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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 01.12.2016


Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!


Der Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Berlin „Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird, ist das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Koalition “, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung und am 13. Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in New York verabschiedet – also vor ungefähr zehn Jahren. Etwa seit dieser Zeit wird in Deutschland auch über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert. „Nun liegt es endlich vor und wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Das war lange überfällig! Gut, dass das Bundesteilhabegesetz nun verabschiedet und nicht erneut verschoben wurde. Denn es stellt einen weiteren Schritt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar“, so Ulla Schmidt. Bis hierhin war es jedoch ein harter Kampf.

Seit den ersten Gesetzesentwürfen im Frühjahr dieses Jahres protestierten bundesweit Menschen mit Behinderung und ihre Verbände gegen die ursprünglich vorgelegten Entwürfe. Die Lebenshilfe hat mit ihrer Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung bundesweit auf allen Ebenen, mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten überzeugt. Nach monatelangem Ringen liegen nun insgesamt 127 Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen vor und erfüllen wichtige Forderungen der Menschen mit Behinderung.

Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung, endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode weiterstreiten.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.