Medienmitteilung der fünf Fachverbände vom 8.10.2026
Neue kostenfreie Praxishilfe steht ab sofort im Internet auf www.diefachverbaende.de bereit
Berlin, 8. Oktober 2026 – Vielen Menschen mit Behinderung werden die bean-tragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf an-geblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe – Wi-derspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt. Die neue Handreichung informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege, erklärt das Wi-derspruchsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Begründung. Zudem ent-hält sie Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen. Laut der Fachver-bände haben viele Widersprüche Erfolg. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.
Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzu-setzen. Die Praxishilfe steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik „Stellungnahmen/Positionspapiere“ zum Download bereit.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Funda-ment der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbst-bestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Men-schen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de
