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Tobias Plitzko

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Medienmitteilung: Lebenshilfe beruft erstmals einen Menschen mit Down-Syndrom in ihren Bundesvorstand

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15. Januar 2019

Lebenshilfe beruft erstmals einen Menschen mit Down-Syndrom in ihren Bundesvorstand

Sebastian Urbanski aus Berlin gehört jetzt dem 15-köpfigen Gremium an


Berlin. Sebastian Urbanski aus Berlin ist der erste Mensch mit Down-Syndrom, der jetzt in den Bundesvorstand der Lebenshilfe berufen worden ist. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB: „Wir sind sehr stolz darauf, ihn in unseren Reihen zu haben. Als Selbstvertreter wird er eine glaubhafte und starke Stimme für Menschen mit Behinderung sein.“

Der 40-jährige Schauspieler mit Down-Syndrom, der zum Ensemble des inklusiven Berliner RambaZamba-Theaters gehört, der bereits in Fernsehfilmen zu sehen war und Kinofilme synchronisiert hat, kennt sich auch auf der politischen Bühne aus: Am 27. Januar 2017 war er Redner im Deutschen Bundestag und erinnerte an die „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit. Menschen mit Behinderung standen da im Mittelpunkt des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus‘. Dafür hatte sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren eingesetzt, allen voran ihre Vorsitzende Ulla Schmidt, die frühere Bundesgesundheitsministerin und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Sebastian Urbanski hat sich viel vorgenommen. Er will sich dafür einsetzen, dass Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland weiter vorankommen. Angst und Sorge machen ihm jedoch neue vorgeburtliche Bluttests, die nach dem Down-Syndrom und anderen Chromosomen-Störungen fahnden: „Das führt dazu, dass Menschen wie ich kaum noch geboren werden. Aber wir wollen auch leben. Keiner darf uns dieses Recht absprechen!“ Er begrüßt daher sehr, dass der Bundestag bald eine große Debatte über die gesellschaftlichen Folgen solcher Bluttests führen möchte.

Der Berliner rückt für Selbstvertreter Peter Stabenow aus Bad Dürkheim in den Bundesvorstand der Lebenshilfe nach. Stabenow hatte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Neben Sebastian Urbanski gehört noch Ramona Günther aus Freudenstadt/Schwarzwald dem 15-köpfigen Gremium als Selbstvertreterin an. Vorstandsmitglied ist sie schon seit 2008; erstmals wurde mit Achim Wegmer aus Mühlacker im Jahr 2000 ein Mensch mit Behinderung in den Bundesvorstand gewählt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In über 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4300 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 125.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland.

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Ansprechpartner Elternbeirat

Elternbeirat Krane web 5702

Almuth Krane
Vorsitzende des Elternbeirates
Tel: 051 27 / 44 97

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    Anne Lackschewitz-Graf
    Vorsitzende des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 42 912

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    Hans-Joachim Meißner
    Vorsitzender des Elternbeirates
    Tel: 051 21 / 414 36


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    Claudia Droste
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    Kontaktperson für
  • Werkstatt Römerring
  • Caritas Wohnanlage Haus am Weiher
  • Caritas Wohnanlage Johannishof


  • Elternbeirat Kroenig web 5738

    Susanne Schmiech
    Tel: 050 64/ 96 21 74


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    Wilfried Kuhnert
    Tel: 051 29 / 74 42

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  • Werkstatt Am Flugplatz und KPS


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    Medienmitteilung: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten!

    Medienmitteilung vom 30. November 2018:

    Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten!
    Lebenshilfe zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

    Berlin. Der Gesetzgeber muss auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten und ein einklagbares Recht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern. Nur so können UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Recht umgesetzt werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden, damit private Dienstleistungen endlich barrierefrei zugänglich werden“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.
    Immer noch werden Menschen mit Behinderung in Deutschland durch bestehende Barrieren diskriminiert. Bauliche oder sprachliche Hindernisse erschweren beispielsweise das Einkaufen, das Geldabheben am Bankautomat, den Arzt- oder Friseurbesuch. Um diese Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, können sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ helfen.
    Zu diesem Ergebnis kommt auch ein neues Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Behinderte Menschen müssen demnach künftig das Recht erhalten, private Arbeitgeber und Dienstleister auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung verklagen zu können, wenn angemessene Vorkehrungen fehlen wie beispielsweise Computer mit Braille-Tastatur am Arbeitsplatz oder Rampen und Erklärungen in einfacher Sprache im Supermarkt.
    Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Lebenshilfe.
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