Ergebnis der Werkstattratswahl 2021
- Publiziert in Aktuelles 2021
- geschrieben von Tobias Plitzko
Die Selbstvertreterwahl des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten wurde vom Montag den 01.11.2021 bis zum Mittwoch den 03.11.2021 durchgeführt.
Von den Beschäftigten jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt geregelt.
Drei Tage fanden die Wahl in den Standorten der Werkstatt Hildesheim statt. 18 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für das Amt Werkstattrat zur Wahl gestellt. Vier Kandidatinnen stellten sich zur Wahl der Frauenbeauftragten. Die angebotene Möglichkeit zur Briefwahl wurde vereinzelt genutzt.
Insgesamt waren 545 Wähler*innen zur Wahl aufgerufen. Davon 225 Frauen (die auch die Frauenbeauftragte wählen durften) und 320 Männer.
Der Wahlvorstand mit Christina Petermann und dem Vertreter Peter Bierbach haben gemeinsam mit ihrem Team die Wahl vorbereitet und durchgeführt. Unter den Augen interessierter Beschäftigter wurden am Donnerstag den 04.11. die Stimmzettel öffentlich ausgezählt.
Die Wahlbeteiligung Werkstattratswahl in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Frauen / Männer Wahlbeteiligung
Gesamt 545 225/320 52,1 %
Römerring 170 63/107 43,5 %
Flugplatz/KPS 159 63/96 58 %
Drispenstedt 216 99/117 55 %
Die Wahlbeteiligung der Wahl zur Frauenbeauftragten in den Standorten:
Wahlberechtigte gesamt Wahlbeteiligung
Gesamt 225 49,9 %
Römerring 63 41,3 %
Flugplatz/KPS 63 61,9 %
Drispenstedt 99 46,5 %
Über die Konstellation des neuen Werkstattrates und der neuen Frauenbeauftragten werden wir zeitnah berichten.
Ein großen DANKE an alle Wählerinnen und Wähler, die von ihrem Recht zur Wahl der Selbstvertreter*innen teilgenommen haben.
Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 26. Oktober 2021
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung appellieren an SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP:
Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag berücksichtigen und digitale Teilhabe voranbringen!
Berlin. Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen für die kommende Bundesregierung appellieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, dass die Belange von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden müssen.
„Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen eine Rolle spielen muss“, erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, „aber es gibt auch spezifische Bedarfe und Notwendigkeiten, die besonders berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise bei der digitalen Teilhabe.“
Bereits im Sondierungspapier, das in der vorvergangenen Woche veröffentlicht wurde und das Grundlage für die aktuellen Koalitionsverhandlungen ist, findet sich in Bezug auf Menschen mit Behinderung der Satz: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern insbesondere, dass neben der Herstellung von umfassender Barrierefreiheit relevante Veränderungen sowohl im Bereich der Finanzierung von Hard- und Software als auch bei den Leistungen zur Assistenz bei der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte müssen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden. Ihre detaillierten Forderungen zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben die Fachverbände in dem hier abrufbaren Forderungspapier zusammengefasst: https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20211026_Fachverbaende_Forderungen%20zur%20digitalen%20Teilhabe_END.pdf
Die neue Bundesregierung muss die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiter eng begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Bundesländer das Gesetz entsprechend seinem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen. Dazu gehört zentral die konsequente Umsetzung der im Gesetz angelegten Personenzentrierung der Leistungen.
Auch beim akuten Fachkräfte-Mangel müssen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, ist aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Fachkräfte-Offensive zur Stärkung der Berufe in der Eingliederungshilfe und zur Gewinnung von Nachwuchskräften erforderlich und durch die neue Bundesregierung zu initiieren.
Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 16. Oktober 2021
Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe eindrucksvoll bestätigt
Auch drei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung wurden in den Bundesvorstand gewählt – Mitgliederversammlung mit rund 200 Delegierten aus ganz Deutschland tagte vom 15. bis 16. Oktober im Estrel-Hotel in Berlin.
Berlin. Seit 2012 steht die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe. Auf der Mitgliederversammlung im Berliner Hotel Estrel wurde sie heute eindrucksvoll für weitere vier Jahre als Bundesvorsitzende bestätigt: Rund 200 Delegierte aus ganz Deutschland wählten die 72-jährige Aachenerin mit 95 Prozent der Stimmen. Eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten gab es nicht.
Wegen der Corona-Pandemie war die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe um ein Jahr verschoben worden und konnte jetzt mit Hygienekonzept und 3-G-Regel in Präsenz nachgeholt werden. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt die Lebenshilfe vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien. In fast 500 örtlichen Vereinigungen mit mehr als 4360 Einrichtungen engagieren sich deutschlandweit rund 120.000 Mitglieder und über 100.000 hauptamtliche Mitarbeitende.
Künftige Bundesregierung muss Perspektive von
Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachten!
Die studierte Sonderpädagogin Ulla Schmidt tritt ein für Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken: „Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter wissen aus eigener Erfahrung, was Menschen mit Behinderung für ein gutes Leben brauchen. Daher müssen sie umfassend beteiligt werden – in der Lebenshilfe wie in der ganzen Gesellschaft!“ Vom neuen Bundestag und der künftigen Bundesregierung erwartet sie, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzen beachtet wird. Wie wichtig das ist, habe gerade erst die Corona-Krise deutlich gezeigt. „Erschreckend war zu Beginn der Pandemie, wie wenig Menschen mit Behinderung im Blick waren, wie wenig die Inklusion erreicht hat“, kritisiert die Lebenshilfe-Vorsitzende.
Schon seit 21 Jahren sind Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Bundesvorstand der Lebenshilfe vertreten. Nun sind mit Ramona Günther (Freudenstadt), Manuela Stock (Marburg) und Sebastian Urbanski (Berlin) erstmals gleich drei Menschen mit Behinderung in das dreizehnköpfige Gremium gewählt worden. Ramona Günther gehört dem Bundesvorstand bereits seit 2008 an. Sie sagt: „Wir wollen ernst genommen und nicht immer beschützt werden. Gemeinsam mit unseren Angehörigen sind wir stark und können unser Leben besser machen.“
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter aus ganz Deutschland hatten sich mit einem eigenen digitalen Treffen auf die Mitgliederversammlung vorbereitet und stellten dort mit Nachdruck ihre Forderungen vor. So wollen sie zum Beispiel mehr von den Politikern gehört werden und vor Ort selbst aktiv sein. Die Lebenshilfe soll sie dabei unterstützen. Grundvoraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe ist leicht verständliche Sprache in allen Lebensbereichen – beim Arztbesuch, in den Medien, bei der Gesetzgebung. Alle Formulare und Briefe von Behörden sollen in einfacher Sprache sein.
(2969 Zeichen)