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Die Schatzkiste

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Die Schatzkiste Hildesheim ist eine Kontakt- und Partnervermittlung für Menschen mit Beeinträchtigung. Sie bietet Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einer Partnerschaft oder Freundschaft.

Es besteht die Möglichkeit sich in eine Vermittler- Kartei aufnehmen zu lassen. Auf diese Kartei haben nur die Ansprechpartner*innen der Schatzkiste Zugriff.
Die Schatzkiste Hildesheim ist kostenlos und altersunabhängig. Auch die Art der Beeinträchtigung spielt keine Rolle.
Flyer Seite 1
Flyer Seite 2

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Mobil: 01 51 / 65 07 27 75

Ihre Ansprechpartner/in/ Vermittler/in der Schatzkiste Hildesheim:



Michael Lübben Web 5485

Michael Lübben
Sozial- und Organisationspädagoge B.A.
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Blanco web
Ines Lemke
Mitarbeiterin im Betreuungsdienst
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Das Schatzkiste- Büro befindet sich in der Ehrlicherstraße 18, im Büro der Lebenshilfe Hildesheim „Wohnen im Stadtteil“.
Aktuelle Telefonsprechzeiten: Montags von 12:00 – 14:30 Uhr
Alternativ sind wir bei Wohnen im Stadtteil erreichbar.


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gefördert durch die Aktion Mensch



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1958 - 1962

1958 

Am 23. November wurde die Bundesvereinigung der Lebenshilfe in Marburg gegründet.

1962

Am 1. Juni trat das Bundssozialhilfegesetz in Kraft. Es gewährte erstmalig den geistig behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe.

Am 13. Oktober wurde der Landesverband Niedersachsen der Lebenshilfe in Hannover gegründet.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erinnert an ermordete behinderte und kranke Menschen

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Lebenshilfe erinnert an ermordete behinderte und kranke Menschen
Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Berlin. Etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen wurden während der Nazi-Zeit in ganz Europa systematisch getötet. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. An ihnen probte Hitler den späteren millionenfachen Mord an den Juden. Das grausame „Euthanasie“-Programm verbarg sich hinter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo das Töten geplant und verwaltet wurde. An dieser Stelle befindet sich heute eine Gedenk- und Informationsstätte.

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar betont die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in unsere Mitte und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird.“ Hierzu fordert die ehemalige Bundesministerin auch ein klares Bekenntnis von der AfD, wenn am 31. Januar die offizielle Gedenkstunde im Bundestag begangen wird.

Im vergangenen Jahr hatte sich ganz besonders Ulla Schmidt dafür eingesetzt, dass erstmals die „Euthanasie“-Opfer im Mittelpunkt der Gedenkstunde standen. Sebastian Urbanski, ein Schauspieler mit Down-Syndrom aus Berlin, trug einen Brief vor, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hatte, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Sebastian Urbanski sagt: „Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben.“

Als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe hat Ulla Schmidt in diesem Jahr die Schirmherrschaft für den zweiten bundesweiten Schul- und Jugendtheaterwettbewerb zu Biographien von Opfern der NS-„Euthanasie“-Verbrechen „andersartig gedenken on stage“ übernommen. Theatergruppen können im Schuljahr 2018/2019 Stücke erarbeiten und bis zum 29. Mai 2019 beim Träger des Projektes, dem Förderkreis Gedenkort T4, einreichen. Weitere Informationen gibt es unter www.andersartig-gedenken.de.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom darf es nicht geben

Medienmitteilung vom 24. Januar 2018

Ulla Schmidt: Eine Reihenuntersuchung
auf Down-Syndrom darf es nicht geben

Bundesvereinigung Lebenshilfe nimmt Stellung zum Vorbericht
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Berlin. Zu den aktuellen Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Vorbericht für den Bluttest auf Down-Syndrom vorgelegt. „Dieser Bericht stützt sich ganz wesentlich auf Studien, bei denen das Institut selbst große Verzerrungen festgestellt hat – das ist wissenschaftlich nicht seriös“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. Die Lebenshilfe hat heute dazu eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Ulla Schmidt: „Schon bei Berücksichtigung aller Studien ist das positive Testergebnis bei 18 Prozent der Frauen falsch – sie erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Legt man nur die wissenschaftlich einwandfreien Untersuchungen zugrunde, könnte dies noch viel mehr Frauen betreffen.“

Die Lebenshilfe fordert daher eine Ergänzung des Vorberichtes, wie international üblich, die den Mitgliedern des G-BA eine sinnvolle Beratung ermöglicht. Weiter beanstandet sie, dass im Bericht eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom berechnet wird, die weder medizinisch sinnvoll noch rechtlich zulässig sei. „Nur bei einer Wertung auf Grundlage der Studien, die allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien genügen, kann ein wahrhaftiges Ergebnis herauskommen. Bei einer Simulation von Szenarien sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom darf es nicht geben, dies widerspricht den Anforderungen im Gendiagnostikgesetz“, betont Ulla Schmidt.

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