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Medienmitteilung: Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 23.08.2016

Schon mehr als 50.0000 Unterschriften für Lebenshilfe-Petition

#TeilhabeStattAusgrenzung: Kampagne zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III

Berlin. Mehr als 50.000 Menschen unterstützen bereits die bundesweite Kampagne der Lebenshilfe und haben die Petition gezeichnet. Mit ihren Forderungen will die Lebenshilfe Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung abwenden. Dazu Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass in so kurzer Zeit so viele Menschen unterschrieben haben, ist ein Riesenerfolg. Denn wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Im Internet erklären wir deshalb in ganz einfachen Worten, wo uns der Schuh drückt.“

Die Bundesvereinigung ruft seit dem 6. Juli dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III auf der Internet-Plattform www.change.org zu unterzeichnen. Denn die vorliegenden Gesetzentwürfe würden gravierende Probleme gerade für Menschen mit geistiger Behinderung mit sich bringen.

So hatte die Eltern- und Selbsthilfeorganisation mit ihren deutschlandweit über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern eine Protest- und Aufklärungskampagne gestartet. Damit sollen die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden – diese Kampagne hat schon zahlreiche Unterstützer gefunden.

Der Lebenshilfe will verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung als Verlierer dastehen. „Deshalb müssen die möglichen Folgen dieser Gesetze in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz dürfen keinesfalls zu Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung führen! Eine Verbesserung der Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung ist das Ziel – dafür werden wir uns im Herbst bei den Beratungen in Bundestag und Bundesrat einsetzen. Und können dafür viel Unterstützung brauchen“, so Schmidt.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Werden die vorliegenden Entwürfe umgesetzt, hätte das fatale Auswirkungen. Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssten fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen drohe, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden.

Die Kampagnen-Webseite www.teilhabestattausgrenzung.de enthält die wichtigsten Fakten zu den Gesetzesvorhaben, die Forderungen der Lebenshilfe, alles natürlich auch in Leichter Sprache sowie umfangreiche Materialien mit Musterbriefen, Social-Media-Tipps, Bestellmöglichkeiten für Kampagnen-Postkarten, -Plakate und -Aufkleber.

Die Petition läuft noch bis Ende des Jahres. In der Woche vom 17. Oktober soll sie aus Anlass der Anhörungen zu den Gesetzen bereits Bundestag und Bundesrat übergeben werden.

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe #TeilhabeStattAusgrenzung
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Medienmitteilung der Lebenshilfe Hildesheim vom 23.08.2016

Jubilaeum Wohnanlage Harsum 6258

Ein besonderer Gottesdienst

Nach der freundlichen Begrüßung durch Herrn Pfarrer Bringer, die er mit seinen herzlichen Glückwünschen zum 10jährigen Bestehen der Lebenshilfe Wohnanlage verband, begann ein froher Gottesdienst, zu dem viele Angehörige, Freunde der Lebenshilfe und Gemeindemitglieder gekommen waren.
„Du bist ein Ton in Gottes Melodie“ war eines der schönen Lieder, die die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses aus dem Koppelweg 2 am 20.08. gesungen haben. Und eigentlich war dieser Gedanke auch Thema des Gottesdienstes, den die Mitarbeiterin Annette Borges und Herr Diakon Johannes Koch gemeinsam vorbereitet und gestaltet haben.
In seiner Katechese erklärte Herr Koch, dass das, was Gott zu Jesus gesagt hat, für alle von uns gilt: Du bist mein Kind. Du gefällst mir. Am Beispiel einiger Musikinstrumente, die für sich allein auch gut klingen, aber erst in ihrem Zusammenspiel eine schöne Melodie ergeben , erläuterte Herr Koch, dass jeder Mensch, so wie er eben ist, die Welt bereichert. Dazu passte dann auch wieder der Text des folgenden Liedes: „Du bist Spitze, du bist genial. So jemanden wie dich, den gibt es nicht noch mal.“ Dabei merkte man den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Lebensfreude an, die sich auch auf die Gottesdienstbesucher übertrug.
Im Anschluss an den Gottesdienst erfreuten die „Notenträumer“ mit etlichen ihrer schwungvollen Lieder die Gäste, die ihre Begeisterung durch anhaltenden Applaus zum Ausdruck brachten.

Hier finden Sie weitere Fotos der Veranstaltung

Text: Almuth Krane
Foto: Tobias Plitzko
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.

Berlin. „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
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Anfahrt

Lebenshilfe Hildesheim
am Flugplatz 9
31137 Hildesheim



Von der A7 kommend beide Richtungen:

Autobahn A7 
Abfahrt Drispenstedt
B494 Richtung Hildesheim
Abfahrt Drispenstedt rechts abbiegen
Richtung Flugplatz rechts abbiegen
Lerchenkap / Am Flugplatz rechts abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B6 kommend beide Richtungen:

auf der B6 bis zur Kreuzung Straße Lerchekamp fahren
Richtung Flugplatz
Lerchenkap / Am Flugplatz links abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B494 kommend:

B494 Richtung Hildesheim
Abfahrt Drispenstedt rechts abbiegen
Richtung Flugplatz rechts abbiegen
Lerchenkap / Am Flugplatz rechts abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B1 kommend beide Richtungen:

B1 bis zum Kreisel fahren
Im Kreisel auf die B6 Richtung Hannover abbiegen
auf der B6 bis zur Kreuzung Straße Lerchekamp fahren
Richtung Flugplatz
Lerchenkap / Am Flugplatz links abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite
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