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Medienmitteilung der Lebenshilfe Hildesheim vom 23.08.2016

Jubilaeum Wohnanlage Harsum 6258

Ein besonderer Gottesdienst

Nach der freundlichen Begrüßung durch Herrn Pfarrer Bringer, die er mit seinen herzlichen Glückwünschen zum 10jährigen Bestehen der Lebenshilfe Wohnanlage verband, begann ein froher Gottesdienst, zu dem viele Angehörige, Freunde der Lebenshilfe und Gemeindemitglieder gekommen waren.
„Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ war eines der schönen Lieder, die die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses aus dem Koppelweg 2 am 20.08. gesungen haben. Und eigentlich war dieser Gedanke auch Thema des Gottesdienstes, den die Mitarbeiterin Annette Borges und Herr Diakon Johannes Koch gemeinsam vorbereitet und gestaltet haben.
In seiner Katechese erklärte Herr Koch, dass das, was Gott zu Jesus gesagt hat, für alle von uns gilt: Du bist mein Kind. Du gefällst mir. Am Beispiel einiger Musikinstrumente, die für sich allein auch gut klingen, aber erst in ihrem Zusammenspiel eine schöne Melodie ergeben , erläuterte Herr Koch, dass jeder Mensch, so wie er eben ist, die Welt bereichert. Dazu passte dann auch wieder der Text des folgenden Liedes: „Du bist Spitze, du bist genial. So jemanden wie dich, den gibt es nicht noch mal.“ Dabei merkte man den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Lebensfreude an, die sich auch auf die Gottesdienstbesucher übertrug.
Im Anschluss an den Gottesdienst erfreuten die „Notenträumer“ mit etlichen ihrer schwungvollen Lieder die Gäste, die ihre Begeisterung durch anhaltenden Applaus zum Ausdruck brachten.

Hier finden Sie weitere Fotos der Veranstaltung

Text: Almuth Krane
Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.

Berlin. „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15.07.2016

Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III schließen Menschen mit geistiger Behinderung von Verbesserungen aus und bringen sogar Verschlechterungen

Berlin. Mit #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, stellte heute die bundesweite Kampagne in Berlin vor. Die Lebenshilfe kämpft für Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III, da die vorliegenden Entwürfe aus ihrer Sicht inakzeptabel sind. Ulla Schmidt: „Mit diesem sozialpolitischen Großvorhaben sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden – da kann es nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, Verschlechterungen drohen, zum Beispiel bei der Pflege. Oder dass sie von den Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei den neuen Vermögensgrenzen: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind. Mit dieser Kampagne setzen wir uns deshalb dafür ein, Teilhabe statt Ausgrenzung für alle Menschen mit Behinderung zu erreichen, auch für die mit hohem Hilfebedarf.“

Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu hat die Bundesvereinigung Informationsmaterial erstellt, das für Laien verständlich die Knackpunkte der beiden Gesetze erklärt. Es gibt Kampagnen-Motive als Postkarten und Plakate, die von den mehr als 500 örtlichen Vereinigungen und rund 4200 Einrichtungen der Lebenshilfe eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Lebenshilfe mit kreativen Aktionen vor Ort auf die Petition und die schwerwiegenden Folgen des Gesetzespakets aufmerksam machen.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, alles zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.07.2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Petition startet heute

Berlin. „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern startet daher heute eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne und ruft dazu auf, eine Petition zu den Gesetzentwürfen zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!


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Medienmitteilung: Große Verdienste um die Eingliederung behinderter Menschen: Lebenshilfe Hildesheim ehrt Hermann Schnipkoweit

Große Verdienste um die Eingliederung behinderter Menschen:
Lebenshilfe Hildesheim ehrt Hermann Schnipkoweit
Jahreshauptversammlung 2016 zieht positiv Bilanz. Erweiterung der Berufsbildung, Autismus-Ambulanz und Angebote für künftige Senioren kommen voran.

Drispenstedt. Für seine großen Verdienste bei der Eingliederung behinderter Menschen in die Lebens- und Arbeitswelt hat die Lebenshilfe Hildesheim e.V. Hermann Schnipkoweit ausgezeichnet. Während der Jahreshauptversammlung am Mittwoch erhielt der ehemalige Sozialminister des Landes Niedersachsen die erste Ehrenmedaille der Lebenshilfe Hildesheim. Schnipkoweit, der seit 1953 in Borsum lebt, habe sich „wie kaum ein anderer in seinen zahlreichen politischen Positionen erfolgreich für behinderte Menschen stark gemacht“, sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Adolf Wallheinke bei der Verleihung in der Werkstatt Drispenstedt. „Wir brauchen auch in Zukunft Menschen, wie Hermann Schnipkoweit, die sich unabhängig von politischem Kalkül für behinderte Menschen einsetzen“, betonte Wallheinke.

Schwarze Zahlen. Solide Finanzen
Über Veränderungen in der Schul- und Werkstattlandschaft durch Inklusion berichtete Angelika Meyer, die neue Leiterin der Schule im Bockfeld. In seinem Bericht über das Geschäftsjahr 2015 bestätigte Wallheinke der Lebenshilfe eine solide wirtschaftliche Basis. Umsatz und Ertrag habe man gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern können. „Die Zahlen sind schwarz und erfüllen die Erwartungen“, unterstrich Vorstand Bolko Seidel. Mit fast 660 Beschäftigten seien die Werkstattplätze gut belegt und räumliche Grenzen erreicht.

Zukunftsprojekte: Neuausrichtung für Berufsbildung, Autismus und Senioren
Als wichtiges Zukunftsprojekt bezeichnete Seidel die 2015 ausgearbeitete Neuaufstellung und Erweiterung des Berufsbildungsbereichs. Das neue Konzept setze die Lebenshilfe jetzt schrittweise inhaltlich und räumlich um. Vorgesehen ist unter anderem der Start in niedrigschwelligere Helferausbildungen, die im Bereich Gartenbau bereits begonnen haben. Erfolgversprechend laufen auch die Verhandlungen mit den Kostenträgern für künftige Betreuungsangebote an Senioren. „Das ist ein Muss“, betonte Seidel, „vor allem mit Blick auf die Altersstruktur der Beschäftigten und unser Ziel, lebenslang Partner für Menschen mit Beeinträchtigung zu sein.“ Auf gutem Weg sieht Seidel auch die geplante Neueinrichtung einer Autismus-Ambulanz mit demnächst vier qualifizierten Autismusfachberatern und –beraterinnen. Der Vorstand lobte das Engagement der Lebenshilfe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Sachen Weiterbildung. Um den vielen Veränderungen und künftigen Aufgaben gerecht zu werden, investiere die Lebenshilfe regelmäßig in die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter.

Hildesheim, 22.Juni 2016 / 2.500 Z/sdp





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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.05.2016

Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Bundesvereinigung Lebenshilfe bekräftigt Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung

Berlin. Der Bundestag berät in den nächsten Wochen über ein neues Arzneimittelgesetz. Unter den vorgeschlagenen Änderungen sind auch die Bestimmungen für Medikamententests. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt, dass auch zukünftig eine bestimmte Arzneimittelforschung verboten sein soll: Es geht um Menschen, die zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung den Test und seine Risiken nicht verstehen und daher nicht selbst einwilligen können. Sie dürfen nur dann an solchen Tests teilnehmen, wenn sie selbst einen Nutzen davon haben. Verboten bleiben sollen dagegen Tests, von denen nur andere profitieren. „Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Der Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes sieht aber vor, dass Medikamententests an Menschen mit Demenz möglich sind, wenn die Patienten in gesunden Tagen eine Patientenverfügung errichtet haben. Die Patientenverfügung muss vorsehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Forschung möglich sein soll, obwohl der Patient dann wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in die Tests einwilligen kann und auch selbst keinen Nutzen davon hat. Ulla Schmidt: „Die Lebenshilfe besteht auf einem wirksamen Patientenschutz. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung zu möglichen Studien vor der Patientenverfügung.“ Ein „Persilschein“, den Demenzerkankte ausfüllen und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht, genüge diesen Anforderungen nicht.

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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Teilhabe nicht in Pflege und Sozialhilfe verschieben

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 30.05.2016

Teilhabe nicht in Pflege und Sozialhilfe verschieben

Bundesvereinigung Lebenshilfe übt Kritik bei der heutigen Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz

Berlin. „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen daher vollen Zugang zu ihren Leistungen haben“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Es ist überaus enttäuschend, dass erneut die Chance einer umfassenden Regelung der Schnittstelle verpasst wurde. Mit dem geplanten Pflegestärkungsgesetz III wird nicht nur die defizitäre Regelung im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich die Situation im ambulanten Bereich verschlechtert.“

Für die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege gilt: Menschen mit Behinderung sind häufig auf beide Leistungen angewiesen. Die Eingliederungshilfe sichert die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft ab, daher ist sie die umfassendere Leistung. Grundlage für die Teilhabe ist, Pflegebedarfe zu decken, daher muss der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bestehen.

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung wohnen, neben Eingliederungshilfe auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Umfang richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zukünftig droht unter anderem durch unklare Regelungen, dass Leistungen für behinderte Menschen vermehrt in die Sozialhilfe verschoben werden – dies widerspricht dem Grundsatz, dass Teilhabe vor Pflege geht.

„Im Pflegestärkungsgesetz ebenso wie im geplanten Bundesteilhabegesetz wurde versäumt, die Schnittstelle eindeutig zu regeln. Damit drohen viele Streitigkeiten vor Ort, wer nun die Unterstützung für Menschen mit Behinderung übernimmt. Das ist nicht zukunftsweisend, sondern eine Zumutung für die betroffenen Menschen“, kritisiert Ulla Schmidt.

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Medienmitteilung;: Wie verändert Pränataldiagnostik unsere Gesellschaft? Morgen beginnt internationale Ethik-Tagung in Berlin

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 06.06.2016

Wie verändert Pränataldiagnostik unsere Gesellschaft?

Internationale Ethik-Tagung vom 7.-8. Juni in Berlin

Berlin. 9 von 10 Kindern mit Down-Syndrom werden nach Pränataldiagnostik abgetrieben. Welche Folgen vorgeburtliche Untersuchungen für Menschen mit Behinderung und die gesamte Gesellschaft haben, damit setzt sich am 7. und 8. Juni eine internationale Ethik-Tagung in Berlin auseinander. Für Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, ist der hohe Anteil der Schwangerschaftsabbrüche besorgniserregend: „Wir leben heute in einer Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung so viele Teilhabemöglichkeiten bietet wie nie zuvor. Doch wird gleichzeitig mit immer feineren Methoden der Pränataldiagnostik regelrecht nach ihnen gefahndet. Das passt einfach nicht zusammen.“ Besonders problematisch ist dabei der neue Bluttest auf Down-Syndrom, er wird bei der Berliner Ethik-Tagung ein wichtiges Thema sein.

Zur Eröffnung spricht Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie wünscht sich, „dass sich Eltern zuversichtlich auch für ein Kind mit Behinderungen entscheiden können, weil sie Gewissheit haben, dass Teilhabe an unserer Gesellschaft jedem Kind mit all seinen Besonderheiten offensteht. Dafür setzen wir uns im Bundesfamilienministerium mit der Inklusiven Lösung für alle Kinder mit und ohne Behinderungen ein.“

Die deutsche Bundesvereinigung Lebenshilfe richtet die Tagung gemeinsam mit der Lebenshilfe Österreich, der Schweizer Elternselbsthilfeorganisation insieme sowie mit dem Berliner Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft aus. Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich angemeldet, darunter Ethiker, Mediziner, Fachleute der Behindertenhilfe, Politiker und Menschen mit Behinderung. Der Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski wird einen Vortrag darüber halten, wie er mit dem Down-Syndrom lebt. Er sagt: „Ich leide nicht am Down-Syndrom. Ich bin für ein Miteinander, das alle einschließt.“

Ein neuer Test, der sogenannte Praena-Test, hat Menschen wie Sebastian Urbanski im Visier. Zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft wird das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Zurzeit wird geprüft, ob dieser neue Test flächendeckend von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden soll, manche bieten ihn sogar schon jetzt als Kassenleistung an. Ulla Schmidt: „Der Praena-Test darf keinesfalls als Routineuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Reihenuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, stehe zudem im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Medienmitteilung Lebenshilfe-Preis BOBBY 2016 für Schauspielerin Annette Frier und den WDR-Fernsehfilm "Nur eine Handvoll Leben"

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 13.06.2016

Lebenshilfe zeichnet Annette Frier und den Fernsehfilm
„Nur eine Handvoll Leben“ mit dem BOBBY 2016 aus

Medienpreis würdigt den sensiblen Umgang mit dem Thema Pränataldiagnostik

Berlin/Köln. In diesem Jahr geht der BOBBY an die Schauspielerin Annette Frier und den WDR-Fernsehfilm „Nur eine Handvoll Leben“, der am 23. März um 20.15 Uhr im Ersten ausgestrahlt wurde. Der Medienpreis der Lebenshilfe würdigt den sensiblen Umgang der TV-Produktion mit dem Thema Pränataldiagnostik. Der Film zeigt, wie Eltern von einem Moment auf den anderen vor die Entscheidung über Leben und Tod gestellt werden. 3,2 Millionen Zuschauer fiebern zur besten Sendezeit vor den Bildschirmen mit – und fragen sich: Was würde ich tun? Am Ende entscheidet sich die Mutter, gespielt von Annette Frier, gegen einen Schwangerschaftsabbruch: Ihr Kind mit dem Gendefekt Trisomie 18 soll selbst bestimmen können, ob es leben will.

„In einer Zeit, in der ein solcher Befund fast immer zur Abtreibung führt, macht der Film Eltern Mut, ihr behindertes Kind anzunehmen. Er setzt ein Zeichen für das Leben, lässt aber auch andere Sichtweisen und Haltungen zu und kommt dabei ohne moralischen Zeigefinger aus“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt.

Hauptdarstellerin Annette Frier verkörpert die Mutter so überzeugend, dass ihr die Zuschauer gebannt auf Schritt und Tritt folgen: von der niederschmetternden Diagnose bis zum Entschluss, das Kind auszutragen, um schließlich seinen Tod gemeinsam in der Familie zu betrauern. „Nur eine Handvoll Leben“ ist berührend, packend und aufklärend zugleich: So erfährt ein Millionen-Publikum, was werdende Eltern über Pränataldiagnostik wissen sollten, bevor sie womöglich mit einer Entscheidung über Leben und Tod konfrontiert werden. Ulla Schmidt: „Damit leistet der Film im wahrsten Sinne des Wortes Lebenshilfe und hat eine überaus wichtige gesellschaftliche Diskussion im Sinne behinderter Menschen vorangebracht.“

Der BOBBY soll im November verliehen werden und wird gefördert von der Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge, den Versicherern im Raum der Kirchen. „Nur eine Handvoll Leben“ ist noch in der Mediathek der ARD zu sehen.

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