Mehr möglich machen: Stiftungsziele
Die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim fördert die Arbeit der Lebenshilfe Hildesheim e.V. und ihrer Tochtergesellschaften. Sie ermöglicht, dass behinderte Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige nachhaltig unterstützt und gefördert werden. Stiftungserträge und Spenden setzen wir gezielt dort ein, wo eigene und öffentliche Mittel individuelle Hilfe-, Betreuungs-, Pflege- und Förderbedürfnisse nicht oder nicht vollständig erfüllen können.
Ihre Geld- oder Sachspende, Ihre Zustiftung oder die Berücksichtigung der Stiftung in Ihrem Testament hilft direkt und ganz konkret
• körperlich, geistig und seelisch hilfebedürftigen Menschen und deren Angehörigen,
• hilfebedürftigen älteren Menschen,
• und hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen in den Fördereinrichtungen der Lebenshilfe Hildesheim e.V..
So helfen Sie: Einfach, direkt, vor Ort
Ihre Spende hilft 1 : 1
Spenden Sie: Jeder Euro hilft. Direkt und ohne
Abzug. Einmalig für aktuelle Förderanliegen oder
als regelmäßige Dauerspende, die es der Stiftung
Lebenshilfe Hildesheim erlaubt, z. B. Fördermaßnahmen
längerfristig verlässlich zu planen.
Nachhaltig feiern: Spenden-Anlässe gibt es viele
Ob runder Geburtstag, Silberhochzeit, Firmenjubiläum,
Familienfeiern, Weihnachten oder der
Tod eines geliebten Menschen: Statt Blumen oder
Geschenken – tun Sie Gutes für Menschen mit Behinderung!
Wünschen Sie sich ganz konkret eine
Spende für die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim.
Zustiften und dauerhaft Gutes tun
Helfen Sie nachhaltig. Mit Ihrer Zustiftung erhöhen
Sie das Vermögen der Stiftung Lebenshilfe
Hildesheim dauerhaft. Ihr Vermögensbeitrag
selbst wird nicht angetastet. Er bleibt „ewig“ erhalten
und erhöht den Stiftungsertrag auf Dauer. Je
höher das Stiftungsvermögen, desto größer sind
die Erträge, die für Menschen mit Behinderung
eingesetzt werden.
Über den Tod hinaus: Gutes tun
Setzen Sie die Stiftung Lebenshilfe Hildesheim
als Erben in Ihr Testament ein. So helfen Sie
Menschen mit Behinderung weit über das eigene
Leben hinaus. Auch in einem Behinderten-Testament
können Sie die Stiftung Lebenshilfe
Hildesheim als Erben bestimmen. Mit einem
Vermächtnis vererben Sie festgelegte Vermögensgegenstände.
Übrigens: Spender sparen Steuern
Spenden und Zustiftungen an unsere gemeinnützige
Stiftung können Sie als Privatperson oder
Unternehmen steuerlich geltend machen.
Stiftung Lebenshilfe Hildesheim
BIC: GENODEF1PAT
IBAN: DE49 2519 3331 1107 2180 00
Volksbank eG
Hildesheim-Lehrte-Pattensen