Medienmitteilung zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
- geschrieben von Tobias Plitzko
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Lebenshilfe: Schutz vor Diskriminierung muss auch in Deutschland besser werden
Berlin. Der UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung hat jetzt festgestellt, dass es in den Vertragsstaaten erhebliche Lücken bei der Umsetzung des Artikels 5 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Dieser Artikel fordert Gleichberechtigung ein und wendet sich gegen Diskriminierung. „Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung gehört daher unbedingt in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung “, erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
Zu derselben Einschätzung kommt auch der „Dritte gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages“. Danach werden Menschen mit Behinderung immer noch am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, beim Arztbesuch oder aufgrund bestehender Barrieren im Einzelhandel, im Gaststätten- und im Unterhaltungsgewerbe diskriminiert.
Die Lebenshilfe fordert daher, neben öffentlichen Einrichtungen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Verstoß dagegen muss als Diskriminierung geahndet werden. Gleiches gilt, wenn Hilfestellungen im konkreten Einzelfall verweigert werden. Findet sich etwa ein Mensch mit Behinderung beim Einkauf im Supermarkt nicht zurecht, darf ihm das Personal die Unterstützung nicht vorenthalten.
Außerdem plädiert die Lebenshilfe für ein Verbandsklagerecht. Verbände können dann stellvertretend für Menschen mit Behinderung gegen Benachteiligungen gerichtlich vorgehen. Schließlich hält die Lebenshilfe eine Verlängerung der Fristen für sinnvoll. Bislang muss man sich innerhalb von nur zwei Monaten entscheiden, ob man sich gegen eine Diskriminierung wehren will.