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Medinmitteilung 2024: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 20. November 2024

Lebenshilfe: Das ist unser Land den Opfern der NS-„Euthanasie“ schuldig
Es gibt eine Mehrheit im aktuellen Bundestag für die offizielle Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes von Menschen mit Behinderung, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden. Auch der fraktionsübergreifende Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen frühzeitig in der Schwangerschaft ein Down-Syndrom erkannt werden kann, muss noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.

Berlin. Endlich war es soweit: 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollten die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Aber dann zerbrach die Ampel-Koalition – und einen Tag später flog der betreffende Antrag von der Tagesordnung des Bundestages. „Wir sind zutiefst enttäuscht“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Sie fordert das Parlament eindringlich auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen abschließend zu beraten und zu verabschieden. „Menschen mit Behinderung wollen nicht länger darauf warten. Das ist unser Land den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.“

Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende an die Abgeordneten, noch einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag in dieser Legislatur anzunehmen. Darin wird gefordert, nicht-invasive Pränataltest, kurz NIPT, durch ein Monitoring und ein Expertengremium genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung solcher vorgeburtlichen Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Sie werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Genau das belegen nun erste Zahlen, wonach rund 40 Prozent aller Schwangeren den Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien machen lassen. Ulla Schmidt: „In beiden Anträgen geht es um das Lebensrecht behinderter Menschen. Sie gehören ohne Wenn und Aber in die Mitte unserer Gesellschaft und dürfen nicht aussortiert werden. Der Bundestag muss jetzt klar Position beziehen und nicht irgendwann einmal!“
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Medienmitteilung 2024: Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom  6. November 2024

Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Opfer zweiter Klasse sein
Lebenshilfe unterstützt fraktionsübergreifenden Antrag zur offiziellen Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes. Am 7. November findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt.

Berlin. 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. So sieht es ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der morgen in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden soll.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

„Als Lebenshilfe haben wir uns seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss auch ihr furchtbares Leid ganz offiziell anerkennen. Wir freuen uns daher sehr über den fraktionsübergreifenden Antrag. Wir begrüßen es außerdem, dass die ‚Euthanasie‘-Morde und Zwangsterilisationen an vielen Hundertausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden sollen.

Schon jetzt gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 05. November 2024

Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Berlin. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden. Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind. Diese Regelung im sogenannten „Vergabetransformationspaket“ begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ausdrücklich. Aktuell liegt hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Menschen mit Behinderung werden davon profitieren, dass sie bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Das geplante Gesetz kann so zum wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden.“
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Medienmitteilung 2024: Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften

Medienmitteilung der Fachverbände vom 25. Oktober 2024

Inklusion gelingt nur mit ausreichend Fach- und Arbeitskräften
Fachverbände beraten mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten

Gestern haben sich die Geschäftsführungen der Fachverbände in Leipzig mit den Regierungschefinnen und Regierungs­chefs der Länder sowie der Konferenz der Behindertenbeauftragten zum Thema Menschen mit Behinderung beraten.

Ausdrücklich bedanken sich die Fachverbände für die großartige Initiative von Ministerpräsident Michael Kretschmer, gerade in diesen Zeiten großer Herausforderungen. Menschen mit Behinderung geraten aktuell immer wieder aus dem Fokus von Politik und Gesellschaft. Die Unter­stützung von Menschen mit Behinderung und das Ziel einer inklusiven Gesellschaft werden teilweise sogar in Frage gestellt. Für die Fach­verbände für Menschen mit Behinderung steht gemeinsames Aufwach­sen und selbstverständliches Miteinanderleben als Grund- und Menschenrecht fest. Die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung dieses Rechts können jedoch nur in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft geschaffen und erhalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Leipziger Erklärung der Konferenz der Behindertenbeauftragten und der heutige Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) ein wichtiges Signal auf dem Weg gemeinsamer Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Um die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Beeinträch­tigungen umsetzen zu können, muss eine Priorität auf der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften liegen.
Hierfür haben die Fachverbände in ihrem Impuls drei Handlungsfelder benannt: Inländische Personalgewinnung, Konzentration auf die Arbeit am Menschen – unter anderem durch Bürokratieabbau – sowie Personalakquise aus dem Ausland. Hierzu haben die Beteiligten vereinbart, konkrete Vorschläge auszutauschen und auf den Weg zu bringen.
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Medienmitteilung 2024: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 24. Oktober 2024

Lebenshilfe: Existenz des Betreuungswesens wird bedroht
Bundesministerium der Justiz muss Referentenentwurf eines Gesetzes zur Betreuervergütung zurücknehmen

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Existenz des Betreuungswesens bedroht, sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in der jetzigen Form verabschiedet werden. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die bei Entscheidungen dem Wunsch und Willen der betreuten Person folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. Er muss zurückgenommen und überarbeitet werden. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. An die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder appelliert sie, die Blockadehaltung gegen eine ausreichende Finanzierung rechtlicher Betreuung aufzugeben.
Laut Lebenshilfe führt der Gesetzentwurf in vielen Fällen nicht zur versprochenen Vergütungserhöhung von 12,7 Prozent. Im Gegenteil: Er führt zu erheblichen Einbußen, insbesondere, wenn Betreuerinnen und Betreuer Menschen in ambulanten Wohnformen rechtlich betreuen, die mittellos sind. Da dies den Großteil der Betreuungsfälle von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern ausmacht, ist zu befürchten, dass sie ihre Arbeit aufgeben werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Betreuungsbehörden und damit letztlich die Kommunen als Ausfallbürgen einstehen müssen. Städte- und Landkreise müssen dann sowohl die Betreuungsführung als auch die Querschnittarbeit übernehmen. Und dafür müssen sie erst das notwendige Personal gewinnen und kostspielig qualifizieren.

Die Lebenshilfe kritisiert scharf, dass der vorgelegte Referentenentwurf nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigt, veraltete Zahlen heranzieht und den gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform von 2023 ignoriert. Der Entwurf stellt die Ziele der Reform auf den Kopf und trägt dazu bei, die im Jahr 1992 abgeschaffte Vormundschaft faktisch wieder herbeizuführen. Betreuungen können unter diesen Bedingungen nur noch vom Schreibtisch geführt werden. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden quasi zu stellvertretendem Handeln genötigt. Denn der Entwurf schafft kaum noch Möglichkeiten, Wunsch und Wille rechtlich betreuter Personen zu ermitteln und sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellung zu unterstützen.

Ulla Schmidt: „So ist eine auf dem Papier gute Reform des Betreuungsgesetzes zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik die wertvolle Arbeit in der rechtlichen Betreuung nicht angemessen bezahlt.“
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Medeinmitteilung 2024: Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 9. Oktober 2024

Selbstbestimmt die eigene Zukunft gestalten
Neu im Lebenshilfe-Verlag: „MEIN.Profil“ unterstützt junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Bildungs- und Berufsweg

„MEIN.Profil“ ist das Ergebnis eines umfassenden Forschungsprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Universitäten Duisburg-Essen und Hamburg umgesetzt wurde. Die neue Publikation des Lebenshilfe-Verlages, ein praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen, wurde von einer inklusiven Forschungsgruppe aus Erwachsenen mit Lernschwierigkeiten und Fachleuten aus den Bereichen Bildung und Beschäftigung entwickelt. „MEIN.Profil“ ermöglicht, auf alltagsnahe Weise und gemeinsam mit den Menschen mit Beeinträchtigung individuelle Fähigkeiten und Ressourcen aufzuspüren, zu reflektieren und zu dokumentieren.

Besonders hilfreich ist „MEIN.Profil“ bei entscheidenden Lebensübergängen wie dem Wechsel von der Schule in die Berufsausbildung oder dem Einstieg ins Berufsleben. Der ressourcenorientierte Ansatz bietet eine innovative Methode zur Diagnostik von Lernverläufen und erleichtert die gezielte Förderung sowie die Suche nach passenden Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Diese Publikation richtet sich besonders an junge Erwachsene, die ihren Bildungs- und Berufsweg selbstbestimmt gestalten möchten, sowie an Lehrkräfte, Bildungsinstitutionen, Berufsberater und alle, die Menschen mit Lernschwierigkeiten in ihrer Entwicklung begleiten. Es kann in Schulen, Ausbildungsstätten, Beratungsstellen und berufsvorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden, um den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern.

„MEIN.Profil“ ist ab sofort im Shop des Lebenshilfe-Verlags als praktischer Ringbuchordner mit herausnehmbaren Mappen für 40 Euro plus Versandkosten erhältlich. Um eine breite Nutzung zu ermöglichen, kann „MEIN.Profil“ zudem kostenfrei als Open-Access-Werk abgerufen und online heruntergeladen werden.
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe 7. Oktober 2024

Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!
Der Verband für Menschen mit Behinderung begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, zu dem es am 8. Oktober eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Familienministerium gibt.

Berlin. Nach einem langjährigen Prozess liegt nun endlich ein Referentenentwurf vor, der die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Entwurf, fordert aber auch Nachbesserungen. Das will sie morgen bei der Anhörung von Expertinnen und Experten im Familienministerium deutlich machen. „Wir sehen in dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. Auf keinen Fall darf die Verabschiedung des Gesetzes weiter auf die lange Bank geschoben werden, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendinklusionsgesetzes (IKJHG) hebt die Lebenshilfe hervor, dass damit bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung unter dem neuen Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe zusammengeführt werden. Das Jugendamt wird so allein zuständig für Kinder mit und ohne Behinderung. Das trägt entscheidend dazu bei, bestehende Schnittstellenprobleme zu überwinden und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien künftig Leistungen aus einer Hand erhalten.

Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe die Abschaffung der Kostenbeitragspflicht für ambulante Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen ein bedeutender Fortschritt. Dies ermöglicht, Assistenzleistungen in Freizeit- und anderen Lebensbereichen ungehindert in Anspruch zu nehmen.

Dennoch sieht die Lebenshilfe an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So muss es für Leistungserbringer ambulanter Leistungen zwingend einen Anspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geben. Außerdem fordert der Verband, dass für alle Streitfälle der Kinder- und Jugendhilfe künftig die Sozialgerichte zuständig sein sollen.
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 19. September 2024

Lebenshilfe: Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht!

Die Ampel muss endlich die Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung besser machen.

Berlin. Versprochen ist versprochen! Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, endlich die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung voranzubringen. Als Mitglied des Deutschen Behindertenrates (DBR) unterstützt die Lebenshilfe einen Offenen Brief des DBR, der jetzt ans Kanzleramt und alle zuständigen Ministerinnen und Minister gegangen ist.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont: „Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes darf nicht weiter blockiert werden. Die Ampel muss endlich den Weg frei machen für mehr Barrierefreiheit in Deutschland. Wie kann es sein, dass heute noch die meisten Arztpraxen nicht barrierefrei sind, dass Leichte Sprache für die wenigsten ein Begriff ist? Dass anders als in den USA oder Großbritannien Barrierefreiheit in Deutschland als Belastung statt als Bürgerrecht und Selbstverständlichkeit einer modernen und innovativen Wirtschaft angesehen wird? Wir brauchen jetzt Reformen, die auch die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen. Barrierefreiheit ist die Grundlage für den Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierung.“

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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Die jüngsten Wahlergebnisse machen Menschen mit Behinderung Angst

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 18. September 2024

Lebenshilfe: Die jüngsten Wahlergebnisse machen Menschen mit Behinderung Angst

Daher ruft die Lebenshilfe dazu auf, am Sonntag wählen zu gehen und einer offenen, vielfältigen Gesellschaft die Stimme zu geben.


Berlin/Potsdam. Nach den Wahlen am 1. September sitzt der Schock tief bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass sich die Prognosen bewahrheitet haben. In Thüringen und Sachsen holt die dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD jeweils mehr als 30 Prozent der Stimmen. Eine Partei, die eine vielfältige, inklusive Gesellschaft ablehnt und das Land spaltet. „Menschen mit Behinderung machen die jüngsten Wahlergebnisse Angst. Angesichts dieser Entwicklung fühlen sie sich immer weniger willkommen“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Vor der Landtagswahl am kommenden Sonntag in Brandenburg appelliert sie an alle unentschlossenen Wählerinnen und Wähler: „Gehen Sie zur Wahl und stärken Sie demokratische Parteien! Wählen Sie nicht die AfD!

Die Lebenshilfe setzt sich bundesweit für Inklusion ein, in der Menschen mit Behinderung von Anfang an in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Daher müssen die Unterstützungsangebote gemäß der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden – und das stets gemeinsam mit Menschen mit Behinderung!

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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Ausgrenzung und Eugenik dürfen nicht wieder salonfähig werden!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 04. September 2024

Lebenshilfe: Ausgrenzung und Eugenik dürfen nicht wieder salonfähig werden!

 

Berlin. Erschreckend aktuell war die Jubiläumsveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Gedenk- und Informationsortes zur sogenannten T4-Aktion der Nationalsozialisten. Etwa 300.000 kranke und behinderte Menschen fielen zwischen 1939 und 1945 in ganz Europa den „Euthanasie“-Morden der Nazis zum Opfer. Am 2. September 2014 wurde das Denkmal an der Tiergartenstraße in Berlin der Öffentlichkeit übergeben. Dies würdigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit einem Auftrag an die Gesellschaft: „Niemand hat über den Wert eines anderen Menschenlebens zu entscheiden. Jedes menschliche Leben ist lebenswert – und hat eine unantastbare Würde. Bauen wir also alle zusammen an einer humanen Welt. Bauen wir an einer Welt, in der jeder Mensch das Recht hat, zu leben. So, wie er ist.“

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D.: „Inzwischen haben wir es in Teilen der Bevölkerung mit einer gefestigten rechtsradikalen Gesinnung zu tun, die Ausgrenzung wieder salonfähig macht. So wie es die Worte des Vorstandsvorsitzenden der sächsischen Kassenärztlichen Vereinigung, Karl Heckemann, zeigen, in denen er die ‚Zukunftsvision‘ einer neuen ‚Eugenik‘, also einer neuen Erbgesundheitslehre, beschreibt, die er ‚in ihrem besten und humansten Sinn‘ verstanden wissen will. Eine solche Unterscheidung von lebenswertem und unwertem Leben widerspricht Artikel 1 des Grundgesetzes fundamental.“

Bundespräsident Steinmeier zeichnete für die Vergangenheit den Weg nach: „Inhumanität beginnt im Denken. Und sie setzt sich fort, bevor und auch während sie zur mörderischen Aktion wird, in einer verschleiernden, diskriminierenden oder verlogenen Sprache. Seit dem 19. Jahrhundert war, nicht nur in Deutschland, ein sogenanntes ‚eugenisches‘ Denken auf dem Vormarsch, das – sozialdarwinistisch – sogenannten ‚behinderten‘ oder ‚schwachsinnigen‘, wie man damals sagte, oder ‚erbkranken‘ Mitmenschen das Recht auf Leben oder auf die Weitergabe des Lebens absprach.“ Und Steinmeier fuhr für die Gegenwart fort: „Wenn heute zum Beispiel Kinder, die mit einer Beeinträchtigung durchs Leben gehen, wieder als Belastung für unsere Gesellschaft und für andere Jugendliche stigmatisiert werden, sagen wir: Alle Kinder haben einen Anspruch auf bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, das Beste aus sich zu machen. Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, gleich welchen Alters, alle haben ein Recht auf Beistand.“

Mario Sommer als Mensch mit Beeinträchtigung aus der Lebenshilfe Potsdam-Brandenburg und als Guide der dortigen Gedenkstätte führte aus: „Unsere Antwort ist die inklusive Gedenkstättenarbeit. Wir als Menschen mit Lernschwierigkeiten haben das Heft des Handelns in die Hand genommen. Kommen Sie zu uns, um über die Vergangenheit zu sprechen. Und darüber, was es für die Gegenwart bedeutet.“

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