Medienmitteilung 2023: Gute Medizin für alle!
- geschrieben von Tobias Plitzko
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Gute Medizin für alle!
Breites Bündnis fordert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung
Berlin. Angesichts der aktuellen Krankenhausreform fordert ein breites Bündnis von Verbänden, Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht zu vergessen. Bisher werden bei ihnen Krankheiten oft zu spät erkannt und behandelt, weil Besonderheiten nicht bekannt sind und die Gesundheitsversorgung nicht auf sie eingestellt ist: Denn bei Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung treten zahlreiche Krankheitsbilder einerseits deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung, andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch.
Hinzu kommt, dass sie wegen ihrer Behinderung oftmals nicht in gleicher Weise untersucht werden können. Deshalb muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden, zum Beispiel mit Untersuchungsmöglichkeiten für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder mit mehr Informationen in Leichter Sprache. Darüber hinaus sind für die speziellen gesundheitlichen Bedarfe spezialisierte Stationen oder Abteilungen erforderlich, in denen Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und therapeutische Fachkräfte mit entsprechender Erfahrung und Kompetenz arbeiten. Hierdurch könnten beispielsweise eine gute Diagnostik auch in komplexen Fällen gesichert und spezifische Pflegebedarfe besser abgedeckt werden.
Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen. „Die Krankenhausreform muss jetzt dafür genutzt werden. Es darf nicht sein, dass gerade Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind“, betont Ulla Schmidt, Bundesgesundheitsministerin a. D. und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „14 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention ist es längst überfällig, dass Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung bekommen, die ihre speziellen Bedarfe berücksichtigt, wie es Artikel 25 ausführt.“