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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe unterstützt Geschwister mit digitalem Netzwerk

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 8. April 2021

Lebenshilfe unterstützt Geschwister mit digitalem Netzwerk

Brüder und Schwestern von Kindern mit Behinderung übernehmen ein Leben lang Verantwortung. Am 10. April ist Welttag der Geschwister.

Berlin. Zum Welttag der Geschwister am 10. April macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihre Online-Plattform www.geschwisternetz.de aufmerksam. Rund 700 Geschwister von Menschen mit Behinderung nutzen bereits das digitale Netzwerk der Lebenshilfe und profitieren so von einem deutschlandweit einzigartigen Angebot.

Wenn Kinder einen Bruder oder eine Schwester mit Behinderung haben, prägt das oft ihr ganzes Leben. In der Familie stehen die Tochter oder der Sohn mit Behinderung meist im Vordergrund, die nicht behinderten Geschwister dagegen häufig in der zweiten Reihe. Und schaffen es Eltern im hohen Alter nicht mehr, sich um die Belange ihrer mittlerweile erwachsenen Kinder mit Behinderung zu kümmern, übernehmen in der Regel die Geschwister die Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen, hat die Lebenshilfe vor fünf Jahren das „GeschwisterNetz“ gegründet. Geschwister können hier Kontakte knüpfen – in einem geschützten Raum und unabhängig vom Wohnort.

„Früher habe ich mich oft alleine oder ungesehen in meiner Situation als Geschwisterkind gefühlt. Durch das GeschwisterNetz entsteht Gemeinschaft und Gemeinsamkeit", so Lisa King aus Wiesbaden. Die 30-Jährige hat eine jüngere Schwester mit mehrfacher Behinderung und arbeitet als Lehrerin an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. „Durch das GeschwisterNetz fühle ich mich verstanden“, berichtet sie weiter. „Ich verstehe durch den Austausch mit anderen Geschwistern bestimmte Gefühle und Situationen neu. Das hilft."

Im digitalen Netzwerk der Lebenshilfe können Geschwister ein eigenes Profil anlegen, Momente und Bilder miteinander teilen, sich in Foren über ihre Erfahrungen austauschen. Auch bietet die Online-Plattform wichtige Informationen zu Themen wie dem Betreuungsrecht und den verschiedenen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Über das GeschwisterNetz können sich die Nutzerinnen und Nutzer außerdem zu regionalen Zusammenkünften und Aktivitäten verabreden. Und die Lebenshilfe lädt einmal im Jahr zu einem bundesweiten Treffen ein, was allerdings zurzeit wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist.

Mit dem von der Krankenkasse BARMER geförderten GeschwisterNetz hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Lücke schließen können. Während es auf örtlicher Ebene schon seit vielen Jahren Unterstützung für jüngere Geschwisterkinder gibt, etwa in Form von Freizeit- und Ferienangeboten, waren die erwachsenen Geschwister von Menschen mit Behinderung lange Zeit nicht im Blick. Für sie gab es nur wenige Angebote. Die Lebenshilfe schätzt die Zahl der erwachsenen Geschwister auf etwa 550.000 deutschlandweit. Interessierte Geschwister im Alter ab 14 Jahren sind herzlich willkommen und können sich unter www.geschwisternetz.de anmelden.

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Ein Geburtstagskuchen zum 21.

Ein Geburtstagskuchen zum 21.

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Zuerst werden die Zutaten bereitgestellt und abgewogen.

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Die Eier werden getrennt. Die Mandarinen lässt man auf einem Küchensieb abtropfen.

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Dann geht es los: Eier, Zucker, Öl und Orangenlimonade in eine große Rührschüssel geben und mit einem Mixer gut verrühren. Dann das Mehl und das Backpulver dazugeben und ebenfalls gut verrühren.

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Den Teig auf das Kuchenblech verteilen und bei 175 Grad – Ober-und Unterhitze, 20 Minuten backen.

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Die Schlagsahne mit 2 Eßl. Zucker steif schlagen, zum Schluss Sahnesteif unter die Sahne heben.

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Schmand kurz verrühren und ebenfalls unter die Sahne heben. 2/3 der Mandarinen vorsichtig unter die Creme heben und auf den Teig verteilen.

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Mit den restlichen Mandarinen garnieren.
Vor dem Servieren mit Kakaopulver bestreuen.
Viel Spaß und gutes Gelingen

Euer Team Berufliche Bildung Hauswirtschaft
Zum Nachbacken
Zutaten für 1 Blech Fantakuchen:
4 Eier
300 g Zucker und 2 Eßl. Zucker
175 ml neutrales Öl
175 ml Orangenlimonade
1 x Backpulver
3 Dosen Mandarinen
500 g Schlagsahne
2 x Sahnesteif
500 g Schmand
300 g Mehl
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Medienmitteilung 2021: Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. vom 25. März 2021

Lebenshilfe: Auch der Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen
Reform stärkt Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen. Länder stimmen morgen über das wichtige Gesetzesvorhaben ab.

Berlin. Die jetzt vom Bundestag verabschiedete Betreuungsrechtsreform berücksichtigt viele Forderungen der Lebenshilfe. „Wir haben wichtige Verbesserungen erreicht, die Menschen mit rechtlicher Betreuung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen werden. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das neue Gesetz muss auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen“, erklärt Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Sie appelliert daher an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, in ihrer Sitzung am Freitag, 26. März, dem Gesetzesvorhaben keine Steine in den Weg zu legen und die Reform ohne Einschränkung passieren zu lassen.

Zukünftig wären dann Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung ausgeschlossen. Rechtlich Betreute würden ihre Prozessfähigkeit behalten und an Gerichtsverfahren persönlich beteiligt. Schriftstücke würden ihnen selbst und nicht mehr nur ihrem Betreuer zugestellt. Das sind einige der Nachbesserungen, die die Lebenshilfe gefordert hatte und nun umgesetzt werden sollen. Wenn auch der Bundesrat morgen zustimmt, wird das neue Betreuungsrecht voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern
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Medienmitteilung 2021: Pflegende Angehörige müssen sich weiter vorrangig impfen lassen können!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 24. März 2021

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern:
Pflegende Angehörige müssen sich weiter vorrangig impfen lassen können!

Düsseldorf, 24. März 2021 – „In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden – das darf nicht passieren!“, so Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in Deutschland, sie brauchen das Recht auf eine vorrangige Impfung.“

In seiner Stellungnahme vom 23. März fordert der bvkm als Teil der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige ausdrücklich im Text der Impfverordnung zu nennen. Auch in der Begründung zur Verordnung darf die Nennung der pflegenden Angehörigen keinesfalls zurückgenommen werden, da diese Regelung bereits auf Landesebene umgesetzt wird.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

20210324 MM Fachverbände Impfung pflegende Angehörige

bvkm_Stellungnahme zur CoronaImpfVO
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Kantine Am Flugplatz 9


lhhi kantine im kreishaus slogan
Kantine Am Flugplatz 9

Lecker, herzlich, gut

Neben dem täglich wechselnden Mittagsangebot mit einem Wahlessen bieten wir verschiedene Dessert.
Von Hausmannskost bis exotisch, hier kommt alles mal auf den Teller.
Unsere umfangreiche Snackkarte hält für jeden Geschmack etwas bereit.
Genießen Sie ihren Mittagstisch in einem modernen Ambiente.


Zur Speisekarte

Öffnungszeiten – Mittagstisch

Mo bis Do: 12.30 – 13.30 Uhr

Fr: 12.30 – 13 Uhr


Wir bieten ihnen die Speisen unserer Snackkarte zur Mitnahmen an.
Bitte vorab telefonisch unter 05121 1709 850 bestellen!

Wir wünschen guten Appetit.
Bitte Beachten Sie unsere Verhaltensregeln beim Betreten und Verlassen der Kantine!

Sie wünschen Bewirtung?

Tel. 05121 1709 850
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!






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Medienmitteilung: Lebenshilfe: Bundestag muss zum vorgeburtlichen Bluttest beraten!

Medienmitteilung des Bundesverbandes der Lebenshilfe e.V. zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2021

Lebenshilfe: Bundestag muss zum vorgeburtlichen Bluttest beraten!

Berlin. Menschen mit Down-Syndrom haben Angst und fühlen sich durch vorgeburtliche Bluttests diskriminiert. Ob ein ungeborenes Baby Trisomie 21 hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu wird das Blut der Mutter getestet und bei einem positiven Test über eine weitere Untersuchung die Diagnose gestellt. Lautet das Ergebnis Down-Syndrom, wird das Kind in den meisten Fällen abgetrieben, manchmal schon vor der Diagnose. Dabei ist ein solcher Bluttest nicht zuverlässig, vor allem bei jüngeren Frauen gibt es einen hohen Anteil an falschen Resultaten. Daher muss vor der Untersuchung eine Beratung stehen, damit klar ist, was der Test kann und was nicht. Außerdem darf es nicht zu einer Reihenuntersuchung kommen und der Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom am 21. März.

Mit einem Offenen Brief hatten sich Verbände und Einzelpersonen im Februar an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt und auf die Mängel bei der Beschlussfassung hingewiesen – da er die hohe Zahl falsch positiver Resultate nicht berücksichtigt. Anfang März hatte die Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim G-BA sind Widersprüche und die in der Bundestagsdebatte vom 11. April 2019 zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier nicht berücksichtigt. Der G-BA entscheidet auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse lassen jedoch befürchten, dass der Test zur Regel in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. Reihenuntersuchungen hatten die Abgeordneten in ihrer Orientierungsdebatte von 2019 ausdrücklich abgelehnt.

„Ich bin 43 Jahre alt und habe das Down-Syndrom. Ich komme gut zurecht, bin als Schauspieler anerkannt. Aber diese Bluttests machen mir wirklich Angst. Wird es uns dann irgendwann nicht mehr geben? Deshalb fordere ich, dass der Bundestag dazu noch einmal berät“, sagt der Berliner Sebastian Urbanski, der sich ehrenamtlich im Bundesvorstand der Lebenshilfe engagiert.

2021-02-05_Offener_Brief_G-BA
2021-03-03 NIPT Runder Tisch final PM gemeinsame Erklaerung Brief
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Medienmitteilung: Inklusives SGB VIII jetzt!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 10.03.2021

Inklusives SGB VIII jetzt!

Berlin, 10. März 2021
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür muss das vorliegende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet und die erforderlichen finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden!

Seit Jahren setzen sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Alle Kinder und Jugendlichen müssen die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können, und zwar unabhängig davon, ob sie eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung haben oder auch nicht. Dies gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung. Daher erwarten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung endlich ein inklusives, alle Kinder und Jugendlichen umfassendes Recht der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII.
Die Eltern und ihre Kinder mit Behinderung haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie keinen oder nicht ausreichenden Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Die lokalen Ansprechpartner in der Jugendhilfe und barrierefreie Leistungen, die die besonderen Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen, müssen entsprechend dem KJSG entwickelt werden. Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist es erforderlich, dass sich die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe strukturell und fachlich weiterentwickeln. Die Verwaltungsumstellung, die Praxisentwicklung und nicht zuletzt die inklusiven Unterstützungsleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wer die inklusive Kinder- und Jugendhilfe will, muss dafür einstehen. Daher erwarten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass die Kosten für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird aktuell in den Ausschüssen im Bundestag und mit den Ländern beraten.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 26.10.2020

Diskussionspapier Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII (Stand 15.05.2017)
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