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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 01.12.2016


Lebenshilfe: Mehr Teilhabe erreicht!


Der Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Berlin „Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wird, ist das größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Koalition “, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung und am 13. Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in New York verabschiedet – also vor ungefähr zehn Jahren. Etwa seit dieser Zeit wird in Deutschland auch über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert. „Nun liegt es endlich vor und wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Das war lange überfällig! Gut, dass das Bundesteilhabegesetz nun verabschiedet und nicht erneut verschoben wurde. Denn es stellt einen weiteren Schritt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar“, so Ulla Schmidt. Bis hierhin war es jedoch ein harter Kampf.

Seit den ersten Gesetzesentwürfen im Frühjahr dieses Jahres protestierten bundesweit Menschen mit Behinderung und ihre Verbände gegen die ursprünglich vorgelegten Entwürfe. Die Lebenshilfe hat mit ihrer Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung bundesweit auf allen Ebenen, mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten überzeugt. Nach monatelangem Ringen liegen nun insgesamt 127 Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen vor und erfüllen wichtige Forderungen der Menschen mit Behinderung.

Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung, endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode weiterstreiten.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.
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Medienmitteilung: Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 30.11.2016

Lebenshilfe-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung erfolgreich

Bundesteilhabegesetz soll mit zahlreichen Verbesserungen verabschiedet werden

Nach monatelangem Ringen um ein gutes Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III geben die beiden zuständigen Ausschüsse Arbeit und Soziales sowie Gesundheit heute (30.11.) ihre Empfehlungen ab: Morgen berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die beiden Gesetzentwürfe und die umfangreichen Änderungsanträge.

„Die Änderungen der Koalition zeigen: Unsere Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung war erfolgreich – die Abgeordneten haben unsere Forderungen aufgenommen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Mit ihrer Kampagne hatte sich die Lebenshilfe in den letzten Wochen und Monaten für dringend notwendige Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III eingesetzt.

Viele der in den Gesetzentwürfen vorgesehenen nachteiligen Regelungen werden durch die Änderungsanträge verbessert. „Es ist ein toller Erfolg für Menschen mit Behinderung, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung weiterhin nebeneinander in Anspruch genommen werden können“, so Ulla Schmidt. Auch steht nun nicht mehr zu befürchten, dass Menschen die bisher Unterstützung durch Eingliederungshilfe erhalten haben, diese künftig verlieren. Vielmehr wird, wie von der Lebenshilfe gefordert, in den nächsten Jahren erst wissenschaftlich erforscht und dann modellhaft erprobt, wie der Personenkreis der Leistungsberechtigten künftig sinnvoll beschrieben werden kann.

Neben diesen positiven Veränderungen enthalten die neuen Gesetze auch Regelungen, die die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht erfüllen. „Leider ist es in den Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz III nicht geglückt, den Bundesgesundheitsminister zu überzeugen, die pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen aufzuheben, sie wird aktuell sogar ausgeweitet. Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderung muss endlich beendet werden“, so Ulla Schmidt, „Da sich die Ausweitung erst 2020 auswirken wird, werden wir weiter dafür eintreten, dass Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vollen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.“

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes geht ein langer Prozess der Beteiligung und des erfolgreichen Kampfes von Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden zu Ende. Nun beginnt eine Phase der Umsetzung und Evaluation für alle Beteiligten. Auch diesen Prozess wird die Lebenshilfe aufmerksam und kritisch begleiten, damit die neuen Regelungen zu guter Praxis und nötige Nachsteuerungen auf den Weg gebracht werden.
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Medienmitteilung: Wahlrechtsausschlüsse aufheben!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.11.2016

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Wahlrechtsausschlüsse aufheben!
Stellungnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin. „Nach jetzigem Stand dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderung bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr wieder nicht wählen. Das ist ein Skandal!“ so Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Der Bundestag muss umgehend die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz aufheben, so wie es die Landtage von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die Landtagswahlen in ihren Bundesländern schon getan haben.“

Weil es bisher keine gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene gibt, unterstützt die Lebenshilfe zusammen mit dem Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) eine Gruppe von Menschen mit Behinderung. Sie haben Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 nicht wählen durften. „Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist überfällig und mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 2009 ein Muss“, betont Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP.

Heute geht eine Stellungnahme ihrer Anwälte zum Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht. Das Institut für Menschenrechte hatte dargelegt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind, weil sie gegen die sich aus Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ergebenden Verpflichtungen verstoßen. Die Anwälte des Wahlprüfungsverfahrens schließen sich den Folgerungen des Instituts für Menschenrechte an. Sie betonen, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. Vielmehr sei es eine Aufgabe des Staates, alle Menschen durch Informationen und Assistenz so zu befähigen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben könnten.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Verbände erwarten vom Bundestag, dass er zeitnah den Weg frei macht, damit Menschen in Deutschland nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden.
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Medienmitteilung: Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 08.11.2016

Mehr als 7.000 Menschen kamen zur Lebenshilfe-Demo nach Berlin.
Berlin. “Diese 151.698 Unterschriften sind ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – und für mehr Teilhabe“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die Unterschriften übergab sie um 14.30 Uhr an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (MdB) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (MdB).

Deutlich mehr als 7.000 Menschen mit und ohne Behinderung waren aus ganz Deutschland zu der großen Kundgebung zum Brandenburger Tor gekommen, um für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz 3 zu demonstrieren. Die Gesetzentwürfe sind aus Sicht der Lebenshilfe inakzeptabel. Mehr als 150.000 Menschen haben ihre Unterschrift gegeben, damit „nicht ein bisschen Teilhabe, sondern Teilhabe voll und ganz“ umgesetzt wird, wie Barbara Stamm, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern und Präsidentin des Bayerischen Landtags, in ihrer Rede forderte.

Die Parlamentarier in Bund und Ländern beraten mit diesen beiden Gesetzentwürfen die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Zukunft. Ramona Günther, Mitglied im Rat behinderter Menschen und im Bundesvorstand, unterstrich die Bedeutung von Selbstbestimmung und individueller Lebensführung für Menschen mit Behinderung. Agi Palm, Mitglied im Bundeselternrat und Mutter einer jungen Frau mit schwerer Mehrfachbehinderung, forderte gute Wohnmöglichkeiten für alle aufrecht zu erhalten. Die aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Demonstranten unterstützten diese Forderungen an die Politik: Für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind Änderungen unabdingbar!
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