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Wohnen

Wohnen 1809


Erwachsene Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen wie andere junge Leute auch. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und Offenheit nach außen. Menschen mit Behinderung sollen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen.

Der Wohnplatz versteht sich wohl als einer der wichtigsten Orte der persönlichen Individuation. Er ist gewissermaßen das ins Räumliche erweiterte Ich und als solches der Schutzraum der personalen Integrität, der jene Bereiche der Intimität schafft und sichert, um dem Menschen mit Behinderung ein möglichst hohes Maß an Sicherheit, Geborgenheit, Selbstdarstellung, Kommunikation und freier Entfaltung seiner Persönlichkeit bieten sollte.

Die Lebenshilfe Hildesheim bietet ein sehr umfangreiches und differenziertes Wohn- und Betreuungsangebot. Weil uns der Inklusionsgedanke besonders wichtig ist, bieten wir verschiedenartige Wohnformen an. In unseren zwei Wohnanlagen und unserem Angebot "Wohnen im Stadtteil" leben derzeit 104 Menschen mit Behinderung.

Unsere Wohnangebote befinden sich in Sarstedt, Harsum und im Stadtgebiet von Hildesheim.

Unser Beratungs- und Betreuungsangebot der ambulanten Hilfen wird laufend weiter ausgebaut.

 
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Beratung

Beratung 2
Der Sozialdienst der Lebenshilfe Hildesheim e.V. ist zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für behinderte Menschen und ihre Angehörigen in allen Lebenssituationen.

Wir sind für Sie da, wenn es um folgende Themen geht:

  • Aufnahme in unsere Häuser
  • Konfliktbearbeitung
  • Beratung
  • Unterstützung
  • Qualifizierung
  • Elternberatung

  • Ihre Ansprechpartner finden Sie hier!
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    Werkstattrat in leichter Sprache

    Werkstattrat

    In einer Werkstatt arbeiten Menschen mit Behinderung.

    Jede Werkstatt muss einen Werkstattrat haben.
    Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

    Der Werkstattrat vertritt die Rechte der Beschäftigten.
    Er wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
    Im Werkstattrat sind mehrere Mitglieder.
    Alle Beschäftigten können den Werkstattrat ansprechen:

    • Wenn sie Probleme haben.
    • Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.
    • Wenn sie sich beschweren wollen.
    Werkstattrat: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Er ist für alle da.

    Der Werkstattrat soll darauf achten:
    Gesetze und Regeln müssen eingehalten werden. 

    Der Werkstattrat wird informiert:

    • Wenn neue Fach-Leute eingestellt werden sollen.
    • Wenn jemand aufhört in der Werkstatt zu arbeiten.
    • Wenn jemand seinen Arbeitsplatz wechselt.


    zuhören: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Der Werkstattrat kann zum Beispiel bei diesen Themen mitreden:
    • Werkstatt-Ordnung
    • Arbeits- und Pausenzeiten
    • Urlaub
    • Weiterbildung
    • Essen und Getränke in der Kantine
    • Umbau der Werkstatt
    • Wie sollen Arbeitsplätze aussehen?
    • Feste und Ausflüge



    Pausen-Zeiten: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Die Inhalte stammen von der Seite der Lebenshilfe Bundesvereinigung. https://www.lebenshilfe.de/



     


    Menschen mit Behinderung im Werkstatt-Rat 
    Lange haben Menschen mit Behinderung erlebt: 

    Andere bestimmen über uns. 
    Auch in den Werkstätten.


    Seit vielen Jahren gilt: 
    Beschäftigte der Werkstatt sollen mitmachen. 
    Sie können sagen, 
    was sie sich wünschen.
    Oder was sie in der Werkstatt anders haben wollen. 
    Das machen sie im Werkstatt-Rat. 


    Was macht der Werkstatt-Rat?

    Der Werkstatt-Rat ist eine Gruppe von Werkstatt-Beschäftigten.
    Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
    Und zwar alle 4 Jahre. 
    Der Werkstatt-Rat soll die Interessen der Beschäftigten
    in der Werkstatt vertreten. 
    Deshalb spricht der Werkstatt-Rat mit den Beschäftigten. 
    Er hört ihre Probleme und Sorgen. 
    Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung. 
    Der Werkstatt-Rat soll mit allen in der Werkstatt
    gut zusammen-arbeiten.


    Wer kann mitmachen?

    Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen.
    Dafür muss man gewählt werden.
    Danach kann man eine Fortbildung machen.
    Dort lernt man, welche Aufgaben der Werkstatt-Rat hat.



    Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

    Die Texte und die Zusammenstellung stammen von der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
    Weiterführende Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe


     



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    Werkstatt in leichter Sprache

    Nach der Schule können Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt arbeiten.
    Sie können nicht oder noch nicht auf dem  1. Arbeits-Markt arbeiten.
    In der Werkstatt bekommen sie Unterstützung.


    Werkstatt, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Wer in eine Werkstatt geht, 
    kommt zuerst ins Eingangs-Verfahren.
    Das heißt: Man lernt die Werkstatt kennen. 
    Das dauert oft drei Monate.
    Das passiert in dieser Zeit:


    • Man lernt den Tages-Ablauf kennen.
    • Man findet Freunde.
    • Man merkt, welche Arbeit einem Spaß macht.
    Am Ende vom Eingangs-Verfahren
    wird ein Plan gemacht.
    Da steht drin:


    • Was man arbeiten möchte
    • Welche Unterstützung man braucht



    Berufs-Bildungs-Bereich, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Danach kommt der Berufs-Bildungs-Bereich.
    Der nennt sich kurz: BBB.
    Er dauert oft 2 Jahre.
    Der BBB hilft Menschen mit Behinderung,
    sich auf das Arbeits-Leben vorzubereiten.

    Sie lernen verschiedene Arbeits-Plätze kennen.
    Und sie haben Unterricht in der Gruppe.


    Im BBB kann man auch Arbeits-Plätze
    vom 1. Arbeits-Markt kennenlernen.
    Zum Beispiel:

    • In der Bäckerei
    • Im Kindergarten



    Arbeiten in der Werkstatt, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Nach 2 Jahren kommt man
    in den Arbeits-Bereich der Werkstatt.
    Zum Beispiel: 


    • in die Wäscherei
    • in die Gärtnerei
    • in die Tischlerei
    Man kann auch auf dem 1. Arbeits-Markt arbeiten.
    Die Werkstatt unterstützt einen.
    So ein Arbeits-Platz heißt:

    • ausgelagerter Arbeits-Platz oder
    • Außen-Arbeitsplatz



    Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

    Die Texte und die Zusammenstellung stammen von der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
    Weiterführende Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe
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    Lebenshilfe in leichter Sprache

    Das will die Lebenshilfe erreichen 


    Alle sollen überall dabei sein, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Die Lebenshilfe setzt sich schon immer für Teilhabe ein.
    Jeder Mensch soll von Anfang an überall dabei sein können.
    Viele machen bei der Lebenshilfe ehrenamtlich mit.
    Sie setzen sich für eine Gesellschaft für alle ein.
    Die Lebenshilfe ist eine starke Vereinigung.




    Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben selbst gestalten, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

    Deutschland will die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken.
    Die Lebenshilfe setzt sich vor allem für Menschen
    mit geistiger Behinderung ein.
    Sie wirkt an dem neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz mit.
    Die Lebenshilfe sagt den Politikern und Politikerinnen:
    Diese Unterstützung brauchen Menschen mit Beeinträchtigung.
    Sie wollen ihr Leben selbst gestalten.
    Genau wie alle anderen Menschen auch:


    • in der Familie und mit Freunden
    • beim Wohnen und bei der Arbeit
    • in der Freizeit und im Ehrenamt


    Bei der Lebenshilfe sind Menschen mit Behinderung im Vorstand, ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
    Die Lebenshilfe hat auch viele eigene inklusive Angebote.
    In ihren Vereinen, Diensten und Einrichtungen.
    In der Lebenshilfe sind Menschen mit Behinderung 
    überall dabei.
    Sie bestimmen im Vorstand mit.
    Die Lebenshilfe hat viel erreicht.




    Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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    Leichte Sprache

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    leichte sprache titelleichte sprache beispiel



























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    Besondere Wohnform

    Besondere Wohnform

    Wis ambulante Angebote 4075

    Das Angebot der besonderen Wohnform bietet Wohnen in einer Zweier- max. Viererwohngemeinschaft. Die Wohnungen befinden sich im Stadtteil Drispenstedt und sind von der Lebenshilfe angemietet. Neben den täglichen Hausbesuchen der Mitarbeiter*innen steht eine Rufbereitschaft für dringende Angelegenheiten und Notfälle zur Verfügung. Demnach ist rund um die Uhr eine Ansprechperson erreichbar. Die Leistungen der besonderen Wohnformen orientieren sich an den individuellen Bedarfen und Zielen der Klient*innen, die in regelmäßigen Abständen durch ein Hilfeplangespräch evaluiert und festgelegt werden.

    Inhaltliche Unterstützung

    Die Leistungen der besonderen Wohnform umfassen folgende Bereiche:
    • Entwicklung und Planung von Zukunftsperspektiven
    • Kontakt zu dem/-r gesetzlichen Vertreter/-in
    • Ämter- und Behördenangelegenheiten
    • Finanzplanung / Erlernen des Umganges mit Geld
    • Beratung und Unterstützung in Gesundheitsfragen / Begleitung zum Arzt
    • Unterstützung und Beratung bei der Haushaltsführung
    • Alltagsbewältigung und -strukturierung
    • Kennenlernen/Leben des sozialen Umfelds u.a. Kontakt zu Nachbarn und Angehörigen/ Arbeit
    • Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe
    • Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstbewusstsein
    • Beratung und Unterstützung in persönlichen Krisen und bei Konflikten
    • Begleitung/Unterstützung Bildung und Arbeitsleben
    • Fragen zu Partnerschaft und Sexualität

     

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    Wohnen mit qualifizierter Assistenz

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    Wohnen mit qualifizierter Assistenz

    Das Wohnen mit qualifizierter Assistenz (ehemals ambulant betreutes Wohnen) ermöglicht ein Leben nach eigenen Vorstellungen in der eigens angemieteten Wohnung.
    Die Unterstützung ist zeitlich definiert und findet durch die Mitarbeiter*innen in Form von Fachleistungsstunden wöchentlich statt - je nach individuellem Bedarf. Die individuellen Ziele werden durch ein regelmäßig stattfindendes Hilfeplangespräch festgelegt.

    Inhaltliche Unterstützung

    Die Leistungen des Wohnens mit qualifizierter Assistenz umfassen folgende Bereiche:
    • Entwicklung und Planung von Zukunftsperspektiven
    • Kontakt zu dem/-r gesetzlichen Vertreter/-in
    • Mieterangelegenheiten
    • Ämter- und Behördenangelegenheiten
    • Finanzplanung / Erlernen Umgang mit Geld
    • Organisation der Pflege
    • Beratung und Unterstützung in Gesundheitsfragen / Begleitung zum Arzt
    • Unterstützung und Beratung bei der Haushaltsführung
    • Einrichtung der Wohnung
    • Alltagsbewältigung und -strukturierung
    • Kennenlernen des sozialen Umfelds u.a. Kontakt zu Nachbarn und Angehörigen und Arbeit
    • Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe
    • Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstbewusstsein
    • Beratung und Unterstützung in persönlichen Krisen und bei Konflikten
    • Begleitung/Unterstützung Bildung und Arbeitsleben
    • Fragen zu Partnerschaft und Sexualität

     


     

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