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Medienmitteilung: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben

Medienmitteilung des LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. vom 17.11.2017

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben
(Hannover 17.11.2017) „Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einer Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Einzug in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat“, so der Vorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen Franz Haverkamp bei der Bewertung des Koalitionsvertrages für die Niedersächsische Landesregierung. Dieses Thema war für die Lebenshilfe Niedersachsen ein Schwerpunktthema im Jahr 2017, da der Wahlrechtsausschluss in Niedersachsen aus Sicht der Lebenshilfe gegen den im Artikel 38 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstößt und Menschen mit Behinderung damit in rechtswidriger Weise diskriminiert. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die Landeswahlgesetze bereits geändert.

„Besorgt sind wir jedoch darüber, dass das Thema barrierefreies Wohnen nur mit Absichtserklärungen gespickt ist“, so Haverkamp weiter, „bis zum Jahr 2030 werden in Niedersachsen 2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen benötigt. Derzeit gibt es aber nur 750.000. Da sieht man den konkreten Bedarf und dazu steht wenig Substanzielles in dem Vertrag. Wir brauchen einen Masterplan des Landes zur Förderung des barrierefreien Wohnraums.“

Der Koalitionsvertrag wird von den Parteitagen der SPD und CDU beraten. Er hat daher zunächst „Entwurfscharakter“. Er ist auf den Seiten der SPD Niedersachsen und CDU Niedersachsen abrufbar.
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Medienmitteilung: Kostenloser Online-Kongress "Down Syndrom - leicht.er.leben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom  07.11.2017

Kostenloser Online-Kongress „Down Syndrom – leicht.er.leben!“ im November 2017

Bonn, 14.08.2017 – Vom 10.-19. November 2017 findet ein Online-Kongress zum Thema Down Syndrom statt, der von engagierten Familien, Experten, Ärzten und Coaches getragen wird. Die Teilnahme ist einfach unter www.downsyndromkongress.de möglich

Das Symposium bietet in Interviewform Informationen aus allen Lebensbereichen, die mit Down Syndrom zu tun haben. Es werden Erfahrungen von Familien, Lebenstipps von Coaches, Erkenntnisse aus Medizin und Forschung und ganz praktisches Leben von Menschen mit Down Syndrom vorgestellt und diskutiert.

Eltern am Scheideweg
Im letzten Jahrzehnt hat die Lebenserwartung und Lebensqualität von Menschen mit Down Syndrom stark zugenommen. Trotzdem entscheiden sich heute neun von zehn werdenden Eltern gegen das ungeborene Kind. Um Eltern am Scheideweg und alle Beteiligten zu unterstützen, zeigt der Kongress auf, wie sich ethische und lebenspraktische Fragen lösen lassen und ein glückliches Leben mit behindertem Kind aussehen kann.

Praktischer Ablauf
Die Teilnehmer melden sich auf www.downsyndromkongress.de an. Sie erhalten im Kongresszeitraum per E-Mail die Links zu den Interviews des Tages. Die Videos stehen jeweils für 24 Stunden zur Verfügung und können zu jeder Tageszeit bequem auf PC, Tablet oder Smartphone angesehen werden.

Durch die rein virtuelle Veranstaltung entstehen den Teilnehmern keine Reisekosten. Zur Vorbereitung des Kongresses findet ein Austausch in der dazugehörigen Facebookgruppe https://www.facebook.com/downsyndrom.leicht/ statt.

Der Online-Kongress „Down Syndrom – leicht.er.leben!“ begrüßt ausdrücklich die Teilnahme von Ärzten und Medizinstudenten. Sie sind bereits heute oder zukünftig die wichtigsten Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit der Diagnose Down Syndrom, vorgeburtlich und später.

Weitere Informationen und Anmeldung stehen ab sofort zur Verfügung unter www.downsyndromkongress.de

Kontakt:
Mareike Fuisz
Telefon: 0171 83 24 681
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Medienmitteilung: Machen Sie es doch mal ganz plastisch!

Machen Sie es doch mal ganz plastisch!
Im neuen Kreativ-Wettbewerb der Lebenshilfe geht es um Teilhabe statt Ausgrenzung

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ruft zur Teilnahme an ihrem Amateur-Wettbewerb „Ganz plastisch.“ auf. Menschen mit und ohne Behinderung, Kollegen- und Freundeskreise, Wohn- und Freizeitgruppen, Schulklassen und Nachbarschaften, Familien und Vereine sind eingeladen, sich mit selbst erstellten Plastiken – räumlichen Objekten – zu den Themen Teilhabe und Ausgrenzung zu beteiligen.
„Teilhabe statt Ausgrenzung ist das Motto der Lebenshilfe. Teilhabe und Ausgrenzung sind aber auch ganz konkrete Erfahrungen, die den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger prägen. ‚Mitten drin sein‘ tut gut, ‚außen vor sein‘ sehr weh: Das kennt jeder und jede von uns, und Menschen mit Behinderung ganz besonders“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. „Doch manchmal genügen Worte nicht, um solche Erfahrungen auszudrücken. Mit unserem Wettbewerb möchten wir daher alle einladen, die Sache doch mal ganz plastisch zu machen.“
Damit Interessierte genügend Planungszeit haben, startet die Lebenshilfe schon jetzt ihren Aufruf zur Teilnahme: Eingereicht werden können die Wettbewerbsbeiträge dann vom 1. Februar bis zum 30. April 2018. Dabei sind alle Objekt-Arten, alle Materialien und Techniken erlaubt: Installationen, Figuren, Skulpturen, Apparate oder verfremdete Fundstücke, groß oder klein, konkret oder abstrakt, geschreinert oder gelötet, geschnitzt, genäht oder geklebt, aus Metall oder Papier, Holz oder Textil, Kunststoff, Stein oder alles zusammen. Für die besten Beiträge sind attraktive Geldpreise sowie der „Ganz plastisch.“-Award ausgelobt – und eine ganz besondere Ehrung: Die Gewinner werden mitsamt ihrer Werke auf dem Jubiläums-Festakt zum 60. Geburtstag der Lebenshilfe im Herbst 2018 in Berlin ausgezeichnet. „Denn 60 Jahre Lebenshilfe bedeuten 60 Jahre Arbeit für Teilhabe statt Ausgrenzung“, so Ulla Schmidt. „Da dürfen die Sieger des Wettbewerbs ganz bestimmt nicht fehlen!“
Der Kreativ-Wettbewerb „Ganz plastisch.“ wird von der BARMER finanziell gefördert. Er ist Teil des mehrjährigen Themenschwerpunkts der Lebenshilfe „Teilhabe statt Ausgrenzung“.
Weitere Informationen, die Teilnahmebedingungen sowie eine druckfähige Grafik für Ihre Berichterstattung stehen auf der Webseite www.lebenshilfe.de/GanzPlastisch bereit.
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Lebenshilfe und AfD sind nicht vereinbar

Ulla Schmidt: Lebenshilfe und AfD sind nicht vereinbar

Berlin. „Eine Politik wie die der AfD, die Menschen bewusst ausgrenzt, ist mit der Lebenshilfe nicht vereinbar“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die Lebenshilfe setze sich seit fast 60 Jahren für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein und stehe für eine weltoffene, tolerante Gesellschaft. Die AfD jedoch lehne die Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, ab und widerspreche damit den ethischen Grundpfeilern der Lebenshilfe.

Das gelte auch mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit an behinderten und kranken Menschen, die für die AfD offensichtlich bedeutungslos sind. Ulla Schmidt greift wenige Tage vor der Bundestagswahl Aussagen des AfD-Politikers Alexander Gauland auf, der am 2. September in seiner Rede beim Kyffhäuser-Treffen zur Nazi-Zeit wörtlich sagte: „Man muss uns diese zwölf Jahre jetzt nicht mehr vorhalten. Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr. Und das sprechen wir auch aus. Und deshalb haben wir auch das Recht, uns nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen.“

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe hatten bereits im Frühjahr nach Äußerungen des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag, Björn Höcke, beschlossen, dass die AfD und die Lebenshilfe unvereinbar seien.

Ehrenmitglied Achim Wegmer, der selbst mit einer Behinderung lebt, unterstrich dies bei der letzten Mitgliederversammlung der Lebenshilfe: „Die aktuellen Entwicklungen in der Politik machen mir Angst. Die schrecklichen Verbrechen der Vergangenheit dürfen nie weder geschehen!“
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Medienmitteilung: Ulla Schmidt: Lebenshilfe und AfD sind nicht vereinbar

Ulla Schmidt: Lebenshilfe und AfD sind nicht vereinbar

Berlin. „Eine Politik wie die der AfD, die Menschen bewusst ausgrenzt, ist mit der Lebenshilfe nicht vereinbar“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die Lebenshilfe setze sich seit fast 60 Jahren für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein und stehe für eine weltoffene, tolerante Gesellschaft. Die AfD jedoch lehne die Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, ab und widerspreche damit den ethischen Grundpfeilern der Lebenshilfe.

Das gelte auch mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit an behinderten und kranken Menschen, die für die AfD offensichtlich bedeutungslos sind. Ulla Schmidt greift wenige Tage vor der Bundestagswahl Aussagen des AfD-Politikers Alexander Gauland auf, der am 2. September in seiner Rede beim Kyffhäuser-Treffen zur Nazi-Zeit wörtlich sagte: „Man muss uns diese zwölf Jahre jetzt nicht mehr vorhalten. Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr. Und das sprechen wir auch aus. Und deshalb haben wir auch das Recht, uns nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen.“

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe hatten bereits im Frühjahr nach Äußerungen des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag, Björn Höcke, beschlossen, dass die AfD und die Lebenshilfe unvereinbar seien.

Ehrenmitglied Achim Wegmer, der selbst mit einer Behinderung lebt, unterstrich dies bei der letzten Mitgliederversammlung der Lebenshilfe: „Die aktuellen Entwicklungen in der Politik machen mir Angst. Die schrecklichen Verbrechen der Vergangenheit dürfen nie weder geschehen!“
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Medienmitteilung: Bundesteilhabegesetz Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Medienmitteilung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Bundesteilhabegesetz: Chancen nutzen und Risiken begrenzen

Berlin. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung diskutierten am 11. Mai mit 270 Interessierten in Berlin die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das BTHG stellt sämtliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung auf eine neue Grundlage und tritt seit Anfang des Jahres nach und nach in Kraft. Es hat weitreichende Folgen insbesondere für Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf.

Neben vielen Chancen birgt das BTHG auch Risiken. Diese bestehen vor allem darin, dass bisher nicht absehbar ist, ob unter den neuen Bedingungen auch Angebote von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in gleicher Qualität wie heute fortbestehen können. Auch ist unklar, welche Veränderungen die neuen Regelungen zum Zusammentreffen von Bedarfen an Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung mit sich bringen werden. Hierzu und zu anderen brisanten Punkten des BTHG haben sich die Fachverbände ausgetauscht und eine Erklärung veröffentlicht, die unter www.diefachverbaende.de (Rubrik „Stellungnahmen / Positionspapiere“) nachzulesen ist.

Die Fachverbände fordern, dass die Politik sie in der Umsetzungsphase, bei der Begleitforschung und an den Erprobungsvorhaben umfassend beteiligt. Im Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes war dies gut gelungen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

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Medienmitteilung: Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 26.01.2017

Bundestag gedenkt am 27. Januar der „Euthanasie“-Opfer des Nationalsozialismus‘

Lebenshilfe: Lebensrecht behinderter Menschen
darf nie wieder in Frage gestellt werden

Berlin. Am 27. Januar wird im Bundestag an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit erinnert. Menschen mit Behinderung stehen damit erstmals im Mittelpunkt des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus‘. Dafür hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages ist.

Etwa 300.000 behinderte und kranke Menschen wurden damals in ganz Europa systematisch getötet. Sie galten als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert, an ihnen erprobten die Nazis den späteren millionenfachen Mord an den Juden. Das grausame „Euthanasie“-Programm verbarg sich hinter dem Decknamen T4 – benannt nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo das Töten geplant und verwaltet wurde. An dieser Stelle befindet sich heute eine Gedenk- und Informationsstätte.

Angesichts des weltweit zunehmenden Rechtspopulismus‘ und Nationalismus‘ betont Ulla Schmidt: „Als Demokraten müssen wir alle dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Lebensrecht niemals wieder in Frage gestellt wird.“

Sebastian Urbanski ist ein junger Schauspieler mit Down-Syndrom aus Berlin und wird am 27. Januar im Bundestag einen Brief vortragen, den Ernst Putzki an seine Mutter geschrieben hat, bevor er in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet wurde. Sebastian Urbanski sagt: „Für mich ist es wichtig, dass gerade ich den Brief vorlese und nicht ein anderer, sozusagen normaler Schauspieler. Es hätte mich damals ja auch betroffen. Heute werden zwar Menschen wie wir nicht mehr umgebracht, dafür werden sie aber kaum noch geboren. Wir sind aber auch ein Teil der Gesellschaft. Das wird leider immer noch oft vergessen, wir werden einfach an den Rand geschoben.“

Im Anschluss an die Gedenkstunde im Bundestag werden um 11 Uhr Vertreter der Lebenshilfe gemeinsam mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele und anderen Kränze und Blumen an der Gedenkstätte in der Tiergartenstraße 4 niederlegen.

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Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf der Gedenkstunde des Bundestages:
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cwMy1nZWRlbmtzdHVuZGUvNDg4NjE2&mod=mod445720
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Medienmitteilung: Tom Mutters und sein Kampf für Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.01.2017


Tom Mutters und sein Kampf für Menschen mit Behinderung

Zum 100. Geburtstag wird der Gründer der Lebenshilfe posthum mit Biografie geehrt

„Man muss das Leben leben. Man darf es nicht an sich vorbei gleiten lassen“, so das Motto von Tom Mutters, der am 23. Januar 100 Jahre alt geworden wäre. Im Februar 2016 verstarb er im Alter von 99 Jahren. Seine lange Lebensspanne hat er in der Tat genutzt. Im November 1958 gründete er im hessischen Marburg gemeinsam mit betroffenen Eltern die Lebenshilfe, die heute die größte deutsche Selbsthilfeorganisation von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen und Freunde ist. Jahrzehntelang kämpfte Mutters als Bundesgeschäftsführer des Verbands für die Gleichberechtigung behinderter Menschen, setzte sich für die Förderung behinderter Kinder ein, erfand menschenwürdige Betreuungskonzepte und warb unnachgiebig für ein respektvolles öffentliches Bild von Menschen mit Behinderung. Der Impuls für das Engagement des Niederländers stammte noch aus der unmittelbaren Nachkriegszeit: Als UNO-Beauftragter für „displaced persons“ war er direkt mit den elenden Verhältnissen, in denen Menschen mit Behinderung damals in Deutschland lebten, konfrontiert – und ebenso mit einer Menschenverachtung ihnen gegenüber, die auch nach dem Ende der Nazi-Zeit und der systematischen „Euthanasie“-Morde noch greifbar war.
„Tom Mutters hatte als junger Mensch erlebt, wie so genannte Fachleute behinderte Kinder ‚Idioten‘ oder ‚Schwachsinnige‘ nannten. Fortan war das sein Motor: die Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderung durchzusetzen“, so Ulla Schmidt, Bundestags-Vizepräsidentin und heutige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Er war ein Held – und zwar einer von der sympathischen und effektiven Sorte: ohne Pomp und Gloria, aber mit Zähigkeit, Humor und Leidenschaft für die Sache und für die Menschen. Inklusion heute wäre ohne ihn nie möglich geworden.“

All das kann man nun auch nachlesen: Die Gießener Journalisten Markus Becker und Klaus Kächler haben eine Biografie des Lebenshilfe-Gründers geschrieben, die im Oktober 2016 im Daedalus Verlag Münster und im Lebenshilfe-Verlag Marburg erschienen ist. Über zwei Jahre haben die beiden Autoren recherchiert, zahlreiche Interviews mit Tom Mutters, mit seiner Frau Ursula und mit vielen Weggefährten geführt. Daraus ist ein „Thriller“ der besonderen Art geworden: ein fesselndes Buch, das nicht nur Mutters‘ Lebensstationen und seine Arbeit nachzeichnet, sondern ebenso als eine politische Geschichte fortschreitender Inklusion gelesen werden kann – und als Aufforderung, an das Lebenswerk von Tom Mutters anzuknüpfen und weiter dafür zu streiten, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft leben können.
Hier gibt es Informationen zum Buch: https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/buecher/dateien/Tom-Mutters.php?listLink=1
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Medienmitteilung: Bundesteilhabegesetz: Noch ein weiter Weg bis zu echter Teilhabe

Medienmitteilung vom Landesverband NDS 16.12.2016

Bundesteilhabegesetz: Noch ein weiter Weg bis zu echter Teilhabe

(Hannover 16.12.2016) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. begrüßen die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Bundesrat. „Die jetzt beschlossene Fassung beinhaltet wichtige Änderungen, für die sich unsere Verbände, vor allem aber unzählige Menschen mit und ohne Behinderung in den vergangenen Monaten starkgemacht haben“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Aber nach wie vor enthält das Gesetz Passagen, an denen wir Kritik üben müssen.“ Holger Stolz, Geschäftsführer des Lebenshilfe Landesverbands Niedersachen e.V., sieht das ähnlich: „Das Gesetz geht nicht weit genug“, sagt er. „Echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird dadurch noch nicht möglich. Deshalb werden wir uns auch in Zukunft für Verbesserungen einsetzen.“

„Die vielen Protestaktionen in diesem Jahr haben gezeigt, dass Menschen mit Behinderung ein Teil unserer Gesellschaft sind“, sagt Birgit Eckhardt, „und dass sie für ihre Rechte zu kämpfen bereit sind. Dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf an 68 Stellen nachgebessert hat, das können sie sich ans eigene Revers heften.“ Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen können weiterhin parallel in Anspruch genommen werden; zwangsweise Umzüge ins Pflegeheim aus Kostengründen werden unwahrscheinlich; die Arbeitsförderung für Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten wird verdoppelt: „Es ist sehr erfreulich, was wir gemeinsam erreicht haben“, sagt Holger Stolz. „Aber der Protest darf jetzt nicht enden.“

Denn es steht weiterhin im Gesetz, dass Menschen ein „Mindestmaß verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen können müssen, um einen Platz in einer Behindertenwerkstatt zu erhalten. Auch die „Wirksamkeitsprüfung“ von Maßnahmen der Eingliederungshilfe ist immer noch vorgesehen, und das umstrittene „Poolen“ wurde zwar für Leistungen im Wohnumfeld gestrichen, gilt aber immer noch für Freizeitmaßnahmen. „Wenn ein Betreuer vier Menschen begleiten muss, wollen zwei zum Fußball, einer auf den Weihnachtsmarkt und der vierte ins Kino“, sagt Holger Stolz. „Dann gibt es Zwangslösungen. Mit einem selbstbestimmten Leben, mit Teilhabe, hat das nichts zu tun.“

„Dass Bundestag und Bundesrat das Gesetzt jetzt verabschiedet haben, ist ein erster Schritt“, sagt Birgit Eckhardt. „Nun müssen wir uns erst einmal dafür einsetzen, dass hier in Niedersachsen das Gesetz auch gut umgesetzt wird. Dann gilt es weiter daran zu arbeiten, dass Menschen mit Behinderung endlich ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft werden.“

Mit dem Bundesteilhabegesetz plant das Arbeitsministerium die größte Reform der Behindertenhilfe seit Jahrzehnten. Allerdings steht das Gesetzesvorhaben seit Monaten in der Kritik. Nicht nur Verbände und politische Gremien, sondern vor allem Behinderte selbst protestieren dagegen. Allein bei einer Demonstration im September gingen in Hannover mehr als 7000 Menschen gegen das Gesetz auf die Straße, die meisten davon selbst Menschen mit Behinderung. Organisiert hatte diese Kundgebung das Bündnis aus dem Paritätischen und seinen Mitgliedsorganisationen Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., und Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. Beteiligt waren außerdem die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, der Landesverband der Bewohnervertretungen, der Sozialverband VdK Niedersachsen, der DGB Niedersachsen und das Deutsche Taubblindenwerk Niedersachsen sowie das Forum Artikel 30.

Die LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die LEBENSHILFE Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die LEBENSHILFE Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 01.12.2016


Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!


Der Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Berlin „Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird, ist das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Koalition “, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung und am 13. Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in New York verabschiedet – also vor ungefähr zehn Jahren. Etwa seit dieser Zeit wird in Deutschland auch über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert. „Nun liegt es endlich vor und wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Das war lange überfällig! Gut, dass das Bundesteilhabegesetz nun verabschiedet und nicht erneut verschoben wurde. Denn es stellt einen weiteren Schritt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar“, so Ulla Schmidt. Bis hierhin war es jedoch ein harter Kampf.

Seit den ersten Gesetzesentwürfen im Frühjahr dieses Jahres protestierten bundesweit Menschen mit Behinderung und ihre Verbände gegen die ursprünglich vorgelegten Entwürfe. Die Lebenshilfe hat mit ihrer Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung bundesweit auf allen Ebenen, mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten überzeugt. Nach monatelangem Ringen liegen nun insgesamt 127 Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen vor und erfüllen wichtige Forderungen der Menschen mit Behinderung.

Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung, endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode weiterstreiten.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.
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