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Medienmitteilung: Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 20.09.2016

Lebenshilfe kämpft weiter für wesentliche Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz und am Dritten Pflegestärkungsgesetz!

Die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat haben es jetzt in der Hand, die bestehenden Mängel an den Gesetzesvorhaben zu beseitigen

Berlin. „Wir werden ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III bekommen“, davon ist Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, fest überzeugt. „Auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sehen großen Nachbesserungsbedarf. Das weiß ich aus vielen eigenen Gesprächen und von unseren örtlichen Lebenshilfen, die auch auf ihre gewählten Abgeordneten zugehen und sie über die schwerwiegenden Folgen der beiden Gesetze aufklären.“

Nun beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten. Die Reformen sind damit für über zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung.

Ziel der Bundesregierung war es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu stärken. Herausgekommen sind zwei Gesetze, die zwar die kommunalen Haushalte schonen, aber für die Menschen mit Behinderung Verschlechterungen zur Folge hätten. Ulla Schmidt: „Solche Spargesetze darf es nicht geben. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung! Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, benachteiligt werden sollen, zum Beispiel bei der Pflege. Auch müssen sie bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.“

Das Bundesteilhabegesetz ordnet die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Millionen – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen einige Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Darüber hinaus können Menschen mit geistiger Behinderung nicht von den neuen Vermögensgrenzen im Bundesteilhabegesetz profitieren: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2.600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...
1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Lebenshilfe eine bundesweite Kampagne gestartet. Mehr als 60.000 Menschen haben bereits die Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung unterzeichnet. Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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Medienmitteilung: Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 19.09.2016

Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Berlin. Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer heute wiedergewählten Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt.

„Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland. Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien verständlich erklärt.

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Medienmitteilung: Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 16.09.2016

Flash, die Supermaus, ist die Preisträgerin der Familiale 2016
Trickfilm aus Leer gewinnt den inklusiven Amateur-Kurzfilmwettbewerb der Lebenshilfe

Filme genießen und Hochspannung erleben, staunende Sieger bejubeln und gemeinsam feiern: Der Duft von Hollywood lag gestern über dem KOSMOS Berlin. 400 Gäste waren dabei, als „Flash die Supermaus“, ein Animationsfilm aus dem Atelierhaus der Lebenshilfe Leer, auf der Abschluss-Gala der Familiale 2016 zum Preisträger-Film gekürt wurde.

Unter dem Motto „Drehen Sie Ihr eigenes Ding!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit selbst erstellten Filmen zu den Themen Familie und Inklusion am Wettbewerb zu beteiligen. 106 Beiträge wurden eingereicht – an vielen von ihnen hatten Menschen mit geistiger Behinderung aktiv mitgearbeitet.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, würdigte dieses Engagement auf der Gala: Grundstimmung der Familiale sei die „Freude über die Vielfalt der Menschen, über die Vielfalt ihrer Sichtweisen, ihrer Erlebnisse, ihrer Körper und Intelligenzen“ und die „Freude über die Erfahrung, dass Menschen über sich hinauswachsen können, wenn ihnen etwas wichtig ist und sie Spaß an einer Sache haben.“ Auch Esther Schweins, Schirmherrin der Familiale, rückte den Mut der Filmemacherinnen und Filmemacher, Neues zu lernen und Barrieren zu überwinden, in den Vordergrund: „Das eigene Ding zu drehen, das ist nichts für Sissis!“

Über sich hinauswachsen, Mut haben und die eigenen Ideen verfolgen: All das trifft auch auf das Team des Siegerfilms zu. Die Geschichte um Flash, die Supermaus, die ihre entführte Familie befreien will und dabei ungeahnte Kräfte entfaltet, wurde von fünf behinderten Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Leer in Stop-Motion-Technik erstellt. Gemeinsam mit zwei Studentinnen und einer Mitarbeiterin besorgten sie Drehbuch, Szenenbilder, Kamera, Spezialeffekte und Vertonung – und konnten am Ende stolz sein auf ihr ca. 5-minütiges Werk, das ganz und gar „ihr Ding“ war.

Auch die weiteren vier Filme, die in die Finalrunde für den Familiale-Preis gekommen waren und ebenfalls auf der Gala präsentiert wurden, zogen die Begeisterung des Publikums auf sich. Die Wettbewerbs-Jury – mit der Schauspielerin und Drehbuchautorin Anna Brüggemann, dem Kameramann und Regisseur Michael Hammon, dem Drehbuchautor und Regisseur Jan Schomburg, dem Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski sowie dem Moderator, Redakteur und Cutter Volker Westermann prominent besetzt – hatte neben dem Film aus Leer folgende Beiträge für den Preis nominiert:

• „Mord im Miltenberger Schwarzviertel": Kriminalfilm mit Lokalkolorit, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg
• „Eine Geschichte vom Leben": Portrait eines besonderen Bruders, gedreht von Christina Trauth aus Kaiserslautern
• „Mia san Mia - einmal anders": Dokumentation der Mehrgenerationen-WG München-Riem des Vereins Gemeinsam Leben Lernen
• „Olli dreht sein Ding": Experimenteller Spielfilm, gedreht von einem inklusiven Team der Lebenshilfe Main-Taunus

Die Macherinnen und Macher aller fünf Filme konnten ihre Werke auf der Gala selbst vorstellen, außerdem gab es für jede Nominierung 500 Euro. Der Preisträger-Film aus Leer gewann noch einmal 1000 Euro und die Familiale-Trophäe. Der mit 250 Euro dotierte Publikumspreis ging an Christina Trauth für ihre „Geschichte vom Leben“.

Auf www.lebenshilfe-familiale.de finden Sie für Ihre Berichterstattung: Fotos von der Gala, alle Infos zur Familiale, Bild- und Textmaterial sowie einen Link zum Preisträger-Film.

Die Familiale wird von der BARMER GEK und von Aktion Mensch finanziell gefördert.
Viele Berufsverbände der Filmbranche sowie die AG Kino Gilde Deutscher Filmkunsttheater und diverse Programmkinos in Deutschland haben die Familiale auf vielfältige Weise unterstützt.
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Medienmitteilung: Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics: Lebenshilfe gegen Generalverdacht bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 07.09.2016

Wieder Betrugsvorwürfe vor Paralympics

Lebenshilfe gegen Generalverdacht
bei Sportlern mit geistiger Behinderung

Berlin / Rio de Janeiro. Zwölf Jahre waren Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung von den Paralympics komplett ausgeschlossen. Erst in London 2012 durften sie wieder an den Start gehen, doch erneut stehen Betrugsvorwürfe im Raum: Vor den heute beginnenden Paralympics in Rio de Janeiro meldet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass es in vielen Ländern Methode sei, die geistige Behinderung von Athleten vorzutäuschen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Dass wieder Menschen mit geistiger Behinderung unter Generalsverdacht gestellt werden, finde ich unerträglich. Denn es sind ja nicht sie, die betrügen, sondern Menschen ohne Beeinträchtigung.“

Nach Sydney 2000 hatte die Lebenshilfe jahrelang dafür gekämpft, dass Sportler mit geistiger Behinderung wieder bei den Paralympics dabei sein dürfen. Damals war herausgekommen, dass mehr als die Hälfte der spanischen Basketballmannschaft gar keine geistige Behinderung hatte. Den Spaniern wurde Gold aberkannt, und gleichzeitg wurden sämtliche Aktive mit geistiger Behinderung mit einem Bann belegt: Sie durften alle nicht mehr an den Paralympics teilnehmen, in keiner Sportart, für zwölf Jahre.

Mittlerweile hat der Internationale Behindertensportverband Prüfkriterien entwickelt, wonach sich die geistige Behinderung zweifelsfrei nachweisen lassen soll. Ulla Schmidt: „Diese Kriterien gilt es konsequent anzuwenden, damit Betrüger entdeckt und bestraft werden können. Eine pauschale Vorverurteilung darf es nicht mehr geben. Das sind wir den ehrlichen Sportlern, die hart trainiert haben, schuldig.“

Die Lebenshilfe setzt sich als Mitglied von Special Olympics Deutschland für den Breitensport von Menschen mit geistiger Behinderung ein und ermutigt örtliche Turn- und Sportvereine, sich auch für geistig behinderte Sportler zu öffnen. An den Deutschen Behindertensportverband appelliert die Lebenshilfe, verstärkt Talente unter Sportlern mit geistiger Behinderung zu suchen und diese wie körper- und sinnesbehinderte Athleten in Leistungszentren zu fördern. Unter den insgesamt 155 deutschen Teilnehmern in Rio hat nur die Schwimmerin Janina Breuer eine geistige Behinderung. „Das müssen in Pyeongchang im Winter 2018 unbedingt mehr werden, damit sind deutsche Sportler mit geistiger Behinderung deutlich unterrepräsentiert – sie brauchen sportliche Förderung und müssen durch die Nominierung die Chance einer Teilnahme erreichen“, fordert Ulla Schmidt. „Janina Breuer drücken wir von der Lebenshilfe natürlich besonders die Daumen!“

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Medienmitteilung: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt

Medienmitteilung der Ginkgo Gartengestaltung gGmbH: Grüner Schlüssel zum 1. Arbeitsmarkt


Einer der ersten Integrations-Betriebe in Niedersachsen besteht seit 20 Jahren 


50 Gartenbau-Mitarbeiter der Lebenshilfe Werkstatt Hildesheim freuen sich in diesem Jahr über ein besonderes Jubiläum: 1996 gründete die Lebenshilfe Hildesheim die Ginkgo Gartengestaltung gemGmbH - einen der ersten niedersächsischen Integrationsbetriebe laut Sozialgesetzbuch Nummer neun. Seit 20 Jahren dient Ginkgo Menschen mit Behinderung als Schlüssel zu anerkannter beruflicher Qualifizierung und zum ersten Arbeitsmarkt. Die Ginkgo-Gründungsidee ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor sieben Jahren heute aktueller denn je. 


Integration unter dem Dach der Lebenshilfe

1996 entschied die Lebenshilfe Hildesheim den Kauf eines kleineren privaten Gartenbaubetriebes.  „Profitieren sollte die hauseigene Gartenbaugruppe der Lebenshilfe: vom Know How der Ginkgo-Gärtner, ihren Erfahrungen mit Kunden, den Maschinen sowie vom Kundenstamm,“ erläutert Ginkgo-Betriebsleiter Martin Weisheit die Gründungsidee. Ginkgo schlüpfte als selbstständiges Tochterunternehmen unter das Dach der Lebenshilfe. Sechs Mitarbeiter, zwei LKW, Kleinmaschinen und ein Hanomag-Schlepper zogen schließlich auf das Werkstatt-Gelände im Hildesheimer Stadtteil Drispenstedt. Von da an arbeitete Ginkgo mit gemeinnützigem Auftrag: Menschen mit Behinderung fachliche Bildung und Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt leicht zu machen. „In den ersten Jahren übernahm Gingko vor allem Baumpflegeaufträge, während die Gartengruppe der Werkstatt Grünpflegearbeiten erledigte“, erzählt Ginkgo-Chef Martin Weisheit, der seit 1997 dabei ist. 


Typisch Ginkgo: in gemischten Teams raus zum Kunden

„Unseren Nachwuchs haben wir von Anfang an selbst ausgebildet“, betont der Betriebsleiter. Über 20 LandschaftsgärtnerInnen und -Werker hat der Betrieb inzwischen ausgebildet. Einige arbeiten bis heute hier. Bei den Kunden in der Region kommen die gemischten Ginkgo-Teams aus behinderten und nicht behinderten Menschen gut an. Seit 1996 ist Ginkgo kräftig gewachsen. Mit der Zahl erfahrener Gärtner und Gärtnerinnen wuchs der Mut, auch größere Projekte im Bereich Garten-Landschaftsbau zu übernehmen.  „Wegebau, Parkplatzgestaltung, grüne Verbindungswege anlegen aber auch Straßenbaumpflanzungen – solche Arbeiten sind Schritt für Schritt dazugekommen“, erinnert sich Martin Weisheit. Stolz ist das Ginkgo-Team auf etliche Vorzeigeprojekte. Dazu zählen zum Beispiel die Neuanlage des Hildesheimer Magdalenengartens oder die Begrünung der neuen Umgehungsstraße bei Sehnde. 


Erfolgreich gegen Widerstände

„Am Anfang gab es große Widerstände gegen dieses Projekt“, sagt Martin Weisheit und erinnert an eine denkwürdige Informationsveranstaltung, in der Kritiker ausführlich informiert wurden. Inzwischen zählt Ginkgo zu den größeren Integrationsbetrieben im Garten- Landschaftsbau und genießt Respekt und Anerkennung bei Kunden und Mitbewerbern. Begehrter Gesprächspartner ist Ginkgo darüber hinaus in Sachen Inklusion sowie in den Fachgremien zur Weiterentwicklung der Ausbildung von Garten-Landschaftsbauern. Seit 2005 ist Ginkgo anerkannter Integrationsbetrieb.




Mindestlohn: „Kein Thema“

„Wer gern draußen unterwegs ist und sich für Natur, Pflanzen, Maschinen und Menschen interessiert, findet bei Ginkgo heute einen sicheren, krisenfesten Arbeitsplatz und kann eine Menge lernen“, wirbt Martin Weisheit „für den schönsten und vielfältigsten Beruf der Welt“. „Grünpflegearbeiten machen heute den Löwenanteil unserer Kundenaufträge aus. Danach folgen Arbeiten im Garten- Landschaftsbau und in der Baumpflege. “Ginkgo beschäftigt ganzjährig“, betont er. „Überstunden im Sommer gleichen wir im arbeitsärmeren Winter aus.“ Außerdem sorgen Winterdienstarbeiten und regelmäßige Fortbildungen dafür, dass saisonale Entlassungen nicht notwendig sind. Ginkgo zahle von Anfang an Tariflohn mit übertariflichen Zusatzleistungen. „Das neue Mindestlohngesetz war für uns überflüssig“, betont der Gärtnermeister. 


Zukunft sichern

durch eigenen Nachwuchs, Zuverlässigkeit und Investitionen

Nach 20 Jahren zieht Weisheit eine positive Bilanz: Ginkgo verfüge über ein erfahrenes, eingespieltes Team, einen modernen Maschinen- und Fahrzeugpark sowie ein modernes Büro, in dem immer weniger Papier anfalle. „In den kommenden Jahren wollen wir unsere Belegschaft halten und mit viel selbst ausgebildetem Nachwuchs weiter verjüngen. Das erreichen wir, indem wir unsere Kunden weiter zuverlässig bedienen, immer zahlreichere Vorschriften einhalten und regelmäßig nötige Ersatzinvestitionen tätigen.“  




 textesse Susanne Dismer-Puls / 4.450 Zeichen
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Medienmitteilung: Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 02.09.2016

Neue Regelbedarfe für Empfänger von Grundsicherung ab 2017

Lebenshilfe erfolgreich – Bundessozialministerium hebt Diskriminierung behinderter Menschen endlich auf

Berlin. „Der jahrelange Kampf der Lebenshilfe hat sich gelohnt: Ich freue mich, dass erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Eltern leben, nun dauerhaft Anspruch auf den vollen Regelsatz haben sollen“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein neues Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Anforderung, wonach für den vollen Regelsatz eine eigene Haushaltsführung bestehen muss, wurde dies bei erwachsenen Menschen mit Behinderung meist nicht anerkannt und ihnen nur ein verringerter Betrag nach der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Erst Entscheidungen des Bundessozialgerichts führten 2015 zu einer veränderten Praxis zugunsten der behinderten Menschen. Seitdem erhalten leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Behinderung, die beispielsweise mit ihren Eltern zusammen wohnen, den vollen Betrag wie in der Stufe 1. Allerdings stand diese Praxis bisher ausdrücklich unter Vorbehalt: Diese Personen wurden weiterhin formell nur der Stufe 3 zugeordnet. „Mit dieser Benachteiligung ist bald endgültig Schluss. Niemand muss dann mehr befürchten, aufgrund seiner Behinderung einen verringerten Regelsatz zu erhalten“, so Ulla Schmidt weiter. Ab 2017 soll es nicht mehr auf das Kriterium der eigenen Haushaltsführung ankommen, sondern darauf, wo der Mensch wohnt.

Die Lebenshilfe hatte sich seit Jahren für den vollen Regelsatz für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Menschen mit Behinderung auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützt, bei denen sie um ihr Recht gekämpft haben.

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Kompetenz entwickeln und fördern

Kompetenzen entwickeln und fördern für das Arbeitsleben und den Alltag

BBB Holz (1 von 1)

Praktikum: Berufsbildungsbereichs-Angebote kennenlernen

Viele Schüler*innen und Rehabilitand*innen nutzen unser Angebot, ein zwei- oder dreiwöchiges Praktikum im Berufsbildungsbereich zu absolvieren. Das ist eine gute Gelegenheit um den Arbeitsalltag in unseren Berufsbildungs-Gruppen praktisch und unbürokratisch näher kennenzulernen. 

Eingangsverfahren:

Teilnehmer*innen der berufsbildenenden Qualifizierung und der persönlichkeitsentwiklung starten im Berufsbildungsbereich zunächst im sogenannten Eingangsverfahren.
Das ist eine Art Probezeit: drei Monate Zeit sich gegenseitig gut kennenzulernen. Vorlieben, Fähigkeiten und Ziele werden dabei deutlich. Gemeinsam erkennen wir, wo individuelle Stärken liegen und welche Förderung zielführend ist. Zum Abschluss dieser Probephase wird der weitere Weg aufgezeigt. Das kann zum Beispiel die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich sein oder der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

Berufliche Bildung: selbstständiges Arbeitsleben vorbereiten

Unter Anleitung von handwerklich und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften lernen Teilnehmer verschiedene Arbeitstechniken und -bereiche kennen. Dazu holen wir uns konkrete Produktions-Aufträge aus der Werkstatt in die hellen und freundlichen Werkräume des Berufsbildungsbereiches. In Gruppen üben bis zu 12 überwiegend jüngere Teilnehmer dabei den Umgang mit verschiedenen Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Die Berufsbildungsbereiche Holz und Hauswirtschaft werden von fachlich qualifizierten Bildungsbegeleitern geführt. Die räumliche Ausstattung ist fachbezogen auf die zu vermittelnden Inhalte abgestimmt. Es findet eine enge zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Werkstatt und mit Kooperationspartnern aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt.

Wer schon genau weiß was er will, kann seine Berufsbildungszeit auch direkt in den Fachbereichen der Werkstatt oder extern in einem Betrieb absolvieren.

Wir stärken Schlüsselqualifikationen und soziales Miteinander.  

Berufsschule

Einmal wöchentlich bieten wir Berufsschule für die Teilnehmer*innen. In der Werner-von-Siemens-Schule oder im Berufsschulraum der Werkstatt unterrichten speziell geschulte Lehrer die Teilnehmer*innen nach ihren Fähigkeiten. Auf dem Unterrichtsplan stehen neben lesen, schreiben und rechnen unter anderem politische Bildung und Gespräche zum Tagesgeschehen.

Sozial- und Alltagskompetenz

Weitere Schwerpunkte zielen auf die Entwicklung von Sozial- und Alltagskompetenzen. Neben der Stärkung des Selbstbewusstseins, Kontaktfähigkeit und psychische Stabilität ermutigen wir dazu eigene Wünsche zu äußern. Geübt wird zum Beispiel der Umgang mit Geld oder das Wirtschaften mit Urlaubstagen. Malzeiten planen und zubereiten von der Auswahl des Gerichtes über Einkaufen, zubereiten bis hin zum Abwasch. Auch das Verkaufen im hauseigenen Kiosk stehen regelmäßig auf dem Programm. Orientierungsspaziergänge und Verkehrsmitteltraining finden statt. Gemeinsames spielen, kreative Angebote und Ausflüge ins Theater oder ins Museum runden das Angebot ab. 

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Zusätzlich bieten wir Teilnehmer*innen vielfältige Angebote arbeitsbegleitender Maßnahmen. Hier findet jeder das Richtige!.
- Sportarten wie Tischtennis, Tanzen, Schwimmen, Fußball und vieles mehr.
- Entspannungsangebote wie Yoga, Autogenes Training und Herz- Kreislauftraining.
- Singen mit dem Notenträumer-Chor.
- Diskobesuche sowohl in der Werkstatt als auch die inklusive after work party in der Kulturfabrik Löseke
- Imkern
- div. wechselnde Volkshochschulkurse- Kurse

Drei Praxisphasen im zweiten Jahr

Am Ende des ersten Jahres ziehen wir gemeinsam Bilanz. Vereinbart werden individuelle Ziele für das zweite Berufsbildungsjahr und den bevorstehenden Übergang in das Arbeitsleben. Dazu vertiefen die Teilnehmer*innen ihre Fertigkeiten in drei Praktika. Nach Neigung absolvieren sie die dreiwöchigen Praxisphasen in verschiedenen Werkstatt-Bereichen der Lebenshilfe oder – auf Wunsch - extern in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Nahtlos ins Arbeitsleben

Nach Abschluss der Berufsbildungszeit können die Teinehmer*innen in die Fachbereiche der Werkstatt oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
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Berufsbildungsbereich auf einen Blick

Häufige Fragen zum Berufsbildungsbereich:

BBB Hauswirtschaft (1 von 1)

Was bieten wir an?

Individuell angepasste Förderung, Orientierung und Qualifizierung für die künftige Arbeit in verschiedenen Werkstatt-Bereichen oder in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wer kommt zu uns?

  • Schulabgänger*innen, die durch ihre Behinderung keine oder noch keine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
  • Menschen, die durch eine erworbene Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. (z.B. nach einem Schlaganfall)

 

Gruppenstärke:

12 Vollzeit-Plätze in den Doppelgruppen, 6 Vollzeitplätze in den Einzelgruppen. Individelle Betreuung auf den Außenarbeitsplätzen.

Gruppenleitung:

4 Bildungsbegleiter mit handwerklicher und pädagogischer Fachausbildung.

Förder-/Ausbildungsdauer:

2 Jahre

Arbeits-/Betreuungszeiten:

werktäglich von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr  (können auf den Außenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abweichen)

Einzugsgebiet:

Stadt und Landkreis Hildesheim

Schul- und Kennenlern-Praktikum:

zwei- oder dreiwöchige Praktika

Voraussetzungen für die Aufnahme:

- 3-monatiges Eingangsverfahren. Hier wird der geeeignete Qualifzierungsweg festgestellt und im Fachausschuss (Sozialversicherungsträger, Sozialdienst der Lebenshilfe) bestätigt.

Berufsschule:

einmal wöchentlich in Kooperation mit der Werner von Siemens Schule Hildesheim.

Ausbildungsvergütung:

Hängt vom Kostenträger ab.

Urlaub:

30 (35) Tage / Jahr (ab 50 % Schwerbehinderung)

Wer hilft weiter?

Der Sozialdienst der Lebenshilfe Hildesheim:
Telefon 05121 – 1709-70

Weitere Informationen:
- Berufsbildungsbereich
- Kompetenz entwickeln und fördern
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