Werkstattrat
Der Werkstattrat ist eine Gruppe (Gremium) von sieben Beschäftigten aus den Werkstätten. Er wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Jeder Beschäftigte der Werkstatt kann sich für den Werkstattrat zur Wahl stellen (kandidieren). Die sieben Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, bilden für die nächsten vier Jahre den Werkstattrat.
Aufgaben und Rechte
Weitere Informationen
Aufgaben und Möglichkeiten
Aktiv mitgestalten
Der Werkstattrat vertritt die Beschäftigten bei Sorgen, Wünschen oder Gesprächen mit den Gruppenleitungen, wenn der Beschäftigte dies wünscht. Im Beschäftigten-Gesundheits-Management (BGM) konnten wir unsere Angebote noch erweitern. Zum Beispiel um den inklusiven Foto-Workshop. Auch im sportlichen Bereich werden noch einige Angebote dazukommen (Selbstverteidigung, Karate und Deeskalation). Wir organisieren jedes Jahr für die Jubilare eine Ehrungsfahrt. Die Ehrungsfahrt ist als Dank für die Beschäftigten, die 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre in der Werkstatt arbeiten und dafür eine Urkunde und eine Medaille bekommen.
Der Werkstattrat nimmt an den Sitzungen der RAG-ABT (Regionale Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) und der LAG-ABT (Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) teil. Der Vorsitzende im Vertretungsfall, der stellv. Vorsitzende des Werkstattrats, nimmt zudem an den Aufsichtsrats-Sitzungen teil sowie an den Sitzungen des Behinderten-Inklusions-Beirat der Stadt Hildesheim. Der Werkstattrat arbeitet auch in einigen Dingen mit dem Betriebsrat zusammen; diese Dinge werden in einer gemeinsamen Quartal-Sitzung besprochen und beschlossen.
Ansprechpartner*innen
Wir sind für dich da

Wadim Bier
Vorsitzender des Werkstattrates
Werkstattrat@lhhi.de