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Stiftungsziele - So helfen Sie - Einfach, direkt, vor Ort

Mehr möglich machen: Stiftungsziele

Die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim fördert die Arbeit der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und ihrer Tochtergesellschaften. Sie ermöglicht, dass behinderte Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige nachhaltig unterstützt und gefördert werden. Stiftungserträge und Spenden setzen wir gezielt dort ein, wo eigene und öffentliche Mittel individuelle Hilfe-, Betreuungs-, Pflege- und Förderbedürfnisse nicht oder nicht vollständig erfüllen können.
Ihre Geld- oder Sachspende, Ihre Zustiftung oder die Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament hilft direkt und ganz konkret
• körperlich, geistig und seelisch hilfebedürftigen Menschen und deren Angehörigen,
• hilfebedürftigen älteren Menschen,
• und hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen in den Fördereinrichtungen der Lebenshilfe Hildesheim e.V..

So helfen Sie: Einfach, direkt, vor Ort

Ihre Spende hilft 1 : 1


Spenden Sie: Jeder Euro hilft. Direkt und ohne
Abzug. Einmalig für aktuelle Förderanliegen oder
als regelmäßige Dauerspende, die es der Stiftung
Lebenshilfe Hildesheim erlaubt, z. B. Fördermaßnahmen
längerfristig verlässlich zu planen.

Nachhaltig feiern: Spenden-Anlässe gibt es viele

Ob runder Geburtstag, Silberhochzeit, Firmenjubiläum,
Familienfeiern, Weihnachten oder der
Tod eines geliebten Menschen: Statt Blumen oder
Geschenken – tun Sie Gutes für Menschen mit Behinderung!
Wünschen Sie sich ganz konkret eine
Spende für die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim.

Zustiften und dauerhaft Gutes tun

Helfen Sie nachhaltig. Mit Ihrer Zustiftung erhöhen
Sie das Vermögen der Stiftung Lebenshilfe
Hildesheim dauerhaft. Ihr Vermögensbeitrag
selbst wird nicht angetastet. Er bleibt „ewig“ erhalten
und erhöht den Stiftungsertrag auf Dauer. Je
höher das Stiftungsvermögen, desto größer sind
die Erträge, die für Menschen mit Behinderung
eingesetzt werden.

Über den Tod hinaus: Gutes tun

Setzen Sie die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim
als Erben in Ihr Testament ein. So helfen Sie
Menschen mit Behinderung weit über das eigene
Leben hinaus. Auch in einem Behinderten-Testament
können Sie die Stiftung Lebenshilfe
Hildesheim als Erben bestimmen. Mit einem
Vermächtnis vererben Sie festgelegte Vermögensgegenstände.

Übrigens: Spender sparen Steuern

Spenden und Zustiftungen an unsere gemeinnützige
Stiftung können Sie als Privatperson oder
Unternehmen steuerlich geltend machen.

Stiftung Lebenshilfe Hildesheim
BIC: GENODEF1PAT
IBAN: DE49 2519 3331 1107 2180 00
Volksbank eG
Hildesheim-Lehrte-Pattensen
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Stiftung der Lebenshilfe Hildesheim

lhhi stiftung

Mehr möglich machen mit Spenden und Zustiftungen


„Es gibt nichts Gutes,außer man tut es!“ (E. Kästner)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Förderer

seit 1963 setzt sich die Lebenshilfe Hildesheim e.V. für Belange von Menschen mit Behinderung ein. Ihre Teilhabe am Leben in Gemeinschaft, die Integration in das Arbeitsleben und eine möglichst selbstständige Lebensführung:

Das ist unser Ziel! Dazu betreiben wir vielgestaltige Förder-, Wohn und Werkstatt Einrichtungen in der Region Hildesheim.Wir beraten Menschen mit Handicap, deren Eltern, Angehörige, Freunde und Freundinnen und bieten ihnen - auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten unterstützende Hilfen.

Unser Auftrag: Inklusion durch gezielte Unterstützung von Menschen mit Behinderung aller Altersklassen. Diese Arbeit wollen wir auf ein nachhaltiges Fundament stellen. Dazu haben wir 2015 die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim ins Leben gerufen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.

Helfen Sie mit, die Förderzwecke der Stiftung Lebenshilfe Hildesheim bekannt zu machen. Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten über die Arbeit der Lebenshilfe Hildesheim. Geben Sie diese Info weiter. Und, gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Spenden Sie einmalig, regelmäßig oder aus ganz besonderem Anlass. Ob größere oder kleine Beträge – jeder Euro an die Stiftung hilft Menschen mit Behinderung direkt und vor Ort.

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank!

Karl-Heinz Wondratschek
Vorstandsvorsitzender
Stiftung Lebenshilfe Hildesheim
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Kultur-Bankett 07.06.19 auf den Marktplätzen in Hildesheim - Sichern Sie sich ihre Sitzplätze!

Kultur-Bankett Freitag 07.06.19 1800 - 2200 Uhr

Inklusive Auftakt der Jazz-Time vom Bischofsmühle Cyclus 66 e. V..
Gemeinsam Zeit verbringen auf den Marktplätzen in Hildesheim.
• Live Musik
• Kulturprogramm
• Zusammen essen

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Einladung
Liebe Damen und Herren,
seien Sie dabei, wenn wir am 07. Juni 2019 unser viertes Kultur-Bankett zusammen mit der Jazz-Time eröffnen.

Packen Sie Ihren Picknick-Korb, für Ihre Freunde und Familie, mit allem was dazugehört:
Mitgebrachtes Sommermenü, Tischdekoration, Geschirr und Besteck. Aufbau ab 17:00 Uhr.
Genießen Sie den Abend mit einem Menschen mit Beeinträchtigung.

Bewirtung:
3 Personen angemeldet + 1 Person mit Beeinträchtigung

Zusätzlich werden wir auch mit den anliegenden Restaurants Menüs absprechen, die Sie bei Bedarf bestellen können.


Reservieren Sie jetzt Ihre Kultur-Bankett-Plätze

Kosten für die Reservierung entstehen Ihnen nicht, wir freuen uns jedoch über Ihre Spende zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Hildesheim.

Flyer Kulturbankett 2019 Seite 1
Flyer Kulturbankett 2019 Seite 2

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Medienmitteilung: Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Medienmitteilung des Bundseverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 10. April 2019

Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?

Der Bundestag debattiert am 11. April über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests auf Down-Syndrom. Die Lebenshilfe will verhindern, dass diese Tests zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Berlin. „Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?“ Das fragt Sebastian Urbanski, der selbst seit 40 Jahren mit dieser genetischen Besonderheit lebt. Der Berliner ist Schauspieler und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Vom Deutschen Bundestag erhofft er sich morgen breite Unterstützung für sich und alle anderen Menschen mit Down-Syndrom – auch für diejenigen, die zukünftig nicht mehr auf die Welt kommen sollen. Denn darum geht es am 11. April, ab 9 Uhr, im Parlament: Die Abgeordneten debattieren über die ethischen und gesellschaftlichen Folgen von vorgeburtlichen Bluttests, die bei einem positiven Befund auf Down-Syndrom in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes führen. Sebastian Urbanski, die Lebenshilfe und viele weitere Organisationen wollen verhindern, dass diese Tests gesetzliche Kassenleistung und damit zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden.

Mit den Tests, die seit 2012 auf dem Markt sind, kann systematisch nach dem Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – und weiteren Chromosomen-Veränderungen gefahndet werden. „Sie werden als großer Fortschritt angepriesen, weil nur das Blut der schwangeren Frau untersucht und dadurch das Kind erst einmal nicht gefährdet wird“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB. Aber die Bluttests hätten gar keinen therapeutischen Nutzen, es gehe nicht darum, eine Krankheit zu behandeln, kritisiert die frühere Gesundheitsministerin. „Die Tests schaffen nicht einmal endgültige Klarheit darüber, ob tatsächlich eine Trisomie 21 vorliegt. Etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft, die Frauen erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Je jünger die Frau ist, umso höher die Fehlerquote. Darum müssen zur Bestätigung weitere Untersuchungen folgen, zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung.“

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik gerieten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck. „Hättet ihr das nicht wissen und verhindern können“, müssen sich Familien mit einem behinderten Kind immer wieder sagen lassen. Daher müsse der Bundestag ein klares Signal an die Gesellschaft senden: Menschen mit Behinderung sollen willkommen sein und die Hilfe erhalten, die sie und ihre Angehörigen für ein gelingendes Leben brauchen. Sebastian Urbanski sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal.“

Rund um den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert die Lebenshilfe im Bündnis mit vielen weiteren Organisationen zu deutschlandweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

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Medienmitteilung: Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 9. April 2019

Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Fachverbände fordern eine Debatte über die ethischen Folgen

Berlin. Zur Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag am 11. April zu Bluttests auf Trisomien fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Gefahr der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entschieden entgegenzutreten.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob und wann Bluttests auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dazu halten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fest: Eine Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation widerspricht den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung – dies wäre aber ein verheerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es dagegen staatliche Aufgabe, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten, statt diese auszugrenzen und zu diskriminieren.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sprechen sich entschieden für das Lebensrecht aller Menschen sowie für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger psychosozialer Beratung aus. Gesellschaftlichen Bestrebungen der Selektierung menschlichen Lebens ist entschieden entgegenzutreten. Stattdessen braucht es intensive Debatten über die ethischen und politischen Folgen solcher Entwicklungen.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. vom 3. April 2019

Lebenshilfe zur Organspende: Widerspruchslösung diskriminiert Menschen mit geistiger Behinderung!

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit einer Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende vorgestellt. Kernstück des Entwurfs ist die rechtliche Annahme, dass jeder volljährige Bürger Organspender ist, sofern er dem nicht widerspricht. Diese Regelung ist für Menschen, die Schwierigkeiten haben könnten, ihren Willen zu bilden, nicht sachgerecht: Menschen mit Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung könnten so einerseits automatisch als Organspender einbezogen sein oder auch automatisch ausgeschlossen werden. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe aufmerksam.

Der Weg zu einer selbstbestimmten Entscheidung ist hierbei, anders als bei der doppelten Zustimmungslösung, nicht vorgesehen. Aber auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung wollen für sich entscheiden, ob nach dem Hirntod ihre Organe zur Spende freigegeben werden: „Ich will mich genauso entscheiden wie andere Menschen auch“, sagt dazu Ramona Günther aus Freudenstadt, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe angehört und selbst mit einer geistigen Behinderung lebt. Die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf sieht vor, dass der Arzt den Angehörigen mitteilt, dass ein Mensch, der nicht in der Lage ist, seinen Willen zur Frage der Organspende zu bilden, davon ausgeschlossen ist. Unklar bleibt, auf welcher Grundlage der Arzt diese Entscheidung treffen soll.

Diese Regelung ist nicht nur nicht sachgerecht, sondern diskriminiert Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wie Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenzerkrankte.

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