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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“

Ulla Schmidt: „Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“
Die Lebenshilfe begrüßt, dass eine zentrale Regelung im Bundesteilhabegesetz neu überdacht werden soll

Berlin. Wie stark behindert muss jemand sein, um künftig Leistungen zur Teilhabe – sogenannte Eingliederungshilfe – zu erhalten? Den Abschlussbericht zu dieser Frage hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag vorgelegt. In dem Bericht wird deutlich: Die bisher im Bundesteilhabegesetz geplante Regelung wird nicht funktionieren. Das Ministerium kündigt deshalb an, ein neues Beteiligungsverfahren starten zu wollen. Die Lebenshilfe begrüßt diese Entscheidung: „Es ist gut, wenn jetzt noch einmal über diese zentrale Frage nachgedacht wird. Wer heute Eingliederungshilfe bezieht, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers sollten ab dem Jahr 2023 nur noch die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, die in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung vorweisen können. Dagegen hatten die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon während des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 vehement protestiert. Sie konnten damals immerhin erreichen, dass die Neuregelung unter den Vorbehalt einer wissenschaftlichen Studie gestellt wurde. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung vom 23. August 2018 basiert der Abschlussbericht des Ministeriums.

Danach würden künftig zahlreiche Menschen mit Behinderung von den Leistungen ausgeschlossen. Besonders stark betroffen wären psychisch kranke Menschen und solche mit Suchterkrankungen. Auch Personen mit bestimmten Bedarfen (zum Beispiel Bezieher von Hochschulhilfe und einzelner Hilfsmittel) oder Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, bekämen überdurchschnittlich häufig den Zugang zur Eingliederungshilfe verwehrt.

Für die Lebenshilfe steht fest: Paragraf 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann so nicht bleiben. Es ist zwingend erforderlich, dass die grundlegende Frage nach dem leistungsberechtigten Personenkreis unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft umfassend neu erörtert wird. Ulla Schmidt: „Einen erneuten Schnellschuss kann sich der Gesetzgeber nicht leisten.“
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Medienmitteilung Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“

Medienmitteilung vom 28. August 2018

Ulla Schmidt: „Nach dem Detmolder Urteil
muss die Bundesregierung endlich handeln“
Kim-Lea Glaub und die Lebenshilfe haben mit Klage Erfolg und erstreiten Grundsicherung vor dem Sozialgericht Detmold

Berlin/Herford/Detmold. Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter Karin haben es gemeinsam mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford dazu, der jungen Frau mit Behinderung die seit einem Jahr verweigerten Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen (Urteil vom 14. August 2018, Aktenzeichen: S 2 SO 15/18). „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt die Mutter. „Was uns aber weiter ärgert, ist, dass wir überhaupt klagen mussten. Die Haushaltskassen sind voll und die Steuergelder sprudeln. Warum versucht man dann trotzdem, an den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen? Auch wissen wir noch nicht, ob die Stadt Berufung einlegen wird.“

Kim-Lea Glaub hat das Down-Syndrom und lernt gerade im Berufsbildungsbereich der Herforder Lebenshilfe-Werkstätten. Die Arbeit macht ihr großen Spaß, aber dann wurde ihr plötzlich die Auszahlung der Grundsicherung verwehrt – wie Tausenden anderen, meist jungen Erwachsenen mit Behinderung in Deutschland auch. Für die Herforderin, die seit ihrem 18. Geburtstag wegen ihrer Erwerbsminderung eigentlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, geht es um sehr viel Geld: Monat für Monat musste sie auf 416 Euro verzichten, Mehrbedarfe sowie Kosten für Miete und Heizung nicht eingerechnet. Schuld daran ist die Neufassung eines Paragrafen im Sozialgesetzbuch*. Gegen diesen Missstand hatte Familie Glaub mit Unterstützung der Lebenshilfe vor dem Sozialgericht Detmold geklagt.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen. Es freut mich für die Familie Glaub, dass sie Recht bekommen hat, zumindest in erster Instanz. Nun bleibt es abzuwarten, wie die örtlichen Sozialbehörden mit dem Urteil umgehen werden.“ Auch die Lebenshilfe Herford hatte mit ihrem Sozialen Dienst die Klägerin in ihrem Anliegen unterstützt.

Auf der ganzen Linie bestätigt nun das Sozialgericht Detmold die Auffassung der Lebenshilfe. Da Kim-Lea Glaub die Voraussetzungen für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllt hat, „ist bei der Klägerin ohne weitere Prüfung von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen“. Weiter heißt es in dem Urteil: „In dieser Phase geht es vielmehr darum, wie und wo der Proband einen seinen Funktionseinschränkungen und seinen Interessen gerecht werdenden Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen finden kann oder ob er vielleicht sogar so sehr eingeschränkt ist, dass auch dieses nicht möglich ist.“

Ulla Schmidt: „Es gibt mehrere Urteile, die eine klare Sprache sprechen. Wie lange sollen die Menschen mit Behinderung noch auf ihr Geld warten?“ Die Lebenshilfe fordert das Bundessozialministerium auf, alsbald seine Rechtsauffassung an die eindeutige Rechtsauffassung der Gerichte anzupassen. Außerdem soll der Deutsche Bundestag das Gesetz so ändern, dass künftig voll und vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen gleichermaßen Anspruch auf Grundsicherung erhalten. Hiermit würde diese unsägliche Problematik dauerhaft auch für Menschen mit vorübergehenden psychischen Erkrankungen gelöst werden.

Andere Sozialgerichte haben bereits in gleicher Weise entschieden wie die Detmolder Richter, darunter schon in zweiter Instanz das Landessozialgericht Hessen. Bis nun das Urteil für Kim-Lea Glaub rechtskräftig ist, muss die junge Herforderin weiter allein mit ihrem Werkstatt-Entgelt auskommen – mit gerade mal 80 Euro im Monat.

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Medienmitteilung Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland

Medienmitteilung vom 5. Juni 2018

Kendimiz.de stärkt türkischsprachige Familien in Deutschland
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Online-Netzwerk für Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund

Berlin. Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue und deutschlandweit einzigartige Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.Kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.

Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2016 in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen türkischer Herkunft. Mehr als 330.000 davon haben nach Schätzung der Lebenshilfe eine Behinderung. „Die Zahl ihrer Angehörigen ist natürlich um ein Vielfaches höher“, so Dr. Silva Demirci, Referentin für Migration und Behinderung bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Bei der Gestaltung des neuen Online-Netzwerkes waren von Anfang an auch Angehörige beteiligt. Kendimiz.de ist Teil des dreijährigen Lebenshilfe-Projektes „Migration und Selbsthilfe“, das bis März 2020 läuft. Im nächsten Schritt sollen nun Selbsthilfegruppen vor Ort gegründet und von Projektleiterin Dr. Silva Demirci unterstützt werden. Die Erfahrungen werden dokumentiert und veröffentlicht. Gefördert wird das Projekt vom Bundesverband der AOK und der AOK Baden-Württemberg.
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Medienmitteilung „Recht auf Teilhabe“

Medienmitteilung vom 19. Juni 2018:

„Recht auf Teilhabe“
Aktueller Wegweiser der Lebenshilfe zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung

Berlin. Die völlig neu überarbeitete Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ ist gerade erschienen. Das Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Es berücksichtigt damit unter anderem die ersten Stufen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Rechtsänderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz.

Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den „Dschungel“ des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen anhand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele. Ein Schlagwort- und Abkürzungsverzeichnis rundet das Buch ab.

Der 330 Seiten umfassende Lebenshilfe-Ratgeber (ISB-Nummer: 978-3-88617-560-4) kann für 19,50 Euro plus Versand über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
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Systemische Familienberatung

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Systemische Familienberatung



Im Rahmen unserer Systemischen Familienberatung laden wir Sie dazu ein, in einem geschützten Rahmen offen über Ihre Gefühle sowie mögliche Ängste, Schuldgefühle, Blockaden und Ähnliches zu sprechen.
Wenn Sie mögen, dürfen Sie sich in einem Rahmen der auf Empathie, Neutralität und Sicherheit bewegt, öffnen und gemeinsam mit dem Systemischen Berater nach scheinbar verlorenen Ressourcen und Gefühlen schauen.

Jeder Mensch trägt alles in sich um mit schwierigen Situationen, Problemen und Unsicherheiten umzugehen sowie diese anzunehmen. Im Alltag verlieren wir jedoch schnell den Zugang zu unseren Ressourcen und Gefühlen, welche wir jedoch sehr benötigen. Wir sind Entscheidungsträger unserer Selbst und kein „Spielball“ unseres Umfeldes. Der Systemische Berater unterstützt Sie dabei, einmal einen anderen Blick auf Ihre derzeitige (sowie vergangene) Lebenssituation zu bekommen. Gemeinsam mit dem Systemischen Berater können Sie sich bewusst machen, wo derzeit unter Umständen ein Leidensdruck vorliegt. Mögliche Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.

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