A+ A A-

Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 17.10.2016

Öffentliche Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 17. Oktober:

Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung nicht in Pflegeheime abschieben!

Berlin. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) drohen Menschen mit Behinderung erhebliche Benachteiligungen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der bevorstehenden Anhörung am 17. Oktober im Gesundheitsausschuss aufmerksam. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen neben den notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Glücklicherweise werden Menschen mit Behinderung heute immer älter – brauchen daher aber mehr Pflege: In dieser Situation soll eine inzwischen unhaltbare Regelung mit dem neuen Gesetz nicht nur im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich auf ambulant betreute Wohnformen ausgeweitet werden. Diese Verschlechterung ist nicht akzeptabel und fördert ein Abschieben in Pflegeeinrichtungen.“

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung leben, neben Eingliederungshilfe auch die vollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Betrag richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das sind monatlich zwischen 689 und 1995 Euro. Zukünftig jedoch sollen in Fällen, bei denen der Mietvertrag mit dem Betreuungsvertrag im Sinne des sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes verbunden ist, nur noch wie beim stationären Bereich höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen werden – ungeachtet des tatsächlichen Pflegegrades eines Menschen.

Andererseits ist vorgesehen, dass in den Fällen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz keine Anwendung findet, die Eingliederungshilfe nur noch nachrangig zu den Pflegeleistungen gewährt wird. Dadurch würden behinderte Menschen vermehrt auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Rehabilitation und Teilhabe vor Pflege geht. Außerdem würden dadurch schon bestehende inklusive Wohnmöglichkeiten gefährdet. Ulla Schmidt: „Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Menschen mit Behinderung auch weiterhin mitten in unserer Gesellschaft leben können.“

Dafür setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch mit ihrer Kampagne und Petition #TeilhabeStattAusgrenzung ein; fast 70.000 Menschen haben bereits unterzeichnet.

(2430 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Er gab Menschen mit Behinderung eine Stimme

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 13.10.2016

Er gab Menschen mit Behinderung eine Stimme

Neues Buch über einen wahren Helden: Tom Mutters, Gründer der Lebenshilfe – Öffentliche Vorstellung der Biografie am 20. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse

Frankfurt am Main / Marburg. Für Millionen war Tom Mutters ein wahrer Held. Nach den schrecklichen „Euthanasie“-Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus‘ gab er Menschen mit Behinderung eine Stimme und sorgte dafür, dass sie einen Platz in der Gesellschaft fanden – lange bevor der Begriff Inklusion modern wurde. Gemeinsam mit Eltern geistig behinderter Kinder gründete der niederländische Pädagoge 1958 im hessischen Marburg die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Heute hat die gemeinnützige Organisation deutschlandweit 509 örtliche Vereinigungen mit 4600 Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Nach einem langen und überaus erfolgreichen Leben starb Tom Mutters am 2. Februar 2016 im Alter von 99 Jahren in Marburg.

Über ihn erscheint jetzt ein Buch mit dem Titel „Tom Mutters: Pionier – Helfer – Visionär“; der Daedalus-Verlag bringt es in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe heraus. Am 20. Oktober wird die Biografie im Rahmen der Frankfurter Buchmesse in Anwesenheit von Mitgliedern der Familie Mutters am Stand des Daedalus-Verlags (Halle 3.1. – Stand G 8) um 14 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Autoren Markus Becker und Klaus Kächler zeichnen auf 175 Seiten, gegliedert in 18 Kapiteln, das Leben und das Lebenswerk des großen Niederländers nach: von seiner Kindheit und Jugend in Amsterdam, über den Dienst für die Vereinten Nationen im Nachkriegsdeutschland und das Elend der behinderten Kinder von Goddelau bis hin zur Gründung der Lebenshilfe, deren Bundesgeschäftsführer und Motor Mutters 30 Jahre lang war. Dabei wird auch die Rolle von Ehefrau Ursula beleuchtet, sie war selbst Förderschullehrerin und ihrem Mann eine wichtige Ratgeberin.

In eigenen, sehr persönlichen Beiträgen kommen Tom Mutters‘ Schwiegersohn, Modedesigner Guido Maria Kretschmer, die Bundestagsvizepräsidentin und amtierende Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, Ulla Schmidt, sowie Mutters‘ Nachfolger in der Lebenshilfe-Geschäftsführung Dr. Bernhard Conrads und Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust zu Wort. Zudem ist das Buch illustriert mit zahlreichen Fotos aus dem Familienalbum von Tom Mutters und dem Archiv der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Markus Becker und Klaus Kächler, Tom Mutters: Pionier – Helfer – Visionär, Daedalus-Verlag in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe, ISBN 978-3-89126-239-9, zahlreiche Abbildungen, 19,95 Euro. Bestellbar auch beim Lebenshilfe-Verlag unter www.lebenshilfe.de.

(2448 Zeichen)

Den Buchtitel in druckfähiger Auflösung gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de (Rubrik: Presse).

Hier die komplette URL:
https://www.lebenshilfe.de/de/presse/2016/artikel/Medienmitteilung-zu-Buch-ueber-Tom-Mutters-1112850736.php?listLink=1

Und hier die komplette URL zum Lebenshilfe-Verlag:
https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Tom-Mutters.php
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.09.2016

Lebenshilfe befürchtet Dammbruch: Fremdnützige Forschung an Menschen mit Demenz darf es nicht geben!

Berlin. „Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das geltende Verbot solcher Forschung darf nicht aufgeweicht werden, alles andere käme einem Dammbruch gleich!

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich jetzt wie zuvor schon Bundesvorstand und Bundeskammer, in der alle Landesvorsitzenden der Lebenshilfe vertreten sind, vehement gegen jegliche fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ausgesprochen.

Schon die wissenschaftliche Notwendigkeit solcher Studien ist fraglich. Und der Vorschlag, dass Menschen in einer Patientenverfügung festhalten sollen, ob sie im Falle einer Demenz beforscht werden wollen, trägt nicht: Über mögliche Gefährdungen und Risiken solcher Studien kann niemand vorab informieren, weil die konkreten Forschungsvorhaben noch gar nicht bekannt sind. „Solche Tests könnten außerdem der Beginn weiterer fremdnütziger Forschung sein, zum Beispiel an Menschen mit geistiger Behinderung“, befürchtet Ulla Schmidt. „Wir müssen das bisherige Schutzniveau daher unbedingt erhalten.“

Ursprünglich hätte die geplante Forschung an Menschen mit Demenz in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden. Fachleute hatten aber so große Bedenken angemeldet, dass es nun voraussichtlich im Oktober eine weitere Anhörung von Fachexperten im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben wird. Ulla Schmidt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen hier eine Entscheidung treffen, die auf zutiefst ethischen Fragen fußt. Eine intensive Diskussion und ausführliche Informationen, die ein fundiertes Votum ermöglichen, sind daher unumgänglich. Die derzeit bekannten Argumente und bekannten Gefahren sprechen für ein Verbot der geplanten fremdnützigen Forschung.“

(1982 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.09.2016

Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat haben es jetzt in der Hand, die bestehenden Mängel an den Gesetzesvorhaben zu beseitigen

Berlin. „Wir werden ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III bekommen“, davon ist Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, fest überzeugt. „Auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sehen großen Nachbesserungsbedarf. Das weiß ich aus vielen eigenen Gesprächen und von unseren örtlichen Lebenshilfen, die auch auf ihre gewählten Abgeordneten zugehen und sie über die schwerwiegenden Folgen der beiden Gesetze aufklären.“

Nun beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten. Die Reformen sind damit für über zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung.

Ziel der Bundesregierung war es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu stärken. Herausgekommen sind zwei Gesetze, die zwar die kommunalen Haushalte schonen, aber für die Menschen mit Behinderung Verschlechterungen zur Folge hätten. Ulla Schmidt: „Solche Spargesetze darf es nicht geben. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung! Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, benachteiligt werden sollen, zum Beispiel bei der Pflege. Auch müssen sie bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.“

Das Bundesteilhabegesetz ordnet die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Millionen – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen einige Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Darüber hinaus können Menschen mit geistiger Behinderung nicht von den neuen Vermögensgrenzen im Bundesteilhabegesetz profitieren: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...
1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Lebenshilfe eine bundesweite Kampagne gestartet. Mehr als 60.000 Menschen haben bereits die Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung unterzeichnet. Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

(4219 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19.09.2016

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Berlin. Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer heute wiedergewählten Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt.

„Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland. Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien verständlich erklärt.

(1774 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 16.09.2016

Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016
Trickfilm aus Leer gewinnt den inklusiven Amateur-Kurzfilmwettbewerb der Lebenshilfe

Filme genießen und Hochspannung erleben, staunende Sieger bejubeln und gemeinsam feiern: Der Duft von Hollywood lag gestern über dem KOSMOS Berlin. 400 Gäste waren dabei, als „Flash die Supermaus“, ein Animationsfilm aus dem Atelierhaus der Lebenshilfe Leer, auf der Abschluss-Gala der Familiale 2016 zum Preisträger-Film gekürt wurde.

Unter dem Motto „Drehen Sie Ihr eigenes Ding!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit selbst erstellten Filmen zu den Themen Familie und Inklusion am Wettbewerb zu beteiligen. 106 Beiträge wurden eingereicht – an vielen von ihnen hatten Menschen mit geistiger Behinderung aktiv mitgearbeitet.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, würdigte dieses Engagement auf der Gala: Grundstimmung der Familiale sei die „Freude über die Vielfalt der Menschen, über die Vielfalt ihrer Sichtweisen, ihrer Erlebnisse, ihrer Körper und Intelligenzen“ und die „Freude über die Erfahrung, dass Menschen über sich hinauswachsen können, wenn ihnen etwas wichtig ist und sie Spaß an einer Sache haben.“ Auch Esther Schweins, Schirmherrin der Familiale, rückte den Mut der Filmemacherinnen und Filmemacher, Neues zu lernen und Barrieren zu überwinden, in den Vordergrund: „Das eigene Ding zu drehen, das ist nichts für Sissis!“

Über sich hinauswachsen, Mut haben und die eigenen Ideen verfolgen: All das trifft auch auf das Team des Siegerfilms zu. Die Geschichte um Flash, die Supermaus, die ihre entführte Familie befreien will und dabei ungeahnte Kräfte entfaltet, wurde von fünf behinderten Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Leer in Stop-Motion-Technik erstellt. Gemeinsam mit zwei Studentinnen und einer Mitarbeiterin besorgten sie Drehbuch, Szenenbilder, Kamera, Spezialeffekte und Vertonung – und konnten am Ende stolz sein auf ihr ca. 5-minütiges Werk, das ganz und gar „ihr Ding“ war.

Auch die weiteren vier Filme, die in die Finalrunde für den Familiale-Preis gekommen waren und ebenfalls auf der Gala präsentiert wurden, zogen die Begeisterung des Publikums auf sich. Die Wettbewerbs-Jury – mit der Schauspielerin und Drehbuchautorin Anna Brüggemann, dem Kameramann und Regisseur Michael Hammon, dem Drehbuchautor und Regisseur Jan Schomburg, dem Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski sowie dem Moderator, Redakteur und Cutter Volker Westermann prominent besetzt – hatte neben dem Film aus Leer folgende Beiträge für den Preis nominiert:

• „Mord im Miltenberger Schwarzviertel": Kriminalfilm mit Lokalkolorit, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg
• „Eine Geschichte vom Leben": Portrait eines besonderen Bruders, gedreht von Christina Trauth aus Kaiserslautern
• „Mia san Mia - einmal anders": Dokumentation der Mehrgenerationen-WG München-Riem des Vereins Gemeinsam Leben Lernen
• „Olli dreht sein Ding": Experimenteller Spielfilm, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe Main-Taunus

Die Macherinnen und Macher aller fünf Filme konnten ihre Werke auf der Gala selbst vorstellen, außerdem gab es für jede Nominierung 500 Euro. Der Preisträger-Film aus Leer gewann noch einmal 1000 Euro und die Familiale-Trophäe. Der mit 250 Euro dotierte Publikumspreis ging an Christina Trauth für ihre „Geschichte vom Leben“.

Auf www.lebenshilfe-familiale.de finden Sie für Ihre Berichterstattung: Fotos von der Gala, alle Infos zur Familiale, Bild- und Textmaterial sowie einen Link zum Preisträger-Film.

Die Familiale wird von der BARMER GEK und von Aktion Mensch finanziell gefördert.
Viele Berufsverbände der Filmbranche sowie die AG Kino Gilde Deutscher Filmkunsttheater und diverse Programmkinos in Deutschland haben die Familiale auf vielfältige Weise unterstützt.
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics: Lebenshilfe gegen Generalverdacht bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.09.2016

Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics

Lebenshilfe gegen Generalverdacht
bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Berlin / Rio de Janeiro. Zwölf Jahre waren Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung von den Paralympics komplett ausgeschlossen. Erst in London 2012 durften sie wieder an den Start gehen, doch erneut stehen Betrugsvorwürfe im Raum: Vor den heute beginnenden Paralympics in Rio de Janeiro meldet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass es in vielen Ländern Methode sei, die geistige Behinderung von Athleten vorzutäuschen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass wieder Menschen mit geistiger Behinderung unter Generalsverdacht gestellt werden, finde ich unerträglich. Denn es sind ja nicht sie, die betrügen, sondern Menschen ohne Beeinträchtigung.“

Nach Sydney 2000 hatte die Lebenshilfe jahrelang dafür gekämpft, dass Sportler mit geistiger Behinderung wieder bei den Paralympics dabei sein dürfen. Damals war herausgekommen, dass mehr als die Hälfte der spanischen Basketballmannschaft gar keine geistige Behinderung hatte. Den Spaniern wurde Gold aberkannt, und gleichzeitg wurden sämtliche Aktive mit geistiger Behinderung mit einem Bann belegt: Sie durften alle nicht mehr an den Paralympics teilnehmen, in keiner Sportart, für zwölf Jahre.

Mittlerweile hat der Internationale Behindertensportverband Prüfkriterien entwickelt, wonach sich die geistige Behinderung zweifelsfrei nachweisen lassen soll. Ulla Schmidt: „Diese Kriterien gilt es konsequent anzuwenden, damit Betrüger entdeckt und bestraft werden können. Eine pauschale Vorverurteilung darf es nicht mehr geben. Das sind wir den ehrlichen Sportlern, die hart trainiert haben, schuldig.“

Die Lebenshilfe setzt sich als Mitglied von Special Olympics Deutschland für den Breitensport von Menschen mit geistiger Behinderung ein und ermutigt örtliche Turn- und Sportvereine, sich auch für geistig behinderte Sportler zu öffnen. An den Deutschen Behindertensportverband appelliert die Lebenshilfe, verstärkt Talente unter Sportlern mit geistiger Behinderung zu suchen und diese wie körper- und sinnesbehinderte Athleten in Leistungszentren zu fördern. Unter den insgesamt 155 deutschen Teilnehmern in Rio hat nur die Schwimmerin Janina Breuer eine geistige Behinderung. „Das müssen in Pyeongchang im Winter 2018 unbedingt mehr werden, damit sind deutsche Sportler mit geistiger Behinderung deutlich unterrepräsentiert – sie brauchen sportliche Förderung und müssen durch die Nominierung die Chance einer Teilnahme erreichen“, fordert Ulla Schmidt. „Janina Breuer drücken wir von der Lebenshilfe natürlich besonders die Daumen!“

(2573 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt

Medienmitteilung der Ginkgo Gartengestaltung gGmbH: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt


Einer der ersten Integrations-Betriebe in Niedersachsen besteht seit 20 Jahren 


50 Gartenbau-Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstatt Hildesheim freuen sich in diesem Jahr über ein besonderes Jubiläum: 1996 gründete die Lebenshilfe Hildesheim die Ginkgo Gartengestaltung gemGmbH - einen der ersten niedersächsischen Integrationsbetriebe laut Sozialgesetzbuch Nummer neun. Seit 20 Jahren dient Ginkgo Menschen mit Behinderung als Schlüssel zu anerkannter beruflicher Qualifizierung und zum ersten Arbeitsmarkt. Die Ginkgo-Gründungsidee ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor sieben Jahren heute aktueller denn je. 


Integration unter dem Dach der Lebenshilfe

1996 entschied die Lebenshilfe Hildesheim den Kauf eines kleineren privaten Gartenbaubetriebes.  „Profitieren sollte die hauseigene Gartenbaugruppe der Lebenshilfe: vom Know How der Ginkgo-Gärtner, ihren Erfahrungen mit Kunden, den Maschinen sowie vom Kundenstamm,“ erläutert Ginkgo-Betriebsleiter Martin Weisheit die Gründungsidee. Ginkgo schlüpfte als selbstständiges Tochterunternehmen unter das Dach der Lebenshilfe. Sechs Mitarbeiter, zwei LKW, Kleinmaschinen und ein Hanomag-Schlepper zogen schließlich auf das Werkstatt-Gelände im Hildesheimer Stadtteil Drispenstedt. Von da an arbeitete Ginkgo mit gemeinnützigem Auftrag: Menschen mit Behinderung fachliche Bildung und Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt leicht zu machen. „In den ersten Jahren übernahm Gingko vor allem Baumpflegeaufträge, während die Gartengruppe der Werkstatt Grünpflegearbeiten erledigte“, erzählt Ginkgo-Chef Martin Weisheit, der seit 1997 dabei ist. 


Typisch Ginkgo: in gemischten Teams raus zum Kunden

„Unseren Nachwuchs haben wir von Anfang an selbst ausgebildet“, betont der Betriebsleiter. Über 20 LandschaftsgärtnerInnen und -Werker hat der Betrieb inzwischen ausgebildet. Einige arbeiten bis heute hier. Bei den Kunden in der Region kommen die gemischten Ginkgo-Teams aus behinderten und nicht behinderten Menschen gut an. Seit 1996 ist Ginkgo kräftig gewachsen. Mit der Zahl erfahrener Gärtner und Gärtnerinnen wuchs der Mut, auch größere Projekte im Bereich Garten-Landschaftsbau zu übernehmen.  „Wegebau, Parkplatzgestaltung, grüne Verbindungswege anlegen aber auch Straßenbaumpflanzungen – solche Arbeiten sind Schritt für Schritt dazugekommen“, erinnert sich Martin Weisheit. Stolz ist das Ginkgo-Team auf etliche Vorzeigeprojekte. Dazu zählen zum Beispiel die Neuanlage des Hildesheimer Magdalenengartens oder die Begrünung der neuen Umgehungsstraße bei Sehnde. 


Erfolgreich gegen Widerstände

„Am Anfang gab es große Widerstände gegen dieses Projekt“, sagt Martin Weisheit und erinnert an eine denkwürdige Informationsveranstaltung, in der Kritiker ausführlich informiert wurden. Inzwischen zählt Ginkgo zu den größeren Integrationsbetrieben im Garten- Landschaftsbau und genießt Respekt und Anerkennung bei Kunden und Mitbewerbern. Begehrter Gesprächspartner ist Ginkgo darüber hinaus in Sachen Inklusion sowie in den Fachgremien zur Weiterentwicklung der Ausbildung von Garten-Landschaftsbauern. Seit 2005 ist Ginkgo anerkannter Integrationsbetrieb.




Mindestlohn: „Kein Thema“

„Wer gern draußen unterwegs ist und sich für Natur, Pflanzen, Maschinen und Menschen interessiert, findet bei Ginkgo heute einen sicheren, krisenfesten Arbeitsplatz und kann eine Menge lernen“, wirbt Martin Weisheit „für den schönsten und vielfältigsten Beruf der Welt“. „Grünpflegearbeiten machen heute den Löwenanteil unserer Kundenaufträge aus. Danach folgen Arbeiten im Garten- Landschaftsbau und in der Baumpflege. “Ginkgo beschäftigt ganzjährig“, betont er. „Überstunden im Sommer gleichen wir im arbeitsärmeren Winter aus.“ Außerdem sorgen Winterdienstarbeiten und regelmäßige Fortbildungen dafür, dass saisonale Entlassungen nicht notwendig sind. Ginkgo zahle von Anfang an Tariflohn mit übertariflichen Zusatzleistungen. „Das neue Mindestlohngesetz war für uns überflüssig“, betont der Gärtnermeister. 


Zukunft sichern

durch eigenen Nachwuchs, Zuverlässigkeit und Investitionen

Nach 20 Jahren zieht Weisheit eine positive Bilanz: Ginkgo verfüge über ein erfahrenes, eingespieltes Team, einen modernen Maschinen- und Fahrzeugpark sowie ein modernes Büro, in dem immer weniger Papier anfalle. „In den kommenden Jahren wollen wir unsere Belegschaft halten und mit viel selbst ausgebildetem Nachwuchs weiter verjüngen. Das erreichen wir, indem wir unsere Kunden weiter zuverlässig bedienen, immer zahlreichere Vorschriften einhalten und regelmäßig nötige Ersatzinvestitionen tätigen.“  




 textesse Susanne Dismer-Puls / 4.450 Zeichen
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 02.09.2016

Neue Regelbedarfe für Empfänger von Grundsicherung ab 2017

Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Berlin. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet. „Mit dieser Benachteiligung ist bald endgültig Schluss. Niemand muss dann mehr befürchten, aufgrund seiner Behinderung einen verringerten Regelsatz zu erhalten“, so Ulla Schmidt weiter. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.

Die Lebenshilfe hatte sich seit Jahren für den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Menschen mit Behinderung auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützt, bei denen sie um ihr Recht gekämpft haben.

(1702 Zeichen)
weiterlesen ...

Medienmitteilung: Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 23.08.2016

Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

#TeilhabeStattAusgrenzung: Kampagne zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III

Berlin. Mehr als 50.000 Menschen unterstützen bereits die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe und haben die Petition gezeichnet. Mit ihren Forderungen will die Lebenshilfe Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung abwenden. Dazu Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass in so kurzer Zeit so viele Menschen unterschrieben haben, ist ein Riesenerfolg. Denn wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Im Internet erklären wir deshalb in ganz einfachen Worten, wo uns der Schuh drückt.“

Die Bundesvereinigung ruft seit dem 6. Juli dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III auf der Internet-Plattform www.change.org zu unterzeichnen. Denn die vorliegenden Gesetzentwürfe würden gravierende Probleme gerade für Menschen mit geistiger Behinderung mit sich bringen.

So hatte die Eltern- und Selbsthilfeorganisation mit ihren deutschlandweit über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern eine Protest- und Aufklärungskampagne gestartet. Damit sollen die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden – diese Kampagne hat schon zahlreiche Unterstützer gefunden.

Der Lebenshilfe will verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung als Verlierer dastehen. „Deshalb müssen die möglichen Folgen dieser Gesetze in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz dürfen keinesfalls zu Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung führen! Eine Verbesserung der Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung ist das Ziel – dafür werden wir uns im Herbst bei den Beratungen in Bundestag und Bundesrat einsetzen. Und können dafür viel Unterstützung brauchen“, so Schmidt.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Werden die vorliegenden Entwürfe umgesetzt, hätte das fatale Auswirkungen. Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssten fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen drohe, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden.

Die Kampagnen-Webseite www.teilhabestattausgrenzung.de enthält die wichtigsten Fakten zu den Gesetzesvorhaben, die Forderungen der Lebenshilfe, alles natürlich auch in Leichter Sprache sowie umfangreiche Materialien mit Musterbriefen, Social-Media-Tipps, Bestellmöglichkeiten für Kampagnen-Postkarten, -Plakate und -Aufkleber.

Die Petition läuft noch bis Ende des Jahres. In der Woche vom 17. Oktober soll sie aus Anlass der Anhörungen zu den Gesetzen bereits Bundestag und Bundesrat übergeben werden.

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe #TeilhabeStattAusgrenzung
weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren