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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe erreicht Verbesserungen beim neuen Betreuungsrecht

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 5. März 2021

Lebenshilfe erreicht Verbesserungen beim neuen Betreuungsrecht
Der Bundestag stimmt heute über die Reform ab. Es geht darum, die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen zu stärken.

Berlin. Der Bundestag will heute um 15 Uhr in zweiter und dritter Lesung ein neues Betreuungsrecht verabschieden. Für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ist dieser Tag von enormer Bedeutung. Es geht darum, wie weit sie künftig ihr Leben selbst bestimmen können. Mit ihrer Kampagne „#BRR 2021: BetreuungsRechtsReform - aber richtig!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen eine Reihe von Nachbesserungen gefordert, von denen nun viele umgesetzt werden sollen. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt sieht darin einen großen Erfolg für die Lebenshilfe: „Insgesamt sind wichtige Fortschritte erzielt worden, auch Forderungen der Lebenshilfe haben überwiegend Berücksichtigung gefunden, in Summe mehr, als zu erwarten war." Schmidt ist selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Die Fortschritte, die im Bericht des Rechtsausschusses und der Beschlussempfehlung erreicht wurden, sind groß. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf nicht perfekt ist, sollten wir ihn mit diesen Änderungen annehmen. Die Betreuungsrechtsreform ermöglicht rechtlich betreuten Menschen mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben!"

Besonders erfreulich ist, dass sich die Parlamentarier in den zurückliegenden Wochen darauf verständigt haben, die folgenden Forderungen unter anderem der Bundesvereinigung Lebenshilfe in das Gesetz aufzunehmen:
- Betreute sollen künftig ihre Prozessfähigkeit behalten, bei Gerichtsverfahren werden sie persönlich beteiligt und die Schriftstücke werden ihnen zugestellt.
- Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung werden ausgeschlossen.
- Betreuungen, die gegen den Willen der betreuten Person eingerichtet werden, sollen spätestens nach zwei Jahren überprüft werden.
- Die Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Personen, sollen nach sechs Jahren evaluiert werden.

Erfreulich ist auch, dass die folgenden Forderungen im Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetz aufgenommen wurden:
- Niederschwellige Beschwerdestellen für Betreute sollen möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 eingerichtet werden.
- Eine Bundesfachstelle soll zur Entwicklung von Methoden der unterstützen Entscheidungsfindung den Austausch und die Vernetzung der auf diesem Gebiet tätigen Akteure initiieren und fördern. Damit ist klargestellt, dass die Reform ein Zwischenstand bleibt, der insbesondere im Hinblick auf die unterstützte Entscheidungsfindung weiterentwickelt werden muss.
- Mit der Evaluierung des Gesetzes zur Vormünder- und Betreuervergütung im Jahr 2025 soll eingehend geprüft werden, ob sämtliche Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren zukünftig erstattungsfähig sind.

Die auch von der Lebenshilfe beschriebenen noch existierenden Leerstellen des Gesetzentwurfes werden zu Recht auch in einem Entschließungsantrag beschrieben. Insofern ist benannt, was in den nächsten Jahren zur Stärkung der Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen noch weiter zu tun sein wird.
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Medienmitteilung 2021: Bluttest auf Down-Syndrom erneut im Bundestag beraten!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 4. März 2021

Bluttest auf Down-Syndrom erneut im Bundestag beraten!

Berlin. Heute hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind Widersprüche zu den in der Orientierungsdebatte zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier aufgetreten. Der G-BA berät auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse können darauf hinauslaufen, dass dieser Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. So hatten die Abgeordneten in der Debatte Reihenuntersuchungen ausdrücklich abgelehnt.

2021-03-03 NIPT Runder Tisch final PM gemeinsame Erklaerung Brief
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Ein Brief zum Weltfrauentag ersetzt die Blume

Ein Brief zum Weltfrauentag ersetzt die Blume

lhhi frauenbeauftragte

Abstand halten und Kontaktminimierung führt auch am Weltfrauentag in der Lebenshilfe Hildesheim e.V. zu Veränderungen. Bekamen beschäftigte Frauen in der Werkstatt von ihren Interessenvertreterinnen früher eine Blume überreicht, wird dieses Jahr kontaktlos mit einem Anschreiben an alle beschäftigten Frauen auf die Besonderheit des Tages und dem damit verbundenen Anliegen hingewiesen.

Liebe Frau

zum Weltfrauentag 2021

wünschen wir Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Lieben.

Ein „Ausnahme – Jahr“ liegt hinter uns. Wir können den Weltfrauentag 2021 nicht gemeinsam feiern. Trotzdem sollten wir an unsere Verbundenheit denken und festhalten.
In der „Coronazeit“ sind viele Frauen noch mehr als bisher gefordert.
Die Arbeit, der Haushalt und die Familie fordern Aufmerksamkeit und Kraft. Schulen und Kindergärten sind geschlossen und Frauen finden sich zusätzlich in der Rolle als Lehrerinnen und Erzieherinnen wieder.
Für viele eine schwierige Lage. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Frauen, können sie sich gegenseitig unterstützen und hilfreich „zur Seite stehen“.

Das vergangene Jahr zeigt uns mit aller Deutlichkeit, wie wichtig der Zusammenhalt unter Frauen ist.
In diesem Sinne lassen Sie uns weitergehen. Zwar in der kommenden Zeit noch auf
Abstand, doch mit Verbundenheit.

Sollten Sie bei Problemen oder zur Unterstützung Ansprechpartnerinnen benötigen:

Wir sind für Sie da!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Anja Schmidt und Rosemarie Tetzlaff

Tel.: 05121/1709820
E – Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiter Informationen unter: Frauenbeauftragte
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Nordstadt Stadtteilbüro

STADTTEILBÜRO NORDSTADT



StadtteilbueroNord Logo 01

Gemeinwesenarbeit Nordstadt für strategische Präventionsarbeit und eine Stadtteilentwicklung gemeinsam mit Allen:
Das Projekt der Lebenshilfe wird unter der Leitung von Frank Auracher durchgeführt und besteht aus drei Teilbereichen. Neben der Umsetzung der Präventionsstrategie CTC – Communities that Care wird das sozialplanerische Quartiersmanagement zur Städtebauförderung im Programm „Sozialer Zusammenhalt nördliche Nordstadt“ umgesetzt. Der dritte Teilbereich stellt das verbindende Element dar, in dem er mit Methoden der Gemeinwesenarbeit, Aktivierung und Teilhabeförderung aller interessierten Bewohner*innen und Akteur*innen vernetzt und Prozesse koordiniert.
Die Arbeit zielt darauf ab, die Nordstadt zu einem in umfassenden Sinne verstandenen inklusiven Stadtteile zu entwickeln und die haupt- und ehrenamtlichen Akteure bei der Ausrichtung ihres Engagements zu unterstützen.

Umgesetzt wird der Ansatz mit
• Sozialplanerisches Quartiersmanagement
• Beratung hinsichtlich der Nutzung der Fördermöglichkeiten des Verfügungsfonds
• Umsetzung des Aktionsplans der CTC-Präventions-Strategie
• umfangreicher Vernetzung der Akteure und Bewohner/innen,
• der Stärkung der Potentiale der Bewohner/innen vor Ort, u.a. mit der Motivierung zu bürgerschaftlichem Engagement z.B. in einer der aktuell insgesamt 10 Projektgruppen.
• der Initiierung von Kooperationsprojekten mittels Theater-, Kunst-, Soziokultur-, Musik- oder Zirkusarbeit

Kontakt:
Stadtteilbüro Nordstadt
Frank Auracher
Hochkamp 25
31137 Hildesheim
Tel.: (05121) 281 63 11
Mobil: 0171 3102723
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Links:
www.ctc-info.de
www.hildesheim.de/leben-in-hildesheim/bauen-und-wohnen/stadtsanierung-und-staedtebaufoerderung/sozialer-zusammenhalt/noerdliche-nordstadt.html
www.nordstadt-mehr-wert.de
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Medienmitteilung 2021: Über 400 Organisationen unterzeichnen Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt im Superwahljahr 2021

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 02.03.2021

Über 400 Organisationen unterzeichnen Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt im Superwahljahr 2021

Mit der gemeinsamen Erklärung zeigen zum Auftakt des Wahljahres 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteur*innen wie der AfD und ähnlicher Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.
„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, warnen die Unterzeichnenden.
Die Mitzeichnenden, die von Organisationen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege reichen, zeigen sich entschlossen, Hass und Hetze entgegenzutreten: „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in der Erklärung.
Durch Aufklärung, Beratung und öffentlichkeitswirksame Aktionen soll durch verschiedenste Aktivitäten der Unterzeichnenden „für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle“ geworben werden. Ziel der Mitzeichnenden ist es, im Superwahljahr ein Zeichen für Demokratie zu setzen. Sie betonen, es komme auf jede Stimme an und fordern auf, zur Wahl zu gehen.
Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband und der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. Bislang wird die Erklärung bundesweit von weit mehr als 400 Verbänden, Initiativen und Einrichtungen mitgetragen.
Der gesamte Erklärungstext und die Liste der Mitzeichnungen sind online unter www.wir-fmv.org abrufbar.
Hintergrund: Bereits im April 2018 und im November 2019 haben sich zahlreiche Verbände öffentlich gegen Versuche aus den Reihen der AfD positioniert, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herabzuwürdigen und für rassistische Stimmungsmache zu instrumentalisieren.


Aktion: Wir für Menschlichkeit und Vielfalt - Erklärung
Aktion: Wir für Menschlichkeit und Vielfalt - Erklärung in leichter Sprache
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  • Letzte Änderung am Freitag, 01 September 2023 06:08

Heute ist früher Schluss!

Heute ist früher Schluss!
(Montag den 15.02.2021)
Aufgrund der angekündigten Wetterlage am 15.02.2021 mit Eisregen wird die Beförderung heute bereits um 12 Uhr starten.
Wir bitten diese, zurzeit ungewöhnlichen, Situationen bei der Beförderung zu entschuldigen.
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Hier geht es der weißen Pracht and den Kragen

Hier geht es der weißen Pracht and den Kragen

web Ginkgo Schneedient Kopie

Gemeinsamer Winterdienst des hauseigenen Serviceteams der Robert Bosch GmbH und des Einsatzteams der Ginkgo Gartengestaltung gem. GmbH



Morgens um 4 Uhr macht sich das Team der Inklusionsfirma Ginkgo Gartengestaltung gem. GmbH um Martin Weisheit und Lars Steinhauer auf den Weg zum Einsatz. Mit ihren Räumfahrzeugen rücken Sie aus um Betriebsgelände bis zum Produktionsstart zu räumen. Bei dieser Witterung haben die insgesamt 20 Mitarbeiter*innen alle Hände voll zu tun. In Teams aufgeteilt sind sie 7 Tage die Woche in Bereitschaft, dann wird gewechselt. Bei Bedarf wird auch noch mal am Nachmittag ein zweites Mal geräumt. Für 23 Auftraggeber mit über 40 Objekten sind sie derzeit unterwegs. Das geht von öffentlichen Auftraggebern, Kultur- und Bildungseinrichtungen über Betriebsgelände von Unternehmen bis hin zu den eigenen Liegenschaften der Lebenshilfe Hildesheim.

Die Bandbreite des Equipments ist beeindruckend. Zwei kleine Schlepper eignen sich gut um Fußwege zu räumen. Der Pickup mit Räumschild und Streutrichter ist universell unterwegs und für die breiten Wege steht ein 120PS Schlepper mit einem 2,75m breiten Räumschild zur Verfügung. Wenn, wie in den letzten Tagen, der Schnee überhandnimmt und kein Platz mehr zum Lagern der Schneemassen bereitsteht, kommen die Radlader und bei Bedarf ein 26Tonnen Container -LKW zum Einsatz und schaffen die Schneeberge weg. Die Transporter für die Räumung per Hand sind da schon wieder selbstverständlich.

Seit 15 Jahren ist das Räumteam mit zeitweise 5 Personen gleichzeitig auf dem Gelände der Robert Bosch GmbH Werk Hildesheim unterwegs. Gemeinsam mit dem, seit ca. 3 Jahren bei Bosch bestehendem hauseigenem Serviceteam sorgen sie für freie Wege (siehe Foto).
Im Stadtgebiet wird der Service seit 10 Jahren angeboten. Das Schneeräumen ist aber nur ein kleiner Teil des Gesamtportfolios der Inklusionsfirma. Eigentliche sind der Garten- und Landschaftsbau, Grünflächenpflege und die Baum- und Gehölzpflege die Kernaufgabe. An eine Ausweitung des Winterdienstangebotes wird derzeit nicht gedacht. Wir haben mehr als genug zu tun, endet Steinhauer.

Text: Tobias Plitzko
Foto: Robert Bosch GmbH
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Derzeit keine Beförderung zu den Werkstätten

Die Beförderung wird bis einschließlich Freitag 12.02.2021 eingestellt.
Die Werkstätten sind und bleiben für Beschäftigte, die selbstständig zur Werkstatt kommen können, geöffnet.
Am Montag 15.02.2021 findet die Beförderung unter Berücksichtigung der Straßenlage wieder statt.
Das bedeutet, dass alle Touren fahren.
Sollte es in bestimmten Bereichen nach wie vor aus Sicherheitsgründen unmöglich sein Beschäftigte abzuholen,
werden die Betroffenen so schnell wie möglich informiert, um abzusprechen wie es weitergeht.
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Medienmitteilung 2021: Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 09.02.2021

Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen umfassend mitdenken

Düsseldorf, 9. Februar 2021 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern Nachbesserungen bei der neuen Impfverordnung.

Die Fachverbände begrüßen die Änderungen, die mit der Neufassung der Impfverordnung einhergehen. Vor allem die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung und die Aufnahme bzw. höhere Priorisierung bestimmter Krankheitsbilder innerhalb der zweiten und der dritten Prioritätsgruppe werden positiv aufgenommen. Allerdings wird die aktuelle STIKO-Empfehlung weiterhin nicht vollständig umgesetzt.

Leider enthält die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese werden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt.

Gerade Menschen mit schwerer Behinderung weisen aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Sie müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich zeitnah impfen zu lassen!

Die Fachverbände fordern die Aufnahme der Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Wenigstens muss sich die Einzelfallentscheidung entsprechend der STIKO-Empfehlung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken.

Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, haben im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie ist derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier kann aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden.

Die Fachverbände halten eine Klarstellung für dringend erforderlich, dass auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe zur höchsten Priorisierungsstufe gehören.

Angesichts der Nachricht, dass erneut eine Corona-Prämie für Mitarbeitende in Krankenhäusern vorgesehen werden soll, weisen die Fachverbände darauf hin, dass Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Corona ebenfalls großen Belastungen ausgesetzt sind. Für viele Menschen mit Behinderung entfällt zum Schutz vor Infektionen die Tagesstruktur, daher werden sie rund um die Uhr in ihren Wohngruppen betreut. Die in der zweiten Welle bedauerlicherweise aufgetretenen vermehrten Infektionen mit schwerem Verlauf erfordern nicht nur Isolation und Quarantäne, sondern auch eine medizinisch-pflegerische Betreuung bis zur Sauerstofftherapie. Daher fordern die Fachverbände erneut, Mitarbeitende in der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei einer Corona-Prämie zu berücksichtigen.
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