Frauenbeauftragte

Wir sind tätig für Sie

Sprechen Sie uns an

Wir unterstützen Sie vielfältig. Zum Beispiel bei beruflichen Anliegen – Sie möchten z.B. Ihren Arbeitsplatz wechseln und brauchen hierbei Unterstützung? Wir vermitteln für Sie bei Problemen mit Ihren Kolleg*innen, Ihrer Gruppen- oder der Werkstattleitung. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten zur Weiterbildung oder der Teilnahme an Arbeitsgruppen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechten und Pflichten kennen zu lernen.

Ansprechpartner*innen

Wir sind für Sie da

Monique Angermann

Stellvertreterin Frauenbeauftragte

05121 1709 820

frauenbeauftragte@lhhi.de

Sabine Margies

Frauenbeauftragte

05121 1709 820

frauenbeauftragte@lhhi.de

Sabine Gühne

Assistenz der Frauenbeauftragten

05121 1709 820

frauenbeauftragte@lhhi.de


Fragen und Antworten

Weitere Informationen

Im Herbst 2017 wurde die erste Frauenbeauftragte der Lebenshilfe gewählt. Durch die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) müssen alle Werkstätten in Deutschland eine Frauenbeauftragte und Stellvertreterin haben.

Die Frauenbeauftragte wird von allen beschäftigten Mitarbeiterinnen der Werkstätten für vier Jahre gewählt.

Ein eigenes Büro mit Computer und Telefon, sowie eine eigene E-Mail- Adresse. Die erste Frauenbeauftragte wird für ihre Arbeit freigestellt. Die Frauenbeauftragte hat ein Recht auf eine Unterstützerin. Sie hat ein Recht auf Fortbildungen. Die Frauenbeauftragte hat ein Recht auf Information, das heißt, über alle Belange, die beschäftigte Mitarbeiterinnen innerhalb der Werkstätten betreffen, muss sie informiert werden.

Die Frauenbeauftragte setzt sich für die Rechte der beschäftigten Frauen innerhalb der Werkstätten ein.

  • Frauen und Männer sollen die gleichen Rechte haben.
  • Arbeit und Familie sollen gut zusammenpassen.
  • Frauen sollen sicher vor Gewalt sein.

Alle Gespräche mit der Frauenbeauftragten unterliegen in der Regel der Schweigepflicht.

Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die beschäftigten Frauen der Werkstätten.

  • Sie hört den Frauen zu und fragt nach.
  • Sie gibt den Frauen Tipps und Informationen.
  • Sie stärkt die Frauen und macht ihnen Mut.
  • Sie begleitet die Frauen bei Problemen innerhalb der Werkstätten.
  • Gewaltschutzkonzept anfertigen (siehe ConSense der Lebenshilfe)
  • Kurse zur Selbstbehauptung
  • Aufklärung über Rechte
  • Kurse zur Selbstverteidigung
  • Gesprächskreise

Die Frauenbeauftragte kann helfen, damit das Thema Gewalt in den Werkstätten ernst genommen wird.

  • Selbstverteidigung in Zusammenarbeit mit Herrn Alic (Sportlehrer)
  • Gesprächskreise
  • KulturFreundinnen
  • Kulturangebote
  • Fortbildungen mit Kooperationspartner*innen.

Die Frauenbeauftragte darf sich eine Assistenzkaft aussuchen. Diese Assistenz der Frauenbeauftragten begleitet und Unterstützt die Frauenbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


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