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Medienmitteilung 2025: Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen

Medienmitteilung vom 16. Januar 2025
vom Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen
Zur Bundestagswahl stellen die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Verein „Tadel Verpflichtet!“ eine kostenfreie Broschüre in Leichter Sprache vor. Sie unterstützt Menschen dabei, Desinformation und antidemokratische Haltungen zu erkennen, und gibt praxisnahe Hinweise für den Umgang mit solchen Inhalten.

Berlin. Rechtspopulistische Bewegungen und Parteien wie die AfD zielen darauf ab, Vertrauen in politische Institutionen und demokratische Prozesse zu untergraben. Sie verbreiten Desinformationen und präsentieren scheinbar einfache Lösungen für komplexe gesellschaftliche Herausforderungen. Dabei lehnen sie eine inklusive Gesellschaft ab, grenzen Minderheiten aus und stellen wissenschaftliche Erkenntnisse wie den menschengemachten Klimawandel infrage. Angesichts dieser Herausforderungen haben die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Verein „Tadel Verpflichtet!“ anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar die Broschüre „Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen“ herausgebracht.

Das zwölfseitige Heft im DIN-A4-Format ist in Leichter Sprache geschrieben und innerhalb Deutschlands kostenfrei erhältlich. Die Broschüre erläutert auf verständliche Weise, wie jede*r rechtspopulistisches Gedankengut durchschauen und dem im persönlichen Gespräch begegnen kann. Zudem enthält das Heft konkrete Hinweise, um aktiv Stellung gegen Hass und Diskriminierung zu beziehen. Es soll dazu ermutigen, für die eigenen Rechte einzutreten.
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Frohe Weihnachten

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Fröhliche Weihnachten! Wir wünschen Ihnen angenehme Stunden in fröhlicher Runde, aber auch Ruhe und Zeit zum Entspannen, sowie Gesundheit und Erfolg für das kommende Jahr! Ihre Lebenshilfe Hildesheim e.V.

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Medienmitteilung 20024: Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 10. Dezember 2024

Ulla Schmidt: Nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sparen
Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Protest in Magdeburg

Magdeburg/Berlin. In Sachsen-Anhalt sind die Träger der Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe in großer Not. Durch eine geplante neue Rechtsverordnung droht massiver Personalabbau mit empfindlichen Kürzungen bei den Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung. Darauf wollen die Lebenshilfe und viele weitere Verbände heute, am 10. Dezember, ab 11 Uhr, mit einem Protestmarsch durch die Magdeburger Innenstadt und daran anschließend mit einer Mahnwache bis zum 18. Dezember vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt aufmerksam machen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt dazu: „Die derzeit schlechte finanzielle Lage im Bund und in den Ländern darf nicht dazu führen, dass auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung gespart wird. Das muss unbedingt verhindert werden! Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf. Seit nunmehr 30 Jahren heißt es im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Und erst vor wenigen Wochen haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Jahreskonferenz in Leipzig den Beschluss gefasst, sich für die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen einzusetzen.“

Waltraud Wolff, Landesvorsitzende der Lebenshilfe in Sachsen-Anhalt, betont: „Alle Verbände der Behindertenhilfe in unserem Bundesland sind in großer Not und sehen keine andere Möglichkeit, als in der Vorweihnachtszeit zu protestieren. Sollte die Landesregierung ihre Vorschläge so umsetzen, würde sich das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt massiv verschlechtern. Weniger Personal, weniger Angebote und Hilfe im Alltag dürfen keine Wirklichkeit werden!“
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Medienmitteilung 2024: Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 29. November 2024

Lebenshilfe: Ampel-Aus hat die Inklusion voll ausgebremst
Bundesvorsitzende Ulla Schmidt fordert anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: Vergesst sie nicht!

Berlin. „Der Bruch der Ampel-Koalition ist ein harter Rückschlag für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Zahlreiche Gesetzesvorhaben, die uns auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorangebracht hätten, sind so auf der Zielgeraden voll ausgebremst worden.“ Das kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Sie fordert die Parteien auf, in ihren Wahlprogrammen die Bedarfe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Blick zu haben.

Für besonders wichtig hält die Lebenshilfe, durch eine zügige Verabschiedung des Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche mit angemessener Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einen inklusiven Arbeitsmarkt mit einem Aktionsplan voranzubringen und endlich die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Ulla Schmidt: „Seit nun 30 Jahren steht im Grundgesetz der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Da kann es doch nicht sein, dass ausgerechnet die Schwächsten der Gesellschaft von der Politik vergessen werden. Auch die christlichen Parteien sollten ein starkes Interesse daran haben, gute Gesetze für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.“
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Medienmitteilung 2024: Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 28. November 2024

 

Fachverbände fordern inklusiven Sozialstaat zur Bundestagswahl 2025

 

Berlin, 28. November 2024 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung liegen in der Verantwortung des Staates. Die Ausführung dieser staatlichen Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Die Fachverbände stellen fest, dass derzeit die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet ist. Es besteht außerdem die Sorge, weil demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und Inklusion in Frage stellen.

Wir, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, verlangen von allen politischen Parteien, sich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 klar zu einem solidarischen Sozialstaat und einer gerechten und inklusiven Gesellschaft zu bekennen“, erklärt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandvorsitzender des BeB.

Der Schutz der Menschenrechte in Deutschland ist Kernbestandteil unserer Demokratie. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stärkung der individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht aus dem Blick geraten. Maßgeblich hierfür sind die Schaffung von barrierefreien Sozialwohnungen, die Förderung inklusiver Arbeitsplätze und die dringend notwendige Gewinnung von Fachkräften. Ein inklusives Deutschland ist ein starkes Deutschland, in dem jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann“, betont Stefan.

Die bei der 90. Konferenz der Fachverbände am 26. und 27. November 2024 in Berlin beschlossenen Positionen bilden die Grundlage für die politischen Forderungen der Verbände in der kommenden Wahlperiode.

Kernforderungen der Fachverbände zur Bundestagswahl 2025:

 

  1. Erhalt und Stärkung des solidarischen Sozialstaats:
    Die Fachverbände fordern alle Parteien auf, sich eindeutig zu einem Sozialstaat zu bekennen, der die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt und stärkt.
  2. Barrierefreie und bezahlbare Sozialwohnungen:
    Es soll ein Ausbau barrierefreier und erschwinglicher Wohnräume erfolgen, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und inklusiv in der Gesellschaft leben können.
  3. Fachkräftegewinnung für soziale Berufe:
    Die angemessene Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Behinderung ist wegen Personalmangel zunehmend bedroht. Angebote können teilweise nicht aufrechterhalten werden. Daher braucht es eine nachhaltige Strategie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im sozialen Bereich.
  4. Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
    Die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention müssen vollständig umgesetzt und stärker in der nationalen Gesetzgebung verankert werden.
  5. Klarstellung im SGB IX, dass die Leistungen der digitalen Teilhabe, der Mobilität und Mitbestimmung umfasst sind:

Hiervon würden insbesondere Menschen mit hohem Assistenzbedarf profitieren, für die es bisher besonders schwer ist, ausreichend personenzentrierte Leistungen zu erhalten.

Die Fachverbände werden sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass diese Forderungen im Wahlkampf und in der kommenden Legislaturperiode Gehör finden. „Es ist an der Zeit, Inklusion nicht nur zu fordern, sondern sie konsequent zu leben“, so Stefan abschließend.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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