Lebenshilfe fordert mehr Gleichstellung für Menschen mit BehinderungBehindertengleichstellungsgesetz im parlamentarischen Verfahren nachbessern

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18. Juni 2026

Berlin. Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: „Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!“Mit den Neuregelungen wollte die Bundesregierung die Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.

Zwar sollen Menschen mit Behinderung gegen private Unternehmen nun endlich einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die im Einzelfall benötigte Hilfe haben, um bestehende Barrieren zu überwinden (sogenannte „angemessene Vorkehrungen“). Der Anspruch umfasst jedoch keine Veränderungen an Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen, unabhängig davon, wie einfach und preisgünstig sie umgesetzt werden könnten. „Schon das Anbringen einer Haltevorrichtung bleibt ein frommer Wunsch, obwohl das für Unternehmen durchaus zumutbar wäre und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in vielen Fällen verbessern könnte. Hier muss dringend nachgebessert und diese Einschränkung gestrichen werden“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.Darüber hinaus sieht das Gesetz keine umfassende Verpflichtung von Unternehmen vor, bestehende Barrieren zu beseitigen, und auch der Staat geht nicht mit gutem Beispiel voran. So müssen die Gebäude des Bundes erst im Jahr 2045 und nicht, wie in früheren Entwürfen vorgesehen, bereits im Jahr 2035 barrierefrei sein.

Nun gilt es, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren so zu verbessern, dass die Neuregelungen auch wirklich zu einem spürbaren Mehrwert für Menschen mit Behinderung führen.