist, findet sich in Bezug auf Menschen mit Behinderung der Satz: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern insbesondere, dass neben der Herstellung von umfassender Barrierefreiheit relevante Veränderungen sowohl im Bereich der Finanzierung von Hard- und Software als auch bei den Leistungen zur Assistenz bei der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte müssen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden. Ihre detaillierten Forderungen zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben die Fachverbände in dem hier abrufbaren Forderungspapier zusammengefasst: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20211026_Fachverbaende_Forderungen%20zur%20digitalen%20Teilhabe_END.pdf
Die neue Bundesregierung muss die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter eng begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Bundesländer das Gesetz entsprechend seinem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen. Dazu gehört zentral die konsequente Umsetzung der im Gesetz angelegten Personenzentrierung der Leistungen.
Auch beim akuten Fachkräfte-Mangel müssen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, ist aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Fachkräfte-Offensive zur Stärkung der Berufe in der Eingliederungshilfe und zur Gewinnung von Nachwuchskräften erforderlich und durch die neue Bundesregierung zu initiieren.