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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 14.12.2017

Lebenshilfe: Missstände im Betreuungsrecht beheben!

Neue Studien des Bundesjustizministeriums belegen: Gute Betreuung ist zeitintensiv, aber es fehlt an ausreichender Vergütung

Berlin. „Die Lebenshilfe weist schon lange darauf hin, dass im Betreuungswesen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht. Wir sind daher froh, dass nun endlich aussagekräftige Daten auf dem Tisch liegen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor.

Die Forschungsberichte zeigen, dass manche Betreuungen vermeidbar wären, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären. Deutlich wird auch, dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.

Die Studien zeigen auch, dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind. Und sie weisen darauf hin, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehlt.

„Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember:

Lebenshilfe: Schutz vor Diskriminierung muss auch in Deutschland besser werden

Berlin. Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung hat jetzt festgestellt, dass es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung “, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Zu derselben Einschätzung kommt auch der „Dritte gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages“. Danach werden Menschen mit Behinderung immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.

Die Lebenshilfe fordert daher, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, darf ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.

Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände können dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.
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Medienmitteilung: Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl

Medienmitteilung vom 22. November 2017

Menschen mit Behinderung erheben erneut Einspruch gegen Bundestagswahl
Ulla Schmidt, Vorsitzende der Lebenshilfe: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Berlin. Mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung durften bei der Bundestagswahl am 24. September erneut nicht wählen. Dagegen haben jetzt sieben Menschen mit Behinderung Einspruch beim Bundestag erhoben. Wie schon nach der Wahl 2013 werden sie von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützt. „Wir halten die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB.

Der Wahlrechtsausschluss gilt für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Nach der Ablehnung ihres Einspruchs gegen die Bundestagwahl 2013 legten die Menschen mit Behinderung Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. „Da wir immer noch auf eine Entscheidung des Gerichts in dieser Frage warten und der Ausschluss von der Bundestagswahl 2017 den Menschen eine weiteres Mal ihre Rechte genommen hat, ist der erneute Einspruch notwendig“, erklärt Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Bereits in der Legislaturperiode von 2009 bis 2013 hatte die Lebenshilfe alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt, damit das Wahlrecht endlich geändert wird. Gesetzesanträge der Opposition mit den Forderungen der Lebenshilfe waren jedoch an der damaligen Regierungsmehrheit von Union und FDP gescheitert. Ulla Schmidt und Johannes Magin bedauern sehr, dass dann die Große Koalition die Wahlrechtsausschlüsse ebenfalls nicht abgeschafft hat, obwohl neben der SPD-Fraktion auch Abgeordnete der CDU/CSU die Position von Lebenshilfe und CBP geteilt hätten.

Allen, die durch eine Änderung des Wahlrechts Manipulationen befürchten, hält die Lebenshilfe-Vorsitzende entgegen: „Die Gefahr eines Missbrauchs ist gering. Denn ein Betreuer würde sich mit einem Wahlbetrug strafbar machen.“ Ulla Schmidt weist zudem darauf hin, dass Deutschland keine Wahlpflicht habe. „Wer nicht wählen will oder kann, braucht es nicht zu tun. Aber wer eindeutig den Willen bekundet, wählen zu wollen, der muss dafür die notwendige Unterstützung wie Wahlassistenz oder Informationen in leichter Sprache erhalten.“
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Medienmitteilung: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben

Medienmitteilung des LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. vom 17.11.2017

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung kommt – Wohnen muss weiterhin ein soziales Thema bleiben
(Hannover 17.11.2017) „Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einer Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Einzug in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat“, so der Vorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen Franz Haverkamp bei der Bewertung des Koalitionsvertrages für die Niedersächsische Landesregierung. Dieses Thema war für die Lebenshilfe Niedersachsen ein Schwerpunktthema im Jahr 2017, da der Wahlrechtsausschluss in Niedersachsen aus Sicht der Lebenshilfe gegen den im Artikel 38 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstößt und Menschen mit Behinderung damit in rechtswidriger Weise diskriminiert. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die Landeswahlgesetze bereits geändert.

„Besorgt sind wir jedoch darüber, dass das Thema barrierefreies Wohnen nur mit Absichtserklärungen gespickt ist“, so Haverkamp weiter, „bis zum Jahr 2030 werden in Niedersachsen 2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen benötigt. Derzeit gibt es aber nur 750.000. Da sieht man den konkreten Bedarf und dazu steht wenig Substanzielles in dem Vertrag. Wir brauchen einen Masterplan des Landes zur Förderung des barrierefreien Wohnraums.“

Der Koalitionsvertrag wird von den Parteitagen der SPD und CDU beraten. Er hat daher zunächst „Entwurfscharakter“. Er ist auf den Seiten der SPD Niedersachsen und CDU Niedersachsen abrufbar.
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Medienmitteilung: Kostenloser Online-Kongress "Down Syndrom - leicht.er.leben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom  07.11.2017

Kostenloser Online-Kongress „Down Syndrom – leicht.er.leben!“ im November 2017

Bonn, 14.08.2017 – Vom 10.-19. November 2017 findet ein Online-Kongress zum Thema Down Syndrom statt, der von engagierten Familien, Experten, Ärzten und Coaches getragen wird. Die Teilnahme ist einfach unter www.downsyndromkongress.de möglich

Das Symposium bietet in Interviewform Informationen aus allen Lebensbereichen, die mit Down Syndrom zu tun haben. Es werden Erfahrungen von Familien, Lebenstipps von Coaches, Erkenntnisse aus Medizin und Forschung und ganz praktisches Leben von Menschen mit Down Syndrom vorgestellt und diskutiert.

Eltern am Scheideweg
Im letzten Jahrzehnt hat die Lebenserwartung und Lebensqualität von Menschen mit Down Syndrom stark zugenommen. Trotzdem entscheiden sich heute neun von zehn werdenden Eltern gegen das ungeborene Kind. Um Eltern am Scheideweg und alle Beteiligten zu unterstützen, zeigt der Kongress auf, wie sich ethische und lebenspraktische Fragen lösen lassen und ein glückliches Leben mit behindertem Kind aussehen kann.

Praktischer Ablauf
Die Teilnehmer melden sich auf www.downsyndromkongress.de an. Sie erhalten im Kongresszeitraum per E-Mail die Links zu den Interviews des Tages. Die Videos stehen jeweils für 24 Stunden zur Verfügung und können zu jeder Tageszeit bequem auf PC, Tablet oder Smartphone angesehen werden.

Durch die rein virtuelle Veranstaltung entstehen den Teilnehmern keine Reisekosten. Zur Vorbereitung des Kongresses findet ein Austausch in der dazugehörigen Facebookgruppe https://www.facebook.com/downsyndrom.leicht/ statt.

Der Online-Kongress „Down Syndrom – leicht.er.leben!“ begrüßt ausdrücklich die Teilnahme von Ärzten und Medizinstudenten. Sie sind bereits heute oder zukünftig die wichtigsten Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit der Diagnose Down Syndrom, vorgeburtlich und später.

Weitere Informationen und Anmeldung stehen ab sofort zur Verfügung unter www.downsyndromkongress.de

Kontakt:
Mareike Fuisz
Telefon: 0171 83 24 681
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Medienmitteilung: Machen Sie es doch mal ganz plastisch!

Machen Sie es doch mal ganz plastisch!
Im neuen Kreativ-Wettbewerb der Lebenshilfe geht es um Teilhabe statt Ausgrenzung

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ruft zur Teilnahme an ihrem Amateur-Wettbewerb „Ganz plastisch.“ auf. Menschen mit und ohne Behinderung, Kollegen- und Freundeskreise, Wohn- und Freizeitgruppen, Schulklassen und Nachbarschaften, Familien und Vereine sind eingeladen, sich mit selbst erstellten Plastiken – räumlichen Objekten – zu den Themen Teilhabe und Ausgrenzung zu beteiligen.
„Teilhabe statt Ausgrenzung ist das Motto der Lebenshilfe. Teilhabe und Ausgrenzung sind aber auch ganz konkrete Erfahrungen, die den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger prägen. ‚Mitten drin sein‘ tut gut, ‚außen vor sein‘ sehr weh: Das kennt jeder und jede von uns, und Menschen mit Behinderung ganz besonders“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. „Doch manchmal genügen Worte nicht, um solche Erfahrungen auszudrücken. Mit unserem Wettbewerb möchten wir daher alle einladen, die Sache doch mal ganz plastisch zu machen.“
Damit Interessierte genügend Planungszeit haben, startet die Lebenshilfe schon jetzt ihren Aufruf zur Teilnahme: Eingereicht werden können die Wettbewerbsbeiträge dann vom 1. Februar bis zum 30. April 2018. Dabei sind alle Objekt-Arten, alle Materialien und Techniken erlaubt: Installationen, Figuren, Skulpturen, Apparate oder verfremdete Fundstücke, groß oder klein, konkret oder abstrakt, geschreinert oder gelötet, geschnitzt, genäht oder geklebt, aus Metall oder Papier, Holz oder Textil, Kunststoff, Stein oder alles zusammen. Für die besten Beiträge sind attraktive Geldpreise sowie der „Ganz plastisch.“-Award ausgelobt – und eine ganz besondere Ehrung: Die Gewinner werden mitsamt ihrer Werke auf dem Jubiläums-Festakt zum 60. Geburtstag der Lebenshilfe im Herbst 2018 in Berlin ausgezeichnet. „Denn 60 Jahre Lebenshilfe bedeuten 60 Jahre Arbeit für Teilhabe statt Ausgrenzung“, so Ulla Schmidt. „Da dürfen die Sieger des Wettbewerbs ganz bestimmt nicht fehlen!“
Der Kreativ-Wettbewerb „Ganz plastisch.“ wird von der BARMER finanziell gefördert. Er ist Teil des mehrjährigen Themenschwerpunkts der Lebenshilfe „Teilhabe statt Ausgrenzung“.
Weitere Informationen, die Teilnahmebedingungen sowie eine druckfähige Grafik für Ihre Berichterstattung stehen auf der Webseite www.lebenshilfe.de/GanzPlastisch bereit.
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