Diese Sterne fallen dieses Jahr nicht vom Himmel
- Publiziert in Aktuelles 2021
- geschrieben von Tobias Plitzko
Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 7. Dezember 2021
Menschen mit Behinderung vor Corona schützen: Lebenshilfe für Impfpflicht und rasche Impfungen!
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, um Menschen mit Behinderung vor der Ansteckung mit Covid 19 wirksam zu schützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. „In den ersten Corona-Wellen haben Menschen mit Beeinträchtigung unglaublich unter Absonderung und Isolation leiden müssen. Dass sie ihre Wohneinrichtungen nicht mehr verlassen dürfen, dass Werkstätten, Schulen und Kitas geschlossen und so die Familien mit der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Angehörigen allein gelassen werden, darf auf gar keinen Fall noch einmal passieren“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesgesundheitsministerin a.D. „Damit Teilhabe für alle funktioniert, muss die ganze Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Deshalb setzt sich die Lebenshilfe für eine allgemeine Impflicht ein.“
Weil Menschen mit Behinderung ein größeres Risiko tragen, schwer an Covid 19 zu erkranken, fordert die Lebenshilfe darüber hinaus umgehende Auffrischungsimpfungen für Menschen mit Behinderung wie für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe. Dafür muss es niedrigschwellige und flächendeckende Impfangebote geben, vor allem durch mobile Impfteams in den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten, die Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen, ist eine Impfung selbstverständlich. Sie sehen sich dem Wohl der ihnen anvertrauten Menschen in besonderer Weise verpflichtet. Den Mitarbeitenden, die noch unsicher sind, empfiehlt die Lebenshilfe dringend, sich zeitnah impfen und auch boostern zu lassen.
Auch um weitere Engpässe bei der medizinischen Versorgung insgesamt zu vermeiden, hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Maßnahmen für erforderlich. Ulla Schmidt: „Dass bereits jetzt in einigen Regionen Deutschland Intensivbetten fehlen, Corona-Kranke mit Flugzeugen verlegt und planbare Operationen verschoben werden müssen, macht uns große Sorgen.“
Alle Forderungen der Lebenshilfe sind in einem Positionspapier zusammengefasst, das im Internet unter www.lebenshilfe.de zur Verfügung steht (auch in Leichter Sprache).
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Medienmitteilung des Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V. vom 2. Dezember 2021
Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021
(Hannover, 02.12.2021) Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021 betont die Lebenshilfe Niedersachsen die Wichtigkeit, sich impfen zu lassen.
„Wenn wir uns impfen lassen, leisten wir einen gesellschaftlichen Beitrag“, sagt der Landesge-schäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen Frank Steinsiek und fügt hinzu, „wir schützen damit uns, aber gerade auch die Menschen, die ein erhöhtes Risiko bei einer Corona-Infektion haben.“
Die Lebenshilfe Niedersachsen spricht sich zudem dafür aus, die Impfreihenfolge bei den Booster-Impfungen nicht zu vernachlässigen. „Die, die am stärksten gefährdet sind, müssen zunächst ihre Impf-Auffrischung erhalten, damit sie stärker geschützt werden“, so Steinsiek weiter. Außerdem ist für die Lebenshilfe Niedersachsen ein barrierefreier Zugang zu den Impfmöglichkeiten eine wichtige Forderung.
Medienmitteilungdes Bundesverbandes der Lebenshilfe 30. November 2021
Ulla Schmidt: Koalitionsvertrag ist große Chance für mehr Teilhabe
Berlin. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember nimmt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., Stellung zum Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung:
„Die Lebenshilfe sieht in dem Koalitionsvertrag eine große Chance für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung. An vielen Stellen werden Forderungen der Lebenshilfe aufgegriffen. Dass zum Beispiel Familien mit behinderten Kindern in der Pflege stärker entlastet werden sollen, begrüßen wir sehr. Gleichzeitig erneuern wir unsere Forderung, dass endlich die Diskriminierung von erwachsenen Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung beendet wird. Als Versicherte dürfen sie nicht länger benachteiligt werden, wenn sie in gemeinschaftlichen Wohnformen leben. Aktuell erhalten sie dort nur eine Pauschale von 266 Euro und nicht die Pflegesachleistung, die ihnen laut Pflegegrad zustehen müsste. Der Paragraf 43a im Sozialgesetzbuch XI gehört daher endlich abgeschafft!
Die Lebenshilfe begrüßt überdies den durch die Ampel-Koalition angekündigten Beteiligungsprozess für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und das Vorhaben, die Verfahrenslotsen für Familien von Kindern mit Behinderung bei den Jugendämtern schnell und unbefristet einzusetzen. Diese Versprechen sollten ebenso zügig in Angriff genommen werden wie die Ankündigung, die Barrierefreiheit in Deutschland auch im privaten Sektor voranzubringen.“
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Sabine Margies ist erst kürzlich in ihr neues Amt als Frauenbeauftragte der Werkstatt Hildesheim gewählt worden. Sie folgt der bisherigen Amtsinhaberin Anja Schmidt und übernimmt auch sogleich die bereits geplante Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25.11.2021. Weitere Termine, Arbeitskreise und Schulungen stehen in der nächsten Zeit an. Ein Stapel Bücher liegt auf ihrem Schreibtisch. Die belesene Frauenbeauftragte verschafft sich einen Überblick über die vielfältigen neuen Aufgaben und der historischen Entwicklung der Frauenrechte. Als Assistenz hat Sabine Margies die bisherige Assistenz, Sabine Gühne, berufen.
In Gesprächsführung ist die Frauenbeauftragte Frau Margies bereits geschult. Sie hat viele Jahre in dem Bereich Mediation mitgearbeitet und als Co-Mediatorin mitgewirkt.
Jederzeit ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der beschäftigten Mitarbeiterinnen der Werkstatt Hildesheim. - Das ist ihr eine Herzensangelegenheit.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten sind in der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Sie hat unter anderem folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten:
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Beeinträchtigung, gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Die Frauenbeauftragte wird über Maßnahmen, die Auswirkungen in den in Absatz 1 genannten Bereichen haben können, von der Werkstattleitung rechtzeitig, umfassend und in angemessener Weise unterrichtet.
Die Frauenbeauftragte oder ihre Vertreterin hat das Recht, an den Sitzungen des Werkstattrates und an den Werkstattversammlungen teilzunehmen und dort zu sprechen.
Die Frauenbeauftragte und ihre Vertreterin haben Schweigepflicht.
Wir wünschen der neuen Frauenbeauftragten viel Erfolg!
Menschen mit Behinderung schützen!
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert umgehende Booster-Impfungen gegen Corona
Berlin. Angesichts steigender Infektionszahlen und fehlender Impfteams in Einrichtungen der Behindertenhilfe fordert Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D.: „Menschen mit Behinderung brauchen mehr Schutz! Schon jetzt kommt es zu größeren Ausbrüchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit infizierten Bewohner*innen und Mitarbeitenden. Daher müssen jetzt schnellstmöglich Booster Impfungen durchgeführt werden.“
Im Gegensatz zu den Impfungen Anfang des Jahres kommen vielerorts keine Impfteams in die Einrichtungen. Stattdessen werden Menschen mit Behinderung auf Hausärzt*innen verwiesen, die angesichts der aufgehobenen Priorisierung für Auffrischimpfungen oft kaum Impftermine vergeben können. Auch für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe ist dies schwierig: „Wir sind dankbar, dass viele Mitarbeitende die Impfmöglichkeiten wahrnehmen und so wirksam zum Schutz für Menschen mit Behinderung beitragen. Angesichts der aktuellen hohen Zahlen begrüße ich persönlich die Diskussion zur Einführung einer Impfpflicht – als Mittel zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen. Menschen mit Behinderung gehören sicherlich dazu“, fährt Ulla Schmidt fort. „Die monatelange Isolation, der Menschen mit Behinderung ausgesetzt waren, hat ihre Spuren hinterlassen – auch bei den Familien, die sie teilweise nicht besuchen konnten, teilweise über lange Zeit rund um die Uhr die Betreuung übernommen haben. Viele Menschen mit Behinderung konnten zudem nicht verstehen, was der Grund für diese Isolation war.“
Selbstvertreterin Manuela Stock gehört dem Bundesvorstand als Frau mit Beeinträchtigung an und fügt hinzu: „In diesem sehr schwierigen Verlauf der Corona-Pandemie fordere ich von den Politikern: Es darf kein Kontaktverbot geben! Werkstätten und andere Einrichtungen müssen sicher sein! Und wir brauchen zuverlässige Unterstützung!“
Der Werkstattrat startet in eine neue Amtszeit.
vlnr.: Benjamin Karwarh, Yannik Brehmer, Kevin Krüger, Thomas Bachmann, Jessey Marcao, Anke Burkard, Wadim Bier
In der konstituierenden Sitzung ist Wadim Bier zum 1. Vorsitzenden und Thomas Bachmann zu seinem Vertreter gewählt worden.
Die Zuordnung der Aufgaben und die Einteilung zur Mitarbeit in den internen und externen, regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen, wird in einer der nächsten Werkstattratssitzung vorgenommen.
Als Vertrauensperson des Werkstattrates ist Dagmar Knoll berufen worden.
„Nicht über uns - ohne uns“
Dieser Slogan ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert. Er bedeutet, dass keine Entscheidungen von einem Vertreter ohne die uneingeschränkte und direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderung, die von diesen Entscheidungen betroffenen sind, beschlossen werden sollte.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet in der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung ihre praktische Anwendung.
Somit wird die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) in der Arbeit des Werkstattrates eine zentrale Rolle spielen. In der WMVO sind die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben des Werkstattrates zusammengefasst. Diese weitreichenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte umfassen unter anderem:
Mitwirkung:
Mitbestimmung:
Damit die neuen Werkstatträte in ihre neue Aufgabe wachsen können, nehmen sie sowohl an einem mehrtägigen Seminar über die WMVO teil als auch an einer Fortbildung zur Team-Bildung.
Wir wünschen dem neuen Werkstattrat viel Erfolg!