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Medienmitteilung: Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.07.2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Petition startet heute

Berlin. „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern startet daher heute eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne und ruft dazu auf, eine Petition zu den Gesetzentwürfen zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!


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Medienmitteilung: Große Verdienste um die Eingliederung behinderter Menschen: Lebenshilfe Hildesheim ehrt Hermann Schnipkoweit

Große Verdienste um die Eingliederung behinderter Menschen:
Lebenshilfe Hildesheim ehrt Hermann Schnipkoweit
Jahreshauptversammlung 2016 zieht positiv Bilanz. Erweiterung der Berufsbildung, Autismus-Ambulanz und Angebote für künftige Senioren kommen voran.

Drispenstedt. Für seine großen Verdienste bei der Eingliederung behinderter Menschen in die Lebens- und Arbeitswelt hat die Lebenshilfe Hildesheim e.V. Hermann Schnipkoweit ausgezeichnet. Während der Jahreshauptversammlung am Mittwoch erhielt der ehemalige Sozialminister des Landes Niedersachsen die erste Ehrenmedaille der Lebenshilfe Hildesheim. Schnipkoweit, der seit 1953 in Borsum lebt, habe sich „wie kaum ein anderer in seinen zahlreichen politischen Positionen erfolgreich für behinderte Menschen stark gemacht“, sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Adolf Wallheinke bei der Verleihung in der Werkstatt Drispenstedt. „Wir brauchen auch in Zukunft Menschen, wie Hermann Schnipkoweit, die sich unabhängig von politischem Kalkül für behinderte Menschen einsetzen“, betonte Wallheinke.

Schwarze Zahlen. Solide Finanzen
Über Veränderungen in der Schul- und Werkstattlandschaft durch Inklusion berichtete Angelika Meyer, die neue Leiterin der Schule im Bockfeld. In seinem Bericht über das Geschäftsjahr 2015 bestätigte Wallheinke der Lebenshilfe eine solide wirtschaftliche Basis. Umsatz und Ertrag habe man gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern können. „Die Zahlen sind schwarz und erfüllen die Erwartungen“, unterstrich Vorstand Bolko Seidel. Mit fast 660 Beschäftigten seien die Werkstattplätze gut belegt und räumliche Grenzen erreicht.

Zukunftsprojekte: Neuausrichtung für Berufsbildung, Autismus und Senioren
Als wichtiges Zukunftsprojekt bezeichnete Seidel die 2015 ausgearbeitete Neuaufstellung und Erweiterung des Berufsbildungsbereichs. Das neue Konzept setze die Lebenshilfe jetzt schrittweise inhaltlich und räumlich um. Vorgesehen ist unter anderem der Start in niedrigschwelligere Helferausbildungen, die im Bereich Gartenbau bereits begonnen haben. Erfolgversprechend laufen auch die Verhandlungen mit den Kostenträgern für künftige Betreuungsangebote an Senioren. „Das ist ein Muss“, betonte Seidel, „vor allem mit Blick auf die Altersstruktur der Beschäftigten und unser Ziel, lebenslang Partner für Menschen mit Beeinträchtigung zu sein.“ Auf gutem Weg sieht Seidel auch die geplante Neueinrichtung einer Autismus-Ambulanz mit demnächst vier qualifizierten Autismusfachberatern und –beraterinnen. Der Vorstand lobte das Engagement der Lebenshilfe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Sachen Weiterbildung. Um den vielen Veränderungen und künftigen Aufgaben gerecht zu werden, investiere die Lebenshilfe regelmäßig in die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter.

Hildesheim, 22.Juni 2016 / 2.500 Z/sdp





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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.05.2016

Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!

Bundesvereinigung Lebenshilfe bekräftigt Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung

Berlin. Der Bundestag berät in den nächsten Wochen über ein neues Arzneimittelgesetz. Unter den vorgeschlagenen Änderungen sind auch die Bestimmungen für Medikamententests. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt, dass auch zukünftig eine bestimmte Arzneimittelforschung verboten sein soll: Es geht um Menschen, die zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung den Test und seine Risiken nicht verstehen und daher nicht selbst einwilligen können. Sie dürfen nur dann an solchen Tests teilnehmen, wenn sie selbst einen Nutzen davon haben. Verboten bleiben sollen dagegen Tests, von denen nur andere profitieren. „Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Der Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes sieht aber vor, dass Medikamententests an Menschen mit Demenz möglich sind, wenn die Patienten in gesunden Tagen eine Patientenverfügung errichtet haben. Die Patientenverfügung muss vorsehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Forschung möglich sein soll, obwohl der Patient dann wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in die Tests einwilligen kann und auch selbst keinen Nutzen davon hat. Ulla Schmidt: „Die Lebenshilfe besteht auf einem wirksamen Patientenschutz. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung zu möglichen Studien vor der Patientenverfügung.“ Ein „Persilschein“, den Demenzerkankte ausfüllen und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht, genüge diesen Anforderungen nicht.

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