A+ A A-

Medienmitteilung: Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16.12.2020

Fachverbände fordern Anspruch auf medizinische Schutzmasken auch für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen

Berlin, 16. Dezember 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen das entschlossene Handeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, die gleichen Schutzmaßnahmen, die für Pflegeheime und mobile Pflegeteams geplant werden, auch für Menschen mit Behinderung vorzusehen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben oder von mobilen Diensten betreut werden.

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 13. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass der Bund Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützt. Sollte dies bedeuten, dass in diesem Bereich weitere, über die bereits bestehenden Regelungen hinausgehende Schutzmaßnahmen geplant sind, müssen auch besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie mobile Dienste der Eingliederungshilfe in diese Regelungen miteinbezogen werden. Menschen mit Behinderung sind gleichermaßen schutzwürdig, denn sie haben oft relevante Vorerkrankungen und leben in gemeinschaftlichen Wohnformen. Dem Risiko, an COVID-19 zu erkranken, muss der Bund somit in gleichem Maße entgegentreten.

Bei der Prävention von COVID-19 sind Menschen mit Behinderung immer einzubeziehen: „Ich finde es völlig unverständlich, dass man wieder nicht an Menschen mit Behinderung gedacht hat und die Eingliederungshilfe nicht erwähnt. Ich frage mich, ob man Menschen mit Behinderung überhaupt ernst nimmt. Viele von uns haben Vorerkrankungen und wegen der Wohnverhältnisse ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Wir und unsere Assistent*innen brauchen unbedingt Masken und ausreichend Schnelltests!“, sagt dazu Karsten Isaack, der Vorsitzende des Beirates der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB).
weiterlesen ...

Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel - Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V vom 15. Dezember 2020

Lebenshilfe: Gesetzentwurf zum neuen Betreuungsrecht hat noch Mängel
Morgen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Berlin. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundetages findet am 16. Dezember die Anhörung zum neuen Betreuungsrecht statt. „Auf diese Reform wartet die Lebenshilfe schon sehr lange. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, er hat aber an einigen Stellen noch Mängel und muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat deshalb die bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR 2021) gestartet.

Die Lebenshilfe erwartet vom Gesetzgeber, dass er die Rechte der rechtlich betreuten Menschen noch umfassender stärkt. Hierzu hat sie bereits zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ausführlich Stellung genommen. Einige ihrer Anregungen und Forderungen wurden auch berücksichtigt. Allerdings bedauert die Lebenshilfe, dass sich der Gesetzentwurf nun durch Vorschläge der Bundesregierung und des Bundesrates wieder verschlechtert hat. Folgende Punkte sind der Lebenshilfe besonders wichtig:

- Richtschnur des Handelns der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind die Wünsche der Betreuten. Von diesen darf nur dann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung für die Person oder das Vermögen der betreuten Person anzunehmen ist. Eine „nicht nur unerhebliche Gefährdung“ – wie vom Bundesrat gefordert – darf nicht ausreichend sein.
- Aufgabenbereiche dürfen nur angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Dass ist nur dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Regelungsbedarf hinreichend wahrscheinlich ist.
- Die neuen Regelungen müssen so schnell wie möglich in Kraft treten. Übergangsbestimmungen von bis zu sieben Jahren – wie vom Bundesrat zum Teil vorgeschlagen – sind abzulehnen.
- Betreuungsvereine sollen zu rechtlichen Betreuern bestellt werden können, wenn die rechtlich zu betreuende Person dies wünscht.
- Für die Bestellung eines Kontrollbetreuers ist die Einholung eines ärztlichen Attests nicht ausreichend. Stattdessen bedarf es auch hierfür eines Sachverständigengutachtens.
- Bezüglich der Höhe der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Betreuer ist der Verweis auf die Zeugenentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes beizubehalten. Ebenso ist daran festzuhalten, dass zur Geltendmachung der Ehrenamtspauschale die Einreichung des Jahresberichts ausreichend ist.
weiterlesen ...

Geschenkelädchen „Schau mal rein“ nur noch bis zum 15.12. geöffnet

Geschenkelädchen „Schau mal rein“ nur noch bis zum 15.12. geöffnet

lhhi laedchen


Liebe Kundinnen und Kunden,
auch wir schließen unser Geschenkelädchen „Schau mal rein“ am 16.12.2020 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung.
Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit über unseren Webshop ihre Geschenke und Dekoartikel zu erwerben.
www.lhhi.de/shop/
Shop-Aufträge die bis zum 21.12.2020 bei uns eintreffen, gehen ab Montag 21.12.2020 noch in den Versand. Eine pünktliche Lieferung bis zum Weihnachtsfest können wir jedoch nicht garantieren.
Sollten Sie ihren Wunschartikel nicht im Webshop finden, rufen Sie uns bitte an. Wir senden ihnen zu was wir auf Lager haben.
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr für Sie erreichbar.
Telefon: 05121 170 9610
Wir bedanken uns für Ihre zahlreiche Unterstützung und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit. Kommen Sie gesund in das Jahr 2021.
Bleiben Sie uns verbunden. Im neuen Jahr sind wir voraussichtlich ab dem 11.01.2021 im Geschenkelädchen wieder für Sie da. Die Bestellungen vom 24.12.2020 bis zum 03.01.2021 im Onlineshop werden erst am 04.01.2021 bearbeitet.
Ihr Geschenkelädchen-Team
weiterlesen ...

Eine individuelle Aufgabe - Werkschau im Bereich Beruflichen Bildung Holz

Eine individuelle Aufgabe
Werkschau im Bereich Beruflichen Bildung Holz

Die derzeit sechs Bildungsteilnehmer*innen aus dem Bereich Berufliche Bildung haben in den letzten Wochen ihre erlernten Fähigkeiten an selbst ausgewählten Werkstücken präsentieren dürfen. Und so viel sei schon mal vorweggenommen, jedes Werkstück ist etwas Besonderes und sehr gelungen. Die Freude darüber ist den Teilnehmer*innen und dem Bildungsbegleiter Harald Daun anzusehen.

Werkschau BBB Holz

Linus hat ein Schmuckkästchen gebaut. Aber das ist noch ein Geheimnis, es soll ein Weihnachtsgeschenk werden. Daher ist das fertige Kästchen nicht mit abgebildet. Es sieht sehr dekorativ aus mit dem zweifarbigen Deckel aus Buche und der präzise gearbeiteten Gehrung an den Ecken des Korpus aus Ahorn. Damit dieser formschöne Deckel nicht vom Kästchen rutsch, hat Linus auch noch einen umlaufenden Falz an der Innenseite des Korpus gefräst. Den letzten Schliff bekommt das Kästchen durch einen aufwändig gearbeiteten Griff, der mit einem Handhobel von ihm beidseitig an gefast wird.

Werkschau BBB Holz 2
Werkschau BBB Holz 9

Lukas präsentiert voller Stolz sein fertiges Frühstücksbrett. Am Anfang stand die Überlegung wie das Brett aussehen soll, aus welchem Holz und mit welcher Maserung, wie gesägt und wie geleimt das am besten fertig aussehen könnte. Die Wahl fiel auf die Holzsorte Robinie. Damit das Brett auch dauerhaft zusammenhält, hat Lukas es zusätzlich zusammengedübelt, aber das sieht man dem Werkstück nicht an. Danach hat er die Kanten rundgeraspelt und das Brett geschliffen und geölt.

Werkschau BBB Holz 3

Werkschau BBB Holz 8

Bei der Auswahl von Leons Werkstück stand der praktische Nutzen im Vordergrund. Kurz vorher war seine selbstgebaute Handyhalterung kaputt gegangen. Da lag es nah bei der Gelegenheit gleich eine Neue zu bauen. Eine geeignete Grundplatte war schnell gefunden. Bei der hat Leon die Kanten mit der Unterflurfräse abgerundet und an der Tretlaubsäge eine Ziege aus Leimholz ausgesägt. Nun nur noch eine Nut in die Grundplatte gesägt und die Ziege passend ausgerichtet mit einem Dübel und Holzleim mit der Grundplatte verbinden. Für die Optik hat Leon die Ziege braun gebeizt. Aber viel wichtiger ist der Nutzen. Das Handy passt und Leon ist glücklich.

Werkschau BBB Holz 5

Werkschau BBB Holz 6

Der praktische Gedanke stand bei Mike ebenfalls im Vordergrund. Er hat einen Stifthalter aus einem Stück gebaut. Nachdem die richtigen Abmaße angezeichnet und gesägt waren hat er mit der Standbohrmaschine die mehrreihigen Löcher zur Aufnahme der Stifte parallel und alle auf eine Tiefe gebohrt. Zusätzlich hat Mike mit einem Forstner Bohrer eine große runde Ablage und ein Langloch über die gesamte Länge des Stifthalters – für Kleinkram – gebohrt. Mit der Unterflurfräse hat sich anschließend die Kanten gerundet und zum Schluss alles geschliffen und geölt. Komplettiert hat Mike die Ablagefächer und die Unterseite des Stifthalters mit passend ausgeschnittenem Filz.

Werkschau BBB Holz 7

Manuel hat sich für ein Holzbild entscheiden. Nachdem das Hintergrundholz gefunden war hat er dieses auf die vorgesehene Größe gesägt und die Kanten mit der Unterflurfräse abgerundet. Danach hat er zwei Wellensittiche aufgezeichnet und präzise mit der Tretlaubsäge ausgesägt, geschliffen und farbig angemalt. Nachdem die Holzwellensittiche auf dem Hintergrund positioniert waren, hat Manuel die Holzwellensittiche aufgeleimt. Der Hintergrund entsteht in mehreren Phasen. Zuerst hat Manuel den Himmel gemalt, das fertige Bild immer im Kopf vor Augen.
Jedes Werkstück ist mit Herzblut entstanden und zeigt die Freude an der Umsetzung des Erlernten.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
weiterlesen ...

20 Jahre ehrenamtliches Engagement

20 Jahre ehrenamtliches Engagement

Was verbindet Weihnachtsbäume und ehrenamtliches Engagement? - auf den ersten Blick nicht viel. Aber wenn man sich die Zeit nimmt und über das Gut der Familie Dieckmann in Uppen schlendert, wird man neben der großen Auswahl an selbst gezogenen Weihnachtsbäumen auch einen gemütlichen Raum finden. In der Ecke knistert das Feuer in einem Ofen und bringt ein wenig Wärme in den Raum. Rings herum sind weihnachtliche Dekoartikel liebevoll präsentiert und in der Mitte stehen beleuchtete und geschmückte Weihnachtsbäume.

Ehrenamt Dieckmann 8

Seit 30 Jahren verkauft die Familie Dieckmann ihre Weihnachtsbäume auf dem Hof.

Ehrenamt Dieckmann 9

Als die Verkäuferin des Geschenkelädchens „Schau mal rein“ Silvia Hartsch ihren Weihnachtsbaum vor über 20 Jahren dort aussuchte war ihr schnell klar, dass sich das Weihnachtssortiment der Lebenshilfe Hildesheim gut mit dem Weihnachtsbaumverkauf ergänzen würde.

Ehrenamt Dieckmann 11

Ingrid Dieckmann war begeistert und machte es seitdem zu ihrer Aufgabe, ehrenamtlich die Artikel zu präsentieren und zu verkaufen. Viele Stunden hat sie und ihre Freundin Karin Wartenberg bereits in den letzten 20 Jahren geleistet. Angefangen hat sie in einem kleinen, kalten und dunklen Raum. Dieser sieht inzwischen jedoch sehr gemütlich und einladend aus und regt die Besucher zum Verweilen und Stöbern an.

Ehrenamt Dieckmann 2

So wie sich der Raum verändert hat, so haben sich auch die dargebotenen Produkte entwickelt. Doch ein Weihnachtsartikel aus der Anfangszeit ist immer noch im Sortiment, der Weihnachtsmann aus einem Kantholz. Die ganze Familie ist mit Eingebunden. Ingrid und Willi Diekmann mit ihrem Sohn Jan und seine Frau Friederike. Auch ihre drei Kinder freuen sich schon auf diese besondere Zeit.

Ehrenamt Dieckmann 5

Jan Dieckmann ist mehr für das Grobe zuständig, wie er berichtet. Neben der Aufzucht, und dem Verkauf der Weihnachtsbäume ist er für die alljährliche Vorbereitung des Verkaufsraums zuständig. Er freut sich jedes Jahr auf die Adventszeit, die vielen interessanten Menschen, die zu ihm auf das Gut kommen. Einfach mal die Hektik des Alltags hinter sich lassen und bei einem Plausch Baum und Dekoartikel aussuchen. Dabei lobt er seine Kunden als umsichtig und rücksichtsvoll.

Ehrenamt Dieckmann 4

Es ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, Abstand zu wahren und eine Maske zu tragen. Ein Hygienekonzept mit Einbahnstraßenregelung, Desinfektionsspender und Schutzscheiben soll das Erlebnis nicht schmälern, sondern sicher machen. Auch das leibliche Wohl mit den traditionellen Heißgetränken und den Waffeln der Grundschule Achtum ist dieses Jahr der Corona-Situation zum Opfer gefallen, das macht aber die Herzlichkeit auf dem Gut wieder wett.

Ehrenamt Dieckmann 6

Und zum Schluss verrät Jan Dieckmann auch seinen Favoriten des Sortiments der Lebenshilfe.

Das sind die Vogelhäuser. Diese hat er auch auf seiner Weihnachtsbaumplantage aufgehängt. Nicht jeder Vogel ist aber darauf angewiesen. So kann man in einem Weihnachtbaum neben dem Verkaufsraum ein verstecktes Vogelnest mit einer Überraschung entdecken.
Überrascht war die Familie Dieckmann auch, dass sie jetzt schon seit 20 Jahren ehrenamtlich für die Lebenshilfe Hildesheim dabei ist.

Wir sagen vielen Dank für die 20 Jahre der Unterstützung und hoffen auf viele weitere Jahre. - Danke!


Text und Fotos: Tobias Plitzko
weiterlesen ...

Auf ein Wiedersehen

Auf ein Wiedersehen

Weihnachtstüten

Mit der Weihnachtstüte in der Hand erklimmt Benecia Petermann die Stufen bis zur Haustür.
Sie wird bereits erwartet. Telefonisch hat sich die Mitarbeiter*innen aus dem Förderbereich der Lebenshilfe Hildesheim im Vorfeld angekündigt. Unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen übergibt Sippel die Weihnachtstüte an die langjährige Beschäftigte des Förderbereiches. Dieses ist ein lang ersehntes Wiedersehen. Und so ist die Übergabe der Weihnachtstüte nur nebensächlich. Der Austausch und das Wiedersehen stehen im Mittelpunkt.
Insgesamt 16 Beschäftigte aus dem Förderbereich werden derzeit im häuslichen Umfeld betreut. Eine Entscheidung, die der derzeitigen Situation geschuldet ist. Ebenfalls haben sich Ariane Sippel, Melanie Rohde, Paul Knappke, Birgit Schumacher, Sarah Jeriri, Christin Reinecke, Claudia Schmidt und Fabienne Gaffling auf den Weg gemacht. Sie fahren an mehreren Tagen vor Weihnachten separat durch den Landkreis Hildesheim um die Daheimgebliebenen zu besuchen und die Weihnachtsgrüße an der Haustür zu überbringen.
Eine Aktion, die allerorts für Freude und Aufmunterung sorgt.
Auf das wir und nächstes Jahr gesund wiedersehen.

Text und Foto: Tobias Plitzko
weiterlesen ...

Freizeitclub

Liebe Teilnehmenden und Interessierte des Freizeitclubs,

leider mussten wir viele geplanten Aktivitäten in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie absagen. Auch das kommende Jahr liegt noch im Ungewissen. Wir können einfach zu dem jetzigen Zeitpunkt nichts planen und müssen immer schauen, ob und wann wir etwas mit dem Freizeitclub unternehmen können. Aus diesem Grund wird dieses Jahr keinen Jahresabschluss Termin stattfinden.
Wir möchten euch noch von zwei Aktivitäten aus diesem Jahr berichten:

- Im August trafen wir uns in kleinen Gruppen am Minigolfplatz in Hildesheim. Dort teilten wir uns in 2er Teams auf und spielten versetzt über den Nachmittag verteilt Minigolf, Bahn für Bahn. Dabei konnten munter auf Abstand mal wieder Gespräche geführt werden, mit Menschen die man lange nicht gesehen hat. Den schönen sonnigen Tag ließen wir bei einem Eis ausklingen.

Veröffentlich

- Im Oktober fuhren wir gemeinsam nach Bad Harzburg, der langersehnte Besuch des Baumwipfelpfads stand an. Wir entschieden uns mit der Seilbahn auf den Burgberg zu fahren. Für manche von uns war es die erste Seilbahnfahrt, etwas Nervosität lag in der Luft. Aber als sich die Gondel in Bewegung setzte und man einen wunderschönen Ausblick hatte war diese verflogen. Auf dem Gipfel angekommen entschieden wir uns, wir benötigen eine Stärkung für die Wanderung den Berg herab. So kehrten wir in ein Restaurant ein und aßen, Kuchen und Sülze und wärmten uns bei einem Heißgetränk auf. Wir hatten absolutes Glück mit dem Wetter, Sonnenstrahl und ein weiter Blick. Wir begaben uns auf die Wanderung, unterhalb des Restaurants lag eine Aussichtsplattform auf dieser steht die Canossa-Säule. Von dort hat man einen wunderschönen Blick über ganz Bad Harzburg und noch viel weiter. Wir setzten unsere Wanderung fort und kamen nach anderthalb Stunden am Baumwipfelpfad an. Auf diesen gab es auf Höhe der Baumkronen viel zum Entdecken. Wir erkundeten die Tafeln und Attraktionen am Wegesrand und schlenderten dem Weg entlang. In der Mitte des Pfades kam eine kleine Herausforderung auf uns zu. Wir überquerten fast alle eine Hängebrücke mit verschieden Elementen. Am Ende des Baumwipfelpfad gab es noch einen Aussichtsplattform diese erklimmen wir mit letzten Kräften. So neigte sich nun langsam auch schon der Tag dem Ende entgegen. Wir machten uns auf den Heimweg, die Stimmung war entspannt und fröhlich. Wir redeten darüber was wir alles Schönes heute entdeckt hatten. Alle waren sich einig, dass war ein richtig toller Tag.

Nun wissen wir, dass war für dieses Jahr unsere Abschlussveranstaltung. Dennoch möchten wir den Kontakt zu euch nicht verlieren und werden uns in der kommenden Zeit bei euch mit Bastelpakten und Briefen melden. Gerne könnt ihr uns bei Wünschen oder Vorschlägen, über den Sozialdienst am Flugplatz kontaktieren (05121/ 1709845). Auch wenn ihr mehr über den Freizeitclub erfahren wollt. Wir hoffen, dass wir unseren Jahresplan nächstes Jahr vorfuhren können. Wir wünschen euch nun schonmal eine schöne vorweihnachtliche Zeit. Bleibt bitte alle gesund und achtet auf einander.
Liebe Grüße euer Freizeitclub
Text und Foto: Eileen Schofield
weiterlesen ...

Weihnachtsbaumschmuck selber hergestellt

Dieses Jahr wird der Weihnachtsbaum in der Werkstatt am Standort Drispenstedt mit selber hergestellten Weihnachtsbaumanhängern geschmückt.

Weihnachtsbaumschmuck 2

Abfall kann auch eine Grundlage für Neues sein. So geschehen in der Produktion für den Kaminanzünder K-lumet. Für diesen praktischen Kaminanzünder wird in der Werkstatt Restholz aufgespalten und zu 7 cm langen Holzstiften weiterverarbeitet, um daraus den selbst hergestellten und vermarkteten Kaminanzünder K-lumet zu erstellen. Klinkt nicht nur aufwändig, dass ist es auch. Aber dafür brennt der Anzünder über 10 Minuten und man bekommt damit nahezu jeden Kamin an.

Weihnachtsbaumschmuck 3

Holz ist ein Naturprodukt und somit auch mal krumm und schief, verdreht oder zu klein und somit für die Feueranzünder Produktion nicht zu gebrauchen.

Weihnachtsbaumschmuck 6

Dank der Kreativität der Mitarbeiterin Katrin Garms finden die Ausschusshölzer auch noch eine sinnvolle Verwendung.

Weihnachtsbaumschmuck 8

Im Bereich kreativem Werken entstehen daraus wunderschöne Schneesterne, Weihnachtsbäume, Weihnachtssterne und Männchen für Gestecke und als Weihnachtbaumschmuck.

Weihnachtsbaumschmuck 9

Anke ist ganz vertieft in ihre Arbeit. Sie klebt die Hölzer zu Ecken zusammen aus denen später der Weihnachtstern zusammengefügt wird.

Weihnachtsbaumschmuck

Talina malt die fertig verleimten Weihnachtsterne farbig an.

Weihnachtsbaumschmuck 4

Jenifer erstellt die Schneeflocken und verziert sie nach dem bemalen mit einem kleinen Kunststoffkristall.

Weihnachtsbaumschmuck 5

Dieses Jahr sind wir besonders auf den geschmückten Weihnachtsbaum der Werkstatt in Drispenstedt gespannt.

Weihnachtsbaumschmuck 7

Wir werden berichten.

Text und Fotos: Tobias Plitzko
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 08.12.2020

Keine Einschränkung der Flexibilität von
Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Düsseldorf, 8. Dezember 2020 – Mit Schreiben vom heutigen Tag haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu aufgefordert, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.

Hintergrund ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhinderungspflege künftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen dagegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.

Diesen Plänen zur Einschränkung der derzeitigen Flexibilität von Verhinderungspflege treten die Fachverbände entschieden entgegen. Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege im nicht immer planbaren Pflege- und Familienalltag realisiert werden können. Für viele Familien ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da insbesondere für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Mit demselben Schreiben fordern die Fachverbände den Minister außerdem dazu auf, sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Beträge der Verhinderungspflege aus dem Jahr 2020 auf das Jahr 2021 übertragen werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im laufenden Jahr 2020 viele Ersatzpflegeangebote aus Gründen des Infektionsschutzes und wegen angeordneter Kontaktbeschränkungen entfallen. Zahlreiche Familien konnten deshalb ihren diesjährigen Betrag für Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 2.418 Euro nicht oder nicht vollständig nutzen. Mangels Übertragbarkeit würden die nicht in Anspruch genommenen Beträge Ende des Jahres verfallen. Eltern behinderter Kinder, die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon hochgradig belastet sind, sind über den drohenden Verlust ihrer Ansprüche empört.

Zum Hintergrund:

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird gewährt, wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährlicher Betrag von 1.612 Euro zur Verfügung, der um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden kann. Anders als die Kurzzeitpflege, die nur in bestimmten stationären Einrichtungen in Anspruch genommen werden darf, ist die Verhinderungspflege sehr flexibel einsetzbar. So kann sie beispielsweise durch nicht erwerbsmäßig pflegende Personen, wie Angehörige oder Nachbarn oder Familienunterstützende Dienste, erbracht werden. Sie kann mehrere Wochen am Stück, aber auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Aufgrund ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten ist die Verhinderungspflege die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für Familien mit behinderten Kindern.
weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren