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Medienmitteilung 2023: Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Medienmitteilung vom Landesverband der Lebenshilfe nds, 02.03.2023

Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege JETZT umsetzen

Lebenshilfe Niedersachsen befürchtet ansonsten weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung in Niedersachsen.

(Hannover 02.03.2023) Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert die Umsetzung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege für den zweiten Nachtragshaushalt 2023.

„Nach unseren Informationen sind in den letzten Jahren Schulen in Niedersachsen geschlossen und Jahrgänge ausgesetzt worden. Wenn hier nicht jetzt reagiert wird, befürchten wir, dass dies noch weitere Auswirkungen auf die Strukturen in der Heilerziehungspflege-Ausbildung haben wird, die wir so schnell in Niedersachsen nicht aufholen werden“, so der Landesgeschäftsführer Frank Steinsiek.

Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind daher wichtig für ihren Teilhabeanspruch. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen um fast 25 % zurückgegangen. Die Heilerziehungspflege ist einer der wenigen Ausbildungsberufe, der noch Schulgeld erheben muss.

Die Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts in den Landtag ist für Ende März 2023 vorgesehen. Er soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.
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Medienmitteilung 2023: Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems

Medienmitteilung vom Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim 22.02.2023

Mitgliederdialog zur Reform des Entgeltsystems, 25.09.22, Hannover „Krokus“

Zusammenfassung:

Warum ist eine Reform notwendig?
Das aktuelle System stößt an seine Grenzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit Jahren ein auskömmliches Einkommen für Werkstatt-Beschäftigte - alles aus einer Hand. (Die Erhöhung des Grundsicherungsbetrags hat die Situation noch verschärft)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Studie in Auftrag gegeben, um ein transparentes, nachhaltiges, zukunftsfähiges Entgeltsystems für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu finden, mit Perspektiven auf den 1. Arbeitsmarkt und dem Ziel, die Erkenntnisse umzusetzen.
Neben dem Basisgeld (Lohn, mit dem man den Lebensunterhalt bestreiten kann) hat die BAG WfbM zwei weitere Modelle vorgestellt.

1. Ein Grundeinkommen, wobei das ganzheitliche Leistungsspektrum erhalten bleibt, die Nachteilsausgleichrechte und Schutzrechte bleiben berücksichtigt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Das Grundeinkommen (öffentlich finanziert) soll höher sein als die Grundsicherung und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis bleibt bestehen, wie auch die EU-Minderung.
Dies soll durch ein einfaches, transparentes Antragsverfahren in Gang gebracht werden.
(Sockelbetrag + Steigerungsberg, Afög entfällt bzw. ist im Grundeinkommen enthalten.)
EU-Rente bleibt bestehen sowie ein Wahlrecht zwischen Rente oder Grundeinkommen.

2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch (Mindestlohn):
• öffentlich finanzierter Lohnzuschuss
• Anspruch auf individuelle Leistungsbezüge
• dauerhafter Arbeitnehmerstatus mit Arbeitsvertrag und Mindestlohn entsprechend der niedrigeren Wochenarbeitszeit reduziert (begleitende Maßnahmen sind Arbeitszeit)
• Kündigungsschutz in der Werkstatt, jedoch nicht in Integrationsbetrieben. Rückkehrrecht bleibt bestehen (Der Lohnkostenzuschuss ist unter dem Mindestlohn)
• das Werkstatt-Gehalt und der öffentliche Zuschuss bilden das Gehalt. Rechtlich gesehen sind dies Arbeitnehmer mit Teilhabeanspruch.
• dafür muss ein eigenes Tarifrecht entwickelt werden. Die Beschäftigten sind vollständig sozialversichert. Die Arbeitgeberanteile werden refinanziert. Das Betriebsverfassungsgesetz wird angewendet, die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) bleibt nur noch für die Frauenbeauftragten.

gez.
Dagmar Knoll
VP Werkstattrat
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Das hat gepasst- eine Faschingsfeier wie sie sein soll 

Das hat gepasst- eine Faschingsfeier wie sie sein soll 

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Eine volle Tanzfläche, viele lächelnde Gesichter, der Takt der Musik in rhythmischen Klängen, überall Bewegung. Endlich mal wieder feiern.Abwechslungsreich und kreativ kostümiert haben sich die Beschäftigten und Bewohner*innen der Lebenshilfe zur diesjährigen Faschingsfeier getroffen. Mit einem bunten Mix aus Musik der 60er Jahre und angesagten Liedern von heute heizen die DJs Jörg und Thomas mit Unterstützung von Rüdiger Busse den Gästen ein. Rüdiger hat sich in erster Linie um die Lieder aus den 60ern gekümmert. Party können Dj Jörg und Dj Backhaus selbstverständlich. Das haben sie bereits bei den letzten Festen unter Beweis gestellt. Gemütlich sitzen und sich unterhalten, einfach ein Getränk genießen oder den Appetit mit den vielen leckeren herzhaften, wie süßen Speisen stillen. Den Moment festhalten und das aufwändige und kreative Kostüm zeigen, oder einfach mal wieder Erinnerungsfotos mit Freund*innen machen, dafür gab es wieder eine Fotoecke. Die gemachten Fotos werden wieder in der Druckerei der Werkstatt Hildesheim ausgedruckt und über den Sozialdienst in die Gruppen verteilt. Aber beinahe wäre es gar nicht zu der Faschingsparty gekommen. Die angedachte und traditionsreiche Location stand nicht zur Verfügung. Glücklicher Weise eröffnete sich durch das Hildesheimer Veranstaltungszentrum die Gelegenheit doch zu feiern.Kurzfristig hat Jasmin Reicke, mit ihrem Team das Faschingsfest umgeplant. Im Nachhinein hat sich der Standort als Glücksfall entpuppt. Nicht zu groß und nicht zu klein, mitten in der Stadt. Gut zu erreichen und mit ausreichend Parkplätzen rund um die Location. Die Parkplätze waren auch gut belegt.  Viele Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe haben mitgeholfen, hinter dem Tresen beim Getränkeverkauf oder bei den Speisenangeboten, in der Spülküche und beim Auf- und Abräumen. Beim Auf- und Abbau gab es wieder tatkräftige Unterstützung durch das Handwerkerteam. Die themenbezogene Dekoration haben die Beschäftigen der Gruppe 301 hergestellt und damit den Raum festlich geschmückt. Dafür ein großes DANKESCHÖN!
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