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Medienmitteilung 2025: Bundestagswahl: Lebenshilfe sieht die Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedroht

Medienmitteilung vom Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
17. Februar 2025

Bundestagswahl: Lebenshilfe sieht die Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedroht

Berlin. Wenige Tage vor der Bundestagswahl ruft die Bundesvereinigung Lebenshilfe alle Wahlberechtigten dazu auf, mit ihrer Stimme Parteien zu unterstützen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderung und eine inklusive Gesellschaft eintreten. Denn nur wer auch für Menschen mit Behinderung einsteht, steht glaubhaft für alle Menschen ein.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont:

„Der Wahlkampf zeigt, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedroht ist. Angesichts der vielen Herausforderungen, die Deutschland aktuell bewältigen muss, fürchten Menschen mit Behinderung und ihre Familien, dass der Staat sie im Stich lässt. Dass an ihnen zuerst gespart wird, wenn die Löcher in den öffentlichen Haushalten immer größer werden. Hinzu kommt der eklatante Mangel an Fachkräften bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung. Für all diese Probleme müssen die demokratischen Parteien der Mitte nach dem 23. Februar gemeinsam Lösungen finden. Nur ein sicheres soziales Netz hält unsere Gesellschaft zusammen, Hass und Hetze von ganz rechts zerstören dagegen den über Jahrzehnte aufgebauten sozialen Frieden.

Die Bundestagswahl wird entscheiden, welchen Weg wir einschlagen wollen. Ob wir eine vielfältige, offene Gesellschaft ohne Barrieren sein möchten, in der die Schwächsten mittendrin sein können und dafür die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Oder ob wir uns abschotten und das Recht des Stärkeren regieren lassen. Mit unserer Stimme haben wir es in der Hand, ein Zeichen für Inklusion, Menschlichkeit und unsere demokratischen Werte zu setzen.“
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Medienmitteilung 2025: Finanzierung des Betreuungswesens über das Jahr 2025 hinaus sichern – jetzt!

Medienmitteilung vom Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
6. Februar 2025

Lebenshilfe: Finanzierung des Betreuungswesens über das Jahr 2025 hinaus sichern – jetzt!

Bundesrat muss dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 zustimmen. 

 

Berlin. Der Bundestag hat jetzt das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe appelliert nun an den Bundesrat, diesem Gesetz in seiner Sitzung vom 14. Februar ebenso zuzustimmen. „Das Gesetz muss als erster Schritt kommen, auch wenn es die versprochene höhere Vergütung von 12,7 Prozent verfehlt und weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. 

Ohne das Gesetz würden Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ab 2026 auf ein Vergütungsniveau von 2019 zurückfallen, da Ende 2025 die Inflationsausgleichssonderzahlung endet. Sollte dies geschehen, müssen Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ihre Arbeit zwangsläufig einstellen. Gerade Betreuungsvereine leisten eine unverzichtbare Arbeit. Auf ihre Unterstützung, Begleitung und Beratung sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer dringend angewiesen.

Ulla Schmidt: „Diese wichtigen Strukturen dürfen nicht wegbrechen. Daher ist der Bundesrat aufgerufen, dem Gesetz zuzustimmen. Weiterhin fordern wir, dass der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz durch eine sorgfältige Analyse der Rechtswirklichkeit weiterentwickelt.“

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Medienmitteilung 2025: Lebenshilfe begrüßt Beschluss des Bundestages und fordert den Bundesrat auf, die neue Regelung nicht zu blockieren.

Medienmitteilung vom Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Februar 2025

Ärztliche Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln soll ohne Verzögerung umgesetzt werden
Lebenshilfe begrüßt Beschluss des Bundestages und fordert den Bundesrat auf, die neue Regelung nicht zu blockieren.

Berlin. Menschen mit Behinderung sollen schneller mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, passenden Rollstühlen oder Hörgeräten versorgt werden. Der Bundestag hat jetzt eine entsprechende Regelung beschlossen. „Das begrüßen wir ausdrücklich und sind froh, dass der Bundestag noch vor den Neuwahlen den Weg dafür frei gemacht hat“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesministerin für Gesundheit. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundesrat diese sachgerechte Lösung nicht blockiert.“

Bisher prüfen die Krankenkassen mit eigenem Personal oder mittels des Medizinischen Dienstes, ob beantragte Hilfsmittel wirklich erforderlich sind – auch wenn dies mit der ärztlichen Verordnung ja bereits bestätigt wird. Ulla Schmidt: „Das führt zu erheblichen Verzögerungen, oft müssen Menschen mit Behinderung monatelang auf ihr dringend benötigtes Hilfsmittel warten. Gerade bei Kindern ist das oft unzumutbar, zum Beispiel wenn Schienen oder Rollstühle nicht mehr passen, weil die Kinder gewachsen sind.“

Künftig soll die Prüfung entfallen, wenn das Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) beziehungsweise eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet wurde. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn das Hilfsmittel offenkundig nicht notwendig ist, etwa bei eindeutig unwirtschaftlicher Mehrfachversorgung.

Für Menschen mit Behinderung soll so eine sachgerechte und schnellere Versorgung ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen mehr MZEB geschaffen werden, damit die Regelung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen kann. Derzeit gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.
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Medienmitteilung 2025: Lebenshilfe: Die Zusammenarbeit mit der AfD macht Menschen mit Behinderung Angst

Medienmitteilung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 3. Februar 2025

Lebenshilfe: Die Zusammenarbeit mit der AfD macht Menschen mit Behinderung Angst
Daher ruft die Lebenshilfe die Parteien der demokratischen Mitte dazu auf, gegen Spaltung und Ausgrenzung einzutreten.

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist schockiert über die Entwicklungen im Bundestag. Am 29. Januar konnte die CDU ihren 5-Punkte-Plan nur mit den Stimmen der AfD beschließen. Mit großer Sorge befürchtet die Lebenshilfe, dass nun auf höchster politischer Ebene eine Zusammenarbeit mit der AfD etabliert wird. Einer Partei, die eine vielfältige, inklusive Gesellschaft ablehnt und das Land spaltet.

„Menschen mit Behinderung machen die jüngsten Ereignisse Angst. Angesichts dieser Entwicklung fühlen sie sich immer stärker von Ausgrenzung bedroht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. „Es ist Aufgabe der demokratischen Parteien der Mitte, die gesellschaftliche Spaltung zu verringern und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der aktuellen Zeit zu finden. Eine Zusammenarbeit mit der AfD polarisiert dagegen immer stärker, befördert die Ausgrenzung von Menschen und steht einer vielfältigen und menschlichen Gesellschaft im Weg.“
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Medienmitteilung 2025: Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22. Januar 2025

Lebenshilfe zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar:
Menschen mit Behinderung endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen!

Berlin. Die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen sollen 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar soll der fraktionsübergreifende Antrag nun beschlossen werden – die Lebenshilfe hatte sich intensiv dafür eingesetzt, auch für einen Termin vor der Neuwahl.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte. Als Lebenshilfe fordern wir seit vielen Jahren, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ganz offiziell anerkennen, dass ihr furchtbares Leid systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Wir begrüßen auch, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.

Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
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Medienmitteilung 2025: Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen

Medienmitteilung vom 16. Januar 2025
vom Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen
Zur Bundestagswahl stellen die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Verein „Tadel Verpflichtet!“ eine kostenfreie Broschüre in Leichter Sprache vor. Sie unterstützt Menschen dabei, Desinformation und antidemokratische Haltungen zu erkennen, und gibt praxisnahe Hinweise für den Umgang mit solchen Inhalten.

Berlin. Rechtspopulistische Bewegungen und Parteien wie die AfD zielen darauf ab, Vertrauen in politische Institutionen und demokratische Prozesse zu untergraben. Sie verbreiten Desinformationen und präsentieren scheinbar einfache Lösungen für komplexe gesellschaftliche Herausforderungen. Dabei lehnen sie eine inklusive Gesellschaft ab, grenzen Minderheiten aus und stellen wissenschaftliche Erkenntnisse wie den menschengemachten Klimawandel infrage. Angesichts dieser Herausforderungen haben die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Verein „Tadel Verpflichtet!“ anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar die Broschüre „Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen“ herausgebracht.

Das zwölfseitige Heft im DIN-A4-Format ist in Leichter Sprache geschrieben und innerhalb Deutschlands kostenfrei erhältlich. Die Broschüre erläutert auf verständliche Weise, wie jede*r rechtspopulistisches Gedankengut durchschauen und dem im persönlichen Gespräch begegnen kann. Zudem enthält das Heft konkrete Hinweise, um aktiv Stellung gegen Hass und Diskriminierung zu beziehen. Es soll dazu ermutigen, für die eigenen Rechte einzutreten.
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Medienmitteilung 20024: Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 10. Dezember 2024

Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen
Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Protest in Magdeburg

Magdeburg/Berlin. In Sachsen-Anhalt sind die Träger der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe in großer Not. Durch eine geplante neue Rechtsverordnung droht massiver Personalabbau mit empfindlichen Kürzungen bei den Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung. Darauf wollen die Lebenshilfe und viele weitere Verbände heute, am 10. Dezember, ab 11 Uhr, mit einem Protestmarsch durch die Magdeburger Innenstadt und daran anschließend mit einer Mahnwache bis zum 18. Dezember vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt aufmerksam machen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt dazu: „Die derzeit schlechte finanzielle Lage im Bund und in den Ländern darf nicht dazu führen, dass auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung gespart wird. Das muss unbedingt verhindert werden! Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Seit nunmehr 30 Jahren heißt es im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und erst vor wenigen Wochen haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Leipzig den Beschluss gefasst, sich für die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen einzusetzen.“

Waltraud Wolff, Landesvorsitzende der Lebenshilfe in Sachsen-Anhalt, betont: „Alle Verbände der Behindertenhilfe in unserem Bundesland sind in großer Not und sehen keine andere Möglichkeit, als in der Vorweihnachtszeit zu protestieren. Sollte die Landesregierung ihre Vorschläge so umsetzen, würde sich das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt massiv verschlechtern. Weniger Personal, weniger Angebote und Hilfe im Alltag dürfen keine Wirklichkeit werden!“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 29. November 2024

Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst
Bundesvorsitzende Ulla Schmidt fordert anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: Vergesst sie nicht!

Berlin. „Der Bruch der Ampel-Koalition ist ein harter Rückschlag für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Zahlreiche Gesetzesvorhaben, die uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorangebracht hätten, sind so auf der Zielgeraden voll ausgebremst worden.“ Das kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Sie fordert die Parteien auf, in ihren Wahlprogrammen die Bedarfe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Blick zu haben.

Für besonders wichtig hält die Lebenshilfe, durch eine zügige Verabschiedung des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche mit angemessener Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einen inklusiven Arbeitsmarkt mit einem Aktionsplan voranzubringen und endlich die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Ulla Schmidt: „Seit nun 30 Jahren steht im Grundgesetz der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Da kann es doch nicht sein, dass ausgerechnet die Schwächsten der Gesellschaft von der Politik vergessen werden. Auch die christlichen Parteien sollten ein starkes Interesse daran haben, gute Gesetze für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.“
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Medienmitteilung 2024: Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 28. November 2024

 

Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

 

Berlin, 28. November 2024 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung liegen in der Verantwortung des Staates. Die Ausführung dieser staatlichen Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Die Fachverbände stellen fest, dass derzeit die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet ist. Es besteht außerdem die Sorge, weil demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und Inklusion in Frage stellen.

Wir, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, verlangen von allen politischen Parteien, sich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 klar zu einem solidarischen Sozialstaat und einer gerechten und inklusiven Gesellschaft zu bekennen“, erklärt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandvorsitzender des BeB.

Der Schutz der Menschenrechte in Deutschland ist Kernbestandteil unserer Demokratie. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stärkung der individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht aus dem Blick geraten. Maßgeblich hierfür sind die Schaffung von barrierefreien Sozialwohnungen, die Förderung inklusiver Arbeitsplätze und die dringend notwendige Gewinnung von Fachkräften. Ein inklusives Deutschland ist ein starkes Deutschland, in dem jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann“, betont Stefan.

Die bei der 90. Konferenz der Fachverbände am 26. und 27. November 2024 in Berlin beschlossenen Positionen bilden die Grundlage für die politischen Forderungen der Verbände in der kommenden Wahlperiode.

Kernforderungen der Fachverbände zur Bundestagswahl 2025:

 

  1. Erhalt und Stärkung des solidarischen Sozialstaats:
    Die Fachverbände fordern alle Parteien auf, sich eindeutig zu einem Sozialstaat zu bekennen, der die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt und stärkt.
  2. Barrierefreie und bezahlbare Sozialwohnungen:
    Es soll ein Ausbau barrierefreier und erschwinglicher Wohnräume erfolgen, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und inklusiv in der Gesellschaft leben können.
  3. Fachkräftegewinnung für soziale Berufe:
    Die angemessene Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Behinderung ist wegen Personalmangel zunehmend bedroht. Angebote können teilweise nicht aufrechterhalten werden. Daher braucht es eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im sozialen Bereich.
  4. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
    Die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention müssen vollständig umgesetzt und stärker in der nationalen Gesetzgebung verankert werden.
  5. Klarstellung im SGB IX, dass die Leistungen der digitalen Teilhabe, der Mobilität und Mitbestimmung umfasst sind:

Hiervon würden insbesondere Menschen mit hohem Assistenzbedarf profitieren, für die es bisher besonders schwer ist, ausreichend personenzentrierte Leistungen zu erhalten.

Die Fachverbände werden sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass diese Forderungen im Wahlkampf und in der kommenden Legislaturperiode Gehör finden. „Es ist an der Zeit, Inklusion nicht nur zu fordern, sondern sie konsequent zu leben“, so Stefan abschließend.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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Medienmitteilung 2024: „Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 26. November 2024

„Bobby Brederlow war ein großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom“
Die Lebenshilfe würdigt den Namensgeber ihres Medienpreises BOBBY, der am 22. November gestorben ist.

München/Berlin. Vor 25 Jahren spielte er sich an der Seite von Fernsehstars wie Senta Berger, Friedrich von Thun und Suzanne von Borsody in die Herzen eines Millionen-Publikums. Rolf Brederlow, ein Mann mit Down-Syndrom, ging voll in seiner Rolle des „Bobby“ im ARD-Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“ auf und wollte fortan nur noch Bobby genannt werden. Sein beeindruckender TV-Auftritt inspirierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu, einen eigenen Medienpreis auszuloben. Bobby Brederlow war 1999 nicht nur der erste Preisträger, er hat dem BOBBY auch seinen Namen gegeben. Am 22. November ist der Münchner Schauspieler im Alter von 63 Jahren gestorben. Die Lebenshilfe würdigt Bobby Brederlow als großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom.

„Bobby Brederlow hat viel dazu beigetragen, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft mehr und mehr als gleichberechtigt anerkannt werden. Die Lebenshilfe wird ihn nicht vergessen, sein Name wird immer mit unserem Medienpreis BOBBY verbunden sein“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Viele Persönlichkeiten zeichnete die Lebenshilfe seit 1999 mit dem BOBBY aus: Günther Jauch, Annette Frier, Kai Pflaume oder ChrisTine Urspruch gehören dazu – und auch weitere Menschen mit Down-Syndrom wie die Berliner Schauspielerin Juliana Götze oder die Aktivistin Natalie Dedreux aus Köln.

Bobby Brederlow stand später immer wieder vor der Kamera, sogar sein Leben wurde verfilmt – mit ihm und Veronica Ferres in den Hauptrollen. Neben dem BOBBY erhielt der wohl bekannteste Deutsche mit Down-Syndrom weitere Ehrungen: den Goldenen Gong, den Bambi, die Goldene Kamera und das Bundesverdienstkreuz. Seine Berühmtheit und Beliebtheit setzte der Münchner auch für den guten Zweck ein. So wurde er etwa Pate des Deutschen Down-Sportlerfestivals und warb für die deutschlandweite Kampagne „Du bist Deutschland“.

Vor einigen Jahren musste Bobby Brederlow seine TV-Karriere wegen einer Demenz-Erkrankung beenden. Bis zu seinem Tode wurde er liebevoll umsorgt von seinem Bruder Gerd Brederlow und dessen Ehemann Udo Bandel-Brederlow.
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