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Selbstbewusst durch das Leben schreiten

Selbstbewusst durch das Leben schreiten

Karate 0006

Seit gut sechs Wochen gibt es das neue ergänzende Angebot „Karate“ in der Werkstatt. Für die neuen Teilnehmer*innen ist schnell klar, Karate ist viel mehr als ein Kampfsport. Neben den Aufwärmübungen steht auch Dehnen und mentales Training an. Bewegung, Selbstbeherrschung und Körperwahrnehmung werden von dem Karatetrainer Osman Alic in kleinen Übungseinheiten trainiert. Als Gesundheitstrainer der Lebenshilfe Hildesheim ist Osman Alic auch für Sportaktivitäten der ergänzenden Angebote in der Werkstatt zuständig.

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Als Karatetrainer und Prüfer mit dem schwarzen Gürtel und dem 5. Dan, schaut er auf 30 aktive Jahre im Karate zurück. Daher lag es nah, diese Sportart auch den Beschäftigten der Lebenshilfe Hildesheim anzubieten. Mit vollem Erfolg. Es haben sich kurzfristig 10 interessierte Beschäftigte gefunden, die jeweils eine Stunde in der Woche trainieren. Die Trainingsgruppe ist mit neuen Karateanzügen ausgestattet, die mit dem Logo der Lebenshilfe Hildesheim beschriftet wurden.

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Das Training erfolgt auf weichen Matten, damit sich kein*e Teilnehmer*in beim Falltraining verletzt. Für die Kontaktübungen steht eine Kunststoffübungsfigur zur Verfügung. Besonders eindrucksvoll ist die Übungseinheit „Kata“ in der bereits erlernte Einzeltechniken nach einem definierten Ablauf ausgeführt werden. Das erste Zwischenziel der Teilnehmer*innen ist bereits ausgemacht. Sie üben intensiv für den gelb- weißen Gürtel.

Karate 0036

Karate- eine runde Sache. Vieles aus dem Erlernten wirkt sich umgehend auch auf die anderen Lebensbereiche aus. Ein sichereres Auftreten, Beweglichkeit und Gelassenheit sind auch ein Erfolgsrezept auf dem Weg der Inklusion. 

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Weitere Interessenten sind herzlich willkommen. Probetrainingsstunden können zum Kennenlernen mitgemacht werden.  Der Einstig ist bei dem ergänzenden Angebot jederzeit möglich.

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Die Speisenprofis haben jetzt ein eigenes Facebookprofil!

Die Speisenprofis haben jetzt ihr eigenes Facebookprofil!

Wir werden Ihnen zukünftig folgende Speisepläne auf dem neuen Profil präsentieren:
- Speiseplan der Kantine im Kreishaus
- Speiseplan der Kantine am Flugplatz 9
- Speiseplan der Mensa
- Bestellplan für die Kindergarten- und Schulverpflegung

Die Speisepläne der Werkstatt verbleiben auf der Seite der Lebenshilfe Hildesheim.

Für die KW 40 werden wir die Speisepläne parallel auf beiden Profilen veröffentlichen.
Folgen sie uns auf Facebook unter Die Speisenprofis

Die  Speisenprofis neu auf Facebook 1
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20 Jahre Werkstättenmitwirkungsverordnung

20 Jahre Werkstättenmitwirkungsverordnung

WMVO   Werkstattrat 9980

Zum Anlass dieses Jubiläums hat der Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim zu einer Politikerrunde eingeladen. Leider ist es nur eine kleine Runde geworden, da die Grünen aufgrund von Terminüberschneidungen absagen mussten und von CDU und SPD keinerlei Reaktionen erfolgte, wie der 1. Vorsitzende des Werkstattrates, Wadim Bier berichtete. Schade, denn der Werkstattrat möchte nicht, dass in der Politik nur über Menschen mit Behinderung gesprochen wird, sondern, dass die Möglichkeit zur Teilhabe an der Meinungsbildung aktiv gelebt wird. Er möchte ernstgenommen werden und gemeinsam mit Politikern über Themen, die speziell diesen Personenkreis betreffen, sprechen und diese mitgestalten. 

Umso erfreulicher war die Teilnahme des FDP- Politikers, Henrik Jacobs, der sich trotz terminlicher Überschneidungen eine Stunde für den Austausch mit dem Werkstattrat Zeit genommen hat.

WMVO   Werkstattrat 9969

Der Werkstattrat der Werkstatt Hildesheim vertritt ca. 650 Beschäftigte der Werkstatt Hildesheim und ist in den Grundzügen vergleichbar wie ein Betriebsrat aufgestellt. 

Wadim Bier, 1. Vorsitzender des Werkstattrates hat auf das Erfolgsmodel der Werkstättenmitwirkungsverordnung aufmerksam gemacht und ist auf die Entgeltsituation näher eingegangen. 

Die Werkstättenmitwirkungsverordnung regelt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Werkstattrates und deren Pflichten. So hat der Werkstattrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Werkstattordnung, den Arbeitszeiten, dem Urlaub, dem Entgelt und der Verpflegung. Darüber hinaus bestimmt er mit bei der Einführung von Überwachungstechnik, Fortbildungsangebote für Beschäftigte und bei der Ausgestaltung von Sanitär- und Pausenräumen und er gestaltet soziale Aktivitäten mit. Der Werkstattrat wirkt auch bei der Verwendung der Arbeitsergebnisse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterentwicklung und Förderung mit. Das Themenfeld der Arbeitsumgebung ist insbesondere umfänglich betrachtet. So besteht die Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsplatzwechsel der Beschäftigten.

Für die Vereinfachung der derzeit geltenden diffusen Entgeltsituation in den Arbeitsbereichen der Werkstätten hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte einen Vorschlag ausgearbeitet. Diesen hat der 1. Vorsitzende des Werksattrates, Wadim Bier vorgestellt. Vorab hat er die momentan gültige Zusammenstellung der Vergütungskomponenten aufgeführt und eingehend erklärt. 

Wichtig bei der Diskussion um die Vergütung ist grundsätzlich folgendes zu beachten:

  • Die Beschäftigung in Werkstätten entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 
  • Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf die Werkstattleistung. 
  • Diese ermöglicht ihnen einerseits durch Qualifizierung und Beschäftigung Eingliederung in das Arbeitsleben und fördert sie dabei in ihrer Entwicklung. 
  • Geeigneten Personen ermöglicht die Werkstattleistung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. 
  • Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sie für ihre Arbeit in der Werkstatt keinen (Mindest-) Lohn erhalten. 
  • Werkstätten sind nach Paragraf 219 S G B 9 verpflichtet, ihnen ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt zu bezahlen.

Das Entgelt setzt sich aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld und der Veranlagung in der Rente zusammen. Jede Entgeltkomponente hat ihre Eigenheiten und bedarf der ausführlichen Erklärung. (Eine Auflistung mit ausführlicher Erklärung ist auf der Webseite im Bereich des Werkstattrates zum Nachlesen abgelegt; https://www.lhhi.de/bildung-und-arbeit/werkstattrat/entgelt.html)


WMVO   Werkstattrat 9978

Als Fazit bleibt:

Durchschnittlich bekommt jeder Beschäftigte ein Entgelt zwischen 140 und 300 €, je nach Bereich und Arbeitsleistung. Das ist leider sehr wenig.

Daher hat die Bundesgemeinschaft der Werkstatträte Deutschland das Modell Basisgeld entwickelt. Das Basisgeld soll Armut bei Beschäftigten verhindern, sie nicht zum Bittsteller machen, selbstbestimmtes Leben ermöglichen und eine unkomplizierte Auszahlung sicherstellen.

Eine Stelle sollte die Kontrolle über die Auszahlung haben, das Basisgeld soll über die Werkstätten ausbezahlt werden, (der Werkstatt-Lohn kommt noch dazu).

Das Basisgeld gibt es noch gar nicht! Es ist ein Vorschlag. Ein Entwurf wurde an den Bundestag gesandt. Leider gibt es im Bundestag noch keinen Beschluss dazu.

Mit diesen Ausführungen endet die Gesprächsrunde und es schließt sich ein kleiner gemeinsamer Rundgang durch die Werkstatt an. Besonders überrascht war Jacobs von dem vielfältigen Arbeitsangebot. Ein Grund mehr, häufiger Politiker*innen in die Lebenshilfe Hildesheim einzuladen.

Quellennachweis: https://www.bagwfbm.de/page/101

Text und Fotos: Tobias Plitzko

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Entgeltzusammensetzung

Wichtig, bei der Betrachung der Vergütung ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
- Die Beschäftigung in Werkstätten entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf die Werkstattleistung.
- Diese ermöglicht ihnen einerseits durch Qualifizierung und Beschäftigung Eingliederung in das Arbeitsleben und fördert sie dabei in ihrer Entwicklung.
- Geeigneten Personen ermöglicht die Werkstattleistung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sie für ihre Arbeit in der Werkstatt keinen (Mindest-) Lohn erhalten.
- Werkstätten sind nach Paragraf 219 S G B 9 verpflichtet, ihnen ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt zu bezahlen.

Entgeltsituation,
Die Beschäftigung in Werkstätten entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,. Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf die Werkstattleistung,. Diese ermöglicht ihnen einerseits durch Qualifizierung und Beschäftigung Eingliederung in das Arbeitsleben und fördert sie dabei in ihrer Entwicklung,. Geeigneten Personen ermöglicht die Werkstattleistung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,. Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer im klassischen Sinne,. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sie für ihre Arbeit in der Werkstatt keinen (Mindest-)Lohn erhalten,. Werkstätten sind nach Paragraf 219 S G B 9 verpflichtet, ihnen ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt zu bezahlen,.

Das Entgelt wird aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt bezahlt,. Das Arbeitsergebnis ist die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt,. Paragraf 12 der Werkstättenverordnung (W V O) legt fest, dass Werkstätten mindestens 70 Prozent des Ergebnisses in Form von Entgelten an die Beschäftigten auszahlen müssen,. Maximal 30 Prozent dürfen als Ertragsschwankungs- oder Ersatz- und Modernisierungsrücklage gebildet werden,. Das bedeutet im Klartext: Das Geld, das die Beschäftigten erwirtschaften, geht ihnen direkt zu mindestens 70 Prozent zu,. Das Entgelt setzt sich aus zunächst zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen: einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag,. Dazu kommen ein A F ö G und ein Zuschuss zur Altersrente,.

a) Grundbetrag
Der Grundbetrag ist ein Mindestentgelt, das jeder Beschäftigte unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit erhält. Es ist in der Höhe dem Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich im zweiten Jahr angeglichen und liegt derzeit bei 119 Euro im Monat. Hintergrund dessen ist, dass niemand nach dem Übergang aus dem Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich finanziell schlechter gestellt werden soll. Die Höhe des Ausbildungsgeldes bemisst sich allerdings an einem Bedarf und ist nicht Ausdruck einer Leistungsfähigkeit,. Dieser Zusammenhang ist wichtig: Zwar ist ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung Voraussetzung für die Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt,. Allerdings ist das Mindestmaß laut diverser höchstrichterlicher Entscheidungen sehr niedrigschwellig anzulegen und es besagt nicht, dass die Beschäftigten im Arbeitsbereich mindestens 99 Euro erwirtschaften können müssen.

b) Steigerungsbetrag
Das Gesetz gibt aber vor, dass den Beschäftigten ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt bezahlt wird. Deshalb tritt neben den leistungsunabhängigen Grundbetrag ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. Das bedeutet, die Werkstätten verteilen den Teil des Arbeitsergebnisses, der nach Zahlung des Grundbetrages noch verfügbar ist, auf die Beschäftigten, wobei deren Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Die genauen Leistungs- und Verteilungskriterien regeln die Werkstätten in Entgeltordnungen.

c) Arbeitsförderungsgeld
Neben dem Grund- und Steigerungsbetrag, die aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt gezahlt werden, bekommen Werkstattbeschäftigte ein A F ö G. Dieses wird vom zuständigen Rehabilitationsträger zusätzlich zu den Vergütungen an die Werkstätten gezahlt. Das AFöG liegt aktuell bei 52 Euro,. A F ö G erhalten grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, jedoch nur, wenn deren Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt.

d) Veranlagung in der Rente
Zusätzlich zu den Entgeltbestandteilen, die den Beschäftigten direkt ausgezahlt werden, bekommen Beschäftigte einen besonderen Nachteilsausgleich in Form einer Aufstockung ihrer Rentenbeiträge. Das bedeutet, sie werden rentenrechtlich so veranlagt, als ob sie 80 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße verdienten. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Der Bund stockt dafür den Differenzbetrag zu den Rentenbeiträgen der tatsächlichen Entgelthöhe auf. Das entspricht im Schnitt einem Zuschuss von über 400 Euro monatlich, der sich in der späteren Rentenhöhe auswirkt.

Quelle:https://www.bagwfbm.de/page/101
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Medienmitteilung 2021: Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 16. September 2021

Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Berlin, 16. September 2021 – Am morgigen Freitag, dem 17. September, entscheidet der Bundesrat darüber, ob für Menschen mit Behinderung die Assistenz im Krankenhaus endlich finanziell abgesichert wird. Es ist die letzte Hürde, nachdem der Deutsche Bundestag am 24. Juni den Weg für die neue Regelung frei gemacht hat. „Jetzt darf nichts mehr schiefgehen, auch der Bundesrat muss seine Zustimmung geben“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsministerin a.D. appelliert an die Ministerpräsident*innen der Länder: „Lassen Sie die Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht im Stich. Ermöglichen Sie ihnen die Unterstützung im Krankenhaus, die so dringend gebraucht wird.“

Die unzureichende Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der im Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und sie bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.
Die Finanzierung dieser Leistung ist bislang aber unzureichend geregelt. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, also selbst Arbeitgeber*innen ihrer Pflegeperson sind, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen werden die zusätzlichen Personalkosten der Mitarbeiter*innen für die Begleitung im Krankenhaus nicht erstattet. Auch der Verdienstausfall von begleitenden Angehörigen oder nahen Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld wird nicht kompensiert.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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Medienmitteilung 2021: Bundestagswahl 2021: Es kommt auf jede Stimme an!

Medienmitteilung vom 14. September 2021

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe 14. September 2021

Bundestagswahl 2021: Es kommt auf jede Stimme an!
Rund 750 Organisationen haben sich der Aktion „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen und setzen sich ein für hohe Wahlbeteiligung und gegen Diskriminierung

Berlin. Im Endspurt vor der Bundestagswahl und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 26. September rufen die rund 750 mitzeichnenden Organisationen der Erklärung „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ alle wahlberechtigten Bürger*innen dazu auf, ihr Grundrecht unbedingt wahrzunehmen. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet“, heißt es in dem gemeinsamen Text. Die Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie haben sich der Aktion angeschlossen, um im Superwahljahr 2021 ein weit sichtbares Zeichen gegen Hetze und Diskriminierung zu setzen. Sie betonen: „Wer wählen geht, stärkt die Demokratie. Es kommt auf jede Stimme an!“

Mit Sorge beobachten die mitzeichnenden Organisationen, wie versucht wird, Hass und Gewalt gegen alle zu schüren, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einsetzen. „Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung weiter. Die AfD habe vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit dulde, sie fördere Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Heute sei daher plötzlich „wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt“, so die Unterzeichnenden.
Sie reichen von Vereinen der Selbsthilfe über Förder- und Inklusionsorganisationen bis zu Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Der gesamte Erklärungstext der Aktion und die Liste der Mitzeichnenden ist online unter www.wir-fmv.org abrufbar.

Hintergrund: Bereits im April 2018 und im November 2019 haben sich zahlreiche Verbände öffentlich gegen Versuche aus den Reihen der AfD positioniert, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herabzuwürdigen und für rassistische Stimmungsmache zu instrumentalisieren.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D. sagt: „Die Lebenshilfe setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, für Teilhabe statt Ausgrenzung. So sind wir bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, damit wirklich alle Menschen – auch die mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten – an Wahlen teilnehmen dürfen. Im Super-Wahljahr 2021 rufen wir dazu auf: Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, verhindern Sie mit Ihrer Stimme, dass die Gegner unserer Demokratie immer mächtiger werden!“

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Ausflug in des Wildgatter

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Wir vom Berufsbildungsbereich haben am das sonnige Wetter genutzt und einen Ausflug gemacht.

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Es ging ins Wildgatter. Dort leben Tiere, die in der freien Wildbahn nicht überleben könnten.

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Ein Teil der Gruppe ist mit dem Stadtbus gefahren. Der Rest mit dem Caddy. Wir haben zusammen gefrühstückt, die Tiere angeguckt und ein Eis gegessen. Mittags ging es wieder zurück zur Werkstatt. Es war ein schöner Vormittag.
Text geschrieben von Lea-Marie Weinrich
Fotos: Sascha Kalkstein
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Medienmitteilung 2021: Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe vom 8. September 2021

Dafür hat die Lebenshilfe lange gekämpft:

Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal wählen

Rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten waren bisher von Bundestagswahlen ausgeschlossen

Berlin/Nettetal. Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil. Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Und erst als ihr das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.

„Für uns ist es ein großartiger Erfolg, dass der ungerechtfertigte Ausschluss von diesem Bürgerrecht ein Ende hat! Ich freue mich mit allen, die endlich wählen dürfen“, sagt Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Damit nun auch wirklich alle ihr urdemokratisches Grundrecht wahrnehmen können, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Internetseite www.lebenshilfe.de, wie das mit dem Wählen geht – umfassend und auch in Leichter Sprache. Dort sind zudem die Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der Lebenshilfe zu finden, ebenfalls übersetzt in Leichte Sprache.

Etwa 85.000 Menschen mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher in Deutschland von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Ihnen rät die Lebenshilfe dringend: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an sein zuständiges Wahlamt wenden. Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Julian Peters, der im Café des Freilichtmuseums in Grefrath auf einem sogenannten Werkstatt-Außenarbeitsplatz beschäftigt ist, hat schon Erfahrungen mit dem Wählen gesammelt. Er hat seine Kreuzchen bei der Europawahl 2019 und 2017 bei der letzten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen machen dürfen.  Jetzt entscheidet er mit, wer neuer Bundeskanzler oder neue Bundeskanzlerin wird. Er verrät aber nicht, wem er seine Stimme gibt: „Das ist mein Geheimnis. Wichtig ist, dass die Politiker etwas für uns Menschen mit Behinderung tun. Wir wollen überall dabei sein. Wir wollen die gleichen Rechte wie alle anderen auch!“

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Medienmitteilung 2021: Für Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Kommunalwahl

Medienmitteilung vom Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen 23. Juli 2021Broschüre in Leichter Sprache

Für Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Kommunalwahl
Hannover. Am 12. September finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Die Bürger*innen entscheiden dann für die nächsten Jahre über die Politik vor Ort. Damit alle Wahlberechtigten – auch Menschen mit Behinderung – ihre Stimme abgeben können, haben der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der Behindertensportverband Niedersachsen sowie der niedersächsische Blinden- und Sehbehindertenverband eine Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache herausgebracht.
Was ist eine Kommunalwahl eigentlich? Wer darf seine Stimme abgeben? Und wie funktioniert der ganze Wahlprozess? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Niedersachsen wählt. Wählen Sie mit.“. Sie richtet sich an Menschen mit Lernbehinderung, ist in Leichter Sprache verfasst und enthält zusätzlich zahlreiche Illustrationen, Wissens- und Infokästen. Mit der Publikation der fünf Verbände sollen Betroffene nicht nur über das Wahlprozedere informiert, sondern auch zur Stimmabgabe ermutigt werden.
Ebenso trägt der Bereich „10 Themen für eine gute Politik“ zur politischen Bewusstseinsbildung und zu kritischen Nachfragen zu kommunalen und regionalen Themen bei. Hier wird unter anderem erläutert, wie wichtig Teilhabe und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung sind und welche Bedeutung barrierefreies Denken und Planen, inklusive Bildung sowie Arbeiten und Wohnen für eine tatsächlich gelebte Inklusion haben.
Die Broschüre kann im Internet unter www.sovd-nds.de im Bereich Service/Publikationen/Broschüren heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können beim SoVD in Niedersachsen unter 0511 70148-93 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Das PDF-Dokument der Broschüre enthält zudem einen QR-Code, mit dem die gedruckte Variante schnell und unkompliziert unter Angabe der Stückzahl und der Adresse angefordert werden kann.

Hier gibt es die Broschüre als PDF 
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