Werkstattrat

Der Werkstattrat ist eine Gruppe (Gremium) von sieben Beschäftigten aus den Werkstätten. Er wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt. Jeder Beschäftigte der Werkstatt kann sich für den Werkstattrat zur Wahl stellen (kandidieren). Die sieben Beschäftigten, die die meisten Stimmen bekommen, bilden für die nächsten vier Jahre den Werkstattrat.

Aufgaben und Rechte

Weitere Informationen

Der Werkstattrat muss von der Werkstatt bei bestimmten Themen einbezogen werden zum Beispiel dabei wie Arbeitsplätze gestaltet sein sollen oder dabei, welche arbeitsbegleitenden Maßnahmen die Werkstatt anbietet. Der Werkstattrat redet mit der Werkstatt über Probleme und Ideen der Beschäftigten.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt und hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Der Werkstattrat kann Ideen, Meinungen, Vorstellungen und Konzepte der Geschäftsführung bzw. der Werkstattleitung vorlegen und auch Probleme thematisieren.

In der Werkstatt (WfbM) können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Sie regelt die Rechte von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen.

Der Werkstattrat darf bei folgenden Themen mitbestimmen:

  • Bei Veränderungen des Werkstattvertrages
  • Bei der Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiter (Begleitung der Vorstellungsgespräche)
  • Bei grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsentgeltes und wenn ein neues Lohnsystem eingeführt werden soll
  • Bei allgemeinen Urlaubsregelungen der Beschäftigten der Werkstatt, wie z. B. Brückentage (Betriebsschließungstage)
  • Bei Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung
  • Bei der Planung von Festen und Feiern, Gestaltung der Jubiläumsveranstaltungen der Beschäftigten
  • Organisation der Weihnachtsgeschenke für die Beschäftigten
  • Bei Umbauten oder Veränderungen an Gebäuden, z. B. wie die Pausenräume aussehen sollen.
  • Bei grundsätzlichen Regelungen zur Verpflegung in der Werkstatt
  • Bei begleitenden Maßnahmen, z. B. Fortbildungen und Schulungen, die für die Beschäftigten angeboten werden

In der Werkstatt (WfbM) können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Sie regelt die Rechte von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten des Arbeitsbereiches der Werkstatt, sofern sie keine Arbeitnehmer sind. Die Wahlberechtigung ist unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zum Arbeitsbereich der Werkstatt. Auch diejenigen, die einen Tag vor der Wahl in den Arbeitsbereich wechseln, sind wahlberechtigt (SGB IX, § 139 Abs. 3). 

Nicht wahlberechtigt sind Werkstattbeschäftigte, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich teilnehmen. Der Werkstattrat hat jedoch die Pflicht, auch deren Interessen in angemessener und geeigneter Weise zu vertreten (SGB IX, § 139 Abs. 1).

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die seit mindestens 6 Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Die Zeiten des Eingangsverfahrens und der Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich werden angerechnet (§ 11 WMVO).

Auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. ist die WMVO in leichter Sprache erhältlich.

externer Link zur Seite WMVo in leichter Sprache

Werkstattrat in leichter Sprache 

In einer Werkstatt arbeiten Menschen mit Behinderung.

Jede Werkstatt muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte der Beschäftigten.
Er wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Im Werkstattrat sind mehrere Mitglieder.
Alle Beschäftigten können den Werkstattrat ansprechen:

  • Wenn sie Probleme haben.
  • Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.
  • Wenn sie sich beschweren wollen.
Werkstattrat: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013



Menschen mit Behinderung im Werkstatt-Rat 
Lange haben Menschen mit Behinderung erlebt: 

Andere bestimmen über uns. 
Auch in den Werkstätten.

Seit vielen Jahren gilt: 
Beschäftigte der Werkstatt sollen mitmachen. 
Sie können sagen, 
was sie sich wünschen.
Oder was sie in der Werkstatt anders haben wollen. 
Das machen sie im Werkstatt-Rat. 

Was macht der Werkstatt-Rat?

Der Werkstatt-Rat ist eine Gruppe von Werkstatt-Beschäftigten.
Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Und zwar alle 4 Jahre. 
Der Werkstatt-Rat soll die Interessen der Beschäftigten
in der Werkstatt vertreten. 
Deshalb spricht der Werkstatt-Rat mit den Beschäftigten. 
Er hört ihre Probleme und Sorgen. 
Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung. 
Der Werkstatt-Rat soll mit allen in der Werkstatt
gut zusammen-arbeiten.

Wer kann mitmachen?

Jeder kann im Werkstatt-Rat mitmachen.
Dafür muss man gewählt werden.
Danach kann man eine Fortbildung machen.
Dort lernt man, welche Aufgaben der Werkstatt-Rat hat.

Texte in Leichter Sprache haben Bilder. Damit versteht man den Inhalt besser. Die meisten Bilder auf diesen Seiten sind aus dem Buch Leichte Sprache – Die Bilder. Das Buch ist von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Die Texte und die Zusammenstellung stammen von der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
Weiterführende Informationen in leichter Sprache finden Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe


Aufgaben und Möglichkeiten

Aktiv mitgestalten

Der Werkstattrat vertritt die Beschäftigten bei Sorgen, Wünschen oder Gesprächen mit den Gruppenleitungen, wenn der Beschäftigte dies wünscht. Im Beschäftigten-Gesundheits-Management (BGM) konnten wir unsere Angebote noch erweitern. Zum Beispiel um den inklusiven Foto-Workshop. Auch im sportlichen Bereich werden noch einige Angebote dazukommen (Selbstverteidigung, Karate und Deeskalation). Wir organisieren jedes Jahr für die Jubilare eine Ehrungsfahrt. Die Ehrungsfahrt ist als Dank für die Beschäftigten, die 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre in der Werkstatt arbeiten und dafür eine Urkunde und eine Medaille bekommen. 

Der Werkstattrat nimmt an den Sitzungen der RAG-ABT (Regionale Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) und der LAG-ABT (Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung, Teilhabe) teil. Der Vorsitzende im Vertretungsfall, der stellv. Vorsitzende des Werkstattrats, nimmt zudem an den Aufsichtsrats-Sitzungen teil sowie an den Sitzungen des Behinderten-Inklusions-Beirat der Stadt Hildesheim. Der Werkstattrat arbeitet auch in einigen Dingen mit dem Betriebsrat zusammen; diese Dinge werden in einer gemeinsamen Quartal-Sitzung besprochen und beschlossen.

Ansprechpartner*innen

Wir sind für dich da

Wadim Bier

Vorsitzender des Werkstattrates

Werkstattrat@lhhi.de


Hier findest Du

weitere Infos und Kontakte