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Medienmitteilung: Wir wollen nicht aussortiert werden!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19. März 2019

Menschen mit Beeinträchtigung melden sich zu Wort:
Wir wollen nicht aussortiert werden!

Berlin. Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21.03.2019 haben 27 Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, in der sie sich gegen die Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische
Abweichungen (NIPT – Nicht Invasive Pränatale Tests – aktuell vorrangig auf Trisomie 21) aussprechen. Natalie Dedreux (20) lebt mit Down-Syndrom und engagiert sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderung:
„Wir wollen nicht abgetrieben werden. Das Leben mit Down-Syndrom ist cool. Die Welt soll aufhören, Angst vor uns zu haben.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der ethischen Tragweite soll in Kürze auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern statt der Finanzierung eines Tests zur genetischen Selektion mehr und bessere Beratungsangebote durch die Beteiligung der Behindertenselbsthilfe vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen.


„JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens!

Gemeinsame Stellungnahme

Deshalb
• Aufklärung über das Leben mit Beeinträchtigungen!
• Keine Bluttests auf genetische Abweichungen (NIPT) auf Kassenkosten!
• Mehr und bessere Beratungsangebote vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen mit Beteiligung der Behindertenselbsthilfe!

Den Bluttest auf genetische Abweichungen (NIPT) in den Leistungskatalog der
Krankenkassen aufzunehmen bedeutet:
• Die Angst vor Behinderung zu verstärken.
• Die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verschärfen.
• Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft als „vermeidbar“ und nicht willkommen zu bewerten.
• Die Verpflichtungen der UN Behindertenrechtskonvention nicht zu beachten.
• Mit dem Eindruck, dieser Test sei medizinisch sinnvoll, falsche Hoffnungen bei werdenden Eltern zu wecken.
• Den Druck auf Schwangere „alles zu tun, alles zu testen“ zu erhöhen.
• Die Tür für die Kassenzulassung weiterer Tests auf genetische Merkmale zu öffnen.

Die Stellungnahme ist ein gemeinsamer Beitrag zur dringend notwendigen gesellschaftlichen Debatte über unser Zusammenleben und Aufklärung über ein Leben mit Beeinträchtigungen.

Unterzeichner der Stellungnahme

- Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e.V.
- Arbeitskreis DOWN-Syndrom e.V.
- Arbeitskreis Down-Syndrom Kassel e.V.
- Bioskop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
- Bundesverband autismus Deutschland e.V
- Bundesverband Ehlers-Danlos-Selbsthilfe e.V.
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
- Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
- Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft
- Deutsches Down-Syndrom InfoCenter e.V.
- downsyndromberlin e.V.
- down-syndrom-Köln e.V.
- Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland e.V.
- Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.
- Gen-ethisches Netzwerk e.V.
- GESUNDHEIT AKTIV e.V.
- inclution gUG
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
- KIDS Hamburg e.V. Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom
- Lebenshilfe e.V. Berlin
- Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.
- Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
- Turner-Syndrom-Vereinigung Deutschland e.V.
- Unser Kind mit Down-Syndrom – Münster
- Zentrum für bewegte Kunst e.V.
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Faschingsfest 2019 - Ein Fest an dem nur Superstars anwesend waren!

Fasching 2019
Ein Fest an dem nur Superstars anwesend waren!

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Ohne die aufwendige Vorarbeit vieler helfender Hände gäbe es kein schönes Fest. Dieses Mal hatte der Berufsbildungsbereich seine Finger im Spiel. Die Gruppen des BBB sorgten dafür, dass die Sporthalle der Grundschule Sorsum in einem ganz anderen Licht erstrahlte. Etwa vier Wochen vor dem Faschingsfest machten sich die Gruppen daran zum Thema „Superstars“ Ideen zu sammeln und auf große Flächen zu malen und zu kleben. Die Sporthalle sah großartig aus Dank der BBB-Künstler und Künstlerinnen!


Am Abend vor dem Faschingsfest, während sich der ein oder die andere Gedanken über das Kostüm machte und sich auf den kommenden Abend freute, flitzen die Eltern der Kinder der Grundschule Sorsum und Helfer und Helferinnen der Lebenshilfe in der Sporthalle umher und verwandeln die Halle in einen Partyraum! Tischtennisplatten und Sportmatten wurden weggeräumt, Stühle, Tische, Tresen, Tanzfläche wurden aufgebaut. Und zu guter Letzt die zauberhaften Bilder an die Wände gehängt. Jetzt noch das richtige Licht und der gute Sound installiert und dann sind auch HelferInnen und Eltern bereit für die Feier!

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Hatte man Lust auf ein kühles Getränk, konnte man sich von dem 1A-Sorsumer-Eltern-Team bedienen lassen. Eine super Truppe- wir freuen uns auf weitere Feiern mit euch!

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Viel wurde geboten: Wer wollte konnte die wahrscheinlich erste Bratwurst in diesem Jahr frisch vom Grill bekommen oder sich von Pippi Langstrumpf und einer Piratenbraut mit richtig leckeren Fritten und krossen Falaffel direkt aus der Frittenbude versorgen lassen.

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An kühlen Cocktails sollte es auch an Fasching nicht fehlen!

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Gleich von Anfang an war gute Stimmung !

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Atemlose Eindrücke mit Helene und Andrea!

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Es war ein rauschendes Fest! Es wurde viel gelacht, gesungen und getanzt.

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Einer sagte auf dem Fest. „Schade, dass Fasching nur einmal im Jahr ist!“ Und ich denke, alle die an diesem Sorsumer-Superstar-Abend dabei waren geben ihm recht!

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In diesem Sinne: Helau!!

18.03.2019
Text und Fotos: Andrea Hellmers
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Medienmitteilung: Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15. März 2019

Vorgeburtliche Bluttests auf Down-Syndrom dürfen nicht zur Regeluntersuchung werden

Das fordert ein Bündnis aus Lebenshilfe und Down-Syndrom-Verbänden zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März – Zur ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag sind in ganz Deutschland Aktionen und Besuche in den Bürgersprechstunden der Abgeordneten geplant

Berlin. Vorgeburtliche Bluttests, mit denen das Down-Syndrom und weitere Chromosomen-Veränderungen festgestellt werden können, dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaft werden. Das fordert ein Bündnis aus Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk Deutschland, KIDS Hamburg – Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom sowie downsyndromberlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März.

Mit den neuen Methoden der Pränataldiagnostik geraten Eltern von Kindern mit Behinderung immer stärker unter Rechtfertigungsdruck, und bei Menschen mit Behinderung verstärkt sich die Angst, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Sebastian Urbanski, Berliner Schauspieler mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal. Nur diese Bluttests machen mir und anderen Menschen mit Down-Syndrom wirklich große Sorgen.“ Er findet es gut, dass voraussichtlich im April der Deutsche Bundestag über die gesellschaftlichen und ethischen Folgen der Bluttests debattieren will, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheidet, ob diese vorgeburtlichen Untersuchungen gesetzliche Kassenleistung werden.

Die Bluttests dienen aber keiner medizinischen Behandlung. Sie schaffen nicht einmal Klarheit darüber, ob tatsächlich ein Down-Syndrom vorliegt – etwa jedes fünfte Ergebnis ist fehlerhaft: Die Schwangeren erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Wenn ein Down-Syndrom – auch Trisomie 21 genannt – diagnostiziert wird, führt das jedoch in den allermeisten Fällen zur Abtreibung des Kindes.

Für den Tag der ethischen Orientierungsdebatte im Bundestag fordert das Bündnis zu bundesweiten Aktionen auf, mit denen die Perspektive von Menschen mit Behinderung und ihren Familien deutlich werden soll: Ein Leben mit Down-Syndrom kann so glücklich und erfolgreich sein wie jedes andere auch. Darüber hinaus wollen Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Bundestagsabgeordneten in ihren Bürgersprechstunden besuchen und darauf aufmerksam machen, welche Folgen eine breite Anwendung der Bluttests haben kann – für Menschen mit Down-Syndrom wie für die Gesellschaft insgesamt.

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Medienmitteilung: Endlich: Wahlrecht für alle!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 13. März 2019

Endlich: Wahlrecht für alle!
Lebenshilfe feiert den Durchbruch: Am 15. März entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung

Berlin. „Der Durchbruch ist gelungen! Endlich schaffen wir ein inklusives Wahlrecht für alle!“ Das verkündete Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB, gestern beim Parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin. Am gleichen Tag hat es in der Großen Koalition nach langen zähen Verhandlungen eine Einigung zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz gegeben. Am kommenden Freitag, 15. März, stehen mittags die Wahlrechtsausschlüsse auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dann wird sowohl über die Anträge der Opposition als auch der Regierungsfraktionen zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse entschieden.

Der Antrag der Koalition sieht nun ebenfalls die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz vor. Außerdem sollen Wahlrechtsassistenzen in den Wahlgesetzen verankert und die Strafvorschriften zur Wahlfälschung schärfer gefasst werden. Aus praktischen Gründen, da eine Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai stattfindende Europawahl nicht mehr möglich sei, sieht der Antrag vor, dass die Änderungen erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

Obgleich die Bundesvereinigung Lebenshilfe überaus erleichtert über diese Wendung und die dauerhafte und langfristige Abschaffung sämtlicher Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung ist, so ist sie doch enttäuscht, dass es nun bis zur Europawahl keine generelle Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geben soll.
Falls sich dies in der Debatte des Bundestages zum Wahlrecht am Freitag bestätigt, kündigte Ulla Schmidt an, dass die Lebenshilfe weiter allen Betroffenen dazu raten werde, sich im Zweifel im Rechtswege unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht die Wahlberechtigung zu erstreiten.
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Lebenshilfe Hildesheim zum zweiten Mal in Folge mit dem Familiensiegel der Stadt Hildesheim ausgezeichnet

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Gemeinsam mit 43 weitern kleinen und großen Unternehmen und Vereine wurde am 27.02. im Rathaus die Auszeichnung von Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Dr. Ullrich Kumme übergeben.

2019 Familiensiegel 6326

Im Fokus der Betrachtung stehen Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

2019 Familiensiegel 6315

Das Siegel ist jetzt zwei Jahre gültig.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
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