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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 22.08.2016

Lebenshilfe fordert: Wahlrecht für alle Bürger!
Ulla Schmidt zur aktuellen Studie des Bundesozialministeriums

Berlin. „Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Studie des Bundessozialministeriums geht von über 80.000 Menschen in Deutschland aus, die nicht wählen dürfen, weil sie einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten an ihrer Seite haben. Dabei gibt es riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Und trotz der Vorschrift im Bundeswahlgesetz erhalten viele der Betroffenen dennoch Wahlunterlagen.

„Bei einer solch unterschiedlichen Handhabung entfällt jede Rechtfertigung für diese massive Benachteiligung. Und dies umso mehr als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen mit seinem Inklusionsgesetz die Wahlausschlüsse für Kommunal- und Landtagswahlen aufhebt“, bekräftigt Ulla Schmidt die Forderung der Lebenshilfe. Befürworter der Regelung argumentieren häufig mit Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu meint Ulla Schmidt: „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat, muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil sie bei der Bundestagswahl 2013 nicht wählen durften. Zuvor war ihr Einspruch gegen die Wahl durch den Bundestag abgelehnt worden. Die Beschwerdeführer wollen, dass die Verfassungshüter die geltenden Wahlrechtsausschlüsse für nichtig erklären. In dem Verfahren ist aktuell zur Stellungnahme aufgerufen, die Frist endet am 31. August 2016. Ziel der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz gestrichen werden.

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Hier kommen Sie zur Studie des Bundessozialministeriums:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb470-wahlrecht.html
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Medienmitteilung: Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 18.08.2016

Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten.

Berlin. „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“ Hinzu komme die nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse – „das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.

Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
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Anfahrt

Lebenshilfe Hildesheim
am Flugplatz 9
31137 Hildesheim



Von der A7 kommend beide Richtungen:

Autobahn A7 
Abfahrt Drispenstedt
B494 Richtung Hildesheim
Abfahrt Drispenstedt rechts abbiegen
Richtung Flugplatz rechts abbiegen
Lerchenkap / Am Flugplatz rechts abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B6 kommend beide Richtungen:

auf der B6 bis zur Kreuzung Straße Lerchekamp fahren
Richtung Flugplatz
Lerchenkap / Am Flugplatz links abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B494 kommend:

B494 Richtung Hildesheim
Abfahrt Drispenstedt rechts abbiegen
Richtung Flugplatz rechts abbiegen
Lerchenkap / Am Flugplatz rechts abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite


Von der B1 kommend beide Richtungen:

B1 bis zum Kreisel fahren
Im Kreisel auf die B6 Richtung Hannover abbiegen
auf der B6 bis zur Kreuzung Straße Lerchekamp fahren
Richtung Flugplatz
Lerchenkap / Am Flugplatz links abbiegen
2. Gebäude auf der linken Seite
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Medienmitteilung: Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 15.07.2016

Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung

Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III schließen Menschen mit geistiger Behinderung von Verbesserungen aus und bringen sogar Verschlechterungen

Berlin. Mit #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, stellte heute die bundesweite Kampagne in Berlin vor. Die Lebenshilfe kämpft für Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III, da die vorliegenden Entwürfe aus ihrer Sicht inakzeptabel sind. Ulla Schmidt: „Mit diesem sozialpolitischen Großvorhaben sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden – da kann es nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, Verschlechterungen drohen, zum Beispiel bei der Pflege. Oder dass sie von den Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei den neuen Vermögensgrenzen: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind. Mit dieser Kampagne setzen wir uns deshalb dafür ein, Teilhabe statt Ausgrenzung für alle Menschen mit Behinderung zu erreichen, auch für die mit hohem Hilfebedarf.“

Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu hat die Bundesvereinigung Informationsmaterial erstellt, das für Laien verständlich die Knackpunkte der beiden Gesetze erklärt. Es gibt Kampagnen-Motive als Postkarten und Plakate, die von den mehr als 500 örtlichen Vereinigungen und rund 4200 Einrichtungen der Lebenshilfe eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Lebenshilfe mit kreativen Aktionen vor Ort auf die Petition und die schwerwiegenden Folgen des Gesetzespakets aufmerksam machen.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Die Lebenshilfe fordert daher, dass ...

1. ... Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. ... der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. ... Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. ... die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. ... Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, alles zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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